Das Wichtigste in Kürze
- Bekommen Deine Eltern im Pflegeheim vom Staat Hilfe zur Pflege, musst Du Dich an den Pflegekosten beteiligen, sofern Du mehr als 100.000 Euro brutto verdienst.
- Reichen Deine Einkünfte nicht aus, um Elternunterhalt zu zahlen, musst Du auf Dein Vermögen zurückgreifen.
- Unangetastet bleibt das Schonvermögen: Wohneigentum und Rücklagen für die Altersvorsorge sind teilweise geschützt.
Wann spielt das Schonvermögen beim Elternunterhalt für Dich eine Rolle?
Das Schonvermögen spielt für Dich beim Elternunterhalt nur eine Rolle, wenn Deine Eltern Geld vom Sozialamt bekommen, Du mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienst und Deine Einkünfte nicht reichen, um Deinen Vater oder Deine Mutter finanziell zu unterstützen.
Die wenigsten Pflegebedürftigen können sich das Pflegeheim allein mit ihrer Rente und den Leistungen der Pflegeversicherung leisten. Sind irgendwann Rücklagen und Ersparnisse aufgebraucht, übernimmt der Staat einen Teil der Kosten mit der Hilfe zur Pflege. Diese Ausgaben versucht er unter bestimmten Voraussetzungen von den Kindern der Pflegebedürftigen zurückzubekommen, wenn sie Elternunterhalt leisten müssen.
Bis Ende 2019 war das Thema Schonvermögen beim Elternunterhalt sehr wichtig. Denn viele erwachsene Kinder mussten für die Pflege der Eltern zahlen und dafür sogar ihr eigenes Vermögen antasten.
Es gab keine pauschalen Vermögensfreibeträge im Gesetz. Vor diesem Hintergrund mussten die Gerichte in vielen Einzelfällen zum Elternunterhalt entscheiden, welches Vermögen vor dem Zugriff des Staats als Schonvermögen geschützt ist.
Danach kam das Angehörigenentlastungsgesetz. Rund 90 Prozent der Kinder von pflegebedürftigen Eltern mussten laut Bundesarbeitsministerium keinen Elternunterhalt mehr zahlen.
Wer muss noch Elternunterhalt zahlen?
Seit 2020 müssen nur noch erwachsene Kinder mit einem Brutto-Jahreseinkommen von über 100.000 Euro Elternunterhalt zahlen und sich an den Pflegekosten der Eltern beteiligen (§ 94 Abs. 1a SGB 12).
Ausblick: In der aktuellen Diskussion zur Pflegereform wird darüber diskutiert, die 100.000 Euro-Einkommensgrenze zu streichen. Das wäre eine Maßnahme, damit die Pflegebeiträge bis 2030 nicht von heute 3,6 auf 4,6 Prozent vom Bruttolohn oder sogar auf 5,5 Prozent für Kinderlose steigen.
Das würde bedeuten, dass das Thema Schonvermögen wieder wichtiger wird. Mehr Kinder müssten für ihre Eltern zahlen. Über den aktuellen Pflegereform-Entwurf soll das nicht direkt geregelt werden. Er enthält aber einen Hinweis, dass das separat angegangen wird. Mehr erfährst Du in unserem Artikel zur aktuellen Pflegereform.
Wann prüft das Sozialamt Deine Vermögensverhältnisse?
Das Sozialamt prüft Deine Vermögensverhältnisse, wenn Deine Eltern kein eigenes Vermögen mehr haben und Du mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienst.
Das Thema Schonvermögen betrifft Dich als erwachsenes Kind von pflegebedürftigen Eltern unter drei Voraussetzungen:
- Dein Vater oder Deine Mutter ist im Pflegeheim. Das Sozialamt übernimmt einen Teil der Kosten als Hilfe zur Pflege, weil die Einkünfte Deiner Eltern nicht reichen und sie auch kein Vermögen haben oder das bereits aufgebraucht ist.
- Du überschreitest mit Deinem Gesamteinkommen die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro. Wie sich diese Grenze berechnet, kannst Du im Ratgeber Elternunterhalt nachlesen.
- Du hast zwar hohe Einkünfte, aber auch hohe Ausgaben. Deshalb kannst Du von Deinen Einkünften den Unterhalt für Deine Eltern nicht bezahlen. Ein möglicher Grund: Du gibst Dein Einkommen fast vollständig für Miete, Auto, Kinder, andere Unterhaltszahlungen oder Kreditraten aus.
Erst dann stellt sich die Frage, ob Du den Elternunterhalt aus Deinem Vermögen bezahlen musst, weil Deine Einkünfte dazu nicht ausreichen.
Was bedeutet Schonvermögen beim Elternunterhalt genau?
Schonvermögen bedeutet, dass Du einen bestimmten Teil Deines Vermögens nicht für den Elternunterhalt einsetzen musst.
Der Begriff Schonvermögen kommt aus dem Sozialrecht. Er wird aber auch im Unterhaltsrecht verwendet. Wenn etwas als Schonvermögen eingeordnet wird, dann musst Du diesen Anteil Deines Vermögens nicht für Unterhaltszahlungen verwenden. Der Staat verlangt nicht, dass Du es für die Zahlung von Elternunterhalt antastest – es wird geschont. Unter Vermögen kann man jedoch vieles verstehen. Wir haben Dir deshalb aufgelistet, was dazu gehört und in welchem Umfang.
Gehört Dein Haus zum Schonvermögen?
Das Haus, in dem Du selbst wohnst, gehört grundsätzlich zum Schonvermögen. Damit ist das Vermögen, das Du in ein selbst genutztes Eigenheim oder eine selbst bewohnte Eigentumswohnung investiert hast, am besten geschützt (BGH, 07.08.2013, Az. XII ZB 269/12).
Die Immobilie bleibt aber nicht völlig unberücksichtigt, weil das ansonsten zu einer Besserstellung von Immobilienvermögen führen würde. Die Mietkosten, die Du Dir sparst, werden als zusätzliches Einkommen gewertet. Dabei wird nicht die maximal erzielbare Marktmiete bei Neuvermietung angesetzt, sondern eine angemessene (BGH, 17.10.2012, Az. XII ZR 17/11). Was darunter zu verstehen ist, wird in einem Gerichtsverfahren von einem Sachverständigen beurteilt.
Wichtig: Bei der Berechnung, ob Du die 100.000 Euro-Grenze überschreitest, werden die ersparten Mietkosten nicht zum Gesamteinkommen hinzugezählt (§ 16 SGB).
Kannst Du Zins- und Tilgungsleistungen abziehen?
Ja, ist Deine Immobilie noch nicht abgezahlt, kannst Du Zins- und Tilgungsleistungen von den ersparten Mietkosten abziehen, obwohl sie eigentlich der Vermögensbildung dienen. Wer in einer noch nicht abgezahlten Immobilie wohnt, muss sich deshalb viel weniger als die ersparten Mietkosten anrechnen lassen.
Kannst Du eine Modernisierungsrücklage abziehen?
Ja, Du kannst die Rücklagen für Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie von den ersparten Mietkosten abziehen.
Voraussetzung ist: Die Rücklagen sind sinnvoll und angemessen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in einem Fall einen Betrag von rund 160.000 Euro an Rücklagen für den Elternunterhalt nicht berücksichtigt (OLG Düsseldorf, Az. II-9 UF 190/11).
Gehören Rücklagen für ein neues Auto zum Schonvermögen?
Rücklagen für ein neues Auto gehören zum Schonvermögen, wenn Du das Auto regelmäßig für den Weg zur Arbeit brauchst.
Das zuständige Sozialamt kann Dich nicht zwingen, einen Kredit für einen neuen Wagen aufzunehmen, weil das unwirtschaftlich wäre (BGH, 30.08.2006, Az. XII ZR 98/04).
Gehören Ersparnisse für die Altersvorsorge zum Schonvermögen?
Ersparnisse für Deine Altersvorsorge gehören bis zu einem bestimmten Freibetrag zum Schonvermögen.
Das können Beiträge zu einer Lebensversicherung, eine Riester-Rente, Wertpapiere oder börsennotierte Indexfonds (ETFs) sein.
Für angemessen hält der Bundesgerichtshof ein Altersvorsorgevermögen, das fünf Prozent des gegenwärtigen Bruttoeinkommens entspricht, das sich mit jährlich vier Prozent für jedes Deiner Berufsjahre verzinst (07.08.2013, Az. XII ZB 269/12).
Wie kannst Du den Freibetrag für Deine Altersvorsorge berechnen?
Den Freibetrag für Dein Altersvorsorgevermögen (BGH, 30.08.2006, Az. XII ZR 98/04) kannst Du mit einer einfachen Formel aus Deinem Jahresbruttoeinkommen und Deinen Berufsjahren berechnen:
5 Prozent vom Jahresbruttoeinkommen x Anzahl der bereits geleisteten Berufsjahre
Diesen Eurobetrag für die zusätzliche Altersvorsorge verzinst Du mit vier Prozent pro Jahr. So erhältst Du Deinen individuellen Freibetrag, der für Dich bis zum Renteneintritt gilt.
Wie hoch darf der Freibetrag für die Altersvorsorge sein?
Die Höhe des Freibetrags für Deine Altersvorsorge hängt vor allem von Deinem Einkommen und der Zahl Deiner Berufsjahre ab. Hier eine Beispielrechnung:
| Jahresbruttoeinkommen | davon 5 % | geleistete Berufsjahre | Verzinsung | Freibetrag |
|---|---|---|---|---|
| 110.000 € | 5.500 € | 10 | 4 % | 68.675 € |
| 120.000 € | 6.000 € | 12 | 4 % | 93.761 € |
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: Juni 2026)
Wie Du Dein Altersvorsorgevermögen anlegst, spielt keine Rolle. Die Anlage auf einem einfachen Sparkonto gilt ebenfalls als Altersvorsorge (OLG Düsseldorf, 21.06.2012, Az. II-9 UF 190/11). Davon rät Finanztip allerdings ab. Es gibt bessere Alternativen. Mehr dazu im Ratgeber zur Altersvorsorge.
Übersteigt Dein tatsächliches Altersvorsorgevermögen den Freibetrag, musst Du aus dem darüber hinausgehenden Teil Elternunterhalt zahlen.





