Fristen aus dem Mietrecht (Mietvertrag)

Die wichtigsten Fristen im Mietrecht betreffen das Kündigungsrecht im Mietrecht. Aus diesem Grund hat Finanztip.de einen speziellen Ratgeber mit den wichtigsten Aspekten zur "Kündigung im Mietrecht" aufgelegt. Die wichtigsten Links sind im nachstehenden Info-Kästchen enthalten. An dieser Stelle wird Sie sehr wahrscheinlich der neue Artikel Welche Kündigungsfristen sind im Mietrecht zu beachten? interessieren. Folgen Sie für die ausführlichen Erläuterungen zum Kündigungszeitraum im Mietrecht den vorgenannten Link.

Nutzen Sie den speziellen Ratgeber für Fragen zum Kündigungrecht bei Mietverträgen nicht für die Fristsetzung. Die normale Kündigung des Mietverhältnisses wird auch als "Ordentliche Kündigung" bezeichnet. Unbefristete Mietverträge kann der Mieter jeder Zeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Er muss aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Der nachstehende Inhalt gibt in Form einer kleinen Checkliste lediglich kurze Hinweise zu Zeiträumen, die bei einer Kündigung des Mietvertrages zu beachten sind.

Kündigung Mietvertrag
- Form der Kündigung
- Kündigungsfristen
- fristlose Kündigung
- Ersatzmieter
- Kündigungsgrund
- Eigenbedarf
- Widerspruch
- Kündigungsschutz
- Verwertungskündigung
- Wohnungsumwandlung
- Räumungsklage

Sonderfall Zeitmietvertrag

Haben Mieter und Vermieter einen Zeitmietvertrag abgeschlossen, muss der von beiden Seiten eingehalten werden. Während der geplanten Laufzeit des Vertrages kann auch der Mieter nicht kündigen. Das Kündigungsrecht kann auch durch einen so genannten Kündigungsverzicht oder Kündigungsausschluss im Mietvertrag bis zu 4 Jahre lang ausgeschlossen sein.

Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum und regelmäßige Kündigungsfrist

Die Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum, der auf unbestimmte Zeit vermietet wurde, hat spätestens am dritten Werktag eines Monats für den Ablauf des übernächsten Monats zu erfolgen ( § 57 3c Abs. 1 BGB). Beispiel: Kündigung am 03.März, vorbehaltlich der Wirksamkeit der Kündigung im übrigen endet das Mietverhältnis am 31.Mai des selben Jahres.

Sonderkündigungsrechte des Vermieters bei möbliertem Wohnraum

Ein Sonderkündigungsrechte des Vermieters gibt es schließlich dann, wenn der Vermieter den Wohnraum ganz oder teilweise mit Einrichtungsgegenstände ausgestattet hat und die vom Vermieter bewohnten Räumlichkeiten ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung sind. Ist in solchen Fällen der Mietzins

In jedem Fall muss die Kündigung auf die Sonderkündigungsvorschrift gestützt werden.

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Kündigung eines Mietvertrages über Werkmietwohnung

Die Sonderkündigungsrechte gelten auch für Werkmietwohnungen:

Tod einer Vertragspartei aus dem Mietvertrag

Der Tod des Vermieters berührt den Bestand des Mietverhältnisses nicht. Das Mietverhältnis wird vielmehr zu unveränderten Bedingungen mit den Erben des Vermieters fortgesetzt.

Stirbt der Mieter, treten gegebenenfalls dessen Familienangehörige in das Mietverhältnis ein. Beim Tod des Mieters besteht aber für dessen Erben ein einmaliges, außerordentliches Kündigungsrecht, d.h., die Erben können das Mietverhältnis ohne die verlängerten Kündigungsfristen zum ersten zulässigen Termin kündigen. Machen die Erben von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die vertraglichen Kündigungsfristen fort.

Sonderkündigungsrechte der Mieter

Mieter haben z.B. ein besonderes abgekürztes Kündigungsrecht, wenn der Vermieter eine Mieterhöhung verlangt. Hier ist zu unterscheiden:

Befristete Mietverhältnisse

Auch wenn Mietverhältnisse befristet eingegangen wurden, kann der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn seiner Ansicht nach die Gründe, aus denen das Mietverhältnis befristet wurde, nicht oder nicht mehr vorliegen. Das Fortsetzungsverlangen muss dem Vermieter spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich mitteilen.

Kündigt der Vermieter bei einem unbefristeten Mietverhältnis und macht berechtigte Eigeninteressen geltend, kann der Mieter gleichfalls spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses widersprechen. Diese Frist verlängert sich, wenn es der Vermieter versäumt hat, den Mieter auf die Möglichkeit des Widerspruchs rechtzeitig hinzuweisen.

Geschäftsräume

Bei Geschäftsräumen ist zu beachten, dass diese, wenn keine besondere Kündigungsfrist vereinbart wurde, am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden können. In aller Regel sind aber in einem Gewerberaum-Mietvertrag besondere Kündigungsfristen vereinbart.
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