Bei der gesetzlichen Erbfolge entsteht zwischen dem überlebenden Ehepartner und den Kindern eine Erbengemeinschaft, in der jeder Miterbe jederzeit die Teilung des Nachlasses verlangen kann (§ 2042 BGB).
Nachteile der gesetzlichen Erbfolge
Abgesehen vom so genannten Voraus für Gegenstände des Haushalts ist dabei das sonstige Vermögen entsprechend den Erbquoten aufzuteilen. Gehören zum Nachlass ein Unternehmen oder ein oder mehrere Immobilien, so zeigt sich häufig, dass die Erbengemeinschaft eine Zwangsgemeinschaft ist, deren Mitglieder teilweise sehr unterschiedliche Ansichten über den Nachlass haben. Nicht selten entsteht aus der Erbauseinandersetzung ein Rechtsstreit, der letztlich von Richtern entschieden wird.
Ohne eine testamentarische Regelung ist zum Beispiel auch die Anordnung einer besonderen Fürsorge für zum Beispiel behinderte Familienangehörige nicht möglich. Ganz eindeutig wird die Problematik bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, dem Bestehen mehrerer Kinder aus verschiedenen Ehen, der Zuwendung einzelner Gegenstände an einzelne Personen oder für karitative Zwecke. Es gibt daneben noch weitere gute Gründe, warum das Aufsetzen einer Verfügung von Todes wegen (Testament) sinnvoll ist.
Ein Testament zu errichten ist einfach und es kann jederzeit geändert werden. Mit erweiterten Grundlagenkenntnissen im Testamentsrecht lassen sich auch diffizile Verfügungen von Todes wegen treffen. Mit einem guten Ratgeber zum Erbrecht (Buch oder online) können sich auch Einsteiger in das Testamentsrecht einen guten Überblick verschaffen. Dieser Ratgeber zum Testament will Ihnen auch dabei helfen. Im Zweifel ist allerdings der Gang zum Anwalt oder Notar erforderlich. Der Notar ist häufig die bessere Wahl, weil die Kenntnisse zum Erbrecht eher fundierter sind als bei einem Anwalt und weil der Notar die Verwahrdaten von erbfolgerelevanten Urkunden (Testament, Erbvertrag usw.) dem Zentralen Testamentsregister (ZTR) aufzugeben hat.
In diesem Teil geht es insbesondere um Fragen zur Errichtung von Testamenten. Allgemeine Fragen zum Erbrecht sind in dem separaten Teil Einleitung zum Erbrecht zusammengefasst worden.
Den Inhalt eines Testamentes und damit die Erbfolge allein und ausschließlich unter steuerlichen Gesichtspunkten festzulegen, ist häufig der falsche Ansatz. Jedoch sollten die steuerlichen Auswirkungen eines Testamentes oder die Vereinbarung einer Gütertrennung unbedingt in die Überlegungen berücksichtigt werden. Grundsätzlich sollte jedes Testament oder jeder Erbvertrag auch unter erbschaftsteuerlichen Aspekten geprüft werden. Denn in nicht wenigen Fällen lässt sich mit einem etwas geänderten Testament die anfallende Erbschaftsteuer deutlich reduzieren. [Mehr hierzu im Artikel Einleitung zur Erbschaftssteuer].
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