Steuerklasse 4 mit Faktor So teilen Ehepartner die Lohnsteuer mit dem Faktorverfahren fair auf

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Ehepaare können statt der Steuerklassen 3 und 5 oder 4 und 4 auch die Kombination 4/4 mit Faktor wählen.
  • Mit diesem Faktorverfahren entspricht der Lohnsteuerabzug in etwa der Jahreseinkommensteuer – so vermeidet Ihr eine größere Steuernachzahlung.
  • Die von der Ampel-Koalition geplante Überführung aller Paare mit den Steuerklassen 3 und 5 in die Kombination 4/4 mit Faktor ist gestrichen.

So gehst Du vor

  • Das Faktorverfahren könnt Ihr beim Finanzamt mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung inklusive der Anlage Steuerklassenwechsel beantragen.

Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos

Anders als Singles könnt Ihr in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beeinflussen, wie viel Lohnsteuer Ihr monatlich zahlt: Je nachdem, welche Steuerklassen Ihr wählt, könnt Ihr von mehr Netto auf dem Konto profitieren. Beachtet dabei aber, dass Ihr dadurch am Ende keine Einkommensteuer spart. Denn für die (verpflichtende) Steuererklärung ist es egal, welche Lohnsteuerklassen Ihr gewählt habt.

Hinweis: Im Steuerrecht werden zwar für die Steuerklassen die römischen Zahlen von I bis VI verwendet. Die „normalen“ Zahlen von 1 bis 6 sind aber ebenfalls gebräuchlich.  

Wie teilt Ihr als Paar die Lohnsteuer gerechter auf?

Wenn Ehepaare und eingetragene Lebenspartner die Lohnsteuer gerecht aufteilen wollen, sollten sie die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor wählen. Denn dieses Faktorverfahren sorgt dafür, dass beide jeweils den Lohnsteueranteil zahlen, der ihrem Anteil am gemeinsamen Einkommen entspricht. Geregelt ist das Faktorverfahren im Einkommensteuergesetz (§ 39f EStG).

Welche Steuerklassen können Eheleute haben?

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben drei Möglichkeiten bei der Wahl ihrer Steuerklasse:

  1. Nach der Hochzeit bekommt Ihr beide die Steuerklasse 4. Das könnt Ihr so belassen, wenn Ihr ungefähr gleich viel verdient.
  2. Viele Paare wechseln in die Steuerklasse 3 und 5. Die Steuerklassenkombination 3/5 bietet sich an, wenn es größere Gehaltsunterschiede gibt; also bei einem Verhältnis von mindestens 60 zu 40 Prozent des gesamten Familieneinkommens. Der Ehepartner oder die Lebenspartnerin mit dem höheren Verdienst wählt die Steuerklasse 3 und zahlt vergleichsweise geringe Steuern. Die Person in Steuerklasse 5 muss dafür sehr hohe Lohnsteuerabzüge in Kauf nehmen. Das schmerzt besonders, da sie ohnehin ein geringeres Einkommen hat. Deshalb gibt es seit rund 15 Jahren eine weitere Steuerklassenkombi:
  3. Die Kombination 4/4 mit Faktor, kurz 4 mit Faktor. Mit dieser Kombination teilt Ihr die Lohnsteuer gerechter auf. Ihr habt damit aber meist weniger Netto auf dem Konto als mit der Kombi 3/5 - doch immer noch mehr als mit der Kombi 4/4.

Wie viel Steuern könnte Ihr am Ende sparen? 

Es ist am Ende egal, für welche Steuerklassenkombination Ihr Euch entscheidet. Denn Ihr könnt mit der Wahl Eurer Steuerklassen nicht die Höhe Eurer zu zahlender Einkommensteuer beeinflussen.

Woran liegt das? Die von der Firma monatlich ans Finanzamt abgeführte Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die endgültige Steuerbelastung stellt das Finanzamt erst nach einer Steuererklärung fest und teilt Sie euch im Steuerbescheid mit.

Es gilt: Für die Höhe Eures zu versteuernden Einkommens und damit der zu zahlenden Einkommensteuer spielen die Steuerklassen keine Rolle.

Tipp: Deine Lohnersatzleistungen wie Elterngeld und Arbeitslosengeld kannst Du hingegen mit einer günstigen Steuerklasse in vielen Fällen tatsächlich erhöhen.

Mehr Netto im Monat auf dem Konto? Mit den richtigen Steuerklassen kein Problem. Aber Ihr spart als Ehepaar trotzdem keine Steuern. Denn abgerechnet wird am Schluss - mit der Steuererklärung.

Jörg Leine
Unser Finanztip-Experte für Steuern

Achtung: Die Bundesregierung hatte die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 geplant. Alle betroffenen Paare sollten demnach generell in das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 überführt werden. Geplant war das laut Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) aber erst ab dem Jahr 2030. Nach dem Bruch der Ampelkoalition wurden diese Pläne allerdings im Dezember 2024 aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Und auch die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD will die beliebte Steuerklassenkombi 3/5 nicht abschaffen. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber zu Steuerklasse 3 und 5.​​​

Wichtig: Am Ehegattensplitting ändert sich ebenfalls weiterhin nichts. Es wird sich also in den allermeisten Fällen steuerlich weiterhin lohnen, verheiratet zu sein.

Wie funktioniert das Faktorverfahren?

Durch das Faktorverfahren können sich für jeden Ehegatten oder jede Lebenspartnerin die steuerentlastenden Vorschriften direkt beim laufenden Lohnsteuerabzug auswirken, weil beide vom eigenen Grundfreibetrag oder gegebenenfalls einem Kinderfreibetrag profitieren. Das heißt, jeder Partner oder jede Partnerin hat im Faktorverfahren faire steuerliche Abzüge. Das sieht bei Steuerklasse 3 und 5 anders aus, wo die Person in Klasse 3 übermäßig profitiert und die andere in Klasse 5 stark benachteiligt wird.  

Mit dem Faktor wird zudem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. In welcher Höhe das Ehegattensplitting eine steuermindernde Wirkung entfaltet, hängt davon ab, wie unterschiedlich hoch die Gehälter der beider sind.

Wie könnt Ihr das Faktorverfahren nutzen?

Das Faktorverfahren müsst Ihr beim Finanzamt beantragen – mit einem „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ inklusive der Anlage “Steuerklassenwechsel”:

  • Entweder online mit Deinem Benutzerkonto auf dem Portal Mein Elster, mehr Informationen dazu in unserem Ratgeber zu Elster.
  • oder postalisch mit dem Formular “Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung” mit der Anlage Steuerklassenwechsel. Wie das genau funktioniert, kannst Du im Ratgeber „Steuerklasse ändern“ nachlesen.

Im laufenden Jahr kannst Du das Faktorverfahren gemeinsam mit Deinem Ehegatten oder Lebenspartner ohne Begründung beantragen, spätestens bis zum 30. November

Anhand Eurer voraussichtlichen Arbeitslöhne berechnet das Finanzamt einen Faktor mit drei Nachkommastellen. Diesen Faktor trägt es dann als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal in die ELStAM-Datenbank ein. Der Arbeitgeber kann diesen dann bei der Berechnung der Lohnsteuer nach Steuerklasse 4 anwenden - und Ihr bekommt beide eine faire Lohnsteuer, die Eurem Einkommensanteil entspricht.

Unser Podcast zum Thema

Was sind die Vorteile des Faktorverfahrens?

Es gibt vier große Vorteile der Steuerklasse 4 mit Faktor:

  1. Das Faktorverfahren bringt eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast auf beide Partner – anders als bei der Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5. Für die geringer verdienende Person – oft ist das die Ehefrau – bringt der Faktor mehr Netto.
  2. Für die geringer verdienende Person ist der Anreiz größer, mehr zu arbeiten und auch zu verdienen. In der Steuerklasse 5 ist die hohe Steuerlast oft einfach zu abschreckend.
  3. Hat ein Paar bisher jeweils die Steuerklasse 4, hat es mit der Steuerklasse 4 mit Faktor etwas mehr netto im Monat als zuvor.
  4. Beim Faktorverfahren ist die Differenz zwischen Lohnsteuerabzug im Laufe des Jahres und Steuerschuld am Jahresende besonders gering. So muss man, anders als bei der 3/5 - Kombination, keine hohe Steuernachzahlung befürchten. 
Timo Halbe
Timo HalbeExperte für Geldanlage

So baust Du clever Vermögen für Deine Kinder auf

Expertengespräch am 04.12.2025

Sichere Dir als Finanztip Unterstützer für 8 €/Monat regelmäßig Deinen direkten Draht zu unseren Experten im Finanztip-Expertengespräch.

Jetzt anmelden

Was sind die Nachteile des Faktorverfahrens?

Finanztip nennt Dir die vier Nachteile des Faktorverfahrens:

  1. Bei größeren Gehaltsunterschieden hat das Paar im Faktorverfahren insgesamt monatlich weniger Netto auf dem Konto als in der 3/5 - Kombination. Das erfordert bei vielen Anpassungen über die monatlichen Ausgaben.
  2. Steuererklärung ist Pflicht - Wenn Ihr Euch für das Faktorverfahren entschieden habt, müsst Ihr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das gilt aber auch bei Steuerklasse 3 und 5. Wenn Ihr in der 3/5-Kombi nach dem Steuerbescheid eine deutliche Steuernachzahlung leisten müsst, wird das Finanzamt zudem in der Regel Steuervorauszahlungen festsetzen.
  3. Das Faktorverfahren müsst Ihr beantragen, sogar alle zwei Jahre aufs Neue. Und der Antrag erfordert mehr Anstrengung als ein Wechsel in der Steuerklasse 3. Oft lohnt dann der Aufwand nicht, besonders, wenn der Gehaltsunterschied nicht sehr groß ist.
  4. Da Lohn­ersatz­leistungen nach dem Netto berechnet werden, könnte die Steuerklasse 4 mit Faktor ungünstiger sein als die 3/5-Kombi. 

Warum kann Steuerklasse 4 mit Faktor bei Lohnersatzleistungen nachteilig sein?

Bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld spielt das zuvor erzielte Nettoeinkommen oft eine wichtige Rolle. Und - wie schon oben erklärt - hat die Person in Steuerklasse 3 mehr netto als in Steuerklasse 4 mit Faktor. 

Solltet Ihr im Laufe des Jahres die Steuerklasse ändern oder das Faktorverfahren wählen, kann sich das auch auf Eure Lohnersatzleistungen auswirken. Rechnest Du damit, demnächst Elterngeld zu erhalten oder beziehst Du vielleicht schon Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld? Oder planst Du, in Altersteilzeit zu gehen? Dann solltest Du genau überlegen, welche Steuerklassenkombination das meiste Geld in diesen Fällen verspricht.

Bevor Ihr Euch für eine neue Steuerklassenkombination entscheidet, solltet Ihr deshalb prüfen, wie sich das auf die Höhe der Lohnersatzleistungen auswirkt. Fragt im Zweifel beim Arbeitsamt oder bei Eurer Chefin nach.

Wie viel bringt Euch das Faktorverfahren?

Wie viel Netto Ihr im Monat mehr oder weniger mit dem Faktorverfahren habt, hängt immer von Euren persönlichen Umständen ab. Vor allem natürlich davon, wer wie viel verdient.  

Deshalb zeigt Dir Finanztip die Wirkung des Faktorverfahrens an einem Beispiel:

Bernd und Renate sind miteinander verheiratet und leben in Nordrhein-Westfalen. Sowohl Bernd als auch seine Frau Renate sind voll sozialversicherungspflichtig. Er verdient im Jahr 2023 brutto 36.000 Euro, seine Frau 20.400 Euro brutto. Die beiden entscheiden sich für eine Zusammenveranlagung in der Steuererklärung.

Wie errechnet sich der Faktor? 

voraussichtliche Einkommensteuer
beider Ehegatten im Splittingverfahren
4.780 €
Summe der berechneten Lohnsteuer
beider Ehegatten (bei Steuerklasse 4/4, ohne Faktor)
4.939 €
der Faktor beträgt also 4.780/4.9390,967

Quelle: Merkblatt zur Steuerklassenwahl des Bundesfinanzministeriums (Stand: 4. November 2025)

Wie hoch ist die Lohnsteuer bei verschiedenen Steuerklassenkombis?

Lohnsteuer 
nach Steuerklasse
 

Ehemann
Bernd
Ehefrau
Renate
SummeDifferenz
zu 4.780 €1

3/5

1.058 €2.943 €4.001 €-779 €

4/4 (ohne Faktor)

4.128 €811 €4.939 €159 €

4/4 (mit Faktor)

3.991 €784 €4.775 €-5 €

1zur voraussichtlichen Einkommensteuer des Ehepaars
Quelle: Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2023 (Stand: 4. November 2025)

Was zeigt die Berechnung im Beispiel?

  • In der Kombi 3/5 muss das Ehepaar rund 780 Euro Steuern nachzahlen, abzulesen ganz rechts in der Spalte Differenz. Renate verdient zwar deutlich weniger als Bernd, zahlt aber im Jahr fast 1.900 Euro mehr Lohnsteuer als ihr Mann, das sind mehr als 150 Euro im Monat mehr.
  • In der Kombi 4/4 gibt es eine Erstattung von knapp 160 Euro.
  • Im Faktorverfahren ist die Lohnsteuerlast fair verteilt. Zudem ist der Unterschied von 5 Euro zwischen gezahlter Lohnsteuer und voraussichtlich zu zahlender Einkommensteuer sehr gering und hat seine Ursache lediglich in Rundungseffekten.
Autoren
Udo Reuß

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Unterstütze uns
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.