Das Wichtigste in Kürze
- Mit einer Mietkaution sichert sich Dein Vermieter finanziell ab, falls Du die Miete nicht zahlst oder etwas in der Wohnung beschädigst.
- Dein Vermieter darf nicht mehr als drei Nettomieten an Kaution von Dir verlangen.
- Nach Deinem Auszug bekommst Du die Kaution spätestens nach sechs Monaten vollständig zurück, wenn Du die Wohnung ohne Beanstandungen übergibst.
So gehst Du vor
- Überprüfe im Mietvertrag, ob Dein Vermieter mehr Kaution verlangt als erlaubt.
- Falls Du nicht genug Geld für Miete und Kaution hast, darfst Du die Kaution in drei Raten zahlen.
- Nach Deinem Auszug solltest Du die Kaution zurückverlangen – am besten mit dem Finanztip-Musterbrief Mietkaution.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos
Inhalt
- Wie hoch darf die Mietkaution sein?
- Wie kannst Du die Mietkaution zahlen?
- Wer eröffnet das Mietkautionskonto?
- Bekommst Du Zinsen auf Deine Mietkaution?
- Wann ist statt Kaution eine Bürgschaft möglich?
- Wie sinnvoll ist eine Mietkautionsversicherung?
- Wann bekommst Du Deine Mietkaution zurück?
- Darf Dein Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten?
Ein Umzug kann teuer werden. Neue Möbel, Umzugskosten und dann musst Du auch noch gleich zum Einzug die Mietkaution plus erste Monatsmiete zahlen. In diesem Ratgeber findest Du alle Infos rund um die Mietkaution und Tipps, wie Du die Kaution in voller Höhe nach dem Auszug wieder zurückbekommst.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Nach dem Gesetz darf Dein Vermieter von Dir eine Mietkaution von höchstens drei Kaltmieten verlangen – also ohne Vorauszahlung der Nebenkosten oder Nebenkostenpauschale (§ 551 BGB).
Ein Beispiel: Alena hat eine neue Wohnung in Münster gefunden. Laut Mietvertrag zahlt sie insgesamt monatlich 890 Euro. Die Kaltmiete beläuft sich auf 700 Euro und die Nebenkostenvorauszahlung auf 190 Euro. Alenas Vermieter darf daher höchstens 2.100 Euro als Kaution verlangen (3 x 700 Euro = 2.100 Euro).
In Deutschland verlangen die meisten Vermieter vor dem Einzug eine Mietkaution. Sie soll als finanzielle Sicherheit dienen, falls der Mieter seine Miete nicht zahlt oder Schäden an der Wohnung hinterlässt.
Ob und wie viel Du an Kaution tatsächlich zahlen musst, steht in Deinem Mietvertrag.
Darfst Du die Mietkaution in Raten zahlen?
Wenn Du auf einen Schlag nicht so viel Geld an Deinen neuen Vermieter zahlen kannst, darfst Du die Mietkaution in drei Raten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die anderen in den Monaten danach (§ 551 BGB).
Wie kannst Du die Mietkaution zahlen?
Du kannst Deine Mietkaution auf das Konto Deines Vermieters überweisen. Das ist die gängigste Art und nennt sich Barkaution, auch wenn Du dem Vermieter das Geld nicht bar auf die Hand gibst.
Wie muss Dein Vermieter die Mietkaution anlegen?
Dein Vermieter muss die Kaution anlegen, zum Beispiel auf einem besonderen Mietkautionskonto und getrennt von anderen Konten (§ 551 Abs. 3 BGB).
Das Besondere an einem Mietkautionskonto ist, dass weder Du noch die Vermieterseite es während der Laufzeit des Mietvertrags kündigen können. Endet das Mietverhältnis, muss das Mietkautionskonto ebenfalls gekündigt werden. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Das entspricht der gesetzlichen Kündigungsfrist für Mieterinnen und Mieter bei einer Wohnung.
Dein Vermieter kann mit Dir auch eine andere Anlageform vereinbaren (§ 551 Abs. 3 Satz 2 BGB).
Wer eröffnet das Mietkautionskonto?
Es gibt zwei Wege, um ein Mietkautionskonto zu eröffnen. Entweder eröffnet Dein Vermieter ein Bankkonto und zahlt dann Deine überwiesene Mietkaution ein oder Du selbst eröffnest ein Mietkautionskonto und überweist darauf die Kaution.
Das Mietkautionskonto, das der Vermieter einrichtet, ist ein Treuhandkonto. Beim Treuhandkonto gehört das Guthaben nicht dem Kontoinhaber, in diesem Fall dem Vermieter. Du als Mieter bleibst weiter Eigentümer oder Eigentümerin des Geldes.
Eröffnest Du selbst ein Mietkautionskonto, kannst Du ebenfalls nicht auf das Guthaben zugreifen, obwohl das Konto auf Deinen Namen läuft – solange das Mietverhältnis besteht.
Das wird rechtlich durch eine Verpfändung zugunsten des Vermieters sichergestellt. Sobald die Kautionssumme gutgeschrieben wurde und die Verpfändungserklärung unterschrieben vorliegt, sendet Deine Bank die Kontoinformationen an Deinen neuen Vermieter.
Du solltest mit Deinem Vermieter oder Deiner Vermieterin absprechen, wer das Mietkautionskonto eröffnen soll. Beide Varianten sind möglich.
Achtung: Da immer weniger Banken Mietkautionskonten anbieten, kann es kompliziert sein, überhaupt eine Bank dafür zu finden. Zudem verlangen viele Institute eine Eröffnungsgebühr. Da der Vermieter die Sicherheit will, sollte er sich auch um die Kontoeröffnung kümmern und die Gebühren übernehmen.
Bekommst Du Zinsen auf Deine Mietkaution?
Zahlt die Bank für das Guthaben auf dem Mietkautionskonto Zinsen, stehen sie Dir als Mieterin oder Mieter zu.
Die meisten Kautionskonten sind sehr schlecht oder überhaupt nicht verzinst. In einer Finanztip-Stichprobe im Oktober 2025 lagen die Zinssätze bei höchstens 0,5 Prozent pro Jahr.
Welche Banken bieten Kautionskonten an?
In der Übersicht findest Du einige Filial- und Direktbanken, die Mietkautionskonten anbieten. Es handelt sich dabei um eine Auswahl. Auch bei anderen Sparkassen und Volksbanken kannst Du ein Konto für Deine Mietkaution eröffnen, eventuell musst Du dazu Dein Girokonto dort führen.
| Bank | Eröffnungsgebühren | Zinsen | Eröffnung durch |
|---|---|---|---|
| BW-Bank | 50 € | 0 % | Vermieter oder Mieter |
| Commerzbank | 59 € | 0,5 % | Vermieter oder Mieter |
| GLS Bank | 25 € | 0 % | Vermieter |
| Hamburger Sparkasse1 | 39,90 € | 0,4% | Vermieter oder Mieter |
| Münchener Sparkasse2 | 75 € | 0,4% | Vermieter |
| PSD München | 69 € | 0,001 % | Mieter |
| Sparkasse Dortmund3 | 10 - 75 € | 0% | Vermieter oder Mieter |
1 Eröffnung nur in einer Filiale der Hamburger Sparkasse möglich.
2 Bei der Münchener Sparkasse benötigst Du zusätzlich ein Girokonto mit Online-Banking-Zugang. Mieter werden auf Money-Fix und eine Bürgschaft verwiesen.
3 Bei Online-Abschluss: 10 Euro, bei Abschluss in der Filiale: 40 Euro; Nichtkunden zahlen 75 Euro.
Quelle: Finanztip-Recherche, Websites der Anbieter (Stand: Oktober 2025)
Du kannst die Mietkaution auch auf einem gemeinsamen Sparbuch anlegen oder auf Deinem Sparbuch mit Sperrvermerk. Das muss allerdings so im Mietvertrag stehen.
Kannst Du die Mietkaution auf ein Tagesgeldkonto einzahlen?
Du könntest die Mietkaution auch auf einem Tagesgeldkonto anlegen. Die sind etwas besser verzinst als Mietkautionskonten. Die aktuell besten Banken mit Tagesgeldkonten findest Du mit unserem Tagesgeldvergleich.
Aber: Das Verfahren, um ein Tagesgeldkontos für die Mietkaution einzurichten, ist kompliziert. Das liegt daran, dass ein einfaches Tagesgeldkonto nicht reicht. Es muss zusätzlich ein sogenanntes Treuhandkonto sein. Nur dann bist Du als Mieterin oder Mieter Inhaberin oder Inhaber des Kontos, allerdings ohne Zugriffsrechte, damit Du die Sicherheit nicht einfach abheben kannst. Die Bank, die Tagesgeldkonten anbietet, muss zustimmen und die Einrichtung eines Treuhandkontos ermöglichen.
Möglich ist auch, dass Du Dich mit dem Vermieter darauf einigst, dass er die Barkaution auf ein eigenes Tagesgeldkonto für Dich einzahlt (§ 551 Abs. 3 Satz 2 BGB).
Kannst Du die Mietkaution in Aktien anlegen?
Es ist möglich, mit der Kautionssumme Aktien zu kaufen, auch wenn des unüblich ist. Denn Aktien können im Kurs schwanken. Sie eignen sich deshalb als Sicherheit für ein Mietverhältnis nicht.
Zudem gibt es anders als bei Bankkonten in Deutschland bei Aktien keine Einlagensicherung. Es kann also schlimmstenfalls passieren, dass die Aktien stark an Wert verlieren und von der Mietsicherheit nichts mehr übrigbleibt.
Gibt es Urteile zur Anlage der Mietkaution in Aktien?
Ja. Es gibt ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Köln zur Frage, was der Vermieter zurückzahlen muss, wenn die Kaution in Aktien angelegt wurde (AG Köln, 19.07.2022, Az. 203 C 199/21).
Für eine Mieterin, die über 50 Jahre in einer Wohnung gewohnt hat, hatte sich die Mietkaution in Aktien wirklich gerechnet: Aus umgerechnet 400 Euro bei Einzug im Jahr 1960 sind im Jahr 2018 zum Auszug 100.000 Euro in Aktien geworden.
Das war passiert: Die Eltern der Klägerin mieteten 1960 eine Kölner Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft. Der Mietvertrag sah eine Kaution in Höhe von 800 Deutsche Mark (DM) vor. Die wurde wie vereinbart durch einen Treuhänder verwaltet und in Aktien angelegt. Im Mietvertrag stand auch, dass die Vermieterin am Ende des Mietverhältnisses entscheiden kann, ob sie die Aktien oder den Nominalwert von 800 DM auszahlt. Nach dem Tod der Eltern trat die Klägerin als Erbin zunächst in das Mietverhältnis ein, kündigte den Vertrag und gab die Wohnung an die Vermieterin zurück.
Nach dem Auszug forderte sie die Kaution zurück und verlangte die Herausgabe der Aktien. Das lehnte die Vermieterin ab. Sie machte von ihrem Wahlrecht Gebrauch, wie es im Mietvertrag stand, und zahlte die Kaution in Höhe von 409,03 Euro zurück. Zu wenig, fand die Mieterin und zog vor Gericht.
Das Amtsgericht Köln gab der Mieterin Recht und argumentierte so: Das Gesetz schreibt vor, dass die Vermieterin auch die Erträge aus der Mietsicherheit unabhängig von der gewählten Anlageform an die Mieterin zahlen muss. Zu den Erträgen bei Aktien zählten nicht nur Dividenden, sondern auch Kursgewinne (AG Köln, 19.07.2022, Az. 203 C 199/21). Die Vermieterin wollte das Urteil nicht akzeptieren und hat Berufung beim Landgericht Köln eingelegt. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.
Wann ist statt Kaution eine Bürgschaft möglich?
Statt eine Mietkaution zu zahlen, kannst Du Deinem Vermieter auch einen Bürgen nennen, der eine Mietkautionsbürgschaft, auch Mietaval genannt, übernimmt. Damit muss Dein Vermieter einverstanden sein.
Eine Mietkautionsbürgschaft funktioniert so: Deine Bank bürgt für Dich. Sie gibt Deinem neuen Vermieter eine Bürgschaftserklärung ab. Damit hat der Vermieter die Sicherheit, dass die Bank für Schäden oder für Deine Mietschulden aufkommt, allerdings nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Kaution.
Was ist der Vorteil einer Mietkautionsbürgschaft?
Der Vorteil für Dich als Mieterin oder Mieter ist: Du musst nicht die gesamte Kautionssumme aufbringen und hast dadurch finanziell mehr Spielraum, gerade in der Zeit des Umzugs. Du kannst Deinem Vermieter eine Kautionsbürgschaft vorschlagen, er muss sich damit aber nicht zufriedengeben.
Was sind die Nachteile einer Mietkautionsbürgschaft?
Die Bank verlangt für die Bürgschaft von Dir eine monatliche oder jährliche Gebühr, oft zusätzlich eine Bearbeitungspauschale. Sollte Deine Bank aus der Bürgschaft zahlen müssen, weil Du zum Beispiel einen Schaden am Parkett hinterlassen hast, verlangt sie diese Summe von Dir zurück.
Derzeit bieten Banken kaum Mietbürgschaften an, eher vertreiben sie Kautionsversicherungen über verschiedene Kooperationspartner.
Können auch Privatpersonen eine Mietbürgschaft abgeben?
Ja, auch Deine Eltern oder Verwandte können als Bürgen für die Kaution infrage kommen. Der Vermieter muss damit einverstanden sein.
Achtung: Gerade bei Auszubildenden oder Studierenden verlangen Vermieter manchmal zusätzlich zur Kaution noch eine Bürgschaft der Eltern. Eine solche Bürgschaft wäre unwirksam. Denn mehr als drei Kaltmieten als Sicherheit sind nach dem Gesetz nicht erlaubt – das nennt man auch Übersicherung (§ 551 Abs. 4 BGB).
Wie sinnvoll ist eine Mietkautionsversicherung?
Eine Mietkautionsversicherung kann sinnvoll sein, wenn Du nicht genug Geld für die Kaution auf Deinem Konto hast. Diese Mietsicherheit funktioniert nur, wenn Dein Vermieter damit einverstanden ist.
Wie teuer ist eine Mietkautionsversicherung?
Für die Versicherung musst Du monatlich oder jährlich an ein Versicherungsunternehmen eine Versicherungsprämie zahlen.
In einer Finanztip-Stichprobe im Oktober 2025 lagen die Kosten der Mietkautionsversicherung bei einer geforderten Kaution von 2.400 Euro bei über 100 Euro pro Jahr.
Kosten einer Mietkautionsversicherung
| Versicherer | Beitrag pro Jahr1 |
|---|---|
| Allianz | 105,60 € |
| Baloise / Basler Versicherungen | 103,20 € |
| R+V Versicherungen2 | 112,80 € |
| Württembergische Versicherung | 108,00 € |
1 Wir gehen von einer Kaution in Höhe von 2.400 Euro aus.
2 Die Versicherung ist teurer, wenn Du monatlich zahlst: 132 Euro.
Quelle: Finanztip-Recherche, Websites der Anbieter (Stand: Oktober 2025)
Aus dem Schneider bist Du mit der jährlichen Prämie nicht. Die Versicherung bezahlt zwar die Forderungen Deines Vermieters nach dem Auszug, falls er etwas zu bemängeln hatte. Sie fordert aber den Schadensbetrag von Dir zurück.
Wichtig: Finanztip rät von einer Mietkautionsversicherung ab. Wenn Du die Möglichkeit hast, die Kaution in bar zu bezahlen, solltest Du diesen Weg wählen. Der Grund liegt in den zusätzlichen Kosten und darin, dass die Versicherung eventuell zahlt, obwohl Du für den Schaden gar nicht verantwortlich warst. Und dann musst Du auch diese Summe sofort an das Versicherungsunternehmen zurückzahlen.
Wann bekommst Du Deine Mietkaution zurück?
Du bekommst als Mieterin oder Mieter Deine Mietkaution zurück, nachdem Du ausgezogen bist und die Schlüssel für die Wohnung abgegeben hast. Dein Vermieter kann eventuelle Forderungen gegen Dich von der Kaution abziehen. Dazu müssen sie aber berechtigt sein.
Sind Mängel an der Wohnung schon zum Auszug bekannt, muss der Vermieter Dir eine kurze Frist gewähren, damit Du sie ausbessern kannst.
Damit Du möglichst schnell Dein Geld zurückbekommst, solltest Du die Kaution nach dem Auszug am besten schriftlich einfordern. Du solltest darauf verweisen, dass keine Mängel bei Übergabe festgestellt wurden oder Du die Mängel mittlerweile beseitigt hast. Du kannst dazu das Finanztip-Musterschreiben verwenden.
Musterschreiben Mietkaution
Hier kannst Du Dir unser Musterschreiben für die Rückforderung der Mietkaution herunterladen:
Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Es gibt im Gesetz keine feste Frist, bis wann Dein Vermieter die Mietkaution nach dem Auszug freigeben muss.
Nach der Rechtsprechung ist es in Ordnung, dass er Dich bis zu sechs Monate auf Deine Kaution warten lässt. Diese Frist entspricht der kurzen Verjährung für Ersatzansprüche Deines Vermieters, falls Du etwas in der Wohnung beschädigt hast (§ 548 BGB).
Tauchen bis zum Ablauf von sechs Monaten keine Schäden auf, muss Dein Vermieter die Kaution spätestens dann freigeben. Die Zinsen bekommst Du als Mieter oder Mieterin nach Auflösung des Mietkautionskontos ebenfalls ausbezahlt.
Darf Dein Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten?
Hast Du noch Mietrückstände, darf Dein Vermieter dazu die Kaution verwenden und Dir weniger zurückzahlen. Dein Vermieter darf zudem einen Teil der Kaution einbehalten, wenn die Abrechnung der Betriebskosten noch aussteht. Dann darf er die Kaution sogar länger als sechs Monate zurückzuhalten.
Er darf wegen der noch nicht abgerechneten Nebenkosten jedoch nicht die ganze Kaution einbehalten, allenfalls ein Betrag, der sich aus den Abrechnungen der Vorjahre rechtfertigen lässt (BGH, 18.01.2006, Az. VIII ZR 71/05; 20.07.2016, Az. VIII ZR 263/14).
Beispiel: Ben ist Ende Oktober aus seiner Wohnung in Köln ausgezogen. Er hatte seiner Vermieterin eine Kaution von 1.800 Euro gezahlt. Bis spätestens April des darauffolgenden Jahres sollte sie die Kaution an Ben zurückzahlen.
Da die Nebenkostenabrechnung noch nicht fertig ist, behält die Vermieterin einen Teil der Kaution zur Sicherheit ein. In den vergangenen Jahren musste Ben rund 350 Euro nachzahlen. Seine Vermieterin darf somit höchstens 350 Euro von der Kaution über den April hinaus zurückhalten.
Die Reparaturkosten für Schäden, die Du verursacht hast, darf der Vermieter auch dann verrechnen, wenn der Schaden schon seit Jahren besteht, ohne dass er die Reparatur von Dir jemals verlangt hätte, ja sogar wenn sein Anspruch auf Schadensersatz an sich schon verjährt ist.
Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in einem Fall zugunsten des Vermieters entschieden (BGH, 10.07.2024, Az. VIII ZR 184/23). Denn eine Mietkaution dient gerade der Sicherung der Ansprüche des Vermieters, damit dieser nicht seinem Geld hinterherlaufen muss, sondern auf einfache Weise seinen Schaden mit der Kaution verrechnen kann.
Wichtig: Verschleißmängel sind kein Grund für den Vermieter, einen Teil Deiner Kaution einzubehalten.
Hast Du die Wohnung nicht gestrichen, darf Dein Vermieter auf die Kaution zurückgreifen. Allerdings auch nicht in jedem Fall. Findest Du in Deinem Mietvertrag eine unwirksame Klausel zu den Schönheitsreparaturen, musst Du nicht streichen. Dann darf auch Dein Vermieter die Kaution nicht kürzen, nur weil Du die Wohnung beim Auszug nicht gestrichen hast. Welche Klauseln unwirksam sind, kannst Du im Ratgeber zu Schönheitsreparaturen nachlesen.
Tipp: Solltest Du Ärger mir Deinem Vermieter haben, weil er Dir die Kaution gar nicht oder nicht in voller Höher zurückzahlt, brauchst Du in der Regel Unterstützung. Du kannst Dich an einen Mieterverein vor Ort wenden oder an eine Anwaltskanzlei, die Beratungen zum Mietrecht anbietet. Erkundige Dich vor Beauftragung nach den Kosten. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich bei der Versicherung erkundigen, inwieweit sie die Kosten eines Streits um die Rückzahlung der Kaution übernimmt.
Empfehlungen aus dem Ratgeber Rechtsschutzversicherung
Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Empfehlungen aus diesem Test sind:
WGV PBV Optimal
Huk-Coburg PBV Plus
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.



