Kosten Pflegeheim Pflege im Heim kostet immer mehr. Reicht Deine Rente?

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Januar 2024 gibt es für Viele mehr Geld aus der gesetzlichen Pfle­ge­ver­si­che­rung. Dennoch gilt weiterhin: Einen Großteil der Kosten für die Pflege im Heim müssen Pflegebedürftige und ihre Familien aus eigener Tasche zahlen.

  • Je nach Bundesland können das bis fast 3.000 Euro pro Monat sein. 2024 zahlen Pflegebedürftige im Schnitt jeden Monat für die Pflege im Heim rund 2.783 Euro.

  • Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Heim und Region. Auch wie lange Du bereits im Pflegeheim lebst, spielt eine Rolle.

So gehst Du vor

  • Vergleiche die Preise verschiedener Heime, bevor Du Dich für eines entscheidest. Die Kosten für einen Heimplatz können je nach Betreiber stark variieren.
  • Wenn Du eine Preiserhöhung vom Heim bekommst, solltest Du prüfen lassen, ob alles formal korrekt ist. Wie das geht, erklären wir weiter unten im Text.
  • Kannst Du die Heimkosten selbst nicht zahlen, solltest Du Wohngeld oder Hilfe zur Pflege beantragen. Deine Kinder müssen nur selten für die Kosten aufkommen.

Es ist ein großer und schwieriger Schritt im letzten Lebensabschnitt: der Umzug ins Pflegeheim. Nicht immer können ältere Menschen in ihrem Zuhause angemessen betreut und gepflegt werden. Dann ist der Umzug ins Pflegeheim oft die beste Lösung. Doch die Entscheidung fürs Pflegeheim bringt auch große finanzielle Belastungen mit sich. Mit welchen Kosten Du rechnen musst und welche Hilfen Du in Anspruch nehmen kannst, wenn Deine Rente für das Pflegeheim nicht reicht, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2024 Leistungen aus der gesetzlichen Pfle­ge­ver­si­che­rung erhöht. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der ambulanten Pflege, doch auch für Menschen im Pflegeheim gibt es mehr Geld. Im kommenden Jahr sollen die Leistungen der Pfle­ge­ver­si­che­rung weiter angehoben werden. 2028 ist eine weitere Erhöhung geplant.

Was zahlt die Pfle­ge­ver­si­che­rung für stationäre Pflege?

Die Pfle­ge­ver­si­che­rung gilt als Teilkostenversicherung. Das bedeutet, sie übernimmt im Fall der Fälle nicht alle Ausgaben für Deine Pflege – einen Teil musst Du selbst finanzieren. Wie viel die Pfle­ge­ver­si­che­rung für die Betreuung im Heim zahlt, hängt vom Pflegegrad ab. Mit ihm wird angegeben, wie schwer pflegebedürftig ein Mensch ist. In unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen erklären wir, wie Du einen Pflegegrad bekommst und wie Du eine Höherstufung beantragst, wenn sich Dein Zustand verschlechtert hat.

Die Leistungen der Pfle­ge­ver­si­che­rung werden nur auf die Kosten für die Versorgung durch das Pflegepersonal angerechnet. An den Ausgaben für Unterbringung und Verpflegung sowie den eigentlichen Mietkosten fürs Zimmer, die Investitionskosten genannt werden, beteiligt sich die Ver­si­che­rung nicht. Und der Eigenanteil an den Kosten für die pflegerische Versorgung bleibt für alle Pflegegrade gleich. Mehr zum Eigenanteil, also wie viel der Pflegebedürftige selbst zahlen muss und wie hoch der Zuschuss ist, findest Du weiter unten.

Wie viel muss der Pflegebedürftige im Heim selbst zahlen?

Wie hoch Dein Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim ist, wie viel Du also konkret bezahlen musst, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn die Preise unterscheiden sich von Heim zu Heim. Nur eines ist einheitlich: die Preise steigen. Kostete im Juli 2022 ein Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung im Bundesdurchschnitt noch 2.248 Euro (plus den Betrag, den die Pfle­ge­ver­si­che­rung übernimmt), waren es im Juli 2023 bereits 2.610 Euro. Für den Januar 2024 geht der Kran­ken­kas­senverband VDEK in eineraktuellen Erhebungvon 2.783 Euro aus.

Die jüngste Steigerung wirkt geringer. Der Grund dafür liegt allerdings nicht bei sinkenden Pflegekosten. Vielmehr wurden die seit 2022 von den Pflegekassen gezahlten Zuschüsse auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zum 1. Januar 2024 erhöht. Sie betragen nun:

  • im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent),
  • im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent),
  • im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent)
  • und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent).

Neben dem EEE müssen die Pflegebedürftigen für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aufkommen, die laut vdek durchschnittlich um 64 Euro monatlich auf 921 Euro angestiegen sind; im Januar 2023 lag der Betrag noch bei 857 Euro. Außerdem sind Investitionskosten zu tragen, die sich für Pflegebedürftige um 13 Euro auf 485 Euro monatlich erhöht haben; im Januar 2023 waren es 472 Euro).

Es gibt aber große regionale Unterschiede. Am niedrigsten sind die Heimkosten in der Auswertung 2024 in Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 2.191 Euro im Monat (2023: 2.047 Euro im Monat; 2022: 1.700 Euro). Am teuersten ist der Pflegeplatz in Baden-Württemberg mit 3.164 Euro (2023: 2.990 Euro im Monat; 2022: 2.619 Euro).

Zuschuss senkt den Eigenanteil

Immerhin gibt es seit 2022 einen Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten im Heim. Dieser soll Pflegebedürftige und ihre Familien vor steigenden Kosten schützen. Er steigt mit der Dauer Deines Aufenthalts im Pflegeheim – entsprechend sinkt Dein Eigenanteil an den Pflegekosten. Diese Leistungszuschläge, die die Pfle­ge­ver­si­che­rung für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 in vollstationärer Pflege übernimmt (§ 43c SGB XI), hat die Ampelkoalition mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zum 1. Januar 2024 erhöht.

Der Zuschuss reduziert den Eigenanteil an den Heimkosten für langjährige Pflegeheimbewohner deutlich. Menschen, die noch nicht lange stationär gepflegt werden, profitieren bislang hingegen recht wenig. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und den Zuschuss durch das PUEG für das erste Jahr stärker angehoben als für die weitere Zeit (siehe Tabelle).

Weiterhin nicht bezuschusst werden allerdings Kosten, die einen großen Teil der Rechnung ausmachen: Kosten für Unterbringung, für Verpflegung und auch für Investitionen des Pflegeheims. Letztere bezeichnen das, was der Betreiber zahlt, um die Pflegeeinrichtung auszubauen und bei Gebäuden und Technik einen zeitgemäßen Pflegestandard zu halten; für die Pflegebedürftigen ist das also so etwas wie Miete. 

Staatliche Zuzahlung zum Eigenanteil

Aufenthaltsdauer im PflegeheimZuschuss zum Eigenanteil (Leistungszuschläge)
 bis 31. Dezember 2023seit 1. Januar 2024
ab 1. Monat5 %15 %
ab 13. Monat25 %30 %
ab 24. Monat45 %50 %
ab 37. Monat70 %75 %

Quelle: Paragraf 43c SGB XI, Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz PUEG (Stand: 01. Januar 2023)

Rechnet man den staatlichen Zuschuss mit ein, mussten Heimbewohner nach den Zahlen des VDEK im Januar 2024 im Bundesdurchschnitt zwischen 1.750 (2023 1.738; 2022: 1.573) und 2.576 Euro (2023: 2.548; 2022: 2.200 Euro) im Monat aus eigener Tasche für die vollstationäre Pflege ausgeben – abhängig davon, wie lange sie schon im Pflegeheim lebten.

Deutliche Preiserhöhungen

Bereits 2022 waren viele Pflegebedürftige von deutlichen Kostensteigerungen betroffen. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) sind die Eigenanteile für die Pflege im Heim um Hunderte Euro gestiegen. Dem BIVA-Pflegeschutzbund liegen Extremfälle mit Erhöhungen von über 1.000 Euro im Monat vor. Gängig seien aber Preisanstiege von 600 bis 700 Euro. Der Verband der Ersatzkassen VDEK hat für Juli 2023 weitere Preissteigerungen von im Schnitt 350 Euro ausgemacht.

Neben den gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen spielt in die Teuerung auch mit ein, dass Pflegekräfte seit September 2022 etwas besser bezahlt werden müssen – nach Tarifvertrag. Die sogenannte Tariftreueregelung führt dazu, dass Pflegekräften, die bisher keinen Tariflohn bekamen, eine Gehaltssteigerung zwischen 10 und 30 Prozent zusteht. Diese Kosten geben die Heime an die Bewohner weiter.

Wenn Du eine Preiserhöhung vom Pflegeheim bekommst, solltest Du prüfen lassen, ob diese sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Enthält das Schreiben formale Fehler, ist die Erhöhung unwirksam. Unterstützung bei der Prüfung bekommst Du zum Beispiel in der Pflegerechtsberatung einiger Verbraucherzentralen und beim BIVA-Pflegeschutzbund. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zu Preiserhöhungen im Pflegeheim.

Wie setzen sich Pflegeheimkosten zusammen?

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz bestehen aus mehreren Komponenten – Du zahlst schließlich nicht nur für die Pflege und Betreuung, sondern auch für Miete und Essen. Wie viel ein Pflegeplatz kostet, variiert je nach Pflegeheim. Es kann sich deshalb lohnen, bei mehreren Einrichtungen anzufragen und die Preise zu vergleichen. Dabei solltest Du auf die folgenden Punkte achten:

Pflegekosten

Der Grund für einen Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist meist die umfassende Betreuung. Die Kosten für die Versorgung durch das Pflegepersonal sind deshalb ein wichtiger Bestandteil auf der Rechnung des Heims. Für einen Teil dieser Pflegekosten kommt die Pfle­ge­ver­si­che­rung auf. Es bleibt allerdings ein Eigenanteil an den Kosten für die pflegerische Versorgung, den Du selbst tragen musst. Dieser Eigenanteil ist für alle Bewohner eines Pflegeheims gleich – unabhängig davon, welchen Pflegegrad Du hast. Damit hast Du die Sicherheit, dass Du nicht mehr für die Pflege zahlen musst, wenn es Dir im Laufe der Zeit im Pflegeheim gesundheitlich schlechter geht.

Die Kosten für die pflegerische Versorgung, auch Pflegesatz genannt, können die Betreiber nicht frei bestimmen. Sie müssen die Pflegesätze mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern aushandeln (§ 85 SGB XI). Diese Institutionen sollen für die Interessen der Bewohner eintreten und dafür sorgen, dass die Pflegekosten angemessen bleiben.

Unterbringung und Verpflegung (Hotelkosten)

Der Rechnungsposten für Unterkunft und Verpflegung (auch Hotelkosten genannt) umfasst Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser, aber auch Kosten für die Zimmerreinigung und das Zubereiten der Mahlzeiten.

Investitionskosten

Die Investitionskosten stellen im Grunde die eigentliche Miete für das Zimmer oder Apartment in der Pflegeeinrichtung dar. Der Heimbetreiber kann auf die Bewohner Ausgaben für Instandhaltung und Ausbau umlegen. Unter anderem, um bei Gebäude und Technik einen zeitgemäßen Pflegestandard zu wahren.

Ausbildungskosten

Werden im Heim Pflegekräfte ausgebildet, dann kann der Betreiber die Kosten dafür ebenfalls auf Dich als Bewohner umlegen. Wie genau das funktioniert, haben die einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Es ist also möglich, dass dieser Punkt auf Deiner Rechnung auftaucht, muss aber nicht zwangsläufig so sein.

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Was, wenn die Rente für die Heimkosten nicht reicht?

Wer stationär und nicht zuhause gepflegt wird, muss Tausende Euro selbst zahlen. Die Rente reicht dafür meist nicht aus, deshalb sind eine zusätzliche Altersvorsorge oder Ersparnisse wichtig. Auch eine private Pflegezusatzversicherung kann hilfreich sein.

Kannst Du die Pflegekosten selbst nicht finanzieren, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Unterstützung:

Hilfe zur Pflege

Wer nicht in der Lage ist, die notwendige Pflege selbst zu finanzieren, kann „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Mit dieser Sozialleistung unterstützt der Staat Pflegebedürftige – egal ob sie zuhause oder im Heim betreut werden. Im Jahr 2022 haben nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 377.000 Menschen Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII bekommen; der Großteil davon – rund 300.000 – lebte in einem Pflegeheim, einschließlich teilstationärer Pflege und Kurzzeitpflege.

Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um fast 6 Prozent. Während die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen um 2,4 Prozent zunahm, sank die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen insgesamt um 7,4 Prozent. Grund für den Rückgang ist die Pflegereform zum 1. Januar 2022: die Kosten für vollstationäre Pflege, also ab Pflegegraden 2 bis 5, werden je nach bisheriger Verweildauer im Heim mit monatlichen Zuschlägen von bis zu 70 Prozent des Eigenanteils aus der sozialen Pfle­ge­ver­si­che­rung bezuschusst. Die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der stationären Pflege sank insgesamt von rund 329.000 um 7,6 Prozent auf knapp 305.000 Menschen. Der größte Rückgang entfiel mit minus 15,6 Prozent auf Menschen mit Pflegegrad 5.

Bevor Du Hilfe zur Pflege bekommst, musst Du jedoch Dein Vermögen aufbrauchen. Seit 2024 darfst Du 10.000 Euro als Schonvermögen behalten. Auch das Einkommen Deines Ehepartners wird berücksichtigt. Hat er oder sie genug Einkommen oder Vermögen, um Deine Pflege zu finanzieren, bekommst Du keine Sozialhilfe. Zu zweit bleiben 20.000 Euro Vermögen unberücksichtigt. Auch Ersparnisse für Beerdigung und Grabpflege bleiben unangetastet, wenn der Betrag angemessen und in einer Sterbegeldversicherung oder einem Bestattungsvorsorgevertrag angelegt ist.

Hilfe zur Pflege gibt es erst auf Antrag und nicht rückwirkend. Wenn sich also abzeichnet, dass Du durch die Pflegekosten in finanzielle Nöte gerätst, solltest Du Dich schnell ans Sozialamt wenden. Schulden, die Du durch Pflegekosten anhäufst, übernimmt das Amt nämlich nicht. Beim zuständigen Sozialamt kannst Du alles über die Voraussetzungen für Hilfe zur Pflege und die für den Antrag notwendigen Unterlagen erfahren.

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Mieter mit geringem Einkommen. Auch Pflegeheimbewohner können Anspruch auf Wohngeld haben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 WoGG). 2020 bezogen rund 85.000 Pflegeheimbewohner Wohngeld, so das Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um. Am 1. Januar 2023 trat mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft: Für bis zu zwei Millionen Haushalte gibt es mehr Wohngeld – im Schnitt bis zu 370 Euro.

Wie viel Unterstützung Pflegebedürftige bekommen, hängt von der Höhe des Einkommens und der Miete sowie vom Wohnort ab. Ob Du oder Deine Angehörigen Wohngeld bekommen und wie viel, kannst Du mit dem Wohngeldrechner der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen abschätzen. Dort lässt sich auch das Wohngeld für Heimbewohner berechnen.

Pflegewohngeld

In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzliche Unterstützung für bedürftige Pflegeheimbewohner: das Pflegewohngeld. Damit bezuschussen die Bundesländer einen Teil der Kosten für den Heimplatz, die sogenannten Investitionskosten. Reicht das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht aus, um die Heimkosten samt Investitionskosten zu finanzieren, gibt es gegebenenfalls den Zuschuss vom Bundesland.

Welche Voraussetzungen Heimbewohner erfüllen müssen, um Pflegewohngeld zu bekommen, unterscheidet sich je nach Bundesland. Es gelten Grenzen für Einkommen und Vermögen: In Schleswig-Holstein wird bei Alleinstehenden Barvermögen bis 6.900 Euro nicht berücksichtigt, in Nordrhein-Westfalen ist vorhandenes Vermögen bis 10.000 Euro erlaubt. Insgesamt sind die Hürden für das Pflegewohngeld aber niedriger als für Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe).

Informationen zu den in Deinem Bundesland geltenden Vorgaben erhältst Du beim für das Pflegewohngeld zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt oder bei einer Pflegeberatungsstelle.

In den meisten Fällen beantragt das Pflegeheim den Zuschuss, falls der Pflegebedürftige zustimmt. Das Pflegewohngeld wird auch direkt an die Pflegeeinrichtungen ausgezahlt.

Müssen Angehörige die Pflegeheimkosten zahlen?

Wenn die Rente nicht für die Pflegeheimkosten reicht, müssen Kinder von Pflegebedürftigen nur noch selten finanziell einspringen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 müssen Kinder nur noch dann die Pflegekosten für ihre Eltern zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Vermögen, das die Kinder besitzen, zum Beispiel eine eigene Immobilie, wird für den sogenannten Elternunterhalt nicht berücksichtigt.

Vom Ehepartner hingegen erwartet der Staat, dass er die Pflegekosten für Dich übernimmt, falls Du nicht alles aus eigener Tasche zahlen kannst. Nur wenn auch das Einkommen und Vermögen Deines Ehegatten nicht reichen, um die Pflege zu finanzieren, kannst Du Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Ein Schonvermögen von 10.000 Euro müsst Ihr als verheiratetes Paar für die Pflege allerdings nicht aufbrauchen. Sollte Dein Partner noch in Eurer gemeinsamen Immobilie wohnen, während Du im Pflegeheim bist, dann ist dieses Haus oder die Wohnung ebenfalls geschützt und muss nicht verkauft oder vermietet werden.

Autoren
Julia Rieder

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