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Persönliche Steueridentifikationsnummer (TIN Steuer-ID)Die Steuer-ID besteht aus elf Ziffern, die "nichtsprechend" sind. Das heißt: Es können aus der Zahlenkombination keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden. Folgende Daten werden gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag. So kann eine korrekte Zuordnung erfolgen. Weitere Daten werden nicht gespeichert. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 139b Abgabenordnung. Jeder deutsche Bürger erhält eine neue Steuernummer, egal ob Baby oder Urgroßvater. Die Erfassung über die persönliche Steueridentifikationsnummer erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die BZSt prüft und verwaltet die Identifikationsnummern. In den Ziffern werden persönliche Daten wie Name, Geburtstag, Geschlecht und Finanzamt verschlüsselt. Die Abkürzung TIN oder eTIN geht zurück auf den englischen Begriff "Tax Identifikation Nummer". Basis der Steueridentifikationsnummer (Steuer-TIN) ist der bei den Meldebehörden gemeldete Hauptwohnsitz. Mit der Einführung der Identifikationsnummer erfolgt mithin auch ein indirekter Abgleich beim Melderegister. Das bisherige lohnsteuerliche Merkmal (eTIN) wird durch die Identifikationsnummer ersetzt. Bei Leibrenten wird die Identifikationsnummer auch für die Übermittlung der Rentenbezugsmitteilung verwendet. Vorteile: Die Vorteile der Einführung einer persönlichen Steueridentifikationsnummer sind erheblich. Zum einem wird der Steuerbetrug oder die kleine Steuertrickserei deutlich erschwert. Steuerbetrüger können leichter identifiziert und verfolgt werden. Ein ganz wichtiger Punkt ist der Steuerabgleich. Hat zum Beispiel ein Rentner übersehen, dass er wegen des Alterseinkünftegesetzes Steuern zahlen muss, kann er leicht aus dem Datenpool herausgefiltert und zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden. Nachteile: Ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger ist getan und man weiß nie, was daraus noch folgen kann. Nach derzeitiger Gesetzeslage soll nur das Finanzamt Daten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abrufen dürfen (§ 139 Abgabenordnung). Andere Behörden sollen lediglich in Ausnahmesituationen hierauf zugreifen können. Für die Finanzämter bedeutet die Einführung der Steueridentifikationsnummer einen wichtigen Schritt in die weitere Digitalisierung der Steuerverwaltung. Beispiel: Umzug des Steuerbürgers in einen anderen Ort oder der Wechsel von einer Arbeitnehmertätigkeit in die Selbständigkeit. Beim Bundeszentralamt für Steuern (BTSt) werden die Systeme der Finanzverwaltung koordiniert. So lassen sich Personendaten zwischen Meldeamt und Finanzamt austauschen. Die Steuer-ID erleichtert auch den Datenabgleich mit der Rentenversicherung und anderen Behörden wie zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit. Das im August 2007 von der Bundesregierung verabschiedete Jahressteuergesetz 2008 sieht u.a. auch den Ersatz der Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren vor (§ 39f EStG). Die Umstellung auf das elektronische Verfahren soll Arbeitnehmer, Unternehmen und Gemeinden entlasten. Arbeitnehmer brauchen sich dann künftig nicht mehr um die Lohnsteuerkarte kümmern. Sie teilen stattdessen dem Arbeitgeber nur einmalig die steuerliche Identifikationsnummer (TIN) und das Geburtsdatum mit. Der Arbeitgeber kann dann die für die Lohnsteuer relevanten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch abrufen. Da die allermeisten Unternehmen über eine elektronische Lohnabrechnung verfügen, vereinfacht sich dadurch ihr Aufwand für das Lohnsteuerverfahren erheblich. Auch die Gemeinden werden in großem Umfang entlastet. Millionen von Lohnsteuerkarten müssen nicht mehr gedruckt und versandt werden. Ab 2011 solle es dann keine Lohnsteuerkarten aus Papier mehr geben und ab 2011 soll das Steuerverfahren dann für alle Bürger komplett elektronisch abgewickelt werden. In den USA hat sich - aus staatlicher Sicht - schon seit vielen Jahren die Nutzung der Sozialversicherungsnummer "Social Security Number (SSN)" bewährt. Ohne diese Nummer ist man in den USA praktisch niemand. Sie können keinen Ausweis erhalten, keine Arbeitsstelle antreten, keine Steuererklärung abgeben oder den Führerschein machen. Die staatlichen Behörden dürfen in den USA sehr weitreichende Abgleichungen über die Sozialversicherungsnummer durchführen. Die deutsche Schöpfung ist die "Tax Identification Number (TIN)", die in der "Steuersprache" kurz Steuer-ID genannt wird. Wann jeder einzelne Steuerbürger in Deutschland tatsächlich in seiner nächsten Steuererklärung beim Finanzamt seine eigene Steueridentifikationsnummer verwenden muss, bleibt offen. Bis dahin bleibt auf jeden Fall die bisherige Steuernummer gültig. Entgegen früheren Ankündigungen wird die steuerliche Identifikationsnummer frühestens im Jahr 2009 den Bürgern in einem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) mitgeteilt. Wegen der Vielzahl der bundesweit zu versendenden Mitteilungen wird der Versand aller Mitteilungen auch nicht zu einem bestimmten Stichtag erfolgen, sondern wird über einen gewissen Zeitraum (bis zu 3 Monaten) andauern. Die Finanzämter sind an der Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer nicht beteiligt, sie können auch keinen Einfluss auf die steuerliche Identifikationsnummer nehmen und werden nicht vor der Mitteilung an die Bürger in Kenntnis gesetzt. Es wird daher gebeten, von Rückfragen bei den Finanzämtern abzusehen. Erläuterungen zur steuerlichen Identifikationsnummer werden in dem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern enthalten sein. Daneben sind bereits ausführliche Informationen zur persönlichen Steuernummer unter der Web-Weiterleitung von www.identifikationsmerkmal.de abrufbar. Für wirtschaftlich Tätige (Unternehmer und Freiberufler) wird eine separate Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und beginnt mit den Buchstaben "DE". Die gesetzliche Grundlage bildet der § 139c Abgabenordnung. Bis zur Einführung der Wirtschaftsidentifikationsnummer sind für betriebliche Steuern (z.B. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer) weiterhin die bisherigen Steuernummern zu verwenden. Einzelunternehmer und Freiberufler besitzen mithin künftig zwei Steuernummern. Im Gegenzug entfällt die separate Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
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