Tipps & Tricks

Wirbel um Pflegereform: Erbe in Gefahr, mehr Kinder in der Pflicht?

Eine große Pflegereform sorgt für Wirbel: Musst auch Du bald für Deine Eltern zahlen und verlierst sogar ihr Haus als Erbe? Sinken Zuschüsse? Und werden die Pflegegrade strenger? Aktuelle Pläne und ihre Folgen im Check.

Wirbel um Pflegereform: Erbe in Gefahr, mehr Kinder in der Pflicht?

Pflegekrise: Viele Mrd. € fehlen im System
Neue Ideen: Mehr Kinder sollen zahlen, Erbe retten erschweren
Reformpläne: Zuschüsse runter, strengere Pflegegrade u. v. m.

Alltag in Deutschland: Deine Eltern werden pflegebedürftig und können sich z. B. die hohen Heimkosten mit ihrer Rente nicht leisten. Musst dann bald auch Du einen Teil der Kosten bezahlen? Und muss künftig auch das Eigenheim Deiner Eltern zu Geld gemacht werden, bevor die Sozialhilfe für sie einspringt?

Geht‘s nach Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), soll mindestens der erste Teil so kommen: Ihr Ministerium hat jetzt einen entsprechenden Entwurf zur Reform der Pflegeversicherung (PDF) veröffentlicht. 

Wie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt nämlich auch die Pflegeversicherung in finanziellen Schwierigkeiten: 2027 fehlen laut Ministerium 7,6 Mrd. €, 2028 15,4 Mrd. €. Ohne Reform müssten die Beiträge für alle deutlich steigen.

Die Idee kommt nicht aus dem Nichts

CDU/CSU-Fraktionsvize Albert Stegemann hatte erst kurz zuvor vorgeschlagen, dass erwachsene Kinder wieder öfter zur Kasse gebeten werden sollen, wenn das Vermögen der Eltern aufgebraucht ist. Erst seit 2020 gibt es einen Schutz für Kinder, die weniger als 100.000 € brutto im Jahr verdienen

Außerdem hat er ein Ende des „Erbenschutzprogramms“ in der Pflegeversicherung gefordert. Also dass Eltern ihr Vermögen inkl. Eigenheim nicht mehr so einfach durch eine frühzeitige Schenkung an ihre Kinder überschreiben – und damit vor den Pflegekosten schützen können.

Zu beiden Themen gleich noch mehr. Schauen wir jetzt aber erstmal auf die größten weiteren Punkte im Entwurf. Denn auch die haben's in sich.

Pflegereform: Was geplant ist

  • Beiträge auf mehr Gehalt: Künftig sollst Du Pflegebeiträge auf Dein Einkommen bis zur sogenannten Versicherungspflichtgrenze zahlen. Die liegt 2026 bei 6.450 € brutto im Monat, über 600 € höher als der bisherige Maßstab, die Beitragsbemessungsgrenze. 2027 könnte die neue Grenze sogar auf fast 7.000 € steigen. Hast Du ein Kind, würdest Du ca. 20 €/Monat mehr zahlen als noch dieses Jahr
  • Höhere Beiträge für Kinderlose: Hast Du keine Kinder und bist über 23, sollst Du einen Pflegebeitrag zahlen, der nochmal um 0,1 Prozentpunkte höher liegt als bisher. Das macht bei einem Einkommen über der Beitragsgrenze (s. o.) nochmal ca. 6 bis 7 €/Monat mehr Beitrag. Schon heute zahlen Kinderlose mehr. Es wird also nochmal wichtiger, dass Dein Arbeitgeber weiß, wie viele Kinder Du hast. Ob das der Fall ist, zeigt Dir unser Rechner
  • Beitragszuschlag für Familienversicherung: Dein Partner ist bisher kostenlos bei Dir mitversichert? Dann sollst Du dafür künftig einen nochmal um 0,52 Prozentpunkte höheren Beitrag zahlen. Das entspricht ca. 35 €/Monat mehr, wenn Du an der Beitragsgrenze verdienst. Das kennst Du von der GKV-Reform: Dort ist ein Zuschlag von 2,5 % geplant. Es gibt aber Ausnahmen, z. B. für Menschen mit Kindern
  • Beiträge für Minijobber: Arbeitgeber sollen künftig Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen
  • Entlastungbeitrag teils gestrichen: Veränderungen soll es auch bei den Hilfen geben, die die Pflegeversicherung Pflegebedürftigen zahlt. Der Entlastungsbeitrag von heute 131 €/Monat für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 soll wegfallen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 soll der Betrag für die ersten drei Monate halbiert werden. Stattdessen sollst Du ab 2028 und Pflegegrad 1 Anspruch auf eine regelmäßige Pflegebegleitung haben
  • Schärfere Kriterien bei den Pflegegraden 1-3: Sie sollen nicht mehr so früh anerkannt werden. Für die Einstufung gelten seit 2017 großzügigere Kriterien als die Forschung empfohlen hat. Das gilt als Mitgrund, warum sich die Zahl der Pflegebedürftigen stark auf knapp sechs Millionen erhöht hat. Insgesamt ist das Ziel, Pflegebedürftigkeit besser zu vermeiden
  • Weniger Rentenbeiträge: Die von der Pflegeversicherung für Dich gezahlten Rentenbeiträge, wenn Du Angehörige pflegst und deshalb nicht arbeiten kannst, sollen auf 70 % des heutigen Stands gekürzt werden. Die Folge sind geringere Rentenzahlungen im Alter
  • Langsamer steigende Leistungszuschüsse im Heim: Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse für stationäre Pflege heute 131 bis 2.096 €/Monat. Zusätzlich gibt’s einen Zuschuss zu Deinem Eigenanteil an den Pflegekosten, der mit jedem Jahr Aufenthalt im Heim steigt: Im ersten Jahr sind das 15 %, ab dem vierten Jahr 75 %. Diese Zuschüsse sollen künftig nur noch alle 18 statt 12 Monate steigen. Erste grobe Rechnung: Im Schnitt würde das ab dem zweiten Jahr mehrere 100 €/Monat mehr für Dich kosten
  • Inflationsanpassung: Ab 2028 sollen die Leistungen der Pflegekasse mit der Inflation erhöht werden

All diese Pläne werden für Diskussionen sorgen, erste kritische Stimmen hat es sofort gegeben. Es könnte sich also noch einiges ändern. Emotional aufgeheizt dürfte aber vor allem die Frage sein, welches Vermögen Pflegebedürftige vor der staatlichen Hilfe aufbrauchen müssen und wie sich die Kinder der Pflegebedürftigen an der Finanzierung von Pflege beteiligen sollen:

Wackelt das Eigenheim als Erbe?

Heute ist es so: Oft gehört das Eigenheim von Pflegebedürftigen zum Schonvermögen. Genau wie max. 10.000 € bei Ledigen bzw. 20.000 € bei Paaren auf dem Konto ist es geschützt. Es muss also nicht verkauft werden, wenn das Geld nicht reicht, um den hohen Eigenanteil der Pflegeheimkosten zu zahlen. Das sind im Schnitt über 3.200 €/Monat im ersten Jahr. Heißt: Das Sozialamt übernimmt die übrigen Kosten.

Als Schonvermögen gilt das Eigenheim vor allem dann, wenn der Partner noch dort wohnt. Manchmal gilt das auch für weitere Verwandte. Oder wenn der Pflegebedürftige es selbst wieder nutzt, z. B. nach einer Kurzzeitpflege. Bei einem dauerhaften Umzug ins Heim, wenn sonst niemand im Haus lebt oder es unangemessen groß ist (das 120-m²-Eigenheim ist in der Praxis kein Problem), kann es schon heute anders aussehen: Das Haus muss zu Geld gemacht werden, bevor das Sozialamt Hilfe zur Pflege leistet. 

Übrigens: Das muss kein Verkauf sein, auch eine Hypothek ist z. B. möglich. Wie Du Deine Immobilie besser nicht zu Geld machst, liest Du hier.

Schenkung, um Eigentum zu retten

Deshalb nutzen viele Menschen einen Trick: Du kannst das Eigenheim als vorzeitiges Erbe per Schenkung an Deine Kinder übertragen – und so vor dem Sozialamt in Sicherheit bringen und in der Familie behalten. Das muss aber früh genug passieren: Schenkungen der letzten zehn Jahre kann das Sozialamt sonst zurückfordern.

Genau an dieses „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit”, wie CDU-Politiker Stegemann es nennt, könnte sich die Politik also auch noch ranmachen. Denn was das Sozialamt zahlt, zahlen in Wahrheit alle – über Steuern. Wie fair das ist, hat Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen u. a. hier im Bild-Interview erklärt. Im aktuellen Entwurf steht dazu zwar nichts, das kann sich aber noch ändern.

Allgemeine Tipps, wie Du beim Vererben und Erben von Immobilien alles richtig machst, geben wir Dir in der Finanztip Academy.

Was das bedeuten könnte: Die Zehnjahresfrist wird deutlich verlängert. Das hat auch ein Sachverständigenrat der Regierung vorgeschlagen. Das Erbe in trockene Tücher zu bringen, würde dann nicht mehr so einfach gehen.

Elternunterhalt für mehr Kinder Pflicht?

Wenn beim Pflegebedürftigen und Partnerin bzw. Partner nichts mehr zu holen ist, schaut das Sozialamt noch auf seine Kinder. Seit 2020 ist es so: Nur wer mehr als 100.000 € brutto im Jahr an Einkommen hat, muss Elternunterhalt zahlen. Das Sozialamt zahlt nur den Rest.

Bei der 100.000-€-Grenze zählen alle Einkommensarten mit. Also Dein Gehalt, aber auch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen. Diese Grenze könnte fallen, damit die Pflegebeiträge bis 2030 nicht von heute 3,6 auf 4,6 % vom Bruttolohn oder sogar 5,5 % für Kinderlose steigen.

Was das bedeuten würde: Mehr Kinder müssten für ihre Eltern zahlen, auch wenn Du weniger als 100.000 €/Jahr einnimmst. Über den aktuellen Entwurf soll das nicht direkt geregelt werden. Er enthält aber einen Hinweis, dass das separat angegangen wird. 

Immerhin: Der Elternunterhalt ist begrenzt. Mindestens 2.650 €/Monat darfst Du selbst behalten, hat der BGH festgelegt (Az. XII ZB 6/24). Im Einzelfall sogar nochmal 70 % mehr, also insgesamt 4.500 €. Wie das alles genau berechnet wird und was Du von Deinem Einkommen abziehen kannst, erklären wir Dir in unserem Elternunterhalt-Ratgeber.

Jetzt privat vorsorgen

Egal was am Ende genau kommt: Günstiger wird Pflege für Dich nicht werden. Im Gegenteil. Umso wichtiger ist es, privat vorzusorgen. Damit meinen wir nicht unbedingt eine Pflegezusatzversicherung. Die solltest Du Dir sogar sehr gut überlegen. Denn solche Verträge sind teuer und laufen in der Rente weiter. Du musst also sicher sein, Dir z. B. 200 € Monatsbeitrag auch dann noch leisten zu können. Kannst Du das nicht mehr, verlierst Du Deinen Schutz.

Besser und flexibler: Du investierst mit einem marktbreiten Alle-Länder-ETF in Aktien. Dafür brauchst Du nur zwei Dinge: Ein Depot, z. B. den Preis-Leistungs-Sieger Traders Place aus unserem Depotvergleich – und einen ETF. Unsere Empfehlungen findest Du im Finanztip ETF-Vergleich.

Deine Finanzen. Deine App.

Verpasse dank Push-Nachrichten keine News, Spartipps oder wichtigen To-Dos mehr, erhalte einen Überblick über Deine Finanzen mit dem Finanzcoach und speichere wichtige Inhalte für später.

Hol Dir die App

Werde jetzt Teil unserer Mission für mehr Finanzbildung!

Mit Deinem monatlichen Beitrag stärkst Du die Finanztip Stiftung und hilfst, unser Angebot auszubauen. Als Unterstützer erhältst Du zudem exklusiven Zugang zu Expertengesprächen und zur kompletten Finanztip Academy.

Unterstütze uns

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.