| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Wer sich einen Leihwagen im Ausland anmietet, unterwirft sich den dortigen Regeln. Damit gelten die Regelungen in dem betreffenden Land. So kann es im Ausland bei einem Leihwagen passieren, dass nur die Mindestversicherungssumme vereinbart ist. Kommt es im Schadenfall zu höheren Kosten, so sind diese Kosten vom Unfallverursacher aus eigener Tasche zu zahlen. Mit dem Abschluss einer "Mallorca-Police" wird mithin eine höhere Versicherungssumme vereinbart.
In vielen Fällen ist dieser zusätzliche Versicherungsschutz aber nicht erforderlich, weil die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung eine ausreichende Deckungssumme vorsieht. Prüfen Sie daher ob die eigene Autohaftpflicht einen erweiterten Versicherungsschutz beinhaltet, der den Abschluss einer Mallorca-Police nicht erforderlich macht. In diesen Fällen sind Sie auch beim Mietwagenunfall im Ausland mit der höheren deutschen Deckungssumme geschützt. Bei Reisen ins außereuropäische Ausland ist hingegen besonders darauf zu achten, ob die Versicherungsbedingungen einen weltweiten Versicherungsschutz vorsehen ("Traveller-Police").
Die Fallstricke bei der Anmietung von einem Auto im Urlaub sind jedoch zahlreicher. Der große Mietwagen-Ratgeber bei Finanztip.de widmet sich diesem Thema und u.a. auch dem Versicherungsschutz. Außerdem können Sie dort auch noch einen Preisvergleich für Mietwagen vornehmen.
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