Krankenhaus-Zusatzversicherung Die besten Tarife für die Chefarztbehandlung

Barbara Weber
Expertin Krankenversicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung sicherst Du Dir im Krankenhaus Extras wie eine Chefarztbehandlung und ein Ein- oder Zweibettzimmer.
  • Die von Finanztip empfohlenen Tarife kosten ab 20 bis 30 Euro im Monat. Je nach Alter und Gesundheitszustand können die Beiträge wesentlich höher ausfallen.
  • Finanztip empfiehlt Tarife mit Altersrückstellungen. Diese helfen, Deine Beiträge im Alter stabil zu halten.
     

So gehst Du vor

  • Überlege, ob Du Dir die Beiträge für eine solche stationäre Zusatzversicherung leisten willst.
  • Im Finanztip-Vergleich haben am besten abgeschnitten: Hallesche (Mega Clinic AR), Ergo (SZL), SDK (Klinik 2-Bett SP2), Inter (Quali Med Z S2R) und Barmenia (Mehr Komfort 2-Bett K).
  • Die Tarife der Halleschen, Ergo, Barmenia und Inter gibt es mit oder in einer Variante ohne Altersrückstellungen.

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Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung bekommst Du ähnliche Leistungen wie ein Privatpatient: Du sicherst Dir die Behandlung durch den Chefarzt und wirst bequem in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht. In diesem Ratgeber erfährst Du, welche Tarife Finanztip empfiehlt.  

Wann lohnt sich eine Krankenhaus-Zusatzversicherung?

Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung kann sich lohnen, wenn Du Dir Extras wie die Behandlung durch Chefärzte und Spezialisten oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sichern möchtest. Sie stockt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen auf.

Notwendig ist der Zusatzschutz nicht, aber er sorgt dafür, dass Du im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt wirst. Allerdings ist die Versicherung nicht günstig.

Welche Leistungen im Krankenhaus zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Behandlungen, die medizinisch notwendig und zugleich wirtschaftlich sinnvoll sind (§ 12 Abs. 5 SGB V). Im Krankenhaus bedeutet das meist: 

Wenn Du gesetzlich versichert bist, wirst Du in einem Mehrbettzimmer untergebracht und von den jeweils diensthabenden Ärztinnen und Ärzten behandelt. Das können Assistenz-, Stations- oder Oberärzte sein. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn es medizinisch notwendig ist – also beispielsweise nur die Chefärztin qualifiziert genug ist, Dich zu behandeln.

In einigen Kliniken ist das Zweibettzimmer mittlerweile Standard. Ansonsten zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Ein- oder Zweibettzimmer nur, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist, etwa, weil Du besonders viel Ruhe brauchst, um gesund zu werden.

Welche Krankenhaus-Zusatzversicherungen empfiehlt Finanztip?

Finanztip empfiehlt Tarife mit sehr gutem Preis-Leistungsverhältnis: Hallesche (Mega Clinic AR), Ergo (SZL), SDK (Klinik 2-Bett SP2), Inter (Quali Med Z S2R) und Barmenia (Mehr Komfort 2-Bett K).

Hallesche

Mega Clinic AR

  • bestes Ergebnis im Vergleich der Zusatzleistungen
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • keine Wartezeit
  • auch verfügbar in einer Variante ohne Altersrückstellungen
  • am teuersten unter den empfohlenen Tarifen
Ergo

SZL

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • keine Wartezeit
  • auch verfügbar in einer Variante ohne Altersrückstellungen
  • keine tariflichen Leistungen bei stationärer Kur, Reha oder Anschlussheilbehandlung
SDK

Klinik 2-Bett (SP2)

  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • keine Wartezeit
  • erstattet tarifliche Leistungen in einer Reha nur nach Vorleistung durch die GKV
Inter

Qualimed Z S2R

  • günstigster der empfohlenen Tarife
  • Unterbringung im Zweibettzimmer, bei Unfall Einbettzimmer
  • keine Wartezeit
  • auch verfügbar in einer Variante ohne Altersrückstellungen
Barmenia

Mehr Komfort 2-Bett K

  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • keine Wartezeit
  • auch verfügbar in einer Variante ohne Altersrückstellungen
  • keine tariflichen Leistungen bei stationärer Kur, Reha oder Anschlussheilbehandlung

Ist ein Vertrag mit oder ohne Altersrückstellungen besser?

Finanztip empfiehlt, einen Tarif mit Altersrückstellungen zu wählen, wenn Du Dich langfristig absichern willst. Ein Vertrag ohne Altersrückstellungen eignet sich, wenn Du nur für eine bestimmte Lebensphase die Versicherung haben möchtest.

Bei einem Vertrag mit Altersrückstellungen werden Teile des Beitrags angespart. Diese sollen Preissteigerungen im Alter auffangen. Das führt zu stabileren Beiträgen über die gesamte Laufzeit. Allerdings startest Du auch mit einem etwas höheren Beitrag.

Tarife ohne Altersrückstellungen sind anfangs günstiger. Der Beitrag steigt in vertraglich festgelegten Schritten. Viele Tarife ohne Rückstellungen enden zudem mit einem bestimmten Alter, zum Beispiel zum 60. Lebensjahr. Doch gerade im Rentenalter wird es wahrscheinlicher, dass Du häufiger ins Krankenhaus musst und die Versicherung in Anspruch nehmen könntest. Du kannst auch später in einen Tarif mit Rückstellungen wechseln. Der ist dann allerdings deutlich teurer, da Du die Sparanteile nachzahlen musst.

Bei den empfohlenen Tarifen handelt es sich um Versicherungen mit Altersrückstellungen. Die Tarife von der Halleschen, Ergo, Barmenia und Inter gibt es aber auch in der Variante ohne Altersrückstellungen.

Welche Leistungen übernimmt die private Zusatzversicherung?

Zu den Kernleistungen stationärer Zusatzversicherungen gehören die Chefarztbehandlung und das Ein- oder Zweibettzimmer.

Wann bezahlt die Versicherung eine Chefarztbehandlung?

Die private Zusatzversicherung bezahlt die Chefarztbehandlung, wenn Du im Krankenhaus einen Wahlleistungsvertrag abschließt. Wahlleistungen sind Leistungen des Krankenhauses, die die Kasse nicht zahlt und die Du freiwillig dazubuchen kannst. Ohne Zusatzversicherung zahlst Du diese selbst.

Der Wahlleistungsvertrag sorgt dafür, dass der Arzt oder die Ärztin privat abrechnen und ein höheres Honorar verlangen kann. Das dürfen in Krankenhäusern nur leitende Mediziner, in der Regel Chefärztinnen und -ärzte, manchmal aber auch andere Spezialisten.

Welche Leistungen muss der Chefarzt erbringen?

Mit einem Wahlarztvertrag hast Du Anspruch darauf, dass Dein Wahlarzt persönlich die zentralen Leistungen Deiner Behandlung erbringt, etwa den fachlich anspruchsvollen Teil einer Operation.

Andere Tätigkeiten darf der Wahl- oder Chefarzt delegieren. Überspitzt gesagt: Der Chefarzt setzt in einer Herz-OP den Schrittmacher selbst ein, das Zunähen der Wunde darf er aber einem anderen Arzt überlassen. Nur wenn der Wahlarzt unvorhersehbar verhindert ist, darf ein im Vertrag namentlich genannter Stellvertreter, meist ein Oberarzt, die Leistungen erbringen.

Bestehe darauf, dass Visiten, Aufnahme- und Entlassungsuntersuchungen oder Verbandswechsel nur dann privat abgerechnet werden, wenn sie persönlich vom Chefarzt oder dessen ständigem Vertreter erbracht wurden. Diese Tätigkeiten darf der Chefarzt zwar delegieren, dann darf das Krankenhaus aber nicht privat abrechnen (§ 4 Abs. 2 GOÄ).

Lohnt sich die Versicherung für das Ein- oder Zweitbettzimmer?

Die Versicherung lohnt sich in der Regel nicht, wenn es Dir nur um das komfortable Zimmer geht. Ein Zweibettzimmer kostet laut Verband der privaten Krankenversicherung im Bundesdurchschnitt 65 Euro pro Tag, ein Einzelzimmer 124 Euro. Leistungsstarke Zusatztarife kosten mindestens 300 Euro im Jahr. Du könntest also jedes Jahr vier Tage lang ein Zweibettzimmer selbst zahlen, bevor sich die Kosten allein dafür rechnen.

Zusatzversicherungen, die ein Einbettzimmer zahlen, kosten oft deutlich mehr als Zweibettzimmer-Tarife. Dieser Mehrbeitrag lohnt sich aus medizinischer Sicht nicht, da Du dadurch keine bessere Behandlung bekommst. Deshalb empfehlen wir bei Finanztip Einbettzimmer-Tarife nur, wenn sie besonders günstig sind.

Manche Versicherer zahlen auch die Kosten für ein Familienzimmer, damit beide Elternteile nach der Geburt mit ihrem Neugeborenen in einem Zimmer untergebracht werden können.

Gibt es eine freie Krankenhauswahl? 

Du kannst die Zusatzversicherung grundsätzlich in jedem Krankenhaus einsetzen. Du kannst aber auch ohne Zusatzversicherung ein anderes Krankenhaus wählen als das, in das Dich Dein Arzt eingewiesen hat. Dafür brauchst Du keine Zusatzversicherung. Allerdings könnte dann Deine Krankenkasse Mehrkosten von Dir verlangen (§ 39 Abs. 2 SGB V).

Doch kein Grund zur Sorge: Inzwischen müssen alle öffentlichen Krankenhäuser über einheitliche Fallpauschalen abrechnen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 KHEntgG). Damit gibt es deutschlandweit kaum noch Kostenunterschiede zwischen der Behandlung in unterschiedlichen Kliniken.

Gibt es eine freie Arztwahl?

Mit der privaten Zusatzversicherung hast Du die Möglichkeit, auch die Ärztin frei zu wählen, die Dich persönlich behandeln soll. Du kannst also gezielt nach Spezialisten für Deine Erkrankung suchen und Dich für das Krankenhaus entscheiden, in dem sie praktizieren. Die Zusatzversicherung würde dann nicht nur für Mehrkosten durch die Krankenhauswahl einspringen, sondern zahlt auch das teure Spezialisten-Honorar.

Zahlt die Versicherung in gemischten Anstalten?

Nicht alle Tarife übernehmen die Kosten in gemischten Anstalten. Das sind Krankenhäuser, die gleichzeitig Kuren oder Reha anbieten. Die meisten Anbieter setzen eine schriftliche Zusage vor der Behandlung voraus, sonst übernehmen sie die Kosten nicht. Alle von Finanztip empfohlenen Tarife übernehmen die Behandlung in einer gemischten Anstalt mindestens dann ohne vorherige Zusage, wenn Du als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert wirst oder die Klinik die einzige an Deinem Wohnort ist.

Sind ambulante Operationen versichert?

Gute Tarife für Krankenhaus-Zusatzversicherungen übernehmen privatärztliche Leistungen bei ambulanten Operationen. Alle von Finanztip empfohlenen Krankenhaus-Zusatzversicherungen tun das.

Was zahlt die Versicherung für Schwangere?

Bei einer Geburt kannst Du die Leistungen aus Deiner privaten Krankenhaus-Zusatzversicherung nutzen, etwa die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Manche Versicherer bezahlen ein Familienzimmer, in dem beide Elternteile mit Kind unterkommen können.

Bedenke: Die meisten Versicherungen haben eine Wartezeit von acht Monaten bei einer Entbindung. Daher solltest Du die Versicherung schon vor der Schwangerschaft abschließen.

Wann bezahlt die Krankasse einen Aufenthalt in der Privatklinik?

Einen Aufenthalt in der Privatklinik zahlt die Krankenkasse nur ausnahmsweise, wenn das private Krankenhaus eine gleichwertige Versorgung wie in einem Vertragskrankenhaus anbietet und wenn medizinische Gründe für die Behandlung in der Privatklinik sprechen (§ 13 Abs. 2 SGB V). Die medizinische Notwendigkeit musst Du in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.

Achtung: Lass Dir die Behandlung in einer Privatklinik vorher schriftlich von Deiner Krankenkasse genehmigen! Dazu musst Du in aller Regel einen Kostenvoranschlag der Klinik bei Deiner Krankenkasse einreichen.

Die Krankenkasse zahlt außerdem nur so viel, wie sie auch für ein zugelassenes Vertragskrankenhaus zahlen würde. Die Restkosten kannst Du Dir dann unter Umständen von Deiner privaten Krankenhaus-Zusatzversicherung zurückholen.

Verweigert die Krankenkasse eine Kostenerstattung, dann musst Du meist die allgemeinen Krankenhausleistungen selbst tragen. Die privaten Krankenhaus-Zusatzversicherer zahlen dann oft nur den Aufpreis für den Chefarzt oder das Zweibettzimmer oder sie beteiligen sich zumindest anteilig an den allgemeinen Krankenhausleistungen.

Welche Leistungen schließt die Krankenhaus-Zusatzversicherung aus?

Die Zusatzversicherung zahlt in der Regel nicht für kosmetische Operationen oder Reha und Kuren.

Leistet die Versicherung nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen?

In der Regel zahlen die Anbieter Mehrleistungen nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen. Bei rein kosmetischen Operationen bekommst Du keine Leistungen.

Zahlt die Krankenhaus-Zusatzversicherung für Reha und Kuren? 

Leistungen für Aufenthalte in einer Kur- oder Rehaklinik sind in vielen Tarifen ausgeschlossen. Einige Tarife zahlen während einer Kur, Reha oder Anschlussheilbehandlung ein Tagegeld. Damit lassen sich Zusatzkosten, zum Beispiel für ein Zweibettzimmer, bezahlen.

Gibt es Wartezeiten? 

Alle fünf von Finanztip empfohlenen Tarife für Krankenhaus-Zusatzversicherungen haben keine Wartezeit. In vielen anderen Tarifen gibt es hingegen Wartezeiten. Du kannst in diesen Fällen die Leistungen erst nach einer Wartezeit von drei bis acht Monaten in Anspruch nehmen.

Wie viel kostet die stationäre Zusatzversicherung?

Tarife, die im Finanztip-Vergleich der Krankenhaus-Zusatzversicherungen besonders gut abgeschnitten haben, gibt es ab etwa 20 bis 30 Euro im Monat.

Wonach richtet sich der Beitrag in der Krankenhaus-Zusatzversicherung?

Die Kosten einer stationären Zusatzversicherung hängen von Leistungsumfang,  Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss ab. Ältere Menschen und Menschen mit Gesundheitsproblemen müssen mehr zahlen. Spielst Du mit dem Gedanken, eine stationäre Zusatzpolice abzuschließen, solltest Du nicht zu lange warten.

Wie viel kosten die empfohlenen Tarife mit Altersrückstellungen?

Alter beim
Abschluss
Hallesche1Ergo2SDK1Inter3Barmenia1
27 Jahre35 €32 €31 €25 €30 €
37 Jahre43 €39 €37 €30 €36 €
47 Jahre54 €49 €46 €38 €44 €
57 Jahre71 €65 €59 €48 €55 €
67 Jahre94 €84 €75 €60 €69 €

1 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer
2 Tarif mit Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
3 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer, nach Unfall Einbettzimmer
Angaben für Gesunde, Werte gerundet
Quelle: Angaben der Versicherer (Stand: 26. April 2024)

Wie viel kosten die Tarife ohne Altersrückstellungen?

Alter bei AbschlussHallesche1Ergo2SDKInter3Barmenia1
27 Jahre15 €20 €- €514 €9 €
37 Jahre17 €28 €- €514 €15 €
47 Jahre20 €28 €- €518 €15 €
57 Jahre33 €46 €- €526 €23 €
67 Jahre- €4- €4- €539 €4- €4

1 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer, Abschluss ab 60 Jahren nicht mehr möglich
2 Tarif mit Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Abschluss ab 60 Jahren nicht mehr möglich
3 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer, nach Unfall Einbettzimmer
4 Abschluss nur bis 60 Jahre möglich
5 Tarif kann nur mit Altersrückstellungen abgeschlossen werden
Angaben für Gesunde, Werte gerundet
Quelle: Angaben der Versicherer (Stand: 26. April 2024)

Gibt es Gesundheitsfragen bei der Krankenhaus-Zusatzversicherung?

Beim Abschluss der Krankenhaus-Zusatzversicherung musst Du Gesundheitsfragen für die letzten fünf bis zehn Jahre beantworten. Beantworte die Fragen unbedingt ehrlich, denn die Versicherung darf Deine Krankenakten überprüfen. Hast Du bei den Fragen gelogen, kann sie Leistungen verweigern.

Wie hat Finanztip Krankenhaus-Zusatzversicherungen getestet?

Finanztip hat im März/April 2024 Preise und Leistungen von Krankenhaus-Zusatzversicherungen verglichen. Basis waren Tarife mit Top-Ratings bei zwei Analysehäusern: 

  • bei Franke und Bornberg „FFF“/„FFF+“ oder
  • bei Morgen & Morgen mindestens vier von fünf Sternen.

Welche Anbieter hat Finanztip untersucht?

Folgende 34 Anbieter kamen in die Grundgesamtheit der Finanztip-Untersuchung:

  • Advigon
  • Allianz
  • Alte Oldenburger
  • Arag
  • Axa
  • Barmenia
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse
  • Concordia
  • Continentale
  • Deutsche Familienversicherung
  • Deutscher Ring
  • Die Bayerische
  • DKV
  • Ergo
  • Generali
  • Gothaer
  • Hallesche
  • Hansemerkur
  • Huk Coburg
  • Inter
  • Janitos
  • LKH
  • LVM
  • Münchener Verein
  • Nürnberger
  • Ottonova
  • R+V
  • SDK
  • Signal Iduna
  • UKV
  • Universa
  • VRK
  • WGV
  • Württembergische 

Welche Kriterien wurden verwendet?

Für den Vergleich definierte Finanztip Mindestkriterien und bat die 34 Versicherer um passende Tarife; nicht passende Angebote wurden ausgeschlossen.

Die Finanztip-Kriterien im Test der Krankenhaus-Zusatzversicherungen waren:

  1. Unterbringung im Zweibettzimmer;
  2. freie Arztwahl, Chefarzt- beziehungsweise Wahlarztbehandlung inklusive;
  3. Erstattung von Arzthonoraren mindestens bis zum fünffachen Satz der Gebührenordnung der Ärzte;
  4. freie Krankenhauswahl und Erstattung etwaiger Mehrkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses;
  5. Behandlung auch in Krankenhäusern, die Kuren und Reha-Behandlungen durchführen, bei Notfall ohne vorherige Leistungszusage des Versicherers;
  6. keine Leistungsbeschränkung auf Unfälle oder bestimmte Erkrankungen;
  7. Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren;
  8. Übernahme der Kosten für stationäre Psychotherapie, für vor- und nachstationäre Behandlungen sowie für ambulante Operationen;
  9. Verzicht auf Anzeigepflicht des Krankenhausaufenthalts sowie in der Regel auf schriftliche Genehmigung vor der Behandlung.

25 Versicherer reichten 66 Tarife ein. Sieben Tarife hat Finanztip aussortiert, da sie den Finanztip-Kriterien nicht entsprachen.

Tarife ohne Altersrückstellungen hat Finanztip im Test nicht berücksichtigt, weil wir grundsätzlich Krankenhaus-Zusatztarife mit einem Alterspolster für sinnvoller halten. Finanztip hat den Mittelwert der Beiträge bei Abschluss mit 37 und 47 Jahren berechnet und berücksichtigte nur Tarife, die unter dem Mittelwert lagen.

Diese 19 leistungsstarken Tarife prüfte Finanztip anschließend im Detail. 

Wie wurde im Detail weiter untersucht?

Bewertet wurden unter anderem Wartezeiten, Leistungen wie die Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt, die Behandlung in Privatkliniken und die teilstationäre Behandlung. Finanztip hat es als positiv bewertet, wenn die Tarife das Ein- statt Zweibettzimmer bezahlen oder auf eine Wartezeit verzichten. Weitere Extrapunkte gab es, wenn der Tarif die Behandlung durch Belegärzte abdeckt. Das sind Ärzte, die nicht im Krankenhaus angestellt sind, aber dort einige Betten reserviert haben und Patienten behandeln dürfen. 

Den Leistungsumfang bewertete Finanztip mit einem Punktesystem. Finanztip empfiehlt Tarife mit Altersrückstellungen, die im Vergleich am besten abgeschnitten haben: Hallesche Mega Clinic AR, Ergo SZL, SDK SP2, Inter Quali Med Z S2R und Barmenia Mehr Komfort 2-Bett K.

Wie sind die Ergebnisse im Finanztip-Vergleich?

VersicherungTarifname

Leistungs-

Score

Beitrag

bei Abschluss

mit 37 Jahren

Beitrag

bei Abschluss

mit 47 Jahren 

HallescheMega Clinic AR85 %43 €54 €
ErgoSZL82 %39 €49 €
SDKSP282 %37 €46 €
InterQuali Med Z S2R79 %30 €38 €
BarmeniaMehr Komfort 2-Bett K77 %36 €44 €
LKHKlinikUpgrade Top L72 %44 €53 €
WürttembergischeSZ65 %43 €54 €
AragMedKlinik 2-Bett L59 %33 €41 €
HukSZplus66 %39 €47 €
VRK 66 %38 €44 €
DFVKlinikschutz Premium65 %  33 €45 €
AllianzKHP02 + AOPKH0264 %43 €53 €
Arag26264 %38 €46 €
LKHTarif KlinikUpgrade Plus L64 %35 €42 €
GothaerMediclinic Plus59 %35 €44 €
AxaKomfort U57 %37 € 47 €
ContinetaleSG243 %36 €45 €
OttonovaOttonova Klinik Zweitbett35 %40 €51 €
Universauni-SZ II plus35 % 38 € 48 €

Quelle: Finanztip-Erhebung, Preise laut Angaben der Versicherer (Stand: 10. Mai 2024)

Autoren
Julia Rieder

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