Haushaltshilfe steuerlich absetzen Mit einer angestellten Haushaltshilfe bis zu 510 Euro Steuern sparen

Jörg Leine
Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahlst Du Deiner angestellten Haushaltshilfe im Jahr 2026 höchstens 603 Euro im Monat, handelt es sich um einen Minijob, für den geringe Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. 2025 war die Grenze noch 556 Euro.
  • Melde diese geringfügige Beschäftigung über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale an.
  • Du kannst die Kosten für die Haushaltshilfe in der Steuererklärung geltend machen - bis zu 510 Euro Steuerersparnis sind für Dich drin. 

So gehst Du vor

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Putzen, Wäsche waschen und bügeln, aufräumen, einkaufen, kochen, auf die Kinder aufpassen – all das sind Tätigkeiten, die neben einem ausgefüllten Arbeitstag eine Menge Zeit kosten. Für viele Berufstätige ist daher eine Haushaltshilfe wichtig. Auch ältere Menschen setzen auf eine „Perle“, die sie tatkräftig bei alltäglichen Aufgaben unterstützt.

Oft erhält die Hilfe dann Bargeld auf die Hand – ohne weitere Abgaben, Aufzeichnungen und Bürokratie. Um diese weit verbreitete Art der Schwarzarbeit zu bekämpfen, hat der Gesetzgeber das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale eingeführt.

Was sind die Anforderungen an eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe ist bei Dir angestellt. Du bist also Arbeitgeber oder Arbeitgeberin mit allen Rechten und Pflichten und man spricht in diesem Fall von einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis

Das unterscheidet die angestellte Haushaltshilfe von einem Dienstleister, der bei der haushaltsnahe Dienstleistungen erbringt.

Zudem gilt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, dass die Tätigkeiten immer einen engen Bezug zum Haushalt haben müssen und sich sonst üblicherweise von Mitgliedern der Familie erledigen lassen. Beispiele sind:

  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Spülen
  • Reinigungsarbeiten
  • Gartenpflege
  • Einkaufen
  • Versorgung und Betreuung von Kindern und alten oder pflegebedürftigen Menschen

Eine gute Orientierung für zulässige Tätigkeiten bietet der Katalog der Minijob-Zentrale. 

Was musst Du bei einer Haushaltshilfe beachten?

Willst Du eine Haushaltshilfe im Minijob musst Du zu Beginn nicht viel mehr tun, als das Haushaltsscheckverfahren zu nutzen.

In diesem Haushaltsscheckverfahren gibst Du der Minijob-Zentrale die wichtigsten Informationen zu Deiner Haushaltshilfe, inklusive der Steueridentifikationsnummer und erteilst ihr ein Sepa-Lastschriftmandat.

Die Zentrale zieht dann halbjährlich die Beiträge im Juli sowie im Januar ein und verteilt sie auf die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt. Nach Ablauf des Jahres erhältst Du automatisch eine Bescheinigung über die Höhe des gezahlten Lohns und der darauf entfallenden Abgaben.

Diese dient beim Finanzamt als Nachweis bei der Einkommensteuererklärung.

Achtung: Du musst den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, der 2025 exakt 12,82 Euro beträgt und 2026 auf 13,90 Euro steigt. 

Ein solcher Minijob im Privathaushalt ist eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie wird besonders gefördert. Du zahlst für die Sozialversicherung geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs.

Welche Pauschalabgaben zahlst Du 2025 für Deine Haushaltshilfe?

Abgabe

Höhe

Krankenversicherung

5 %

Rentenversicherung (RV)

5 %

Pauschalsteuer

2 %

Umlage 1 (U1) bei Krankheit

1,1 %

Umlage 2 (U2) bei Schwanger- und Mutterschaft

0,22 %

gesetzliche Unfallversicherung

1,6 %

Gesamt

14,92 %

Quelle: Minijob-Zentrale (Stand: 11. Dezember 2025)

Auf Dich kommen also maximal 14,92 Prozent Abgaben zu.

Achtung: Die Haushaltshilfe leistet lediglich ihren Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 13,6 Prozent. Denn schon seit 2013 sind Minijobber und Minijobberin rentenversicherungspflichtig. Falls die Haushaltshilfe das nicht möchte, muss sie dem binnen sechs Wochen widersprechen. Ansonsten gilt der Normalfall, dass Du als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin 5 Prozent und die Haushaltshilfe 13,6 Prozent des Lohns als eigene Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. 

Wie sparst Du mit einer Haushaltshilfe Steuern?

Du kannst Dir einen Teil Deiner Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse über die Steuererklärung zurückholen. 

Denn 20 Prozent der tatsächlichen Kosten lassen sich direkt von Deiner Steuerschuld abziehen (§ 35a Absatz 1 Einkommensteuergesetz, EStG), maximal aber 510 Euro, also 42,50 Euro pro Monat. Folglich wirken sich Kosten von mehr als 2.550 Euro im Jahr steuerlich nicht mehr aus. 

Der Steuervorteil gilt selbst dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis in einem Privathaushalt außerhalb Deutschlands besteht – nämlich in einem anderen Staat der Europäischen Union oder in Liechtenstein, Norwegen oder Island.

Wenn zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammenwohnen, kannst Du den Höchstbetrag von 510 Euro nur einmal in Anspruch nehmen. Eine Steuerermäßigung nach Paragraf 35a EStG kommt nur dann infrage, soweit die Aufwendungen keine Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sind.

Wie lohnt sich das für Dich in einem Beispiel?

Deine Haushaltshilfe arbeitet 10 Stunden im Monat zu einem Stundenlohn von 12,82 Euro. Das sind 128,20 Euro im Monat.

Deine Abgaben sind 14,92 Prozent davon, also 19,13 Euro.

Du hast insgesamt Ausgaben von 128,20 + 19,13 = 147,33 Euro.

Deine Steuerersparnis beträgt davon 20 Prozent, das sind 29,47 Euro.

Ergebnis: Du zahlst 19,13 Euro Abgaben und sparst 29,47 Euro Steuern - was etwas mehr als 10 Euro mehr sind als Deine Abgaben. 

Achtung: Verdient die Haushaltshilfe aber im Monat 185 Euro oder mehr, kommst Du inklusive Deiner Abgaben schon über die oben genannte monatliche Grenze von 42,50 Euro.

Bei steigendem Lohn steigen Deine Abgaben, aber Deine steuerliche Ersparnis bleibt konstant bei 42,50 Euro. Verdient Deine Haushaltshilfe also rund 185 Euro oder mehr im Monat, zahlst Du mehr Abgaben als Du Steuern erstattet bekommst.        

Kannst Du den Steuervorteil mit anderen Vorteilen kombinieren? 

Ja, der Steuervorteil von 510 Euro für eine Haushaltshilfe ist mit dem Vorteil der haushaltsnahen Dienstleistungen und der Handwerkerleistungen kombinierbar. Damit können sich Steuerpflichtige für Unterstützung im Privathaushalt maximal 510 Euro + 4.000 Euro + 1.200 Euro, also 5.710 Euro erstatten lassen. Du darfst aber nicht für eine bestimmte Tätigkeit zwei oder gar drei Vorteile geltend machen.

Wohin gehört die Haushaltshilfe in der Steuererklärung?

Arbeitet Deine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis, machst Du Deine Angaben in der Steuererklärung in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen in Zeile 4. 

Ist die Haushaltshilfe sozialversicherungspflichtig beschäftigt - also nicht im Minjob -  trägst Du die Daten in Zeile 5 ein. Diese Kosten gelten dann als haushaltsnahe Dienstleistungen.

Was gilt für die Sozialversicherung bei einer Haushaltshilfe?

Die Sozialversicherung wird erst ein Thema, wenn der Umfang der Tätigkeiten die Grenzen des Minijobs überschreitet. Ist das der Fall handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – mit der normalen Lohnsteuer und den üblichen Sozialversicherungsbeiträgen, auch für die Arbeitslosenversicherung.

Dafür kannst Du als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin in aller Regel die Steuerermäßigung als haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen. 

Das hat den Vorteil, dass Du im Jahr dann bis zu 20.000 Euro der Kosten geltend machen kannst, sodass ein Steuervorteil von bis zu 4.000 Euro drin ist. Allerdings benötigst Du eine Rechnung und musst die fälligen Beträge an Deine Hilfe überweisen. 

Achtung: Schließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Vertrag mit einer Haushaltshilfe, so lässt sich das Haushaltsscheckverfahren dafür nicht anwenden. Allerdings werden dann in der Betriebskostenabrechnung die anteiligen Kosten für die Eigentümer und Mieterinnen der Wohnungen ausgewiesen. Davon sind wiederum 20 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistungen von der zu zahlenden Einkommensteuer abziehbar.

Wie bist Du als Arbeitgeber abgesichert?

Wenn Deine Haushaltshilfe krank wird, musst Du als Der Arbeitgeber oder Arbeitgeberin – selbst im Privathaushalt – den Lohn weiterzahlen. Allerdings kannst Du Dir von der Minijob-Zentrale als Umlagekasse 80 Prozent der Aufwendungen erstatten lassen, wenn Du die sogenannte Umlage 1 bezahlt hast. Faktisch handelt es sich um eine Entgeltfortzahlungsversicherung.

Analog funktioniert es mit der Umlage 2 für den Fall von Schwangerschaft und Mutterschutz. Du bekommst dann sogar 100 Prozent erstattet.

Erhältst Du entsprechende Erstattungen, mindern diese Deine steuerlich abzugsfähigen Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse.

Autoren
Udo Reuß

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