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Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung

Vorab: Die Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte als Arbeitnehmer (Arbeitsengelt) dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt.

Von privat zu gesetzlich krankenversichert?
Im jungen Alter rein in die private Krankenversicherung und im "gehobenen" Alter raus aus der PKV ist vom Gesetzgeber nicht gewollt und daher auch nur in Ausnahmefällen möglich. Sonst könnte theoretisch (und auch praktisch) jeder in jungen Jahren aus der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung wechseln und wenn es dann im gesetzen Alter anfängt "hier und da" etwas weh tun zu tun, erfolgt die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse (GKV). So geht es nicht und daher ist es für die meisten privat krankenversicherten Personen äußerst schwierig oder gar unmöglich, wieder versicherungspflichtig in die GKV zurückzukehren (vgl. § 5 SGB V. Wer mindestens 55 Jahre alt ist und in den fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert war, hat überhaupt keine Chance.

Mögliche Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Grundvoraussetzung: Das Einkommen muss für mindestens ein Jahr unterhalb der Versicherungspflichtgrenze der GKV liegen. Die GKV nimmt Versicherte einer PKV nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate), unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die geltende Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. Hier greift die Versicherungspflicht des § 5 SGB V in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.

Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren (vgl. § 6 Abs. 3a SGB V). Damit können Versicherte, die bereits das 55. Lebensjahr überschritten haben und Mitglied einer Privaten Krankenversicherung sind, auch dann nicht mehr in eine GKV zurückgehen, wenn bei Ihnen alle Voraussetzungen zur (neuen) Versicherungspflicht erfüllt sind.

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Wer als Arbeitnehmer die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung plant, sollte daher rechtzeitig die eigene Arbeitszeit in dem Maße reduzieren, so dass dieser Einkommensteil unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt und man wieder Krankenpflichtversichert wird. Bei Eintritt in die Rente kann die Gesetzliche Krankenversicherung freiwillig bis ans Lebensende weitergeführt werden. Ausnahme: Arbeitnehmer, die sich auf Antrag in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht befreien ließen, können disen Weg nicht gehen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht wird auf Antrag ausgesprochen, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist und der Arbeitnehmer aber seinen privaten Krankenversicherungsschutz aufrechterhalten möchte.

Rückkehr bei Befreiung von der Versicherungspflicht
Personen, die sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, ist - wie dargelegt - die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung versperrt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und damit ist eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse auch für die Zukunft ausgeschlossen. Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Krankenkasse aber gut überlegt sein, weil die Alterungsrückstellungen verloren gehen, die von der privaten Krankenversicherung für den Versicherungsnehmer gebildet wurden. Bei einer langen Verweildauer in der PKV kann der Betrag aus der Alterungsrückstellung recht hoch sein.

Alternative: Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV)
Die Basistarife in der PKV eignen sich für Privatversicherte, die sich die Versicherungsprämien nicht mehr leisten können und in die gesetzliche Krankenversicherung etwa wegen ihres Alters nicht mehr zurückkehren können oder wollen. Da der Basistarif nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vergleichbar sein muss, ist der für die private Krankenversicherung höherwertige Versicherungsschutz im Basistarif nicht gegeben. [Mehr hierzu im Artikel Basistarif in der privaten Krankenversicherung].

Alternative: Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung
Die Versicherungsprämien richten sich nach Alter und Geschlecht. Gravierend ist der "Alterszuschlag". Ältere Menschen verursachen deutlich höhere Kosten für medizinische Behandlungen. Folglich zahlt derjenige, der im fortgeschrittenen Alter in eine private Krankenversicherung wechselt, eine weitaus höhere Prämie als ein junger Mensch.

Arbeitnehmer profitieren vom Arbeitgeberanteil und zahlen daher grob nur die Hälfte oder etwas mehr als die Hälfte der Prämie einer durchschnittlichen privaten Krankenversicherung. Selbständige und Rentner zahlen aber den Versicherungsbeitrag. Eine mögliche Alternative heißt daher: Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt. Fordern Sie von Ihrer Versicherung oder ggf. auch hier über das Internet ein Angebot mit und ohne Selbstbeteiligung an.

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