Wie gesagt: Sie benötigen lediglich einen Blatt Papier und einen Kugelschreiber und können binnen kürzester Frist ein wirksames Testament verfassen. Andere Formvorschriften gelten für Testamente, die vor einem Notar gemacht werden. Der Notar ist natürlich berechtigt, sich einer Schreibmaschine oder sich eines Texterfassungssystems zu bedienen. Mit seiner Unterschrift bestätigt er von Amts wegen, dass es sich beim dem mit Maschine geschriebenen Dokument um den letzten Willen des Erblassers handelt.
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Mein letzter Wille
Augsburg, den 10.05.2011
Ich, Heinz Meier, geboren am 20.11.1947, derzeit wohnhaft Hochzollstraße 23 in Augsburg, bestimme als meinen letzten Willen das folgende:
Mein gesamtes Vermögen soll mein Enkel Rudolf erben. Mein Haus in Wangen im Allgäu soll jedoch meine Tochter Susanne bekommen.
Unterschrift (am besten mit vollem Namen)
Sie sehen: Ein Testament kann mit einfachen Mitteln erstellt werden. Wer sich schon länger mit dem Gedanken trägt, ein Testament zu verfassen, für den gibt es eigentlich keinen Grund, auch nur einen Augenblick länger zu zögern.
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