Partnerschaftsvereinbarung / Partnerschaftsvertrag

Es schadet in der Regel der Liebe und der Beziehung nicht, wenn im Vorwege bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einige Vereinbarungen getroffen werden. Zu Beginn einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollten zum Beispiel die Besitzverhältnisse geklärt und aufgelistet werden. Den Partnern sollte klar sein, dass mit der Beendigung der Partnerschaft nicht automatisch die rechtlichen Beziehungen zu Dritten (Bank, Vermieter usw.) enden.

Ein Partnerschaftsvertrag bedarf im Unterschied zum Ehevertrag nur dann einer notariellen Beurkundung, wenn der Vertrag die Verpflichtung zur Übertragung von Grundstücken, Wohnungseigentum oder ein Schenkungsversprechen enthält. Unverheiratete Paare mit rechtlicher Weitsicht sollten schon eine Partnerschaftsvereinbarung auflisten, bevor sie in die erste gemeinsame Wohnung ziehen.

Es lassen sich in einer Partnerschaftsvereinbarung natürlich nur privatrechtlich Angelegenheiten regeln, die auch rechtlich akzeptiert werden. So können keine privatrechtlichen Abreden getroffen werden über

Partnerschaftsvereinbarung / Partnerschaftsvertrag

Tipp: Bevor Sie zu einem Mustertext für eine Partnerschaftsvereinbarung greifen, sollten Sie selber zunächst auf "Blanko Weiß", also einem leerem Blatt Papier, die für Sie wichtigsten Punkte einer eventuellen Partnerschaftsvereinbarung stichwortartig skizzieren. Alternativ: Legen Sie den vorher schon gelesenen Mustertext (vorübergehend) beiseite und versuchen Sie selber einen sehr prägnanten Inhalt zu formulieren. Auf diese Weise können Sie Ihre subjektiv geprägten Kriterien festhalten und die persönliche Wichtigkeit auch besser werten.

Der Download eines Mustervertrages (Mustertext) eines Partnerschaftsvertrag für die nichteheliche Lebensgemeinschaft wird im Web fast nur kostenpflichtig angeboten. Auf der Webpage von burhoff.de wird als Leseprobe aus dem Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein Mustertext dargestellt. Sie müssen bei Aufruf der Seite allerdings etwas weiter runterscrollen.

Der Inhalt eines kostenpflichtigen Partnerschaftsvertrages für die außereheliche Lebensgemeinschaft umfasst zum Beispiel Punkte wie

Der Artikel Ausgleichsanspruch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft beschreibt insbesondere, ob und wann Ausgleichsansprüche bei einer Trennung ohne Partnerschaftsvertrag an den Partner bestehen könnten. Insbesondere bei der Einbringung von besonders wertvollen Vermögensgegenständen oder zum Beispiel der Mitarbeit im Betrieb des anderen Partners ist die Kenntnis des vorgenannten Artikels und zum Verständnis der rechtlichen Zusammenhänge sehr zu empfehlen. Beispiele für Regelungen in einem Partnerschaftsvertrag:

Häufig wird im Alltag - insbesondere bei jungen Paaren - von der Abfassung eines Partnerschaftsvertrages Abstand genommen, weil man den anderen Partner kein Misstrauen entgegenbringen will. Zumindest sollte man aber mit dem anderen Partner darüber sprechen. Wer weiß schon, ob der andere Partner nicht aus dem gleichen Grund das Thema meidet.

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