Pendlerpauschale Ab 2026: 38 Cent pro Kilometer Entfernungspauschale

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pendlerpauschale beträgt 30 Cent für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke zur Arbeit, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent - 2026 sollen es einheitlich 38 Cent sein.
  • Sie wird auch Entfernungspauschale genannt und gilt gleichermaßen für Fußgänger, Radler, Motorrad-, Bus- und Bahnfahrer sowie für Autofahrer. Ausgenommen sind Flüge.

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Das tägliche Pendeln zur Arbeit kostet nicht nur Zeit und Nerven – es geht bei großen Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auch richtig ins Geld. Die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, ist fast immer die größte Abzugsposition bei der Steuer. Diese darfst Du in der Einkommensteuererklärung absetzen.

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Wie hoch ist die Entfernungspauschale?

Für Deine Wege zwischen Wohnung und Arbeit kannst Du die Pendlerpauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer von der Steuer absetzen. Belege für die Wege von Deinem Zuhause zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte sind nicht erforderlich. Es gilt nur die einfache Strecke

Seit 2022 gibt es für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer jeweils 38 Cent. Der Grund war die Einführung des CO2-Preises ab 2021.

Beispiel: Deine einfache Fahrstrecke zur Arbeit beträgt 30 Kilometer, die Du an 220 Tagen im Jahr 2024 gefahren bist. Dann gilt für die ersten 20 Kilometer die Pendlerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer und für die nächsten 10 Kilometer von 0,38 Euro. Das ergibt pro Tag 20 x 0,30 + 10 x 0,38 = 9,80 Euro. Damit ergibt sich für 220 Arbeitstage 220 x 9,80 = 2.156 Euro.

Gesetzlich geregelt ist die Entfernungspauschale im Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 bis 4 EStG). Details mit Beispielen hat die Finanzverwaltung im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 25. November 2020 zusammengestellt.

Steigt die Pendlerpauschale im Jahr 2026?

Ob die Entfernungspauschale 2026 angehoben wird, steht noch nicht endgültig fest. CDU/CSU und SPD hatten schon in ihrem im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 vereinbart, dass die Pendlerpauschale ab 1. Januar 2026 generell 38 Cent pro Kilometer betragen soll. Mittlerweile steht das auch im Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 aus dem September 2025. Doch noch ist das Gesetz nicht durch Bundestag und Bundesrat. Du erfährst bei Finanztip natürlich zeitnah, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

Wie viele Steuern würdest Du mit der höheren Entfernungspauschale sparen? 

Wer zum Beispiel einen einfachen Arbeitsweg von zehn Kilometern hat, könnte mit der erhöhten Pendlerpauschale im Jahr 2026 bestenfalls rund 70 Euro Steuern sparen. Bei Fernpendlern könnten es bis zu rund 140 Euro im Jahr sein, egal wie lang der Arbeitsweg ist.

Beachte, dass diese Zahlen nur gelten, wenn Du im Bereich des Spitzensteuersatzes bist. Verdienst Du weniger, fällt auch die Steuerersparnis geringer aus. Zudem musst Du wie bei allen Werbungskosten erstmal die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro übertreffen. Erst ab diesem Betrag wirken sich Kosten steuerlich aus. Und nicht zu vergessen: Eine Steuererklärung musst Du auch noch machen. Von allein kommt eine solche Steuerersparnis nicht zu Dir.

Sandra DuyBritta Schön
Sandra Duymit Britta Schön

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Welche Rolle spielt das Verkehrsmittel bei der Pendlerpauschale?

Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Das heißt, das Finanzamt berücksichtigt die Pendlerpauschale grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel. Wenn Du zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommst, dann steht sie Dir ebenfalls zu. Möglicherweise ist die Fahrtstrecke mit dem Rad sogar kürzer als mit dem Auto. Maßgeblich ist aber immer die kürzeste Straßenverbindung mit dem Auto. In welcher Höhe Dir tatsächlich Aufwendungen entstanden sind, ist unerheblich. Es gibt aber im Detail dann doch viele kleine Abweichungen. Deshalb beantwortet Dir Finanztip dazu jetzt die wichtigsten Fragen. 

Gibt es einen Höchstbetrag bei der Entfernungspauschale?

Grundsätzlich ist die Pendlerpauschale auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr gedeckelt. Es gibt aber an mehreren Stellen Ausnahmen. 

  • Diese Begrenzung entfällt, wenn Du mit Deinem eigenen oder einem zur Nutzung überlassenen Pkw, also einem Dienstwagen, zur Arbeit gefahren bist. Höhere Kosten musst Du aber nachweisen können.
  • Das gilt auch, wenn Du höhere Kosten bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln hattest. Hebe daher Deine Fahrscheine und gegebenenfalls die Rechnungen auf. 

Welche Strecke zählt bei der Pendlerpauschale?

Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend, wobei das Finanzamt nur volle Entfernungskilometer berücksichtigt. Gibt Dir Google Maps zum Beispiel 16,9 Kilometer an, dann sind es 16 Kilometer. 

Wichtig: Welches Verkehrsmittel Du tatsächlich genutzt hast, spielt keine Rolle.

Was ist bei einem schnelleren, aber längerem Arbeitsweg?

Du kannst eine längere als die kürzeste Straßenverbindung angeben, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Du sie regelmäßig gefahren bist. Verkehrsgünstiger ist eine Strecke, sofern Du Deinen Arbeitsort trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen normalerweise schneller und pünktlicher erreichst.

Zwar hatte das Finanzamt für die Anerkennung lange gefordert, dass sich die Fahrzeit um mindestens 20 Minuten verringert. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied aber bereits 2011 in zwei Urteilen, dass eine Mindestzeitersparnis von 20 Minuten nicht stets erforderlich ist. Vielmehr sind alle Umstände des Einzelfalls, wie etwa die Streckenführung oder die Schaltung von Ampeln in die Beurteilung einzubeziehen. Eine Straßenverbindung kann auch dann „offensichtlich verkehrsgünstiger“ sein, wenn bei ihrer Benutzung nur eine geringe Zeitersparnis zu erwarten ist. 

Du solltest bei der Entfernungspauschale auf mehrere Punkte achten. Dazu gehören die einfache und die kürzeste Wegstrecke, die Zahl der Fahrten, der Höchstbetrag und der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte. Finanztip beantwortet Dir jetzt die wichtigsten Fragen. 

Was gilt für öffentliche Verkehrsmittel bei der Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale kannst Du auch ansetzen, wenn Du öffentliche Verkehrsmittel benutzt. Falls Deine Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale anzusetzenden Betrag übersteigen, kannst Du stattdessen die tatsächlichen Kosten ansetzen. 

Beispiel: Dein einfacher Arbeitsweg ist 10 Kilometer, was bei 220 Arbeitstagen 660 Euro Entfernungspauschale ergibt. Du hast aber für Deine Monatskarte immer 58 Euro ausgegeben, was im Jahr 696 Euro ergibt. Folglich darfst Du diese 696 Euro von der Steuer absetzen. 

Seit 2012 überprüfen die Finanzämter nicht mehr tageweise, ob die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel die Pauschale übersteigen. Es wird nur noch jahresbezogen ermittelt, ob die Entfernungspauschale oder die Summe der Fahrtkosten höher ist (FG Münster, Urteil vom 1. April 2014, Az. 11 K 2574/12 E). 

Beachte, dass Du bei öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als den Höchsbetrag von 4.500 Euro absetzen kannst, wenn Dir höhere Kosten entstanden sind und Du diese nachweisen kannst.

Was ist mit einem Jobticket oder dem Deutschlandticket?

Bekommst Du von Deinem Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei Fahrkarten oder Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr, kürzt das Deine Entfernungspauschale. Denn Du musst etwa das Deutschlandticket  in der Steuererklärung angeben - und das Finanzamt kürzt dementsprechend die Entfernungspauschale. Dafür darfst Du das begünstigte Ticket auch privat nutzen. Die Steuerfreiheit gilt, wenn Beschäftigte das Jobticket oder den Zuschuss zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Gehalt bekommen. 

Seit 2020 gibt es eine weitere Alternative: Die Arbeitgeberin kann Dir ein Jobticket und später ein Deutschlandticket überlassen und führt dafür pauschal 25 Prozent Lohnsteuer ab, gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dann wird dieser Vorteil nicht bei der Entfernungspauschale des Mitarbeiters angerechnet.

Diese Option gilt auch in Fällen der Gehaltsumwandlung. Angestellte müssen sich dann beim Jobticket finanziell beteiligen, profitieren aber genauso wie der Arbeitgeber von niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen. 

Wie hoch ist die Pendlerpauschale bei einem Dienstwagen?

Auch bei einem Dienstwagen kannst Du die Entfernungspauschale nutzen. Allerdings musst Du einen Zuschlag versteuern und dafür Sozialabgaben zahlen. Er beträgt monatlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer - und ist unabhängig davon, wie oft Du zur Arbeit gefahren bist.

Beispiel: Bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometer und einem Listenpreis von 50.000 Euro sind 300 Euro monatlich zusätzlich zu versteuern. Meist hast Du ohnehin mit der 1-Prozent-Regelung schon 500 Euro als geldwerter Vorteil zu versteuern, so dass Du in diesem Fall bereits 800 Euro mehr zu versteuern hast. Dafür kannst Du immer die Pendlerpauschale nutzen, sie beträgt bei 220 Arbeitstagen im Jahr 1.320 Euro.

Warum lohnen sich Fahrgemeinschaften doppelt?

Du kannst als Teil einer Fahrgemeinschaft die Pendlerpauschale entsprechend der für Dich maßgeblichen Entfernungsstrecke ansetzen. Musst Du eine Umweg fahren, um mitfahrende Personen abzuholen, darfst Du diese Strecke allerdings nicht in die Entfernungsermittlung einbeziehen. Zudem ist eine solche Fahrgemeinschaft natürlich auch gut für die Umwelt. 

Aber Achtung: Der Höchstbetrag für die Entfernungspauschale von 4.500 Euro gilt auch bei einer wechselseitigen Fahrgemeinschaft, und zwar für die Mitfahrer und Mitfahrerinnen der Fahrgemeinschaft an den Arbeitstagen, an denen sie ihr eigenes Fahrzeug nicht einsetzen.

Was ist bei der Pendlerpauschale bei verschiedenen Verkehrsmitteln?

Auch in Mischfällen musst Du erst einmal die Entfernung ermitteln, die für die kürzeste Straßenverbindung maßgebend ist. Danach gibst Du an, wie viele Kilometer Du mit welchem Verkehrsmittel zurückgelegt hast. Du kannst dabei auch einen höheren Betrag als 4.500 Euro ansetzen. 

Berechnungsbeispiel für das Jahr 2024: Die kürzeste Straßenverbindung zwischen Juttas Wohnung und ihrem Arbeitsplatz beträgt 112 Kilometer. Sie fährt an 220 Arbeitstagen im Jahr zunächst zwölf Kilometer mit dem Auto zum Bahnhof und dann mit dem Zug zur Arbeit. Für die Bahnstrecke werden die verbleibenden 100 Kilometer angesetzt. Für die Bahncard 100, 2. Klasse, hat sie 4.899 Euro selbst bezahlt.

Im ersten Schritt ermittelt Jutta ihre Kosten für die beiden Teilstrecken nach der Pendlerpauschale:

  • Autofahrt: 220 x 12 km x 0,30 Euro = 792 Euro
  • Zugfahrt: 220 x 100 km x 0,30 Euro = 6.600 Euro, gedeckelt auf den Höchstbetrag 4.500 Euro.
  • Da die Bahncard teurer war, gilt für die Entfernungspauschale von 792 Euro + 4.899 Euro = 5.691 Euro.

Was gilt bei Flugstrecken und Sammelbeförderung?

Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung.

  • Für Flugstrecken kannst Du Deine tatsächlichen Kosten bei der Steuer absetzen, es dürfte aber eher die Ausnahme sein, dass Du regelmäßig zur Arbeit fliegst.
  • Falls Dein Unternehmen eine steuerfreie Sammelbeförderung anbietet, darfst Du die so zurückgelegten Teilstrecken nicht in die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einbeziehen. Dagegen kannst Du Deine Kosten als Werbungskosten ansetzen, wenn Du zu dieser Sammelbeförderung etwas dazugezahlt hast.

Was solltest Du bei der Pendlerpauschale beachten?

Es heißt zwar Entfernungspauschale, doch Du musst trotzdem einige Punkte wie die Entfernungsstrecke, die Zahl der Fahrten und den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte beachten. 

Was bedeutet die einfache Entfernungsstrecke?

Pauschal darfst Du für jeden Arbeitstag nur einmal die einfache Wegstrecke in der Steuererklärung abrechnen. Da gibt es keine Ausnahmen, auch nicht die gleich folgenden.

  • Du fährst natürlich täglich zweimal die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, nämlich hin und zurück. Manche fahren über die Mittagspause oder als Schichtarbeiter sogar mehrmals nach Hause. Den Fiskus interessiert das aber alles nicht.
  • Fährst Du an einem Arbeitstag nur hin und an einem anderen Tag zurück, so legst Du jeweils nur einen Weg zurück und darfst für den jeweiligen Arbeitstag nur die Hälfte der Entfernungspauschale ansetzen. Das betrifft beispielsweise Flugbegleiter (Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. Februar 2020, Az. VI R 42/17). Die volle Pendlerpauschale gewährt der Fiskus für jeden Arbeitstag, an dem Du tatsächlich zum Arbeitsplatz und auch wieder zurück gefahren bist.

Wie viele Fahrten darfst Du pro Jahr absetzen?

Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptiert das Finanzamt in der Regel rund 220 bis 230 Fahrten im Jahr. Da sind die Urlaubstage in der Regel schon abgezogen. Krankheitstage musst Du abziehen, ebenso die Tage mit Dienstreisen, die von zuhause starten. Denn Du darfst die Pendlerpauschale nur für die Tage ansetzen, an denen Du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. 

Gute Steuerprogramme helfen Dir bei der Eingabe der Tage, an denen Du zur Arbeit gefahren bist.

Gilt die Pendlerpauschale auch für die doppelte Haushaltsführung?

Auch die Kosten für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können über die Entfernungspauschale berücksichtigt werden. Hier gilt auch die erhöhte Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer. Zudem entfällt in diesem Fall ebenfalls der Höchstbetrag von 4.500 Euro. 

Der BFH hatte in einem Urteil vom 18. April 2013 (Az. VI R 29/12) bestätigt, dass die Pendlerpauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung aufwandsunabhängig in Anspruch genommen werden kann. Sollte Deine Arbeitgeberin Dir steuerfreie Leistungen für Deine Familienheimfahrten gezahlt haben, werden diese auf die für diese Fahrten anzusetzende Entfernungspauschale angerechnet.

Darfst Du für Familienheimfahrten unentgeltlich einen Dienst- oder Firmenwagen Deines Unternehmens nutzen, ist ein Werbungskostenabzug ausgeschlossen (BFH, Urteil vom 28. Februar 2013, Az. VI R 33/11).

Was ist bei mehreren Wohnungen?

Wer nicht nur von einer Wohnung aus zur Arbeit fährt, kann Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung nur dann für die Pendlerpauschale zugrunde legen, wenn diese den Lebensmittelpunkt bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird.

Ein Reizthema war hierbei immer wieder beispielsweise das ehemalige Kinderzimmer bei den Eltern. Deshalb gilt seit 2014 als eine Bedingung, damit eine Wohnung als Ort des Lebensmittelpunkts gelten kann, dass Du Dich mit mindestens 10 Prozent der Lebenshaltungskosten für Miete, Lebensmittel und Ähnlichem beteiligst.

Kannst Du Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale kombinieren?

Seit dem Jahr 2023 kannst Du die beiden Pauschalen kombinieren. Im Jahressteuergesetz 2022 heißt es: „Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.“ Das bedeutet, dass in diesen Fällen sowohl die Pendlerpauschale als auch die Tagespauschale, also die Homeoffice-Pauschale, abgezogen werden kann. Ein gutes Beispiel dürften Lehrkräfte in einer Schule sein. Sie arbeiten oft zu Hause, etwa für Unterrichtsvorbereitungen und Kontrollen von Klausuren, haben aber auch einen regelmäßigen Arbeitsweg zur Schule. Dann sind beide Pauschalen absetzbar. 

Vor 2023 konntest Du regelmäßig nur eine der beiden Pauschalen für den gleichen Tag geltend machen.

Was bedeutet die erste Tätigkeitsstätte?

Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen, die eine „erste Tätigkeitsstätte“ haben, können die Fahrtkosten dorthin ausschließlich mit der Pendlerpauschale abrechnen. Wenn jemand an mehreren Orten arbeitet, sollte die Arbeitgeberin festlegen, welcher davon die erste Tätigkeitsstätte ist. Schreibt der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag einen bestimmten Arbeitsort vor, dann gilt dieser steuerrechtlich als erste Tätigkeitsstätte. 

Das Finanzamt geht von einer ersten Tätigkeitsstätte aus, wenn der Arbeitnehmer einer betrieblichen Einrichtung der Arbeitgeberin dauerhaft zugeordnet ist. „Dauerhaft“ bedeutet: die Zuordnung gilt unbefristet, für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses oder für mehr als 48 Monate. 

Ist dies nicht der Fall, prüft das Finanzamt im nächsten Schritt, ob der Mitarbeiter im Betrieb der Arbeitgeberin arbeitstäglich, zwei volle Arbeitstage pro Woche oder mindestens ein Drittel seiner vereinbarten Arbeitszeit tätig werden soll. Dabei genügt es, wenn der Mitarbeiter dort in einem geringen Umfang seiner Arbeit nachkommt.

Was bedeutet geringer Umfang bei der ersten Tätigkeitsstätte?

Das trifft zum Beispiel bei einem Polizisten zu, der überwiegend im Einsatz- und Streifendienst arbeitet, aber in seiner Dienststelle zu Besprechungen erscheinen muss und dort Schreibarbeiten erledigt. Die Dienststelle stellt daher seine erste Tätigkeitsstätte dar (Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. April 2019, Az. VI R 27/17). 

Analog haben auch Piloten oder Flugbegleiterinnen, die arbeitsrechtlich einem Flughafen dauerhaft zugeordnet sind und dort einige Tätigkeiten erbringen müssen, eine erste Tätigkeitsstätte am Heimatflughafen (BFH, Urteil vom 11. April 2019, Az. VI R 40/16). Sie kann auch ein großräumiges, erschlossenes Gebiet wie ein Flughafengelände, Bahnhof oder Betriebsgelände sein (BFH, Urteil vom 11. April 2019, Az. VI R 12/17). 

Was ist, wenn Du keine erste Tätigkeitsstätte hast?

Hast du keine erste Tätigkeitsstätte, ist das steuerlich für Dich von Vorteil. Denn dann werden Deine Fahrten zur Arbeit nach Dienstreisegrundsätzen behandelt. Statt der Pendlerpauschale greift damit die Kilometerpauschale. Damit darfst Du die Kosten für Hin- und Rückweg geltend machen, also jeden gefahrenen Kilometer mit 30 Cent für Hin- und Rückfahrt und nicht nur die einfache Strecke. 

So haben berufliche Feuerwehrleute in Großstädten in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte, weil sie jederzeit einer anderen Feuerwache zugeordnet werden können. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied sogar, dass ein Feuerwehrmann in Rheinland-Pfalz keine erste Tätigkeitsstätte hat, obwohl er im betreffenden Jahr immer nur zu einer einzigen Wache musste, sein Arbeitsvertrag aber die mögliche Zuweisung für vier Wachen vorsah (Urteil vom 26. Oktober 2022, Az. VI R 48/20).

Zu den verschiedenen Entfernungspauschalen und den Fahrtkosten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen hat das Bundesfinanzministerium zwei Schreiben, also Verwaltungsanweisungen, herausgegeben:

Wo gehört die Pendlerpauschale in der Steuererklärung hin?

Deine Angaben zu Deinem Arbeitsweg machst Du als Werbungskosten in der Anlage N Deiner Steuererklärung ab Zeile 30. Wenn Du eine Steuersoftware oder Steuer-App nutzt, musst Du Dich darum nicht kümmern. Oft fragen die Programme nur nach dem Wohnort und Deiner ersten Arbeitsstätte und ermitteln selbst die komplette Entfernungspauschale. Überprüfe aber zur Sicherheit, ob die ermittelte Entfernung stimmt. 

Welches Steuerprogramm empfiehlt Finanztip?

Steuer-Apps und Online-Steuererklärungen im Browser sind eine recht einfache Möglichkeit, die Steuererklärung selbst zu machen. Du kannst gleich loslegen und bezahlen musst Du erst, wenn Du Deine Steuererklärung ans Finanzamt schickst. Viele davon helfen Dir dabei sogar, die Strecke zur Arbeit zu ermitteln. 

In der gleich folgenden Anbietertabelle findest Du zwölf Steuerprogramme. Diese Apps und Browserlösungen haben wir mit zwei einfachen Steuerfällen ausführlich getestet. 

Sei Dir aber bewusst, dass einige davon noch nicht mit allen Steuerfällen klarkommen. Je schwieriger Dein Fall ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass Du mit einer klassischen Software am Computer besser aufgehoben bist. Ausführliche Informationen zu diesen Steuersoftwares und unsere Empfehlungen findest Du im Kapitel Die besten Steuersoftwares im Überblick im Testratgeber.

Einzelheiten zu den Steuerprogrammen und Kategorien findest du hinter dem jeweiligen „Info-I“ oder den App-Symbolen in der Anbietertabelle.

Hier findest Du die passende Steuer-App oder Browserlösung

Die Auswahl erfolgt nach verbraucherfreundlichen Finanztip-Kriterien, sortiert nach einer Gesamtbewertung aus verschiedenen Faktoren. Mehr erfahren

Hinweis zum Vergleich von Steuerprogrammen

Finanztip hat für die Anbietertabelle im März und April 2025 zwölf Steuerprogramme, die es als Steuer-App oder als Online-Steuererklärung im Browser gibt, ausführlich getestet. Dazu haben wir zwei Steuer-Musterfälle entwickelt und für diese jeweils die Steuererklärung für das Jahr 2024 mit den zwölf Programmen erstellt. Zudem haben wir weitere Funktionalitäten direkt bei den Anbietern abgefragt.

Die Reihenfolge der Steuerprogramme in der Tabelle erfolgt nach dem von Finanztip entwickelten Scoring. Darin flossen unter anderem ein: die Unterstützung und die Berechnung in den Musterfällen, die Bedienung, der Leistungsumfang sowie zusätzliche Funktionen. Du kannst die Programme nach Gesamtbewertung, Hilfestellung bei der Steuererklärung und Zuverlässigkeit der Steuerberechnung sortieren lassen.

Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig. 

Die Auswahl der Steuerprogramme in der Anbietertabelle erhebt keinen Anspruch auf einen vollständigen Marktüberblick. Steuerprogramme, die ausschließlich in Form einer Steuersoftware zum Installieren auf dem Computer zu haben sind, hat Finanztip separat in einem Metatest analysiert.

Welche Tipps helfen Dir bei der Pendlerpauschale?

Es gibt verschiedene Punkte, die Dir helfen, das beste Resultat zu erzielen. Finanztip beantwortet Dir wichtige Fragen zur Optimierung. Nicht jeder Punkt wird für Dich zutreffen, aber ein paar Treffer wirst Du sicher landen können.

Wie ermittelst Du die Entfernung zur Arbeit?

Nutze kostenfreie Internet-Routenplaner wie Google Maps, um die kürzeste Entfernung zwischen Deinem Wohn- und Deinem Arbeitsort zu bestimmen. Die Finanzbeamten werden das voraussichtlich ebenfalls tun, sollten sie Deine Angaben überprüfen.

Wie hilft der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?

Um schon im Laufe des Jahres weniger Lohnsteuer zahlen zu müssen, kannst Du beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dann werden Deine Werbungskosten – beispielsweise auch die Pendlerpauschale – als Freibetrag schon jeden Monat beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Das ist möglich, wenn Deine Werbungskosten ab dem Jahr 2023 über 1.830 Euro liegen oder wenn Du mit anderen abzugsfähigen Beträgen, beispielsweise Sonderausgaben, den Grenzbetrag von 600 Euro überschreitest.

Warum ist eine Dienstreise steuerlich besser?

Berufliche Fahrten, die Du zu einer Filiale oder einer weiteren Firmenniederlassung unternimmst, gelten als Dienstreisen. Du kannst diese mit 30 Cent für jeden Kilometer der Hin- und Rückfahrt als Reisekosten abrechnen. Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin kann diese mit der Kilometerpauschale von 30 Cent steuerfrei erstatten. Der erhöhten Kilometersatz ab dem 21. Entfernungskilometer gilt allerdings nur für die Entfernungspauschale, nicht für solche Reisekosten.

Bei einer Auswärtstätigkeit kannst Du zudem Verpflegungspauschalen geltend machen, wenn Du mehr als acht Stunden von der Wohnung abwesend bist. Falls Du die Reisekosten selbst tragen musst, mach diese und alle anderen Werbungskosten in der Anlage N Deiner Steuererklärung geltend.

Was gilt bei Kundenbesuchen und Botengängen?

Reisekosten hast Du immer, wenn Du im Auftrag Deiner Chefin oder Deines Chefs Kunden besuchst, zu einer Messe oder zu einer Fortbildung fährst. Bist Du während der Arbeitszeit für die Vorgesetzten mit dem eigenen Auto beispielsweise zur Post gefahren, kannst Du für diese Fahrt pauschal 0,30 Euro pro Kilometer ansetzen. Voraussetzung ist, dass Du nicht privat einen Umweg gefahren bist und Dein Unternehmen Dir die Kosten nicht erstattet hat. Grundsätzlich darfst Du für Dienstfahrten, die Dir nicht erstattet werden, 30 Cent pro gefahrenem Kilometer ansetzen.

Darfst Du Unfallkosten zusätzlich zur Pendlerpauschale absetzen?

Falls Du auf der Fahrt zur Arbeit oder auf dem Rückweg nach Hause einen Unfall hattest, kannst Du die Folgekosten als außergewöhnliche Aufwendungen neben der Entfernungspauschale von der Steuer absetzen. Das gilt für alle Aufwendungen, die Deine Arbeitgeberin, Dein Unfallgegner oder Deine eigene Versicherung Dir nicht ersetzt hat. Sofern Du Deine Kfz-Kaskoversicherung in Anspruch genommen hast, ergeben sich die abziehbaren Werbungskosten meist aus den Reparaturkosten nach Abzug der Zahlungen Deiner Versicherung. Das entspricht häufig der Selbstbeteiligung.

Aktuell ist die Finanzverwaltung bei Unfallkosten kulant. Passiert dieser auf dem Weg zur Arbeit, darfst Du die Reparaturkosten als außergewöhnliche Werbungskosten geltend machen. Das sieht der Bundesfinanzhof anders. Allerdings erkennt er Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls als Werbungskosten an (BFH, Urteil vom 19. Dezember 2019, Az. VI R 8/18). 

Welche Regelungen für Behinderte gelten bei der Entfernungspauschale? 

Behinderte können für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte statt der Entfernungspauschale ihre tatsächlichen Kosten ansetzen. Das geht bei einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder 50 plus Merkzeichen G im Behindertenausweis. Nutzen sie ihr eigenes Fahrzeug oder einen Dienst-/Firmenwagen, können sie ihre Fahrtkosten ohne Einzelnachweis pauschal mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer geltend machen, also doppelt so viel wie nicht-behinderte Angestellte.

Es können auch noch höhere Kosten abgerechnet werden, wenn diese nachgewiesen werden. Unfallkosten, die auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstanden sind, können sie neben dem pauschalen Kilometersatz angeben. Nutzen sie unterschiedliche Verkehrsmittel, können sie ihr Wahlrecht (Entfernungspauschale oder tatsächliche Kosten) für sämtliche Teilstrecken allerdings nur einheitlich ausüben.

Was ist bei mehreren Arbeitgebern?

Hast Du mehrere Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern oder Arbeitgeberinnen, kannst Du die Entfernungspauschale für jeden Weg zur Arbeit ansetzen, wenn Du am Tag zwischenzeitlich in Deine Wohnung zurückgekehrt bist. Fährst Du von einer Arbeitsstätte gleich weiter zu einer anderen, ohne zuhause vorbeizuschauen, musst Du für die Entfernungsermittlung den Weg zur ersten Arbeitsstätte als Umwegstrecke zur nächsten Arbeitsstätte angeben. In diesem Fall gilt die Einschränkung, dass die für die Ermittlung der Entfernungspauschale anzusetzende Entfernung höchstens die Hälfte der Gesamtstrecke betragen darf.

Was ist steuerlich besser: Homeoffice-Pauschale oder Pendlerpauschale?

Die Homeoffice-Pauschale beträgt sechs Euro pro Arbeitstag - bei maximal 210 Arbeitstagen. Den gleichen Effekt hast Du, wenn Dein Arbeitsweg 20 Kilometer beträgt. Denn das ergibt ebenfalls sechs Euro am Tag. Rein theoretisch ist damit die Entfernungspauschale steuerlich besser als die Homeoffice-Pauschale, wenn Du mehr als 20 Kilometer zur Arbeit fahren musst. Theoretisch meint, dass Du nicht immer die Wahl hast, ob Du zu Hause arbeitest oder im Büro. Bedenke zudem, dass Du bei einem sehr langen Arbeitsweg auch höhere Kosten, etwa für Benzin hast.

In der folgenden Grafik kannst Du gut ablesen, wann die Homeoffice-Pauschale in der Theorie steuerlich besser ist als die Entfernungspauschale. Hast Du einen recht kurzen Weg zur Arbeit, profitierst Du steuerlich mehr, wenn Du zu Hause arbeitest. 

Aktuelle Zahlen zur Pendlerpauschale

Das Statistische Bundesamt hat in den Jahren 2021, 2022 und 2025 aussagekräftige Zahlen zur Pendlerpauschale ermittelt. Diese beziehen sich wegen der langen Abgabefristen auf die Steuerjahre 2017, 2018 und 2020. 

88 Prozent der Pendler fuhren 2017 mit dem Auto

Nach der Lohn- und Einkommensteuerstatistik aus dem Jahr 2021, die sich aufs Steuerjahr 2017 bezieht, nutzten 88 Prozent der Angestellten zumindest für Teile ihres Arbeitswegs ein Auto; sage und schreibe 18,4 Millionen. 7,5 Millionen hatten dabei einen einfachen Arbeitsweg von über 20 Kilometern. Von diesen fuhren durchschnittlich 83 Prozent mit dem Auto zur Arbeit. Die gesamte Fahrtstrecke mit dem Auto aller Personen in diesem Jahr betrug laut der Statistik insgesamt unglaubliche 63 Milliarden Kilometer.

13,7 Millionen nutzten 2018 die Pendlerpauschale

Im Jahr darauf ergab die Statistik, dass fast 14 Millionen Menschen die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung angaben. Im Schnitt fuhren sie täglich 26 Kilometer. Hierbei wurden nur Fälle erfasst, bei denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von damals 1.000 Euro lagen. Diejenigen, die darunter blieben, gaben ihre gependelten Kilometer häufig nicht in ihrer Steuererklärung an. Rund 81 Prozent dieser Personen (11,1 Millionen) gaben an, zumindest für einen Teil der Strecke das Auto zu nutzen.

2020 waren es 13,8 Millionen Pendler - trotz Corona

Im Jahr 2020 änderten sich die Zahlen kaum. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts nutzten rund 13,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Entfernungspauschale. Diesen legten auf ihrem Weg zur Arbeit im Schnitt 28 Kilometer zurück. Dabei gelangten wiederum nur die Fälle in der Statistik, bei denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro lagen. 84 Prozent der Pendlerinnen und Pendler und damit 11,6 Millionen fuhren zumindest für einen Teil der Strecke mit dem eigenen Auto.

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Heißt es Kilometerpauschale, Entfernungspauschale oder Pendlerpauschale?

Umgangssprachlich werden die Begriffe Entfernungspauschale, Pendlerpauschale und Kilometerpauschale in der gleichen Bedeutung verwendet: Dabei geht es immer darum, dass Du den Weg zur Arbeit pauschal als Werbungskosten von der Steuer absetzen kannst.    

Der Begriff Kilometerpauschale ist in diesem Zusammenhang fachlich allerdings nicht mehr richtig. Er greift formal nur noch bei den Reisekosten, zum Beispiel bei Dienstreisen. Bei diesen kann es für die Kilometerpauschale eine Rolle spielen, mit welchem Verkehrsmittel Du gereist bist. Das ist bei der Pendlerpauschale, oft auch Entfernungspauschale genannt, anders. Sie ist verkehrsmittelunabhängig. Es ist also völlig egal, wie Du zur Arbeit und wieder nach Hause gelangst. Ob Bus, Bahn, Auto, Fahrrad oder zu Fuß - für die Pendlerpauschale ist das unerheblich.

Dass der Begriff der Kilometerpauschale immer noch so gebräuchlich ist, dürfte auch daran liegen, dass die Pendlerpauschale 2001 die Kilometerpauschale ablöste. Und das Wort deshalb immer noch in vielen Köpfen steckt.

Autoren
Udo Reuß

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