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Der Bundesminister für Gesundheit (FDP) versucht, den Gesundheitsfonds "politisch in Teilen aufzubrechen" und stattdessen "im Kleinen" eine Art einkommensunabhängige Kopfprämie einzuführen. Der politische Widerstand bleibt jedoch stark und die hierfür erforderliche Finanzierung mit Steuermitteln ist angesichts der leeren Kassen kaum vorstellbar. Aber auch an anderen Stellschrauben wird gedreht. Beispiel: Mit dem so genannten Versorgungsstrukturgesetz soll die ausreichende medizinische Versorgung der Versicherten gewährleistet werden. Mit diesem Gesetz soll dem drohenden Ärztemangel in Deutschland begegnet werden, damit auch künftig besonders in der Fläche eine gute medizinische Versorgung für die Patienten sichergestellt ist. Mit gezielten Anreizen sollen insbesondere junge Ärztinnen und Ärzte motiviert werden, sich in unterversorgten ländlichen Regionen niederzulassen (vgl. bei Bedarf Versorgungsstrukturgesetz).
Unterschiedliche Monatsbeiträge trotz Gesundheitsfonds
Der Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse beträgt ab dem 1. Januar 2011 wieder 15,5 Prozent. Vorher waren es 14,9 Prozent. Arbeitnehmer zahlen davon 8,2 Prozent statt bisher 7,9 Prozent. Der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 Prozent und wird auf diesem Niveau eingefroren. Damit sollen die Lohnnebenkosten stabil gehalten werden.
Weil die Krankenkassen - abhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - Zuschläge und Abschläge zum Beitragssatz erheben können, sind die zu zahlenden Monatsbeiträge zur Krankenkasse teilweise jedoch weiterhin unterschiedlich. Der Artikel Zusatzbeitrag zur Krankenkasse beschreibt die Möglichkeiten der Beitragserhöhung und die Rechte der versicherten Personen.
Bei der Wahl der individuell am besten geeigneten Krankenkasse sind - nicht zuletzt wegen der Wahltarife - mehr Kriterien zu berücksichtigen. Die umfangreiche Leistungsübersicht der Krankenkassen listet anhand persönlicher Vorgaben die individuell passenden Tarifmodelle der Krankenkassen auf. Die Auswertung dieser leistungsstarken Abfrage zeigt u.a. den Monatsbeitrag, Zusatzbeitrag, Leistungsübersicht und Ersparnispotenzial.
Zusatzbeitrag bzw. Rückzahlung als Beitragsvergleich
Bei einer Einheitsprämie in der gesetzlichen Krankenversicherung sieht es zunächst so aus, als hätte ein Beitragsvergleich von Krankenkassen nicht mehr die große Bedeutung wie in der Vergangenheit. Die gesetzlichen Krankenkassen können jedoch von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag pro Monat erheben, wenn die vom Gesundheitsfonds zugewiesenen Finanzmittel nicht ausreichen. Wenn eine Krankenkasse besonders gut wirtschaftet, ist aber auch eine Rückzahlung an ihre versicherten Mitglieder möglich.
Die Höhe eines erforderlichen Zusatzbeitrages legen die Krankenkassen selbst fest. Geringverdiener erhalten automatisch einen Sozialausgleich, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent des Einkommens übersteigt. Auch Rentner und Bezieher von Arbeitslosengeld I müssen den Extrabeitrag zahlen. Leistungsempfänger von ALG-II sind von der Zahlung befreit. [Mehr hierzu im Artikel Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenkasse].
Hintergrundinformationen zum Gesundheitsfonds
Der Krankenkassenbeitrag auf den Arbeitslohn (Arbeitgeberbeitrag und Arbeitnehmerbeitrag) sowie die eingesetzte Steuerfinanzierung fließen in einen zentralen Gesundheitspool (Geldpool). Damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Zukunft etwas entlastet werden, soll der Anteil der Steuerfinanzierung in den Gesundheitspool zukünftig weiter steigen.
Zuweisung an Krankenkasse im Gesundheitsfonds: Die Krankenkassen erhalten für jedes Mitglied einen Einheitsbetrag und ggf. einen Zuschlag, abhängig vom Alter und Krankenstand der Mitglieder. Wirtschaftlich erfolgreiche Krankenkassen können Geld zurückzahlen. Reicht das Geld bei wirtschaftlich weniger erfolgreichen Krankenkassen nicht aus, können diese Krankenkassen pauschale Zuschläge auf den Beitrag (Zusatzbeitrag) erheben. Der Gesundheitsfonds soll insoweit für etwas Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sorgen. Ein verbesserter Risikostrukturausgleich listet dabei Krankheiten genauer auf, um so einen besseren Wettbewerb zu gewährleisten.
Krankenkassenvergleich: Zusatzbeitrag oder Erstattung
Der Gesundheitsfonds führt dazu, dass ein Vergleich der Beiträge und Leistungen der Krankenkassen sich darauf konzentriert, ob die Versicherten einen Zusatzbeitrag zahlen müssen oder eine Erstattung von ihrer Krankenkasse erhalten.
Im Gesundheitsfonds werden die Krankenkassen - wie dargestellt - nicht mehr einen selbst kalkulierten Beitrag erheben. Sie bekommen einheitliche Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds pro Versicherten und einen Zuschlag für Versicherte mit bis zu 80 genau definierten chronischen Krankheiten. Konzepte zur Vorsorge und andere Programme zur Vermeidung von Krankheiten machen aus finanzieller Sicht keinen Sinn mehr für die Krankenkassen.
Benachteiligt sind vor allem günstige Krankenkassen. Sie müssen genauso wie alle anderen Krankenkassen den Einheitsbeitrag erheben und verteuern sich damit praktisch über Nacht nach der Einführung des Gesundheitsfonds. Neben dem höheren Einheitsbeitrag bekommen einige Kassen wegen vieler gesunder Mitglieder auch keine Zahlungen nach dem "Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich".
Experten erwarten das "Sterben" einiger Krankenkassen. Dabei kann es durchaus sein, dass wegen dieser Regelungen bisher besonders günstig wirtschaftende Krankenkassen auf der Strecke bleiben. So fusionierten zum Beispiel die Vereinigte Innungskrankenkasse und die SIGNAL IDUNA Betriebskrankenkasse zum 1. Februar 2009. Weitere Fusionen zwischen den Krankenkassen haben zwischenzeitg stattgefunden und weitere zeichnen sich ab.
Allgemeine Hinweise zur Gesundheitsreform
Schnee von gestern sind die Gefechte gegen den Gesundheitsfonds. So war wegen des anhaltenden Streiks um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs sogar der Beirat beim Bundesversicherungsamt (BVA) geschlossen zurückgetreten. Der Kassenfinanzausgleich basiert auf 50 bis 80 Krankheiten der jeweiligen Krankenkassenmitglieder (siehe hierzu weiter unten). Durch die Aufnahme von Volksleiden wie Bluthochdruck und Astma würde es zu nicht geplanten Verzerrungen kommen.
Die zentralen Eckpunkte der seit dem 1. April 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform sind neben der Einführung des Gesundheitsfonds, die Versicherungspflicht für alle Personen und der Einstieg in die Steuerfinanzierung für die bisher in den gesetzlichen Krankenkassen beitragsfrei mitversicherten Kinder. Die wesentlichen Inhalte der Gesundheitsreform umfassen:
Im Jahr 2009 konnten die versicherten Personen dann aus dem Standardtarif in den Basistarif wechseln. Wer sich neu privat versichern will, kann den Basistarif oder einen anderen Tarif wählen und zu jeder anderen privaten Krankenkasse wechseln. Die versicherte Person nimmt beim Wechsel die bereits geleisteten Ansparungen für das Alter mit (so genannte Portabilität der Altersrückstellung). Dabei konnten Altkunden der PKV aber nur im ersten Halbjahr 2009 aus ihrem Vertrag in den Basistarif anderer Krankenversicherer wechseln. Anschließend ist es nur noch über 55-Jährigen oder Bedürftigen möglich, bei ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft in den Basistarif zu wechseln.
Durch die Gesundheitsreform sind Wahltarife bei der gesetzlichen Krankenversicherung möglich geworden. Damit haben die gesetzliche Versicherten die Möglichkeit erhalten, zwischen verschiedenen Tarifen zu wählen. Mit einem Wahltarif lässt sich einiges an Geld sparen; doch Chancen und Risiken liegen dicht beieinander.
Bei Bedürftigen ist ein Nachweis zu erbringen, wenn sie eine gestiegene Prämie nicht mehr zahlen können. Da die private Krankenversicherung (PKV) mithin auch finanzschwache Personen in den Basistarif aufnehmen muss, wird es zu Härtefallregelungen kommen. Wer seine Bedürftigkeit nachweist, zahlt danach nur die halbe Krankenversicherungsprämie. Bei einem Hartz-IV-Empfänger, zahlt der Staat.
Die private Krankenversicherung ist somit auch verpflichtet, Arbeitslose ohne Risikoprüfung in den neuen Einheitstarif (Basistarif) aufzunehmen. Voraussetzung: Sie waren vor ihrer Arbeitslosigkeit privat versichert oder überhaupt nicht krankenversichert.
Bisher Privatversicherte konnten im 1. Halbjahr 2009 in den neuen Basistarif wechseln und ihre angesammelten Altersrückstellungen mitnehmen. Damit war für bisher schon privat Versicherte der uneingeschränkte Wechsel in den günstigeren Basistarif nur im ersten Halbjahr 2009 möglich. Danach kommt ein Wechsel in den Basistarif in der eigenen Krankenkasse nur noch in Betracht, wenn die Versicherten über 55 Jahre alt oder hilfsbedürftig sind.
Der monatliche Beitrag darf im Basistarif eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Auch dürfen bei dieser Prämie keine Zuschläge für Vorerkrankungen erhoben werden. Kann der Versicherte den Krankenkassenbeitrag wegen seines geringen Einkommens nicht alleine zahlen, müssen die privaten Kassen den Tarif reduzieren. Bei besonders geringem Einkommen sind die Sozialbehörden verpflichtet, sich bis zu einem Betrag von 125 Euro zu beteiligen. Eine finanzielle Beteiligung über Einzahlungen in den Gesundheitsfonds ist für die Privatkassen (noch) nicht vorgesehen.
Der Wechsel in die Privatkrankenversicherung ist Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenkasse nur möglich, wenn das Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Damit soll mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gefördert werden und es soll sich herausstellen, welche Krankenkasse wirtschaftlich arbeitet und welche Krankenkasse eine Zusatzprämie erheben muss. Beispiel: Erhebt eine Krankenkasse 10 Euro von jedem Versicherten, muss sie diese Zusatzprämie auch selbst von ihren Mitgliedern eintreiben.
Krankenkassen: Ein gemeinsamer Dachverband soll Aufgaben der bislang sieben Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen. Die bestehenden Krankenkassenverbände werden durch einen einheitlichen Spitzenverband abgelöst. Sehr wahrscheinlich wird sich auch die Anzahl der Krankenkassen aufgrund von Fusionen auch weiterhin reduzieren. Die Krankenkassen sorgen auch nach Einrichtung des Gesundheitsfonds für den Beitragseinzug. Die Krankenkassen sollen ihren Versicherten auch mehr Auswahl bei den Tarifen bieten. Der Versicherte kann so zum Beispiel seine Auswahl von Arzt oder Krankenhaus einschränken.
Der Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) erfolgt über den Gesundheitsfonds. Der Finanzausgleich zwischen armen und reichen Krankenkassen basiert auf 50 bis 80 Krankheiten der jeweiligen Krankenkassenmitglieder. Beispiel: Die Behandlung von Diabetes und Herzkreislauferkrankungen kosten viel Geld und benachteiligen daher Krankenkassen mit vorwiegend älteren Versicherten. Diese Krankenkassen erhalten über den Risikostrukturausgleich aus dem Fonds mehr Geld. Eine Übergangslösung trägt dafür Sorge, dass die Krankenkassen in Ländern mit vielen einkommensstarken Beitragszahlern wie Bayern, Baden-Württemberg oder Hamburg in dieser Hinsicht nicht übermäßig benachteiligt werden.
Teurer wird es für die gesetzlich Versicherten, wenn ihre Krankenkasse mit dem Geld nicht auskommt, das ihr aus dem Gesundheitsfonds zugeteilt wird. Dann kann die Krankenkasse einen Zusatzbetrag verlangen. Jede Krankenkasse kann für sich entscheiden, ob dieser Zusatzbetrag prozentual vom Einkommen oder als Festbetrag erhoben wird. Andererseits können erfolgreich wirtschaftende Krankenkassen auch Geld an ihre Mitglieder zurückzahlen. Als positiv ist für die Versicherten festzustellen, dass die Krankenkassen unterschiedliche Versicherungstarife anbieten sollen.
Die Mitglieder der Krankenversicherung können dann auch einen Versicherungstarif wählen, wonach sie beispielsweise einen Teil der Behandlungskosten selbst zahlen (Selbstbehalt) und dafür einen günstigeren Beitragssatz bekommen. Oder ob sie teilweise auf die freie Arztwahl verzichten und dafür ebenfalls eine Beitragsermäßigung erhalten. Beispiel: "Hausarzttarif". Der Patient verpflichtet sich dabei, immer erst zu einem mit der Krankenkasse kooperierenden Hausarzt zu gehen. Die Versicherten und der Hausarzt erhalten dafür einen Bonus. Die Krankenkasse sichert eine bestimmte ärztliche Qualität und es werden Doppeluntersuchungen vermieden. Die Vielzahl der in Zulunft vorhandenen Versicherungstarife wird dem Patienten eine größere Entscheidungsfreiheit bringen. Ein Mehr an Entscheidungsfreiheit bedeutet auch aber mehr Unübersichtlichkeit.
PKV mit "besserem Versicherungsschutz"
Viele Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind privat versichert. Das Gehalt von Arbeitnehmern muss allerdings die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen, damit sie als Versicherungsnehmer eine private Krankenversicherung abschließen können. Der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist nur möglich, wenn das Arbeitsengelt die aktuelle Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
Bisher konkurrierten die privaten Versicherer vorrangig um Neukunden. Da Versicherte beim Wechsel des Versicherungsunternehmens in Genzen ihre Alterungsrückstellungen mitnehmen können, wird auch ein Wettbewerb um Bestandskunden einsetzen. Positiv ist aus Sicht der Versicherten auch, dass die privaten Krankenversicherungen einen Versicherungstarif anbieten müssen, in dem sich jeder ohne Gesundheitsprüfung versichern kann. Ein derartiger Grundtarif wird aber wohl aufgrund des schwer zu kalkulierenden Versicherungsrisikos sicherlich teurer sein als andere private Krankentarife ohne Risikozuschlag.
Weitere Änderungen und Einsparungen
Die Ärzte (Kassenärzte) haben seit dem Jahr 2009 eine neue Honorarverordnung erhalten. Damit können sie - und ihre Patienten - unmittelbar erkennen, zu welchen Beträgen eine ärztliche Behandlung abgerechnet wird. Das undurchschaubare Punktsystem wurde zugunsten übersichtlicher Pauschalbeträge in Euro abgeschafft. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die bisher die Honorare berechnet und verteilt haben, verlieren damit einen Teil ihres Einflusses. Die Ärzte erhalten weiterhin mehr Vertragsfreiheit mit Krankenkassen, die sie in Form von Einzelverträgen oder Gruppenverträgen wahrnehmen können. Finanzielle Anreize sollen dafür sorgen, dass sich mehr Ärzte in medizinisch unterversorgten Gebieten niederlassen.
Auf dem Arzneimittelmarkt können die Krankenkassen mit Apotheken und Pharmaunternehmen bei Medikamenten Sonderpreise aushandeln. Möglich wird dies durch ein neues System aus Höchstpreisen, die unterschritten werden dürfen, während bisher Festpreise galten. Vor der Verordnung teurer Spezialmedikamente ist die Meinung eines zweiten Arztes einzuholen. Die Krankenhäuser sollen mehr als bisher hochspezialisierte Leistungen ambulant erbringen.
Krankenhäuser und Kliniken sind verpflichtet worden, weitere Beträge einzusparen. Kaum eine Landesregierung möchte aber vorpreschen, damit in diesem Bundesland besonders viele Kliniken geschlossen werden, um den Sparbeitrag zu erfüllen. Dieser Sparbetrag steht daher auf sehr unsicherem Fundament.
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