Härteausgleich (§ 46 EStG) Für geringe Nebeneinkünfte gibt es den Härteausgleich

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Härteausgleich greift bei geringen Nebeneinkünften.
  • Bist du angestellt, Pensionärin oder Rentner und hast zusätzliche Nebeneinkünfte, so sind diese in den meisten Fällen bis 410 Euro steuerfrei. Liegen sie zwischen 410 und 820 Euro, werden diese ermäßigt besteuert.
  • Übersteigen Deine zusätzlichen Einkünfte 820 Euro, musst Du diese ganz normal versteuern.  

So gehst Du vor

  • Auch Nebeneinkünfte musst Du in Deiner Steu­er­er­klä­rung angeben.
  • Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm oder einer Steuer-App.
  • Wir empfehlen für alle Fälle Wiso Steuer 2023 und Steuersparerklärung 2023 (ohne Photovoltaik). 
  • Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2023.
  • Für sehr einfache Fälle bietet sich auch eine Steuer-App an. In unserem ausführlichen App-Test haben uns Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix besonders überzeugt.

Oft stellt sich für Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Pensionäre die Frage, was mit Einnahmen ist, die nebenbei gemacht werden. Musst Du diese immer in der Steu­er­er­klä­rung angeben? Die kurze Antwort lautet: Der Gesetzgeber gewährt bei geringen Nebeneinkünften eine kleine „Steuervergünstigung“. Wie groß die ausfällt und was es zu beachten gilt, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Was ist mit Nebeneinkünften bei der Steuer?

Die steuerliche Behandlung von Nebeneinkünften regelt der Paragraf 46 EStG (Einkommensteuergesetz) - der Härteausgleich. Wie die meisten Paragrafen in Steuergesetzen ist dieser zwar kompliziert, aber lässt sich doch einigermaßen kompakt und verständlich zusammenfassen:

  • Hast Du in einem Jahr Nebeneinkünfte von höchstens 410 Euro, bleiben diese steuerfrei.
  • Betragen diese Nebeneinkünfte mehr als 410 Euro aber höchstens 820 Euro, werden Deine Einkünfte nur teilweise versteuert. 
  • Sind es mehr als 820 Euro, musst Du das Geld ganz normal in Deiner Steu­er­er­klä­rung angeben und versteuern

Was zählt zu den Nebeneinkünften?

Für die allermeisten Einkünfte, die Du nebenbei erzielst, gelten die eben beschriebenen Regeln. Das sind zum Beispiel Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung. Ausdrücklich nicht darunter fallen Kapitaleinkünfte. Die unterliegen seit 2014 der Kapitalertragsteuer, auch Abgeltungssteuer genannt. Bis dahin wirkten die 410 Euro wie ein zusätzlicher Sparerpauschbetrag

Nebeneinkünfte sind nicht Nebeneinnahmen

Du kannst aber durchaus auch mehr verdienen und trotzdem steuerfrei bleiben. Denn wenn Du Einnahmen erzielst, kannst Du dafür auch Ausgaben haben. Und die Einkünfte sind vereinfacht gesprochen die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben. 

Beispiel: Hattest Du Nebeneinnahmen aus schriftstellerischer Tätigkeit von 600 Euro und damit verbundene Werbungskosten von 200 Euro, so betragen Deine Einkünfte 400 Euro. Diese sind steuerfrei.

Tabelle für den Härteausgleich

Wir hatten gerade geschrieben, dass Nebeneinkünfte zwischen 410 und 820 Euro nur teilweise zu versteuern sind. Das geht schrittweise, wie Du in unserer Tabelle ablesen kannst. Von Deinen Nebeneinkünften geht dann abhängig von deren Höhe ein Abzugsbetrag runter.

Nebeneinkünfte

in einem Jahr

Abzugsbetrag

(Härteausgleich)

zu versteuernde

Nebeneinkünfte

410 Euro410 Euro0 Euro
500 Euro320 Euro180 Euro
600 Euro220 Euro380 Euro
700 Euro120 Euro580 Euro
800 Euro20 Euro780 Euro
820 Euro0 Euro820 Euro

Quelle: Paragraf 46 EStG (Stand: 22. September 2023)

Du siehst, dass Du zum Beispiel bei 600 Euro Nebeneinkünften nur 380 Euro versteuern musst, 220 Euro bleiben steuerfrei. Ab 820 Euro ist dann aber endgültig Schluss, jeder Euro geht in Dein zu versteuerndes Einkommen ein.

Was solltest Du noch beachten?

Ehepaare müssen bedenken, dass es diese Freigrenzen nur einmal gibt, wenn sie sich bei der Steuer zusammen veranlagen lassen - also das Ehegattensplitting zum Zug kommt. Nur wenn Ihr die Einzelveranlagung wählt (zwei getrennte Steu­er­er­klä­rungen), könnt ihr beide von den Freigrenzen profitieren. Das dürfte aber nur sehr selten steuerlich günstiger sein. 

Bist Du 64 Jahre oder älter, hast Du mit dem Al­ters­ent­las­tungs­be­trag einen zusätzlichen Freibetrag. In bestimmten Fällen mindert dieser die Freigrenze bei den Nebeneinkünften. Gib die Einkünfte einfach in der Steu­er­er­klä­rung an - Deine Steuersoftware und das Finanzamt werden es richtig berechnen. 

Bist Du ehrenamtlich tätig, kannst Du deutlich mehr steuerfrei verdienen. Die Übungsleiterpauschale beträgt 3.000 Euro im Jahr, die Ehrenamtspauschale 840 Euro. 

Im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes vom 15. November 2023 stand zudem eine neue Freigrenze für die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Liegen diese unter 1.000 Euro im Jahr, sollten sie demnach ab 2024 steuerfrei sein. Allerdings wurde diese Regelung aus dem verabschiedeten Gesetz gestrichen.

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