Wenn die Motivation für das Aufsetzen eines Testaments geklärt ist, sollte man sich über die Verteilung der Erbmasse und eventuelle Anordnungen (Vermächtnis, Teilungsnanordnung, Auflage usw.) im klaren sein und hierür die richtige widerspruchsfreie Rgelung treffen. Der letzte Wille ist so zu fassen, dass keine weitere Interpretation möglich ist. Vermächtnisse und Auflagen sind eindeutig zu bezeichnen. Einfache Sätze sind anzuraten. Bei einem hohen Vermögen sind ggf. auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. "Was ist wenn"-Fragen helfen, besondere Umstände zu berücksichtigen. Beispiele:
In vielen Testamenten werden keine festen Erbquoten angegeben. Der Erblasser sollte jedoch im Testament auch hierzu eine Anordnung, wie zum Beispiel "erben ... zu gleichen Teilen" treffen. Im Erbschein werden nämlich die Erbquoten eingetragen und keine Gegenstände aufgelistet. Außerdem muss dann das Nachlassgericht ggf. den Wert einzelner Gegenstände im Verhältnis zur gesamten Erbmasse ermitteln. Im Zweifel ist sogar ein externes Sachverständigengutachten einzuholen.
Bei der Abfassung von Testamenten werden aus Unwissenheit und auch aus Schludrigkeit häufig Fehler begangen, die zur teilweisen Unwirksamkeit oder sogar zur vollständigen Nichtigkeit des Testaments führen können. Bei der Erstellung einer Checkliste zum Aufspüren der wichtigsten Fehlerquellen beim Abfassen von Testamenten wird man insbesondere auf folgende Punkte stoßen:
Grundsatz: Je höher das Vermögen und je unsicherer die Kenntnisse im Erbrecht sind, desto besser ist es, einen im Erbrecht erfahrenen Anwalt zu konsultieren oder gleich zum Notar zu gehen.
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