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Geldanlage: Zinsen - Bundesschatzbriefe

Bundesschatzbriefe

Bundesschatzbriefe sind Wertpapiere der Bundesrepublik Deutschland, die als Daueremission ausgegeben werden. Die Wertpapiere werden nach einem festen Plan mit jährlich steigenden Zinssätzen (so genannte "Zinstreppe" oder "Step-Up-Bonds") ausgegeben. Der Mindestanlagebetrag beträgt 52 Euro. Die Schatzbriefe konkurrieren bei der Geldanlage mit der Termingeldanlage und dem privaten Banksparplan. Ein Bundesschatzbrief wird nicht an der Börse gehandelt und in zwei verschiedenen Varianten angeboten:
Bundesschatzbrief Typ A Laufzeit 6 Jahre, Zinsen werden jährlich an den Anleger ausgezahlt. Auf Wunsch kann auch die Wiederanlage der Zinsen in neue Bundesschatzbriefe vereinbart werden.

Bundesschatzbrief Typ B Laufzeit 7 Jahre, Zinsen werden automatisch neu angelegt. Nach 7 Jahren erfolgt die Rückzahlung des Kapitals einschließlich der Zinsen mit Zinseszinsen.

Die Besonderheit der Bundesschatzbriefe liegt in den nach einem festen Plan steigenden Zinsen. Die mit zunehmender Laufzeit wachsende Verzinsung soll dem Anleger einen Anreiz zum Festhalten an den Wertpapieren bis zur Endfälligkeit geben. Bei sich ändernder Marktlage wird - ähnlich wie bei den Bundesobligationen - die Emission der laufenden Ausgaben eingestellt und der Verkauf neuer Ausgaben (mit den dann marktgerechten Nominalzinsen) aufgenommen. Der Emittent (Schuldner), also die Bundesrepublik Deutschland, hat kein vorzeitiges oder außerordentliches Kündigungsrecht.


Bildquelle mit Verlinkung zu Deutsche Finanzagentur

Kauf von Bundesschatzbriefen
Der Ankauf von Wertpapieren des Typs "Bundesschatzbriefe" ist grundsätzlich gebühren- und spesenfrei bei allen Banken und Sparkassen möglich. Anfallende Stückzinsen werden beim Kauf verrechnet. Das Antragsformular gibt es hierzu auf "manchmal hartnäckiges" Nachfragen bei jeder Bank oder Sparkasse. Die Verwahrung kann natürlich auch bei Banken und Sparkassen erfolgen; dies kostet aber eine kleine Gebühr.

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Der Erwerb dieser Wertpapiere kann aber auch direkt bei der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur vorgenommen werden. Dafür ist die Errichtung eines so genannten Schuldbuchkontos erforderlich. Auf dem Schuldbuchkonto werden die erworbenen Wertpapiere verzeichnet. Das Schuldbuchkonto lässt sich online bei der Deutsche Finanzagentur einrichten und gebührenfrei führen. Häufig trifft man noch auf den Begriff staatliche Bundeswertpapier-Verwaltung. Es ist jetzt die Deutsche Finanzagentur GmbH, die seit dem 01.08.2006 die Aufgaben von der Bundeswertpapierverwaltung übernommen hat.

Auf der Website der Deutsche Finanzagentur steht ein Bundesschatzbriefrechner als Exceldatei zum Download bereit. Ein Java Applet Schatzbriefrechner auf der gleichen Website berechnet die Verzinsung (Rendite) der Bundesschatzbriefe. Mit dem Schatzbrief-Rechner haben Sie die Möglichkeit, die gewünschte Bundesschatzbrief-Ausgabe auszuwählen (Jahr und Ausgabe), den Nennwert vorzugeben und so zu einem beliebigen Stichtag den Rückzahlungswert zu berechnen.

Verkauf von Bundesschatzbriefen / Verfügbarkeit
Bundesschatzbriefe können nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres täglich zurückgeben werden. Dabei gilt jedoch, dass je Depot höchstens Schatzbriefe im Wert von 5.000 Euro (ohne Zinsen) innerhalb von 30 Zinstagen zurückgegeben werden dürfen. Die Frist von 1 Jahr gilt ab Beginn der Laufzeit, mithin nicht ab Erwerb. Selbstverständlich ist im Rahmen der Vertragsfreiheit die Übertragung auf Dritte (Weiterverkauf) möglich.

Jeder Inhaber dieser Wertpapiere kann die Schatzbriefe auf eine dritte Person (zum Beispiel Familienmitglied) übertragen. So können Bundesschatzbriefe auch vor Fälligkeit von der depotführenden Stelle (einschließlich Schuldbuchkonto) auf Dritte übertragen werden. Eine vorzeitige Rückgabe erfolgt nur an den Emittenten, also der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt keinen Zweitmarkt. Bei einer vorzeitigen Rückgabe des Bundesschatzbriefs vom Typ A werden die Stückzinsen zum Zinssatz des laufenden Jahres verrechnet. Beim Typ B wird die Zinsstaffeltabelle zur Bestimmung des Rückzahlungswertes herangezogen.

Direktverwaltung bei Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Beim Erwerb von Schatzbriefen über die Bank haben die Käufer die Möglichkeit, die Bank zu beauftragen, die Eintragung einer Schuldbuchforderung auf ihren Namen bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH zu veranlassen. Die Banken udn Sparkassen dürfen hierfür keine Gebühren berechnen, sofern der Auftrag unmittelbar beim Erwerb neuer Bundesschatzbriefe erteilt wird. Die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH übernimmt die Verwaltung der Bundesschatzbriefe einschließlich der bargeldlosen Überweisung von Zinsen und Kapital; sie besorgt auch eine vorzeitige Rückgabe der Bundesschatzbriefe. Werden Bundesschatzbriefe direkt bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH gekauft, so erfolgt die kostenfreie Eintragung als Schuldbuchforderung zu Gunsten des vom Auftraggeber benannten Schuldbuchkontos.

Bundesschatzbriefe als Liquiditätspolster
Bundesschatzbriefe eignen sich gut für ein liquiditätsnahes Finanzpolster. Die Vorteile: Man ist schon mit kleinen Beträgen dabei. Es gibt Steuervorteile für Anleger, die bei der Rückzahlung von Schatzbriefen des Typs B einen niedrigeren Steuersatz erwarten. Steigt die Marktverzinsung, können Sie die Titel jederzeit gegen höherverzinsliche Papiere austauschen. Allerdings muss bereits eine Frist von einem Jahr verstrichen sein.

Fazit: Der Sparvertrag mit steigender Verzinsung konkurriert mit der Verzinsung von Bundesschatzbriefen. Bundessschatzbriefe konkurrieren mit der Verzinsung anderer Sparpläne. Eine weitere Alternative ist die Festgeldanlage, die ebenfalls eine sichere und sehr empfehlenswerte Form der Geldanlage darstellt.

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