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Der Leistungskatalog der PKV (Leistungen der private Krankenversicherung) ist deutlich umfangreicher als der Leistungskatalog der GKV (gesetzliche Krankenversicherung). Denn in der privaten Krankenversicherung gibt es keinen Leistungskatalog (Grundleistungen, Satzungsleistungen) und auch keine Regelversorgung. Die Leistungen kann sich der Versicherte bedarfsgerecht aussuchen.
So können sich in der PKV auch Personen auf einem kassenähnlichen Niveau versichern oder zum Beispiel auch Sonderleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer bei einem stationären Krankenhausaufenthalt vereinbaren. Der Privatpatient kann sich im Gegensatz zum Kassenpatient den Arzt und das Krankenhaus immer selbst aussuchen. Der Kassenpatient ist hingen an die Wahl eines Arztes mit kassenärztlicher Lizenz gebunden, es sei denn, er ist bereit, entsprechend "draufzuzahlen".
Neben dem Leistungsvergleich zwischen den beiden Systemen der Krankenversicherung ist auch die unterschiedliche Abrechnung zu berücksichtigen. Wegen der möglichen Ausgestaltung von Wahltarifen kommt es hierbei teilweise zu Überschneidungen. Abhängig von der Art des möglichen Wahltarifes und den Konditionen, ist die Wahl der Versicherungsform komplexer geworden. Eine umfassende Übersicht der Wahltarife zeigt die Unterschiede bei den Leistungen auf und errechnet die Ersparnis bei einem Wechsel in einen Wahltarif einer anderen gesetzlichen Krankenkasse.
Allgemeine Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse
Gesetzliche Krankenabsicherung: Der Arzt wird für seine Leistungen nach einem festen Gebührensatz honoriert (Sachleistungsprinzip). Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen ihre Leistungen als Sachleistung bzw. Dienstleistung und rechnen die Kosten direkt mit den medizinischen Leistungserbringern ab. Der Hausarzt wird gefördert, weil ohne Überweisung durch einen Arzt bei jedem anderen Arzt erneut die Praxisgebühr zu entrichten ist. Der Patient kann aber auch stattdessen das Verfahren der Kostenerstattung für sich verwenden.
Private Krankenabsicherung: Der Arzt kann je nach Art und Umfang der Leistung unter Berücksichtigung von Schwierigkeit und Zeitaufwand ggf. einen mehrfachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte (GOÄ, GOZ) dem Patienten in Rechnung stellen. Der Patient bekommt die Kosten ganz oder teilweise von seiner privaten Krankenkasse erstattet (Kostenerstattungsprinzip). Der Privatpatient hat zu beiden Seiten ein Rechtsvertragsverhältnis: Zum einen den Behandlungsvertrag mit dem Arzt über die zu erbringenden Leistungen und zum anderen den Versicherungsvertrag mit seinem Krankenversicherungsunternehmen über die Kostenerstattung medizinischer Leistungen.
Viele Personen (insbesondere Arbeitnehmer) können nicht in die private Krankenversicherung wechseln, weil sie innerhalb der Einkommensgrenzen liegen, die private Krankheitsabsicherung zu teuer ist oder wegen des Familienstandes zu viele Familienmitglieder zu versichern sind (siehe Familienversicherung).
Die nachstehende Übersicht zeigt einige spezielle Unterschiede zwischen der GKV und der PKV auf. Dabei wird auch auf Art und Umfang der versicherten medizinischen Leistungen eingegangen.
| Vorteile gesetzliche Krankenkasse (GKV) | Vorteile private Krankenkasse (PKV) |
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| kostenlose
Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen |
freie Arztwahl |
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grundsätzliche Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und
Erziehungsurlaub |
freie
Krankenhauswahl, je nach Tarif Unterbringung
im Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung möglich |
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Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines Kindes |
Zu
erbringende Leistungen werden vertraglich bindend
festgelegt (z.B. Behandlung durch Chefarzt,
Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillengestell,
Heilpraktiker) und sind somit individuell
gestaltbar. |
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Stellung einer Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt der
Mutter und Berufstätigkeit des Vaters |
Beitragsrückerstattung
bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich |
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Mutterschaftsgeld |
europaweiter Krankenschutz |
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Vorsorgekuren für Mütter |
weltweiter
Krankenschutz für 2 Monate |
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beim
Sozialgericht ist eine kostenlose Klage gegen
Widerspruchsbescheide der Kasse möglich |
Abhängigkeit der Beitragshöhe vom gewählten Tarif, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Geschlecht | |
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einheitlicher Beitragssatz (15,5% ab 01.01.2011) und ggf. verschiedene Wahltarife |
bei tariflicher Vereinbarung ist eine Kostenübernahme für die Behandlung bei einem Heilpraktiker möglich | |
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Abrechnung erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip,
d.h. Kasse und Leistungserbringer rechnen
untereinander ab. Als Versicherter müssen Sie nicht
in Vorleistung treten. |
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Die Höhe der Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und
Hilfsmittel, Fahrkosten, Krankenhausaufenthalte,
Praxisgebühr, Zahnersatz etc. ist auf maximal 2
Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum
Lebensunterhalt begrenzt.
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Nachteile gesetzliche Krankenkasse (GKV) |
Nachteile private Krankenkasse (PKV) | |
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Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte
der Kasse, in der Regel. keine
Kostenübernahme für Heilpraktikerbesuche |
Risikozuschläge
oder Ausschlüsse von Leistungen bei
Vorerkrankungen |
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| Die Wahl des Krankenhauses ist eingeschränkt. Der Arzt weist in eines der zwei nächstgelegenen ein. |
jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
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| nach Krankenbehandlung im Ausland erfolgt keine Übernahme der Rücktransportkosten |
häufig Summenbegrenzung
bei Zahnersatz in den ersten Jahren |
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Für
Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel,
Kuren, Krankenwagen sowie Zahnersatz müssen
die Patienten Zuzahlungen leisten |
keine
Übernahme der Unterkunftskosten bei
Kuraufenthalten |
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| keine individuelle Gestaltung des Krankenversicherungsschutzes möglich | das Recht, Leistungen in Anspruch zu nehmen wird in der Regel erst nach dreimonatiger Wartezeit erworben | |
| Rechnungen werden dem Privatpatienten zugestellt, dieser muss sie sich von der Versicherung erstatten lassen | ||
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Rechtstreitigkeiten
werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht
durchgeführt |
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keine Beitragsfreiheit während Mutterschaftsurlaub |
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