Was versteht man unter der so genannten 'Ikea-Klausel'?

Nach § 434 Absatz 2 BGB steht der Montagefehler des Verkäufers dem Sachmangel gleich. Und Satz 2 der Vorschrift, die so genannte IKEA-Klausel, besagt, dass ein Sachmangel auch vorliegt, wenn einer an sich mangelfreien Kaufsache eine fehlerhafte Montageanleitung beiliegt. Dann hat der Käufer also ebenfalls die Gewährleistungsrechte Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt vom Vertrag. Das Gesetz sagt allerdings nicht, wann eine Montageanleitung fehlerhaft ist. Das wird wohl erst durch zahlreiche Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten geklärt werden.

Ratgeber Recht: verbraucherrecht          

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