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Gesundheitsfonds und Einheitsbeitrag

In einem Gutachen warnt der Wissenschaftliche Beirat des Bundesversicherungsamtes vor einer Masseninsolvenz der gesetzlichen Krankenkassen. Die Unterfinanzierung im gesetzlichen Krankenkassensystem ist nach Ansicht von Experten auch eine Folge des seit der Gesundheitsreform eingeführten Einheitsbeitrages im so genannten Gesundheitsfonds. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten vom Gesundheitsfonds pro Mitglied eine festgesetzte Pauschale, die um Zuschläge nach Alter, Geschlecht und Krankheiten ergänzt wird.

Der Bundesminister für Gesundheit (FDP) versucht, den Gesundheitsfonds "politisch in Teilen aufzubrechen" und stattdessen "im Kleinen" eine Art einkommensunabhängige Kopfprämie einzuführen. Der politische Widerstand bleibt jedoch stark und die hierfür erforderliche Finanzierung mit Steuermitteln ist angesichts der leeren Kassen kaum vorstellbar. Aber auch an anderen Stellschrauben wird gedreht. Beispiel: Mit dem so genannten Versorgungsstrukturgesetz soll die ausreichende medizinische Versorgung der Versicherten gewährleistet werden. Mit diesem Gesetz soll dem drohenden Ärztemangel in Deutschland begegnet werden, damit auch künftig besonders in der Fläche eine gute medizinische Versorgung für die Patienten sichergestellt ist. Mit gezielten Anreizen sollen insbesondere junge Ärztinnen und Ärzte motiviert werden, sich in unterversorgten ländlichen Regionen niederzulassen (vgl. bei Bedarf Versorgungsstrukturgesetz).

Unterschiedliche Monatsbeiträge trotz Gesundheitsfonds
Der Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse beträgt ab dem 1. Januar 2011 wieder 15,5 Prozent. Vorher waren es 14,9 Prozent. Arbeitnehmer zahlen davon 8,2 Prozent statt bisher 7,9 Prozent. Der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 Prozent und wird auf diesem Niveau eingefroren. Damit sollen die Lohnnebenkosten stabil gehalten werden. Weil die Krankenkassen - abhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - Zuschläge und Abschläge zum Beitragssatz erheben können, sind die zu zahlenden Monatsbeiträge zur Krankenkasse teilweise jedoch weiterhin unterschiedlich. Der Artikel Zusatzbeitrag zur Krankenkasse beschreibt die Möglichkeiten der Beitragserhöhung und die Rechte der versicherten Personen.

Bei der Wahl der individuell am besten geeigneten Krankenkasse sind - nicht zuletzt wegen der Wahltarife - mehr Kriterien zu berücksichtigen. Die umfangreiche Leistungsübersicht der Krankenkassen listet anhand persönlicher Vorgaben die individuell passenden Tarifmodelle der Krankenkassen auf. Die Auswertung dieser leistungsstarken Abfrage zeigt u.a. den Monatsbeitrag, Zusatzbeitrag, Leistungsübersicht und Ersparnispotenzial.

Zusatzbeitrag bzw. Rückzahlung als Beitragsvergleich
Bei einer Einheitsprämie in der gesetzlichen Krankenversicherung sieht es zunächst so aus, als hätte ein Beitragsvergleich von Krankenkassen nicht mehr die große Bedeutung wie in der Vergangenheit. Die gesetzlichen Krankenkassen können jedoch von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag pro Monat erheben, wenn die vom Gesundheitsfonds zugewiesenen Finanzmittel nicht ausreichen. Wenn eine Krankenkasse besonders gut wirtschaftet, ist aber auch eine Rückzahlung an ihre versicherten Mitglieder möglich.

Die Höhe eines erforderlichen Zusatzbeitrages legen die Krankenkassen selbst fest. Geringverdiener erhalten automatisch einen Sozialausgleich, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens übersteigt. Auch Rentner und Bezieher von Arbeitslosengeld I müssen den Extrabeitrag zahlen. Leistungsempfänger von ALG-II sind von der Zahlung befreit. [Mehr hierzu im Artikel Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenkasse].


Hintergrundinformationen zum Gesundheitsfonds
Der Krankenkassenbeitrag auf den Arbeitslohn (Arbeitgeberbeitrag und Arbeitnehmerbeitrag) sowie die eingesetzte Steuerfinanzierung fließen in einen zentralen Gesundheitspool (Geldpool). Damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Zukunft etwas entlastet werden, soll der Anteil der Steuerfinanzierung in den Gesundheitspool zukünftig weiter steigen.

Zuweisung an Krankenkasse im Gesundheitsfonds: Die Krankenkassen erhalten für jedes Mitglied einen Einheitsbetrag und ggf. einen Zuschlag, abhängig vom Alter und Krankenstand der Mitglieder. Wirtschaftlich erfolgreiche Krankenkassen können Geld zurückzahlen. Reicht das Geld bei wirtschaftlich weniger erfolgreichen Krankenkassen nicht aus, können diese Krankenkassen pauschale Zuschläge auf den Beitrag (Zusatzbeitrag) erheben. Der Gesundheitsfonds soll insoweit für etwas Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sorgen. Ein verbesserter Risikostrukturausgleich listet dabei Krankheiten genauer auf, um so einen besseren Wettbewerb zu gewährleisten.

Krankenkassenvergleich: Zusatzbeitrag oder Erstattung
Der Gesundheitsfonds führt dazu, dass ein Vergleich der Beiträge und Leistungen der Krankenkassen sich darauf konzentriert, ob die Versicherten einen Zusatzbeitrag zahlen müssen oder eine Erstattung von ihrer Krankenkasse erhalten.

Im Gesundheitsfonds werden die Krankenkassen - wie dargestellt - nicht mehr einen selbst kalkulierten Beitrag erheben. Sie bekommen einheitliche Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds pro Versicherten und einen Zuschlag für Versicherte mit bis zu 80 genau definierten chronischen Krankheiten. Konzepte zur Vorsorge und andere Programme zur Vermeidung von Krankheiten machen aus finanzieller Sicht keinen Sinn mehr für die Krankenkassen.

Benachteiligt sind vor allem günstige Krankenkassen. Sie müssen genauso wie alle anderen Krankenkassen den Einheitsbeitrag erheben und verteuern sich damit praktisch über Nacht nach der Einführung des Gesundheitsfonds. Neben dem höheren Einheitsbeitrag bekommen einige Kassen wegen vieler gesunder Mitglieder auch keine Zahlungen nach dem "Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich".

Experten erwarten das "Sterben" einiger Krankenkassen. Dabei kann es durchaus sein, dass wegen dieser Regelungen bisher besonders günstig wirtschaftende Krankenkassen auf der Strecke bleiben. So fusionierten zum Beispiel die Vereinigte Innungskrankenkasse und die SIGNAL IDUNA Betriebskrankenkasse zum 1. Februar 2009. Weitere Fusionen zwischen den Krankenkassen haben zwischenzeitg stattgefunden und weitere zeichnen sich ab.


Allgemeine Hinweise zur Gesundheitsreform
Schnee von gestern sind die Gefechte gegen den Gesundheitsfonds. So war wegen des anhaltenden Streiks um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs sogar der Beirat beim Bundesversicherungsamt (BVA) geschlossen zurückgetreten. Der Kassenfinanzausgleich basiert auf 50 bis 80 Krankheiten der jeweiligen Krankenkassenmitglieder (siehe hierzu weiter unten). Durch die Aufnahme von Volksleiden wie Bluthochdruck und Astma würde es zu nicht geplanten Verzerrungen kommen.

Die zentralen Eckpunkte der seit dem 1. April 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform sind neben der Einführung des Gesundheitsfonds, die Versicherungspflicht für alle Personen und der Einstieg in die Steuerfinanzierung für die bisher in den gesetzlichen Krankenkassen beitragsfrei mitversicherten Kinder. Die wesentlichen Inhalte der Gesundheitsreform umfassen: