Das Wichtigste in Kürze
- Bietet Dir Dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, kannst Du eine Abfindung heraushandeln.
- Die Höhe der Abfindung hängt von Deinem Gehalt, den Jahren, die Du bei Deinem Arbeitgeber gearbeitet hast und Deinem Verhandlungsgeschick ab.
So gehst Du vor
- Berechne Deinen ungefähren Abfindungsanspruch, indem Du mindestens von einem halben Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ausgehst
- Verhandle mit Deinem Arbeitgeber über die Höhe der Abfindung, um mehr herauszuholen.
- Gehst Du davon aus, dass Dir Dein Arbeitgeber nicht kündigen darf, sollte Deine Abfindung um einiges höher ausfallen.
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Wenn Manager oder Vorstände gehen müssen, winken oft hohe Abfindungen. Von einem solchen goldenen Handschlag können normale Beschäftigte nur träumen. Bietet Dir Dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, dann hast Du aber wenigstens die Chance, eine gute Abfindung auszuhandeln. Wir erklären Dir alles rund um die Abfindung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag.
Wovon hängt die Höhe einer Abfindung ab?
Die Höhe Deiner Abfindung hängt von Deinem konkreten Arbeitsverhältnis ab, denn die Zahlung soll Dich für den Verlust des Jobs entschädigen. Dazu schließt Dein Arbeitgeber mit Dir zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag, in dem er sich freiwillig zur Zahlung einer Abfindung bereiterklärt.
Für die Abfindung sind Dein Brutto-Gehalt und Deine Betriebszugehörigkeit wichtig, also wie lange Du schon für Deinen Arbeitgeber gearbeitet hast. Von Bedeutung sind auch die Branche und die Region, in der Du arbeitest.
Mit Verhandlungsgeschick kannst Du die Abfindung erhöhen, besonders wenn Du weißt, dass Dein Arbeitgeber Dir eigentlich nicht kündigen könnte. Das kann der Fall sein, weil Du besonders vor Kündigungen geschützt bist, wie zum Beispiel durch das Mutterschutzgesetz, in der Elternzeit oder als Mitglied des Betriebsrats.
Wie der Rechtsdienstleister Conny gegenüber Finanztip erklärt sind bis zu vier Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr möglich, etwa wenn der Arbeitgeber ein Betriebsrats- oder Personalratsmitglied loswerden will, dem er eigentlich nicht kündigen kann.
Wie hoch ist eine durchschnittliche Abfindung?
Eine durchschnittliche Abfindung orientiert sich an den Regelabfindungen nach dem Kündigungsschutzgesetz. Pro Beschäftigungsjahr zahlen Arbeitgeber durchschnittlich zwischen einem halben und einem ganzen Bruttomonatsgehalt.
Wer zum Beispiel zehn Jahre beschäftigt war und 4.000 Euro brutto pro Monat verdiente, käme auf 20.000 Euro Abfindung, wenn der Arbeitgeber mit einem halben Bruttomonatsgehalt rechnet (10 x 0,5 x 4.000). Rechnet der Arbeitgeber mit einem ganzen Bruttomonatsgehalt, wäre die Abfindung nach zehn Jahren mit 40.000 Euro doppelt so hoch (10 x 1 x 4.000 Euro).
Beispiele für Abfindungszahlungen nach Gehalt und Beschäftigungsdauer
| Bruttomonatsgehalt | Beschäftigungsjahre | Regelabfindung |
|---|---|---|
| 3.000 € | 5 Jahre | 7.500 € |
| 4.000 € | 5 Jahre | 10.000 € |
| 3.000 € | 10 Jahre | 15.000 € |
| 4.000 € | 10 Jahre | 20.000 € |
| 3.000 € | 15 Jahre | 22.500 € |
| 4.000 € | 15 Jahre | 30.000 € |
Quelle: Finanztip-Berechnung: 0,5 Monatsgehalt x Beschäftigungsjahre (Stand: November 2025)
Welche Abfindungen werden tatsächlich gezahlt?
Nach einer Auswertung von internen Daten der Rechtsanwälte Chevalier aus dem Jahr 2021 erhielten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im Durchschnitt eine Abfindung von 14.300 Euro.
Im Westen liegt dieser Durchschnitt bei 15.800 Euro, im Osten – inklusive Berlin – dagegen bei 8.000 Euro.
Frauen bekommen geringere Abfindungen, was daran liegt, dass sie oft weniger verdienen. Die höchsten Abfindungen wurden in Hessen erzielt, immerhin durchschnittlich 22.000 Euro.
Bei diesen Abfindungshöhen handelt es sich um Mittelwerte, bei denen auch Abfindungen mit kurzer Beschäftigungsdauer enthalten sind. Sie lassen sich dementsprechend nicht verallgemeinern.
Warum zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung?
Der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung, um Dir einen finanziellen Anreiz zu bieten, das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung mit einem Aufhebungsvertrag zu beenden. Es kann sein, dass er Dich loswerden will, weil Du zu teuer bist, es die wirtschaftliche Situation erfordert oder das Vertrauensverhältnis zwischen Euch zerstört ist.
Muss der Arbeitgeber Personal abbauen, versucht er oft ohne Kündigungen auszukommen und bietet seinen Mitarbeitern sozialverträgliche Aufhebungsverträge mit entsprechenden Abfindungen an.
Warum kann sich für Arbeitgeber eine Abfindung rechnen?
Für den Arbeitgeber ist es sinnvoll, Dir eine Abfindung zu zahlen, weil er dadurch ohne größeren Streit, ohne Kündigung, ohne Rechtsanwaltskosten und ohne Arbeitsgericht den Arbeitsvertrag aufheben kann. Eine Kündigung kann im Ergebnis teurer sein als eine Abfindung.
Welche Risiken bestehen, wenn der Arbeitgeber kündigt?
Bei einer Kündigung des Arbeitnehmers besteht für den Arbeitgeber immer das Risiko, dass der Gekündigte dagegen klagt. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung rechtens war.
Verliert der Arbeitgeber den Prozess, kann es teuer werden. Das gilt besonders dann, wenn sich das Verfahren hinzieht, vielleicht sogar über mehrere Instanzen.
Es gibt in Deutschland drei Instanzen für Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht. Die erste Instanz ist das Arbeitsgericht. Dann folgt als zweite Instanz das Landesarbeitsgericht, wenn eine der Parteien in Berufung geht, und als dritte Instanz kommt bei einer Revision das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ins Spiel.
War die Kündigung laut Arbeitsgericht nicht rechtens, muss der Arbeitgeber den ganzen Lohn nachzahlen, obwohl der Mitarbeiter seit Ablauf der Kündigungsfrist bis zur endgültigen Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht gearbeitet hat.
Hinzu kommen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren.
Wann hast Du Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung hast Du nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bei betriebsbedingter Kündigung (§ 1a KSchG), wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind.
1. Gilt das KSchG für Dein Arbeitsverhältnis?
Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn Dein Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht, die Probezeit schon beendet ist und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat, die in Vollzeit arbeiten (§ 23 Abs. 1 KSchG).
2. Liegt eine betriebsbedingte Kündigung vor?
Es muss ein betrieblicher Grund für die Kündigung vorliegen – etwa eine wirtschaftliche Schieflage bei Deinem Arbeitgeber, eine Umstrukturierung oder andere betriebliche Ursachen. Im Kündigungsschreiben muss Dein Arbeitgeber auf die dringenden betrieblichen Erfordernisse hingewiesen haben.
Kündigt Dein Arbeitgeber verhaltensbedingt, zum Beispiel weil Du Deinen Chef grob beleidigt hast, sieht das Gesetz keine Abfindung vor. Das gilt auch für eine personenbedingten Kündigung, zum Beispiel wegen einer lang andauernden Krankheit.
3. Verzichtest Du auf eine Klage?
Wenn Du auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest, bekommst Du als Gegenleistung eine Abfindung.
Im Kündigungsschreiben könnte das so lauten (§ 1a KSchG):
„Sie können sich gegen diese Kündigung wehren innerhalb einer Frist von drei Wochen, indem Sie eine Klage bei dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Wir gehen jedoch davon aus, dass Ihr Arbeitsplatz endgültig weggefallen ist.
Sollten Sie die Klagefrist verstreichen lassen, ohne Klage bei einem Arbeitsgericht erhoben zu haben, können Sie eine Abfindung beanspruchen.
Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Nach unserer Berechnung ergibt sich damit ein Abfindungsanspruch in Höhe von xxx Euro.“
Wie hoch ist die Abfindung laut KSchG?
Wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wurde, beträgt die Abfindung ein halbes Bruttomonatsentgelt pro Beschäftigungsjahr.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Bonuszahlungen werden anteilig hinzugerechnet, um die Abfindung zu berechnen.
Beispiel: Alicia arbeitete seit zehn Jahren bei einer größeren Firma. Sie verdiente zuletzt 3.000 Euro brutto im Monat. Zusätzlich bekam sie jedes Jahr ein Bruttomonatsgehalt als Weihnachtsgeld ausgezahlt. Das Bruttomonatsgehalt erhöht sich durch das anteilige Weihnachtsgeld auf 3.250 Euro. Unterbreitet der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung ein Abfindungsangebot, berechnet sich ihr Abfindungsanspruch wie folgt:
10 x (0,5 x 3.250 Euro) = 16.250 Euro.
Alicia hat einen Anspruch auf 16.250 Euro Abfindung, wenn sie die Kündigung akzeptiert und nicht dagegen klagt.
Was zählt zur Beschäftigungsdauer?
Als Beschäftigungszeiten können auch Zeiten zählen, in denen Du nicht gearbeitet hast. Das gilt für Elternzeit, aber auch für Krankheitszeiten, in denen Du Krankengeld bekommen hast.
Angebrochene Beschäftigungsjahre werden auf ein volles Jahr aufgerundet, wenn bereits mehr als sechs Monate verstrichen sind.
Kann das Arbeitsgericht eine Abfindung festsetzen?
Das Arbeitsgericht kann eine Abfindung festsetzen (§§ 9 und 10 KSchG). Wenn es zum Beispiel feststellt, dass die Kündigung zwar unwirksam war, es aber der gekündigten Person nicht mehr zumutbar ist, weiter bei ihrem Arbeitgeber zu arbeiten. Das kann der Fall sein, wenn beide Vertragsparteien während des Gerichtsverfahrens so in Streit geraten sind, dass eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich erscheint.
Als Faustregel gilt: Die Höhe der Abfindung legen die Arbeitsgerichte zwischen einem Viertel bis zu einem halben Bruttomonatsverdienst pro Beschäftigungsjahr fest. Solche Urteile sind allerdings selten. Viel häufiger kommt es zu einem gerichtlichen Vergleich, in dem die Abfindung vereinbart wird.
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Was bleibt von der Abfindung übrig?
Von der Abfindung werden keine Sozialbeiträge abgezogen; es fallen aber Steuern an. Deshalb bleibt von der Abfindung oft weniger übrig, als Du vielleicht denkst.
Welche Sozialabgaben fallen auf die Abfindung an?
Beschäftigte müssen von der Abfindung keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen, es fallen also keine Sozialabgaben an. Das macht die Abfindung finanziell interessant. Es kommt für Dich mehr netto heraus als bei Deinem regulären Gehalt.
Denn die Abfindung ist kein Lohn, sondern eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes (§ 14 SGB IV).
Was passiert, wenn Du freiwillig gesetzlich versichert bist?
Bist Du freiwillig gesetzlich versichert, weil Du mehr verdienst als die Versicherungspflichtgrenze, aber Dich nicht privat versichert hast, musst Du keine Krankenversicherungsbeiträge auf eine Abfindung des Arbeitgebers zahlen. Das gilt für die Fälle, in denen Du direkt einen neuen Job beginnst oder wegen der anschließenden Arbeitslosigkeit wieder gesetzlich pflichtversichert bist.
Es gibt eine Ausnahme: Bist Du nach Deinem Ausscheiden freiwillig gesetzlich versichert, weil Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, weil die Agentur für Arbeit zum Beispiel eine Sperrzeit verhängt hat, dann werden auf die Abfindung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Ansonsten nicht.
Mehr dazu liest Du im Ratgeber zur Krankenversicherung nach Abfindung.
Wie wird die Abfindung besteuert?
Die Abfindung zählt zu Deinem steuerpflichtigen Einkommen. Es kann passieren, dass sich durch die Zahlung Dein Jahresbruttoverdienst so erhöht, dass Du in einen höheren Steuersatz rutschst.
Seit 2025 muss Dein Arbeitgeber die Steuern für die gesamte Abfindung abführen. Du musst deshalb mit einer hohen Steuerlast auf Deine Abfindung rechnen.
Du kannst Dir allerdings eventuell zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen, wenn Du Deine Einkommensteuererklärung abgibst.
Es gilt die Fünftel-Regelung. Das bedeutet nicht, dass Du fünf Jahre lang jedes Jahr nur ein Fünftel Deiner Abfindung versteuern musst. Es ist leider deutlich komplizierter. Wie die Fünftel-Regelung funktioniert, findest Du ausführlich im Ratgeber Steuerermäßigung bei Abfindungen.
Das Finanzamt wendet die Fünftel-Regelung automatisch an, wenn Du in der Anlage N die Abfindung eingetragen hast.
Kannst Du mit der Abfindung Deine Rentenansprüche erhöhen?
Ja, ab 50 Jahren kannst Du die Abfindung oder einen Teil davon freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Dadurch kannst Du die Rentenabschläge ausgleichen, wenn Du früher in Rente gehen willst, oder Deine Rente erhöhen.
Dazu musst Du bei der Rentenversicherung eine Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung beantragen. Dein Arbeitgeber überweist dann den gewünschten Betrag von Deiner Abfindung an die Rentenversicherung.
Dadurch lassen sich auch noch Steuern sparen. Denn Einzahlungen des Arbeitgebers aus einer Abfindung können zur Hälfte steuerfrei sein (§ 3 Nr. 28 EStG). Für wen sich das lohnt und andere wichtige Fragen zum Thema beantworten wir Dir in unserem Ratgeber zum Kauf von Rentenpunkten.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Nein, die Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Der Arbeitnehmer scheidet vorzeitig aus, da er sich mit dem Arbeitgeber darauf geeinigt hat, die ordentliche Kündigungsfrist nicht zu beachten. Dann ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Weitere Informationen findest Du im Finanztip-Ratgeber zu Arbeitslosengeld und Abfindung.
Ist eine Abfindung pfändbar?
Ja, eine Abfindung unterliegt grundsätzlich der Pfändung. Aber die betroffene Person kann beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass zumindest ein Teil der Abfindung pfändungsfrei erklärt wird (§ 850i ZPO).
So konnte zum Beispiel eine Schuldnerin von 8.800 Euro Abfindung trotz Pfändung zumindest etwa 2.600 Euro behalten. Diesen Betrag stellte das Gericht pfändungsfrei (AG Dortmund, 19.03.2021, Az. 254 IK 39/15).
Empfehlungen aus dem Ratgeber Rechtsschutzversicherung
Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Empfehlungen aus diesem Test sind:
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