Pflegekrise: Viele Mrd. € fehlen im System
Neue Ideen: Mehr Kinder sollen zahlen, Erbe retten erschweren
Reformpläne: Zuschüsse runter, strengere Pflegegrade u. v. m.
Alltag in Deutschland: Deine Eltern werden pflegebedürftig und können sich z. B. die hohen Heimkosten nicht selbst leisten. Musst dann bald auch Du einen Teil der Kosten aus Deinem Einkommen bezahlen? Und muss künftig vorher auch das Eigenheim Deiner Eltern zu Geld gemacht werden – ohne dass Du es noch rechtzeitig erben kannst?
Geht‘s nach Albert Stegemann, soll es so kommen. Der ist Fraktionsvize der Union und hat gerade beides gefordert, um die Pflegekrise zu bewältigen. Wie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt nämlich auch die Pflegeversicherung in finanziellen Schwierigkeiten: 2027 fehlen laut Gesundheitsministerium 7,5 Mrd. €, 2028 15 Mrd. €.
Pflegereform muss kommen
Deshalb ist auch für die Pflege eine große Reform geplant, um zu sparen. Die Eckpunkte sollten eigentlich schon Mitte Mai stehen. Mittlerweile rechnen wir frühestens nächste Woche mit einem Entwurf. Mehrere mögliche Inhalte sind bereits länger durchgesickert, dazu gleich mehr. Schauen wir aber erstmal auf die neuen Stegemann-Aussagen:
1. Wackelt das Eigenheim als Erbe?
Heute ist es so: Oft gehört das Eigenheim von Pflegebedürftigen zum Schonvermögen. Genau wie max. 10.000 € bei Ledigen bzw. 20.000 € bei Paaren auf dem Konto ist es geschützt. Es muss also nicht verkauft werden, wenn das Geld nicht reicht, um den hohen Eigenanteil der Pflegeheimkosten zu zahlen. Das sind im Schnitt über 3.200 €/Monat im ersten Jahr. Heißt: Das Sozialamt übernimmt die übrigen Kosten.
Als Schonvermögen gilt das Eigenheim vor allem dann, wenn der Partner noch dort wohnt. Manchmal gilt das auch für weitere Verwandte. Oder wenn der Pflegebedürftige es selbst wieder nutzt, z. B. nach einer Kurzzeitpflege. Bei einem dauerhaften Umzug ins Heim, wenn sonst niemand im Haus lebt oder es unangemessen groß ist (das 120-m²-Eigenheim ist in der Praxis kein Problem), kann es anders aussehen: Das Haus muss zu Geld gemacht werden, bevor das Sozialamt Hilfe zur Pflege leistet.
Übrigens: Das muss kein Verkauf sein, auch eine Hypothek ist z. B. möglich. Wie Du Deine Immobilie besser nicht zu Geld machst, liest Du hier.
Schenkung, um Eigentum zu retten
Deshalb nutzen viele Menschen einen Trick: Du kannst das Eigenheim als vorzeitiges Erbe per Schenkung an Deine Kinder übertragen – und so vor dem Sozialamt in Sicherheit bringen und in der Familie behalten. Das muss aber früh genug passieren: Schenkungen der letzten zehn Jahre kann das Sozialamt sonst zurückfordern.
Genau an dieses „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit”, wie Stegemann es nennt, will er ran, hat er der Bild gesagt, auch für anderes Vermögen. Denn was das Sozialamt zahlt, zahlen in Wahrheit alle – über Steuern. Wie fair das ist, hat Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen u. a. hier im Bild-Interview erklärt.
Allgemeine Tipps, wie Du beim Vererben und Erben von Immobilien alles richtig machst, geben wir Dir in der Finanztip Academy.
Was das bedeuten könnte: Die Zehnjahresfrist wird deutlich verlängert. Das hat auch ein Sachverständigenrat der Regierung vorgeschlagen. Das Erbe in trockene Tücher zu bringen, würde dann nicht mehr so einfach gehen.
2. Elternunterhalt für mehr Kinder Pflicht?
Wenn beim Pflegebedürftigen und Partnerin bzw. Partner nichts mehr zu holen ist, schaut das Sozialamt noch auf seine Kinder. Seit 2020 ist es so: Nur wer mehr als 100.000 € brutto im Jahr an Einkommen hat, muss Elternunterhalt zahlen. Das Sozialamt zahlt nur den Rest.
Bei der 100.000-€-Grenze zählen alle Einkommensarten mit. Also Dein Gehalt, aber auch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen. Trotzdem will Stegemann die Grenze runtersetzen. Der Neuen Osnabrücker Zeitung hat er gesagt, dass die Grenze willkürlich festgelegt wurde – und dass eben irgendwas passieren muss, damit die Pflegebeiträge bis 2030 nicht von heute 3,6 auf 4,6 % vom Bruttolohn oder sogar 5,5 % für Kinderlose steigen.
Was das bedeuten würde: Mehr Kinder müssten für ihre Eltern zahlen, auch wenn Du weniger als 100.000 €/Jahr einnimmst.
Immerhin: Der Elternunterhalt ist begrenzt. Mindestens 2.650 €/Monat darfst Du selbst behalten, hat der BGH festgelegt (Az. XII ZB 6/24). Im Einzelfall sogar nochmal 70 % mehr, also insgesamt 4.500 €. Wie das alles genau berechnet wird und was Du von Deinem Einkommen abziehen kannst, erklären wir Dir in unserem Elternunterhalt-Ratgeber.
Pflegereform: Was Dich sonst noch erwartet
Beide Stegemann-Aussagen sind noch frisch. Es ist völlig unklar, ob sie tatsächlich im Gesetzentwurf auftauchen werden: Sie kommen immerhin nicht direkt aus dem zuständigen Gesundheitsministerium. Von dort sind bisher andere Punkte durchgesickert, die es aber teils auch in sich hätten.
Genaue Rechnungen heben wir uns dafür auf, wenn klar ist, was wirklich genau kommt. Aber hier schonmal ein Überblick zur groben Orientierung, was u. a. wahrscheinlich ansteht:
- Langsamer steigende Leistungszuschüsse im Heim: Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse für stationäre Pflege heute 131 bis 2.096 €/Monat. Zusätzlich gibt’s einen Zuschuss zu Deinem Eigenanteil an den Pflegekosten, der mit jedem Jahr Aufenthalt im Heim steigt: Im ersten Jahr sind das 15 %, ab dem vierten Jahr 75 %. Diese Zuschüsse sollen künftig nur noch alle 18 statt 12 Monate steigen. Erste grobe Rechnung: Im Schnitt würde das ab dem zweiten Jahr mehrere 100 €/Monat mehr für Dich kosten
- Schärfere Kriterien bei den Pflegegraden 1-3: Hier gelten für die Einstufung seit 2017 großzügigere Kriterien als die Forschung damals empfohlen hat. Das gilt als Mitgrund, warum sich die Zahl der Pflegebedürftigen stark auf knapp sechs Millionen erhöht hat. Die Regierung könnte nun nachschärfen
- Beiträge auf mehr Gehalt: Pflegebeiträge gehen nur bis zu einer bestimmten Grenze von Deinem Gehalt ab. Diese Beitragsbemessungsgrenze steigt i. d. R. jedes Jahr, abhängig von der Lohnentwicklung. 2027 soll sie durch die GKV-Reform zusätzlich um 300 €/Monat bzw. 3.600 €/Jahr steigen. Dasselbe dürfte für die Pflege gelten. Verdienst Du gut, zahlst Du dann auf mehr Gehalt Beiträge. Was das bei der GKV ausmacht, haben wir hier ausgerechnet. Bei der Pflege würdest Du das weniger spüren. Denn hier sind die Abgaben prozentual viel niedriger: Der Pflegebeitrag liegt bei 3,6 bzw. 4,2 % für Kinderlose, der GKV-Beitrag bei 14,6 % + Zusatzbeitrag
- Höherer Kinderlosenzuschlag: Wenn Du keine Kinder hast und über 23 Jahre alt bist, zahlst Du schon heute einen um 0,6 Prozentpunkte höheren Pflegebeitrag als den Standard. Und zwar komplett: Dein Arbeitgeber beteiligt sich an diesem Zuschlag nicht. Heißt: Von den insgesamt 4,2 % vom Brutto zahlst Du 2,4 %, Dein Arbeitgeber 1,8 %. Diesen Zuschlag will das Ministerium laut einem RND-Bericht um 0,1 auf 0,7 Prozentpunkte erhöhen. Es würde also nochmal wichtiger, dass Dein Arbeitgeber auch weiß, wie viele Kinder Du hast. Ob das der Fall ist, zeigt Dir unser Rechner
- Beitragszuschlag in der Familienversicherung: Ist Deine Partnerin oder Dein Partner kostenlos bei Dir mitversichert, sollst Du laut RND einen Beitragszuschlag von 0,7 Prozentpunkten zahlen. Das kennst Du von der GKV-Reform: Dort ist ein Zuschlag von 2,5 % geplant, es gibt aber Ausnahmen
Jetzt privat vorsorgen
Egal was am Ende genau kommt: Günstiger wird Pflege für Dich kaum werden. Umso wichtiger ist es, privat vorzusorgen. Damit meinen wir nicht unbedingt eine Pflegezusatzversicherung. Die solltest Du Dir sogar sehr gut überlegen. Denn solche Verträge sind teuer und laufen in der Rente weiter. Du musst also sicher sein, Dir z. B. 200 € Monatsbeitrag auch dann noch leisten zu können. Kannst Du das nicht mehr, verlierst Du Deinen Schutz.
Besser und flexibler: Du investierst mit einem marktbreiten Alle-Länder-ETF in Aktien. Dafür brauchst Du nur zwei Dinge: Ein Depot, z. B. den Preis-Leistungs-Sieger Traders Place aus unserem Depotvergleich – und einen ETF. Unsere Empfehlungen findest Du im Finanztip ETF-Vergleich.