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Vorsorge / Altersvorsorge / Betriebsrente / private Rente     bei Finanztip.de

Widerrufsrecht bei Lebensversicherung und Rentenversicherung

Das Versicherungsvertragsgesetz enthält Regelungen zum Widerrufsrecht, der Widerrufsfrist und der Widerrufsfolgen: Verbraucher können ohne Angabe von Gründen widerrufen: Bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen bis 30 Tage und bei allen anderen Versicherungsverträgen mit einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss.

Widerrufsfrist von 30 Tagen

Die allgemeine Widerrufsfrist beträgt gemäß § 8 VVG 14 Tage. Für Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen wird der Zeitraum für einen rechtswirksamen Widerruf auf 30 Tage erweitert (vgl. § 152 Abs. 1 VVG). Der Versicherungsnehmer kann daher seine Willenserklärung zum Versicherungsvertrag innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich (in Textform) widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem ihm der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Belehrung zum Widerrufsrecht zugegangen sind. Würde zum Beispiel die Belehrung zum Widerrufsrecht fehlen, so würde die Frist nicht entsprechend in Gang gesetzt werden.

Rechtsfolgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer erstattet den Teil des Versicherungsbeitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil der Versicherungsprämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, kann der Versicherer einbehalten, wenn der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (vgl. § 9 VVG). Bei Lebensversicherungen hat der Versicherer nach § 152 Abs. 2 VVG auch einen ggf. vorhandenen Rückkaufswert einschließlich eventuell erzielter Überschussanteile zu erstatten.

Hinweise zum Rückkaufswert

Seit einigen Jahren hat die Rechtsprechung zur kapitalbildenden Lebensversicherung einen Mindest-Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung "eingeführt". Der Artikel Neuberechnung des Rückkaufswertes widmet sich diesem Thema. So kann man zwar eine Kapital-Lebensversicherung jedes Jahr kündigen. Die wichtige Frage lautet jedoch: "Wieviel Geld gibt es denn bei einer Kündigung zurück?" Das Versicherungsvertragsgesetz sieht gemäß § 169 VVG vor, dass bei vorzeitiger Kündigung dem Versicherungsnehmer ein Mindestbetrag zu erstatten ist. Danach sind die Versicherer verpflichtet, ihre Abschlusskosten auf die ersten 5 Jahre zu verteilen. Die Rechtsprechung erlaubt bei Auszahlung des Rückkaufswertes keinen Abzug von Stornierungsgebühren. [Mehr hierzu im Artikel Stornoabzug bei Kündigung und Beitragsfreistellung der Lebensversicherung].

Fazit: Auch wer ggf. voreilig eine Lebensversicherung oder private Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann innerhalb von 30 Tagen von dem Versicherungsvertrag zurücktreten. Sicherheitshalber sollte der Widerruf als Einschreiben oder in anderer nachweisbarer Form erfolgen. Der Versicherer muss die bereits eingezahlten Versicherungsbeiträge nach den obigen Regeln erstatten.

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