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Geldanlage: Zinsen - Bundesobligationen

Bundesobligationen (Bobls)

Bundesobligationen sind festverzinsliche Wertpapiere (Schuldverschreibungen) der Bundesrepublik Deutschland, die an der Börse gehandelt werden. Die Laufzeit einer Bundesobligation beträgt immer 5 Jahre. Schon mit einer Mindestanlagesumme von 110 Euro eignen sich Bundesobligationen bestens zum Ansparen einer bestimmten Kapitalsumme. Die Zinszahlung erfolgt jährlich. Die Ausgabe erfolgt über die Deutsche Finanzagentur als Staatsanleihe. Mit der Ausgabe der laufend durchnummerierten Bundesobligationen finanziert der Bundesfinanzminister einen Teil seines Finanzetats. Die Emission von Bundesobligationen umfasst immer ein vom Bund festgelegtes Gesamtvolumen.

Es werden bei Bedarf auch inflationsindexierte Bundesobligationen mit einer Laufzeit von fünf Jahren ausgegeben. Die Begebung der ersten inflationsindexierten Bundesobligation (ISIN DE 0001030518) mit Fälligkeit am 15. April 2013 erfolgte im Tenderverfahren am 24. Oktober 2007. Die inflationsindexierte Bundesobligation ist zum Handel an der Frankfurter Börse zugelassen. Ein Erwerb durch Privatanleger im Börsenhandel ist möglich.

Gerade Bundesobligationen (Bobls oder auch Bundesschuldverschreibung genannt) werden von Privat-Anlegern gern für die eigene Geldanlage erworben. Die mittelfristige Laufzeit, die Sicherheit und die hohe Liquidität und nicht zuletzt der Bekanntheitsgrad dieses Rentenpapiers spricht viele Anleger an.

Kauf von Bundesobligationen
Der Ankauf von festverzinslichen Wertpapieren wie den Bundesobligationen ist grundsätzlich bei allen Banken und Sparkassen möglich. Bundesobligationen können jederzeit an der Börse gekauft und verkauft werden. Es fallen dann die banküblichen Ankaufs- und Verkaufskosten an. Als Daueremission sind die Obligationen auch jederzeit erhältlich. Anfallende Stückzinsen werden beim Kauf verrechnet. Die Verwahrung kann natürlich auch bei Banken und Sparkassen erfolgen; dies kostet aber eine kleine Gebühr.

Der Erwerb dieser Wertpapiere kann aber auch direkt bei der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur vorgenommen werden. Dafür ist die Errichtung eines so genannten Schuldbuchkontos erforderlich. Auf dem Schuldbuchkonto werden die erworbenen Wertpapiere verzeichnet. Das Schuldbuchkonto lässt sich online bei der Deutsche Finanzagentur einrichten und kostenfrei führen.

Der Direkterwerb bei der Deutsche Finanzagentur von der jeweils zuletzt börseneingeführten Bundesobligation ist spesenfrei. Für alle börseneingeführten Bundesobligationen ist - wie ausgeführt - auf Wunsch eine gebührenfreie Verwaltung durch die Deutsche Finanzagentur möglich. Bankkunden sollten dann ihrer Bank oder Sparkasse gleichzeitig mit dem Kaufauftrag den Auftrag zur Eintragung in das Bundesschuldbuch erteilen. Die maximale Orderhöhe über die Finanzagentur beträgt 250.000 Euro je Person und Geschäftstag.

Verkauf von Bundesobligationen / Verfügbarkeit
Ein täglicher Verkauf von Blobs ist an der Börse zum aktuellen Kurs möglich. Ein Verkauf vor Ablauf der Anleihe ist daher mit dem normalen Kursrisiko vor Endfälligkeit behaftet. Damit lasssen sich ggf. bei sinkendem Kapitalmarktzinsniveau auch Kursgewinne realisieren, andererseits können aber auch Kursverluste entstehen.

Fazit: Bundesobligationen gelten nach § 1807 Abs. 1 Nr. 2 BGB als mündelsicher und bieten sich insbesondere zur mittelfristigen Geldanlage an. Bundesobligationen konkurrieren zum Beispiel mit Unternehmensanleihen. Die Verzinsung ist im Vergleich zu Unternehmensanleihen - abhängig von der Bonität des Unternehmens - wegen ihrer hohen Sicherheit deutlich geringer. Eine weitere Alternative ist im kurzfristigen Bereich die Festgeldanlage. Anleger, die wissen, dass sie zum Beispiel in den nächsten 12 Monaten nicht auf ihre Anlage zugreifen müssen, stehen sich dann wahrscheinlich mit einer Termingeldanlage besser.

Bundesobligationen wenden sich wegen ihrer Sicherheit an den sehr konservativ eingestellten Geldanleger. Sie bieten eine marktgerechte Verzinsung und feste Zinserträge mit der klar überschaubaren Laufzeit von 5 Jahren verbindet. Neben den Finanzierungsschätzen mit Laufzeiten von 1 und 2 Jahren und Bundesschatzbriefen mit Laufzeiten von 6 und 7 Jahren sind Bundesobligationen ein wichtiger Teil für die Finanzierung des Haushalts der Bundesrepublik Deutschland.

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