Haushaltsscheck Haushaltshilfe über Minijob-Zentrale anmelden

Jörg Leine
Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Stellst Du eine Haushaltshilfe in einem Minijob ein, musst Du sie über den sogenannten Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale im Internet anmelden.
  • Dieses Haushaltsscheckverfahren mit reduzierten pauschalen Abgaben sichert Dich als Arbeitgeber ab.
  • Dir stehen bis zu 510 Euro Steuerermäßigung im Jahr zu. Diese beantragst Du in der Steuererklärung.

So gehst Du vor

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Viele Berufstätige, Alleinerziehende und ältere Menschen benötigen Hilfe bei den alltäglichen Arbeiten im Haushalt, etwa beim Putzen, Aufräumen oder bei Gartenarbeiten. Nicht selten werden solche Tätigkeiten schwarz bezahlt – also ohne Abgaben und Aufzeichnungen. Dabei gibt es einen relativ bequemen legalen Weg, bei dem Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihren Pflichten nachkommen können: das Haushaltsscheckverfahren. Der zeitliche Aufwand ist überschaubar. Zudem profitierst Du von reduzierten pauschalen Abgabesätzen, die Du für die Haushaltshilfe zahlst.

Was sind die Voraussetzungen für den Haushaltsscheck?

Nutzen kannst Du das Haushaltsscheckverfahren unter den folgenden vier Voraussetzungen:

Du beschäftigst jemanden für haushaltsnahe Tätigkeiten in Deinem Privathaushalt - und das Ganze läuft auf Basis eines Minijobs.

Finanztip beantwortet Dir jetzt in aller Kürze die wichtigsten Fragen zu diesem Satz.

Was sind haushaltsnahe Tätigkeiten?

Bei haushaltsnahen Tätigkeiten handelt es sich um Arbeiten, die üblicherweise von Familienangehörigen erledigt werden. Dazu gehören die Zubereitung von Mahlzeiten, Spülen, Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Einkaufen, Versorgung und Betreuung von Kindern und hilfsbedürftigen Senioren und Seniorinnen.

Was bedeutet Privathaushalt?

Die Tätigkeiten müssen in der privaten Wohnung erfolgen. Nicht begünstigt sind entsprechenden Arbeiten im gewerblichen Bereich und in betrieblichen Räumen. 

Tipp: Die private Wohnung kann auch in einem anderen EU-Mitgliedsland oder Liechtenstein, Norwegen und Island liegen. 

Wie definiert sich Beschäftigung?

Die Haushaltshilfe ist bei Dir beschäftigt, also angestellt. Das heißt: Die Tätigkeiten werden von einer Haushaltshilfe verrichtet, deren Arbeitgeber oder Arbeitgeberin Du bist.

Arbeiten von Dienstleistungsagenturen kannst Du nicht über das Haushaltsscheckverfahren abwickeln, sondern nur als haushaltsnahe Dienstleistungen.

Was gilt für einen Minijob?

Bei einem Minijob darf das regelmäßige Arbeitsentgelt im Jahr 2026 nicht die Grenze von 603 Euro monatlich übersteigen. 2025 waren es noch 556 Euro und 2024 nur 538 Euro.

Wichtig: Zahlst Du beispielsweise einmal im Jahr Weihnachtsgeld, dann ist für die Berechnung, ob die Höchstgrenze überschritten ist, ein Zwölftel der Sonderzahlung beim Monatslohn hinzuzurechnen.

Wie meldest Du die Haushaltshilfe an?

Du meldest das haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnis bei der Minijob-Zentrale an – das ist verpflichtend. Diese Zentrale ist eine Abteilung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen.

Die Anmeldung für den Haushaltsscheck läuft auf dieser Seite der Minijob-Zentrale. Dort musst Du unter anderem folgende Angaben machen:

  • das gezahlte Entgelt, monatlich gleichbleibend oder alternativ der jeweilige variable Lohn und der Monat – im letzteren Fall schickt Dir die Minijob-Zentrale den Halbjahresscheck, den Du dann künftig ausfüllen musst
  • Deine eigene Steuernummer
  • die Sozialversicherungsnummer der Haushaltshilfe und deren Steueridentifikationsnummer
  • einen Hinweis, falls diese mehrere Beschäftigungen ausübt
  • die Angabe, ob sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen will

Schließlich erteilst Du der Minijob-Zentrale ein Sepa-Lastschriftmandat. Damit kann sie die fälligen Abgaben halbjährlich von Deinem Konto einziehen und an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt weiterleiten. Abgebucht wird zum 15. Juli und zum 15. Januar des Folgejahres.

Wie hoch sind die Pauschalabgabesätze 2025?

Art der Versicherung oder Steuer

Anteil vom Arbeitsentgelt

Krankenversicherung

5 %

Rentenversicherung (RV)

5 %

Pauschalsteuer

2 %

Umlage 1 (U1) bei Krankheit

1,1 %

Umlage 2 (U2) bei Schwanger- und Mutterschaft

0,22 %

Unfallversicherung

1,6 %

Gesamt

14,92 %

Quelle: Minijob-Zentrale (Stand: 11. Dezember 2025)

Damit zahlen private Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen im Jahr 2025 maximal 14,92 Prozent vom Arbeitsentgelt als pauschale Abgaben. In den Jahren 2023 und 2024 waren es mit 14,94 Prozent etwas mehr, 2022 mit 14,79 Prozent etwas weniger. Damit ist die Haushaltshilfe aber bei ihrer Tätigkeit auch unfallversichert.

Knapp 15 Prozent Abgaben als privater Arbeitgeber sind vergleichsweise wenig. Denn gewerbliche Arbeitgeber müssen laut Minijob-Zentrale mehr als 31 Prozent als Pauschalabgaben entrichten. Hinzu kommt noch der Beitrag zur Unfallversicherung.

Deine Haushaltshilfe im Minijob übernimmt den Beitragsanteil bei der Rentenversicherung in Höhe von 13,6 Prozent.

Was ist der Änderungsscheck?

Wenn sich die Umstände der Beschäftigung ändern, kannst Du der Minijob-Zentrale diese Änderungen mit dem sogenannten Änderungsscheck mitteilen. Das können folgende Änderungen sein:

  • Adresse des Arbeitnehmers oder der Arbeitgeberin
  • Art der Besteuerung: Pauschsteuer oder auf Steuerkarte, also nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen
  • Versicherungsstatus in der Kranken- und Rentenversicherung, zum Beispiel Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
  • Bankverbindung
  • Bezug einer Altersrente oder andere Meldung des Beschäftigungsendes samt Begründung
  • Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses
  • die neue Entgelthöhe

Den Änderungsscheck findest Du ebenfalls auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.

Wie viel Steuern kannst Du sparen?

Du bekommst für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis eine Steuerermäßigung von bis zu 510 Euro im Jahr. Genauer gesagt sind es 20 Prozent von höchstens 2.550 Euro der tatsächlichen Kosten (§ 35a Absatz 1 Einkommensteuergesetz).

Gib in der Steuererklärung unbedingt den vollen Betrag an - und nicht 20 Prozent davon. Wenn Du keine Steuersoftware oder Steuer-App nutzen willst, musst Du die Angaben in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen in Zeile 4 machen. 

Alle erforderlichen Daten erhältst Du als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin im Januar automatisch für die im Vorjahr geleisteten Löhne und Beiträge. Diese Bescheinigung kannst Du beim Finanzamt als Nachweis bei der Einkommensteuererklärung verwenden.

Wie findest Du eine Haushaltshilfe?

Die Minijob-Zentrale bietet einen weiteren Service an: die Haushaltsjob-Börse. Sowohl potenzielle Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen können dort kostenlos eine Anzeige schalten und über dieses Portal zusammenfinden.

Haushaltshilfen etwa können ihre Leistungen in den Bereichen Haushalt, Garten, Kinder, Senioren oder Tiere anbieten und sich mit den wesentlichen Eckdaten präsentieren: Beschäftigungsort und Umkreis, Art der Tätigkeit, Minijob oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und maximale wöchentliche Arbeitszeit. Außerdem können sie angeben, wann sie Zeit haben und wie viel Stundenlohn sie haben möchten. In einem Freitextfeld ist eine ausführlichere Beschreibung möglich.

Wer eine Haushaltshilfe benötigt, kann über mehrere Filter suchen. Selbstverständlich sollte jeder Arbeitgeber oder jede Arbeitgeberin im Jahr 2025 den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde beachten. Achte darauf, dass der Stundenlohn im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert ist.

Autoren
Udo Reuß

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