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Bausparen: Bauspartarife / Bausparvertrag / Kredit     bei Finanztip.de

Bausparvertrag - Zuteilung - zuteilungsreif

Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt nicht, wenn das erforderliche Bausparguthaben angespart worden ist. Der Bausparer erwartet zwar die Zuteilungsreife in diesem Zeitpunkt. Jedoch ist der Zeitpunkt der Zuteilung von der Höhe der Guthaben der Bausparkasse zu den Zuteilungsterminen abhängig.

Die Bausparkasse kann also viele Bauspardarlehen vergeben, wenn ihr auch viel Liquidität zufließt. Der Zufluss kann erfolgen durch viele neu abgeschlossene Bausparverträge oder durch die Einzahlungen (Sparraten) der bestehenden Bausparverträge. Nimmt eine Bausparkasse also viele Gelder ein, kann sie auch mehr Bauspardarlehen zuteilen. So können Bausparkassen auch einem Bausparer den genauen Zeitpunkt der Zuteilung nicht vorhersagen.

Nur in Ausnahmefällen ist der Bausparvertrag gerade zuteilungsreif, wenn die Bau- oder Erwerbsmaßnahme erfolgen soll. Der Standardfall ist, dass der Bausparer das Ansparsoll noch nicht erfüllt hat. Grundsätzlichkeit gibt es dann drei Alternativen:

1.Reduzierung der vereinbarten Bausparsumme.
Die Reduzierung erfolgt in dem Ausmaß, so dass der Vertrag eine Bewertungskennzahl erreicht, wonach der Vertrag als zuteilungsreif gilt.
2.Fortführung des Vertrages.
Es wird weiterhin planmässig in den Vertrag eingezahlt. Die Bausparsumme ist vorzufinanzieren. Die Möglichkeit von Sonderzahlungen in den Bausparvertrag ist zu prüfen.
3.Kündigung des Bausparvertrages
Finanzierung der Immobilieninvestition auf anderem Wege. Eventuelle Prämien gehen wegen Nichteinhaltung der Bindungsfrist verloren.

Für den Fall, dass schon der wesentliche Teil der Vertragssumme angespart ist, ist die erste Alternative die günstigste. Als Faustregel gilt daher: Zunächst ist die Reduzierung der Bausparsumme zu prüfen. Wegen der Tarifvielfalt kann es aber hiervon Abweichungen geben. Ein informatives Gespräch mit der Bausparkasse zeigt vielleicht noch weitere Handlungsalternativen.

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