Rechtsinformationen zur Mietkaution / Mietsicherheit

Die Mietkaution stellt eine Sicherheit für den Vermieter dar, die es ihm ermöglichen soll, im Falle des Auszuges des Mieters eventuelle Schäden oder auch Mietrückstände abzudecken. Es handelt sich daher um eine Mietsicherheit - umgangssprachlich Mietkaution - des Mieters an seinen Vermieter. Voraussetzung für einen Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Erbringung der Sicherheit ist die vertragliche Vereinbarung.

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht keine gesetzliche Verpflichtung vor, eine Mietsicherheit zu verlangen. Es ist jedoch üblich, dass Mietverträge mit einer Sicherheitsleistung (Mietsicherheit) zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen werden.

Die Kaution kann in bar (Barkaution) oder als Bürgschaft einer Bank oder eines Dritten erbracht werden. Denkbar sind auch die Verpfändung von Wertsachen oder Sparbüchern. Die Barkaution ist immer noch eine weit verbreitete Form der Beibringung der Mietsicherheit im Sinne des § 551 BGB.

Höhe der Kaution / Anlage der Kaution / Zahlungszeitpunkt

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Kautionsrückzahlung / Befriedigung des Vermieters aus der Kaution

Versicherung für Mietkaution als Mietsicherheit
Nicht jeder Mieter verfügt über die Liquidität, um die Mietkaution ohne Probleme sofort beim Einzug zahlen zu können. Denn beim Umzug in eine neue Wohnung fallen zumeist auch viele andere Kosten an. Insbesondere an diese Zielgruppe wenden sich einige Versicherungen mit einer Art "Mietkautionsversicherung", so zum Beispiel die R+V-Versicherung mit ihrem "Mietkautionsschutzbrief". Der "Kautionsschutzbrief" kostet jährlich 5,25 Prozent der Mietkaution. Bei 500 Euro Kaltmiete und 3 Monatsmieten an Kaution (1.500 Euro) macht das 78,75 Euro im Jahr - oder 6,56 Euro im Monat.

Dies ist zwar günstiger als eine Kreditaufnahme und der Mieter ist vor einem Totalverlust der Kaution geschützt. Aber die Vertragslaufzeit macht den "Kautionsschutzbrief" sehr teuer. Auf einem Zeitraum von 10 Jahren gerechnet sind es schon rund 800 Euro (inkl. kalkulatorischem Zinsverlust). Praktisch wird niemand einen Kredit für 10 Jahre aufnehmen, um die Mietkaution damit zu finanzieren. Der Kautionsschutzbrief entbindet den Mieter auch nicht von einer Regressforderung der Versicherung. Im Schadensfall zahlt die Versicherung die Kautionssumme an den Vermieter und nimmt Regress beim Mieter.

Wer sein Giro-Konto noch bei einer Hausbank (Filialbank) unterhält, ist ggf. mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft von der Hausbank und der Zahlung einer Aval-Provision besser dran. Die Mietkaution sollte ohnehin nur über einen sehr überschaubaren kurzen Zeitraum fremdfinanziert werden. Wer im Ausnahmefall längerfristig das Geld für die Kaution nicht erbringen kann, für den ist auch im Hinblick auf den besseren Schutz eine Mietkautionsversicherung eine Alternative.

Mietkautionsversicherung und Vermieter
Dem Vermieter wird die Mietkautionsversicherung von den Anbietern des "Schutzbriefes" ans Herz gelegt, um so nach Auszug des Mieters eventuelle Forderungen sofort erstattet zu bekommen. Für den Vermieter macht es aber einen großen Unterschied, ob er den direkten Zugriff auf "echtes Geld" hat oder ob er erst Forderungen anmelden und begründen muss. Die Bonität des Mieters kann der Vermieter selbst durch Vorlage einer Schufa-Auskunft prüfen. Der Vermieter kann vom potenziellen Mieter auch eine Art "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" erbitten. Wenn der Mietvertrag hierzu keine ausdrückliche Regelung enthält, hat der Mieter hierauf zwar keinen Anspruch. Dieser Anspruch kann auch nicht als mietvertragliche Nebenpflicht hergeleitet werden (§ 241 Abs. 2 BGB). Allerdings kann der Mieter vom Vermieter eine Quittung für erhaltene Mietzahlungen anfordern oder zum Beispiel die Mietzahlungen über eigene Bankkontenauszüge nachweisen.

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