| Exchange Traded Funds Indexaktien ETF-Ratgeber bei Finanztip.de |
Dies ist die Chance der Honorarberater. Nach wie vor setzt sich die Finanzberatung auf Honorarbasis in Deutschland nur sehr langsam durch. Deutsche Bürger sind es einfach nicht gewohnt, dass sie für eine Finanz- oder Versicherungsberatung bezahlen sollen. Der Hinweis auf kostengünstige "Exchange Traded Funds" soll dem freien Honorarberater nun zu einem besseren Einstieg zur Beratung beim Kunden helfen.
Die Honorarberatung tut sich auch deshalb schwer, weil es in der Vergangenheit auch viele "schwarze Schafe" gab. Der Begriff "Finanzberater" ist gesetzlich nicht geschützt, und deswegen kann grundsätzlich jeder, der über eine Gewerbeanmeldung und eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung verfügt, eine Finanzberatung durchführen. Seit Anfang 2008 wird der Verbraucher durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (kurz FRUG) besser geschützt. Nach diesen gesetzlichen Vorschriften kann eine effizientere und bessere Kontrolle von Bankberatern und freien Finanzvermittlern erfolgen. So sieht das FRUG auch umfangreiche Aufklärungspflichten im Beratungsgespräch vor und Finanzberater haben zu prüfen, ob ihre Kunden das angebotene Produkt auch wirklich verstehen.
Die Quirin-Bank hatte im ersten Halbjahr 2008 angekündigt, dass sie auf breiter Basis Börsenindex-Fonds in der Kundenberatung einsetzen will. Was ist diese Aussage für den Kunden wert oder ist es nur eine Pressemeldung der PR-Abteilung? Das Produkt "börsengehandelte Indexfonds" ist leicht zu erklären und die Berater der Quirinbank sind wegen ihrer Honorarforderung für die Geldanlageberatung ohnehin verpflichtet, eventuelle Ausgabeaufschläge von Fonds und eventuelle Kickback-Zahlungen an ihre Kunden weiterzuleiten. Der Kunde gewinnt hierdurch nichts zusätzlich, denn der Honorarberater will nach seiner Aussage immer das Beste für den Kunden erreichen.
Ein weiteres Problem: Da die Honorarberatung im Geldbereich vielen Menschen unbekannt ist, begegnen sie der Finanzberatung auf Honorarbasis weiterhin mit Misstrauen. Die Vergütungsmodelle sind häufig auch nicht attraktiv für den Kunden. Wird ein reiner Stundensatz in Rechnung gestellt, so beklagt sich der Kunde über den zu hohen Stundensatz. Bei einer monatlichen Pauschale wird der Honorarberater den Kunden schnell darauf aufmerksam machen, dass er zu dieser Pauschale nicht so häufig für den Kunden agieren kann. Also sind Kombinationsmodelle für die Honorarberatung gefragt, die sich gegenüber dem Kunden auch gut "verkaufen" lassen. Honorarbeispiel der Quirinbank:
Möchten Sie alles Ihrem Honorarberater überlassen? Vergütung: Pauschale von 75 Euro pro Monat und jährlich 20% des echten Nettoanlageerfolges.
Möchten Sie sich selber aktiv um Ihre Finanzen kümmern? Vergütung: Pauschale von 75 Euro pro Monat und jährlich 0,6% bzw. 1,2% des Depotvolumens
Hier zeigt sich ein weiteres Problem der Honorarberatung in Finanzfragen und insbesondere in der Geldanlage. Wieso gibt es in einem Jahr bei einem "Nettoanlageverlust" kein Geld zurück? Und warum wird der Begriff "Nettoanlageerfolg" auf der Website nicht definiert? Wieso wird eine "Bestandsprovision" auf das Depotvolumen verlangt, wenn sich der Kunde selbst um seine Finanzen kümmert? Etwa weil der Honorarberater dem Kunden einen Börsenindex-Fonds vorschlägt?
Fazit: Eine Honorarberatung im Hinblick auf die Geldanlage (und auch in Versicherungsfragen) ist sinnvoll und führt nicht selten zu besseren Ergebnissen für den Kunden. Der Hinweis auf den kostengünstigen Kauf von Indexfonds an der Börse ist aber weder die prozentuale Provision an der Wertentwicklung noch einer "Bestandsprovision" auf das Depotvolumen wert. Das können die meisten Kunden selbst genauso gut entscheiden. Und wieso Depotvolumen als Basis? So muss der Kunde argwöhnen, dass ihm vorrangig Produkte für das Depot nahegelegt werden. Was ist mit Riestervorsorge fürs Alter oder einer privaten Rentenversicherung oder sogar einer vermieteten Eigentumswohnung?
Eine Honorarberatung wird sich nur dann auf breiter Front durchsetzen, wenn die Vergütungsmodelle für den Kunden "einleuchtend" attraktiv sind. So wie ein guter Rechtsanwalt einen hohen Stundensatz verlangt, sollte auch ein guter Honorarberater für Finanzfragen seinen Einsatz zeitabhängig in Rechnung stellen. Er ist dem Kunden die Vergütung oder eben nicht. Eine Pauschalvergütung - abhängig vom Depotvolumen - oder eine erfolgsabhängige Vergütung ohne Verlustausgleich schürt das Misstrauen bei den Kunden und wird letztlich im Wettbewerb nicht bestehen.
|
|