Vorgehen bei Reisepreisminderung

Täglich müssen sich in Deutschland viele Richter mit dem Reiserecht auseinandersetzen. Die Erwartungen der Urlauber entsprechen häufig nicht der Beschaffenheit der gebuchten Reise. Wenn die Beschaffenheit der gebuchten Reise vom Reiseveranstalter nicht eingehalten wird, besteht die Möglichkeit den Reisepreis zu mindern. Der Reisepreis kann von dem Reisenden für den Zeitraum, in dem ein Mangel besteht, zu einem bestimmten Prozentsatz gemindert werden, wenn er den Mangel dem Veranstalter rechtzeitig angezeigt hat.

Eine sehr wichtige Richtschnur für die Schätzung der Höhe einer Reisepreisminderung bildet schon seit Jahren die Frankfurter Tabelle. Sie listet tabellarisch Prozentsätze einer Reisepreisreduzierung auf für

Eine Minderung des Reisepreise kommt nur bei Mängeln in Betracht, auf die der Reiseveranstalter Einfluss hat sowie Mängel, die im Widerspruch zu den von ihm versprochenen Reiseleistungen stehen. Im Einzelfall gilt auch der gesunde Menschenverstand. Ob ein Reisemangel vorliegt oder nicht, ist auch davon abhängig, was nach dem Reisekatalog entsprechend der örtlichen Gegebenheiten erwartet werden kann. So sind landestypische Unannehmlichkeiten in aller Regel hinzunehmen und es sind unterschiedliche Maßstäbe an eine Billigreise im Vergleich zu einer Luxusreise anzulegen.

Um eine Reisepreisminderung durchzusetzen, sind gewisse "Spielregeln" zu beachten. Der Artikel Urlaubsreklamation - aber richtig zeigt auf, was zu beachten ist.

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