Partnerschaftsvereinbarung / Partnerschaftsvertrag
Es schadet in der Regel der Liebe und der Beziehung nicht, wenn im Vorwege bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einige Vereinbarungen getroffen werden. Zu Beginn einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollten zum Beispiel die Besitzverhältnisse geklärt und aufgelistet werden. Den Partnern sollte klar sein, dass mit der Beendigung der Partnerschaft nicht automatisch die rechtlichen Beziehungen zu Dritten (Bank, Vermieter usw.) enden.
Ein Partnerschaftsvertrag bedarf im Unterschied zum Ehevertrag nur dann einer notariellen Beurkundung, wenn der Vertrag die Verpflichtung zur Übertragung von Grundstücken, Wohnungseigentum oder ein Schenkungsversprechen enthält. Unverheiratete Paare mit rechtlicher Weitsicht sollten schon eine Partnerschaftsvereinbarung auflisten, bevor sie in die erste gemeinsame Wohnung ziehen.
Es lassen sich in einer Partnerschaftsvereinbarung natürlich nur privatrechtlich Angelegenheiten regeln, die auch rechtlich akzeptiert werden. So können keine privatrechtlichen Abreden getroffen werden über
- das Sorgerecht für gemeinsame Kinder
- einen Versorgungsausgleich entsprechend dem Scheidungsfolgenrecht. Die direkte Übertragung von Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist durch privaten Vertrag nicht möglich.
- sittenwidrige Geschäfte. Beispiel: Übertragung von Vermögen an Partner bei bestehender Unterhaltspflicht gegenüber Dritten oder Festlegen einer Abfindung bei Beendigung der Partnerschaft
Partnerschaftsvereinbarung / Partnerschaftsvertrag
Tipp: Bevor Sie zu einem Mustertext für eine Partnerschaftsvereinbarung greifen, sollten Sie selber zunächst auf "Blanko Weiß", also einem leerem Blatt Papier, die für Sie wichtigsten Punkte einer eventuellen Partnerschaftsvereinbarung stichwortartig skizzieren. Alternativ: Legen Sie den vorher schon gelesenen Mustertext (vorübergehend) beiseite und versuchen Sie selber einen sehr prägnanten Inhalt zu formulieren. Auf diese Weise können Sie Ihre subjektiv geprägten Kriterien festhalten und die persönliche Wichtigkeit auch besser werten.
Der Download eines Mustervertrages (Mustertext) eines Partnerschaftsvertrag für die nichteheliche Lebensgemeinschaft wird im Web fast nur kostenpflichtig angeboten. Auf der Webpage von burhoff.de wird als Leseprobe aus dem Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Mustertext dargestellt. Sie müssen bei Aufruf der Seite allerdings etwas weiter runterscrollen.
Der Inhalt eines kostenpflichtigen Partnerschaftsvertrages für die außereheliche Lebensgemeinschaft umfasst zum Beispiel Punkte wie
- gemeinsame Wohnung / gemeinsames Eigentum
- gemeinsamer / alleiniger Mietvertrag
- Vollmachten im Alltag
- Erbschaft, Alterssicherung, Berufsunfähigkeit
- Haushaltskasse und gemeinsame Bankkonten
- gemeinsame Kinder (Unterhalt, Elternzeit usw)
- Regelungen für eine Trennung
Der Artikel Ausgleichsanspruch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft beschreibt insbesondere, ob und wann Ausgleichsansprüche bei einer Trennung ohne Partnerschaftsvertrag an den Partner bestehen könnten. Insbesondere bei der Einbringung von besonders wertvollen Vermögensgegenständen oder zum Beispiel der Mitarbeit im Betrieb des anderen Partners ist die Kenntnis des vorgenannten Artikels und zum Verständnis der rechtlichen Zusammenhänge sehr zu empfehlen.
Beispiele für Regelungen in einem Partnerschaftsvertrag:
- Gemeinsame Wohnung und Haushaltsführung: Ein gemeinsamer Mietvertrag ist für den Partner (Mieter) von Vorteil oder ggf. von Nachteil (siehe Artikel). Die rechtlichen Folgen einer Trennung sollten im Hinblick auf das Mietverhältnis klar vereinbart sein. Für den Fall des Todes des mietenden Partners kann bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen werden.
- Rechte an bestimmten eingebrachten wertvollen Vermögensgegenständen.
- Krankheit und Tod eines Partners: Eine gegenseitige Bevollmächtigung für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls (z.B. für Einwilligungen zu Operationen oder für Auskünfte zum Gesundheitszustand des Partners). Der Partner kann dann "mitreden".
- Anschaffung und Bildung von Vermögen: Wenn gemeinsam Schulden aufgenommen werden sollen oder gemeinsames Vermögen gebildet wird, sollte eine eindeutige Regelung für den Fall einer Trennung vereinbart werden. Beispiel: "Max Mustermann hat einen Kredit in Höhe von ... aufgenommen, um mit diesem Geldbetrag die mit Anna Musterfrau gemeinsam bewohnte Mietwohnung ... mit Hausrat auszustatten. Im Falle der Trennung vereinbaren hiermit die beiden Unterzeichner, dass die nachstehend aufgeführten Hausratgegenstände ausschließlich Max Mustermann zustehen".
- Sicherung der Versorgung des länger lebenden Partners (z.B: durch Lebensversicherung, Rente oder Vermögenszuwendung)
- Betreuung und Benennung eines Vormundes für gemeinsame minderjährige Kinder
- Regelung der Erbfolge durch Erbvertrag oder Testament. Beispiel: "Im Falle meines Todes soll der gesamte Hausrat der Wohnung ..., einschließlich des auf meinem Namen zugelassenen Autos mit dem Kennzeichen ..., meinem/meiner Lebenspartner(in) ... zufallen".
- Schenkungen eines Partners. Hier kann für den Fall einer Trennung entweder ein Rückforderungsrecht oder - um eventuellen Ärger zu vermeiden - ein Verzicht auf Rückforderung vereinbart werden.
- Aufgabenverteilung innerhalb der Partnerschaft, wenn zum Beispiel auch besondere Aufgaben (Pflege von Angehörigen) usw. übernommen werden oder bei Mitarbeit im Unternehmen des Partners.
- Unterhalt und Versorgung: Verdient in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur ein Partner ein eigenes Einkommen, muss der andere Partner, der nur den Haushalt führt bzw. die Kinder versorgt, ausreichend abgesichert werden.
Häufig wird im Alltag - insbesondere bei jungen Paaren - von der Abfassung eines Partnerschaftsvertrages Abstand genommen, weil man den anderen Partner kein Misstrauen entgegenbringen will. Zumindest sollte man aber mit dem anderen Partner darüber sprechen. Wer weiß schon, ob der andere Partner nicht aus dem gleichen Grund das Thema meidet.