Haushaltsscheck für Haushaltshilfe als Minijob

Haushaltsscheckverfahren für Haushaltshilfe
Ob Putzfrau oder Haushaltshilfe, für eine haushaltsnahe Dienstleistung ist ein sehr einfaches und unkompliziertes Verfahren zur Anmeldung geschaffen worden. Der Minijob wird bei der Minijob-Zentrale in Essen angemeldet. [Mehr hierzu im Artikel Haushaltsnahe Dienstleistungen]. Die gesetzliche Grundlage zu den haushaltsnahen Dienstleistungen bildet der § 35a EStG.

Über das Haushaltsscheckverfahren erfolgt auch die Anmeldung und Beitragszahlung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Der Einzug des Beitrages (1,6% des Arbeitslohns) erfolgt zusammen mit der Pauschalabgabe und der Umlage für Lohnfortzahlung durch die Minijobzentrale. Zum Haushaltsscheckverfahren:

  Kredite Vergleichen


Der Arbeitgeber kann für Minijobs in Privathaushalten 20% von seinen Ausgaben, maximal 510 EUR pro Jahr steuerlich absetzen. Grob gerechnet, kostet ein angemeldeter Minijobber unter dem Strich kaum mehr, als eine Haushaltshilfe, die nicht angemeldet ist. Der Arbeitgeber erhält nach Ablauf eines Kalenderjahres von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung für das Finanzamt. Sie beinhaltet den Zeitraum, für den er Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, sowie die Höhe des im Vorjahr gezahlten Arbeitsentgelts und der darauf entfallenen Abgaben.

Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale führt dazu, dass die Haushaltshilfe Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie einen kleinen Rentenanspruch erhält. Der Arbeitgeber hat auf Antrag einen Erstattungsanspruch von 70% der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie 100% im Mutterschaftsfall.

Abgrenzung zu anderen Mini-Jobs
Die Minijobs in Privathaushalten stellen eine Sonderform der geringfügigen Beschäftigung dar. Grundsätzlich können beide Arten der geringfügigen Beschäftigung auch im Privathaushalt ausgeübt werden. Eine besondere Förderung wird allerdings nur für die üblicherweise in Privathaushalten ausgeübten 400-Euro-Minijobs in Form von deutlich ermäßigten Abgaben gewährt. Wann liegt nun ein Minijob in einem Privataushalt vor? Ein Minijob im Privathaushalt liegt vor, wenn eine Haushaltshilfe (Arbeitnehmer) in einem privaten Haushalt Tätigkeiten ausübt, die normalerweise durch ein Familienmitglied erledigt werden. In diesen Fällen spricht man von haushaltsnahen Dienstleistungen. Nur die Minijobs in Privathaushalten sind über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale anzumelden.

Schwarzarbeit wird als Wirtschaftskrimininalität mit mindestens 1500 EUR bestraft werden. Die 1500 Euro Geldstrafe und in schweren Fällen bis zu 2 Jahren Haft soll aber nicht auf Haushaltshilfen in Privathaushalten gelten. Da die Legalisierung einer Haushaltshilfe oder einer Putzhilfe sehr einfach durchzuführen ist, sollte dies zum Gemeinwohl und auch im eigenen Interesse zeitnah erfolgen.

Verwandt: Ratgeber Minijobs
Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps