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Leistungsvergleich: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu Private Krankenversicherung (PKV)

Der Leistungskatalog der PKV (Leistungen der private Krankenversicherung) ist deutlich umfangreicher als der Leistungskatalog der GKV (gesetzliche Krankenversicherung). Denn in der privaten Krankenversicherung gibt es keinen Leistungskatalog (Grundleistungen, Satzungsleistungen) und auch keine Regelversorgung. Die Leistungen kann sich der Versicherte bedarfsgerecht aussuchen.

So können sich in der PKV auch Personen auf einem kassenähnlichen Niveau versichern oder zum Beispiel auch Sonderleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer bei einem stationären Krankenhausaufenthalt vereinbaren. Der Privatpatient kann sich im Gegensatz zum Kassenpatient den Arzt und das Krankenhaus immer selbst aussuchen. Der Kassenpatient ist hingen an die Wahl eines Arztes mit kassenärztlicher Lizenz gebunden, es sei denn, er ist bereit, entsprechend "draufzuzahlen".

Neben dem Leistungsvergleich zwischen den beiden Systemen der Krankenversicherung ist auch die unterschiedliche Abrechnung zu berücksichtigen. Wegen der möglichen Ausgestaltung von Wahltarifen kommt es hierbei teilweise zu Überschneidungen. Abhängig von der Art des möglichen Wahltarifes und den Konditionen, ist die Wahl der Versicherungsform komplexer geworden. Eine umfassende Übersicht der Wahltarife zeigt die Unterschiede bei den Leistungen auf und errechnet die Ersparnis bei einem Wechsel in einen Wahltarif einer anderen gesetzlichen Krankenkasse.

Allgemeine Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse
Gesetzliche Krankenabsicherung: Der Arzt wird für seine Leistungen nach einem festen Gebührensatz honoriert (Sachleistungsprinzip). Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen ihre Leistungen als Sachleistung bzw. Dienstleistung und rechnen die Kosten direkt mit den medizinischen Leistungserbringern ab. Der Hausarzt wird gefördert, weil ohne Überweisung durch einen Arzt bei jedem anderen Arzt erneut die Praxisgebühr zu entrichten ist. Der Patient kann aber auch stattdessen das Verfahren der Kostenerstattung für sich verwenden.

Private Krankenabsicherung: Der Arzt kann je nach Art und Umfang der Leistung unter Berücksichtigung von Schwierigkeit und Zeitaufwand ggf. einen mehrfachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte (GOÄ, GOZ) dem Patienten in Rechnung stellen. Der Patient bekommt die Kosten ganz oder teilweise von seiner privaten Krankenkasse erstattet (Kostenerstattungsprinzip). Der Privatpatient hat zu beiden Seiten ein Rechtsvertragsverhältnis: Zum einen den Behandlungsvertrag mit dem Arzt über die zu erbringenden Leistungen und zum anderen den Versicherungsvertrag mit seinem Krankenversicherungsunternehmen über die Kostenerstattung medizinischer Leistungen.

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Viele Personen (insbesondere Arbeitnehmer) können nicht in die private Krankenversicherung wechseln, weil sie innerhalb der Einkommensgrenzen liegen, die private Krankheitsabsicherung zu teuer ist oder wegen des Familienstandes zu viele Familienmitglieder zu versichern sind (siehe Familienversicherung). Die nachstehende Übersicht zeigt einige spezielle Unterschiede zwischen der GKV und der PKV auf. Dabei wird auch auf Art und Umfang der versicherten medizinischen Leistungen eingegangen.

Vorteile gesetzliche Krankenkasse (GKV)   Vorteile private Krankenkasse (PKV)
kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen
  freie Arztwahl
grundsätzliche Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
  freie Krankenhauswahl,  je nach Tarif Unterbringung im Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung möglich
 
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines Kindes
  Zu erbringende Leistungen werden vertraglich bindend festgelegt (z.B. Behandlung durch Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillengestell, Heilpraktiker) und sind somit individuell gestaltbar.
Stellung einer Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt der Mutter und Berufstätigkeit des Vaters
  Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich
Mutterschaftsgeld
  europaweiter Krankenschutz
Vorsorgekuren für Mütter
  weltweiter Krankenschutz für 2 Monate
beim Sozialgericht ist eine kostenlose Klage gegen Widerspruchsbescheide der Kasse möglich
  Abhängigkeit der Beitragshöhe vom gewählten Tarif, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Geschlecht
einheitlicher Beitragssatz (15,5% ab 01.01.2011) und ggf. verschiedene Wahltarife
  bei tariflicher Vereinbarung ist eine Kostenübernahme für die Behandlung bei einem Heilpraktiker möglich
Abrechnung erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip, d.h. Kasse und Leistungserbringer rechnen untereinander ab. Als Versicherter müssen Sie nicht in Vorleistung treten.
   
Die Höhe der Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosten, Krankenhausaufenthalte, Praxisgebühr, Zahnersatz etc. ist auf maximal 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt.
 


Nachteile  gesetzliche Krankenkasse (GKV)

  Nachteile  private Krankenkasse (PKV)
Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse, in der Regel. keine Kostenübernahme für Heilpraktikerbesuche
  Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen
Die Wahl des Krankenhauses ist eingeschränkt. Der Arzt weist in eines der zwei nächstgelegenen ein.   jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
nach Krankenbehandlung im Ausland erfolgt keine Übernahme der Rücktransportkosten   häufig Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren
Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenwagen sowie Zahnersatz müssen die Patienten Zuzahlungen leisten
  keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
 
keine individuelle Gestaltung des Krankenversicherungsschutzes möglich   das Recht, Leistungen in Anspruch zu nehmen wird in der Regel erst nach dreimonatiger Wartezeit erworben
  Rechnungen werden dem Privatpatienten zugestellt, dieser muss sie sich von der Versicherung erstatten lassen
    Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht  durchgeführt
keine Beitragsfreiheit während Mutterschaftsurlaub
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