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Anwartschaftsversicherung für PKV
In Kürze: Eine Anwartschaftsversicherung (bei Notlagen auch Ruhensversicherung genannt) dient dazu, die Rechte (und auch Pflichten) aus einem Versicherungsvertrag vorübergehend zu wahren bzw. ruhen zu lassen. Insbesondere im Bereich der privaten Krankenversicherung lässt sich so mit einer speziellem Tarifgestaltung erreichen, dass im voraus ein bestimmter Versicherungsschutz zugesagt wird. Das Versicherungsunternehmen sichert vertraglich zu, nach der Anwartschaftszeit den Versicherten wieder zu den alten Bedingungen den früheren Versicherungsschutz zu gewähren. Als Ausgleich zahlt der Versicherungsnehmer eine stark reduzierte Prämie für die Anwartschaft (Ruhensbeitrag). Der Anwartschaftsbeitrag wird so kalkuliert, dass die Verwaltungskosten gedeckt und die Alterungsrückstellung plangemäß fortgeführt werden kann.
Vorteil der Anwartschaftsversicherung bei einer Krankenversicherung
Beispiel: Durch ein "vorübergehendes" Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist der private Krankenversicherungsschutz aufzuheben und durch die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung zu ersetzen. Einen Krankenversicherungsschutz aufzuheben und bei erneutem Bedarf oder erneuter Möglichkeit wieder neu zu begründen, würde dazu führen, dass in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung anfällt. Außerdem wäre das Eintrittsalter zumeist höher und es würden auch Wartezeiten anfallen. Die Dauer der Anwartschaftsversicherung wird dagegen auf die Wartezeiten des gewählten Tarifs angerechnet. Mit einer Anwartschaftsversicherung lassen sich diese Nachteile vermeiden.
Personenkreis für eine Anwartschaftsversicherung
Für den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung kommen Personen in Betracht, die vorübergehend Anspruch auf freie Heilfürsorge haben (z.B. Soldaten auf Zeit) oder sonstigen Anspruch (z.B. auf Familienhilfe) haben. Außerdem bei Krankenversicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit, außergewöhnlicher Notlage, Arbeitslosigkeit oder längerem Auslandsaufenthalt. Aber auch für bisher privat versicherte Hochschulabsolventen kann eine deratige Absicherung sinnvoll sein.
Große und kleine Anwartschaftsversicherung und Ruhensversicherung
Man unterscheidet zwischen der großen und der kleinen Anwartschaftsversicherung sowie der Ruhensversicherung. Die Ruhensversicherung bietet das Weiterbestehen des Versicherungsschutzes für Zeiten und Notfälle, in denen die Beiträge aus wirtschaftlichen Gründen (zum Beispiel Arbeitslosigkeit) nicht geleistet werden können. Bei Arbeitslosigkeit kann die Ruhensversicherung bis zu 3 Jahren ruhen, wobei für die ersten 6 Monate der Arbeitslosigkeit keine so genannten Ruhensbeiträge zu zahlen sind. Danach sind Anwartschaftsbeiträge zu zahlen. Wegen der kleinen Anwartschaft ist bei einer solchen Ruhensversicherung bei Wiedereintritt in der PKV mit einem Beitragszuschlag zu rechnen, weil in diesem Zeitraum keine
Alterungsrückstellung gebildet wurde. Eine derartige Ruhensversicherung wird auch nicht von allen privaten Krankenversicherungsunternehmen angeboten.
Dies ist auch ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Anwartschaftsversicherungen. Die "Kleine" erlaubt nur die Rückkehr in den privaten Krankenversicherungsschutz in den ursprünglichen Tarif ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Dafür ist auch nur ein kleiner Anwartschaftsbeitrag zu zahlen. Es wird aber keine Alterungsrückstellung gebildet.
Bei der "Großen" Anwartschaftsversicherung wird neben der Rückkehr in den alten Versicherungstarif (ohne neue Gesundheitsprüfung) weiterhin das ursprüngliche Eintrittsalter der Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Das Eintrittsalter wird quasi "eingefroren". Der Anwartschaftsbeitrag ist folglich höher, weil er auch einen Sparbeitrag zur Alterungsrückstellung enthält.
Anwartschaftsversicherung für Krankenversicherung der Studenten
Ein typisches Beispiel für eine Ruhensversicherung ist die Anwartschaft auf eine Rückkehr in die private Krankenversicherung für Studenten. Nach Beendigung des Studiums werden viele Hochschulabsolventen auch bei Aufnahme einer Beschäftigung wegen des Einkommen unterhalb der
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) zunächst wieder versicherungspflichtig.
Als Folge können sie nicht weiter in der privaten Krankenversicherung bleiben, sondern müssen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Für sie kommt zum Beispiel die Option einer Anwartschaftsversicherung in Betracht, so dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder ohne Risikoprüfung zu ihrem früheren privaten Krankenversicherer zurückkehren können. [Mehr hierzu im Artikel Krankenversicherung für Studenten].
Fazit: Die Option einer Anwartschaftsversicherung kommt für Versicherte in Betracht, die zu einem späteren Zeitpunkt in der Zukunft in den Genuss des privaten Krankenversicherungschutzes zu "alten Konditionen" kommen möchten. Die Versicherten vermeiden so höhere Versicherungsprämien wegen des gestiegenen Eintrittsalters und in der Regel auch eine erneute Risikoprüfung, die sonst ggf. zu Risikozuschlägen wegen Vorerkrankungen führt. Bei Umwandlung in den (alten) gewählten Krankenversicherungstarif des Versicherers wird das ursprüngliche Eintrittsalter der Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Eine derartige Absicherung bietet aber keinen Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung, sondern sichert nur die Rückkehr zu alten Bedingungen in die private Krankenversicherung. Während der Dauer der Anwartschaftsversicherung besteht mithin kein Leistungsanspruch.
Wortlaut von Bedingungen einer Anwartschaftsversicherung
Alle wesentlichen Informationen zur Erhaltung des Versicherungsschutzes sind weiter oben erläutert worden. An dieser Stelle daher nur kleine Auszüge aus den Bedingungen für den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.
- Leistungen: Für die Dauer der Anwartschaftsversicherung besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.
- Ansprüche: Durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung erwirbt die versicherte Person das Recht, bei Wegfall der Versicherungspflicht in der sozialen Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung oder bei Beendigung der Familienversicherung die private Krankenversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in Kraft zu setzen.
- Ende der Anwartschaftsversicherung: Der Versicherungsnehmer kann die Anwartschaftsversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden. Der Versicherer verzichtet in der Anwartschaftsversicherung auf das ordentliche Kündigungsrecht.
- Sonstige Beendigungsgründe: Mit Beginn oder Wiederaufleben der Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung tritt diese an die Stelle der Anwartschaftsversicherung. Die Anwartschaftsversicherung endet bei Beendigung der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung.