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Vorsorge / Altersvorsorge / Betriebsrente / private Rente     bei Finanztip.de

Informationen zur Rürup-Rente

Die private Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) ist praktisch eine private Leibrente, die vom Staat durch Steuervorteile gefördert wird. Sie wendet sich insbesondere an Freiberufler und andere Selbstständige, die eine Eigenvorsorge für ihren Ruhestand treffen müssen. Diese Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge ist für Selbstständige praktisch das Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rürup-Rente ist neben der konventionellen privaten Rentenversicherung und anderen langfristigen Geldanlagen für viele Selbstständige ein wichtiger und steuerbegünstiger Baustein für die eigene Altersvorsorge. Nachstehend werden die Begriffe "Basis-Rente" und "Rürup-Rente" synonym verwendet.

Formen der privaten Basisrente (Rüruprente)
Um in den Genuss der Steuervorteile eines Basisrentenvertrages zu kommen, muss der Vertrag abgeschlossen werden als konventionelle Rentenversicherung, als fondsgebundene Rentenversicherung oder als Fondssparplan. Die Anlage in einen Fondssparplan ist praktisch zu vernächlässigen. Lediglich die DEKA und vor allem die DWS sind mit Fondssparplänen aktiv. Das Wort Sparplan darf nicht zum Irrglauben verleiten, dass die eingezahlten Beträge in eine Fondssparplan sicher sind. Der Rürup-Sparer trägt das volle Kursrisiko. Bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung - Fondsrente gilt ebenfalls das Anlagerisiko. Eine Zinsgarantie wird bei Fondsrentenverträgen nicht garantiert. Lediglich sichern einige Anbieter in ihren Rürup-Tarifen eine Mindestrente in Höhe der eingezahlten Beträge zu.

Unterschied zwischer Basisrente (Rüruprente) und privater Rentenversicherung
Die Standardvariante eines Rürup-Rentenvertrages ist der Abschluss in Form einer privaten Rentenversicherung. Hierbei gilt es zu beachten und zu unterscheiden: Rentenversicherung als Rürup-Vertrag oder Rentenversicherung konventionell ohne Rürup-Vertrag. Je nach persönlicher Situation in der Ansparphase und in der Rentenphase kann mal die eine Form und mal die andere Anlageform günstiger sein. Vereinfacht gesagt: Die Basisrente wird in der Ansparphase gefördert und in der Rentenphase erfolgt die volle nachgelagerte Besteuerung.

Die konventionelle Privatrente genießt in der Ansparphase keine steuerliche Förderung und dafür werden die späteren Rentenzahlungen nur mit dem Ertragswert besteuert. [Mehr hierzu im Artikel Besteuerung von privaten Rentenversicherungen]. Außerdem sind die Voraussetzungen und Bestimmungen bei der Basisrente im Vergleich zur Privatrente viel enger, so dass eine Privatrente im Vergleich deutlich flexibler gestaltet werden kann. In vielen Fällen werden Anleger daher eher zur privaten Rentenversicherung ohne Rürup-Förderung tendieren.

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Voraussetzungen für eine Rürup-Rente
Die Voraussetzungen für eine Rürup-Rente sind sehr restriktiv. Ein Rürup-Rentenvertrag weist immer eine schlechte Verfügbarkeit und mangelnde Flexibilität auf. Zwar erlauben einige Rüruptarife in der Ansparphase mittlerweile auch Teilzahlungen und sogar ggf. auch eine Einmalzahlung. Wegen der steuerlichen Förderung in der Ansparphase sind jedoch regelmäßige Einzahlungen sinnvoll. Ein Rürup-Sparvertrag spart in der Gegenwart Einkommensteuer. Es werden vom Staat keine direkte Zulagen geleistet, sondern die Aufwendungen sind in Grenzen als Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben absetzbar. Bei Erhalt der Rente im Alter werden die Rentenbezüge nachgelagert voll besteuert.

Im Hinblick auf die Auszahlung sind mehrere Einschränkungen zu beachten. Das angesparte Kapital ist nicht frei vererbbar. Es darf weder verkauft, beliehen oder vererbt werden. Dies kann in manchen persönlichen Lebensituationen ein großer Nachteil sein. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Die Auszahlungen erfolgen nur als Rentenzahlungen. Eine Hinterbliebenenversorgung ist nur über einen Zusatzvertrag möglich, der entsprechend die Altersrente mindert. Zum frühesten Auszahlungszeitpunkt gilt die allgemeine steuerliche Regelung, dass die Rentenzahlungen erst ab dem 62. Lebensjahr (bis zum 31.12.2011 ab dem 60. Lebensjahr) beginnen dürfen.

Einkommensteuer bei der Rürup-Rente
Nach dem Alterseinkünftegesetz steigt der steuerabzugsfähige Anteil der Altersvorsorgeaufwendungen seit dem Jahr 2005 jährlich um 2 Prozent. Die jährlichen Zweiprozentschritte bewirken, dass im Jahr 2025 insgesamt 100 Prozent anzugsfähig sind. So können für das Jahr 2012 in der Steuererklärung 74 Prozent der Aufwendungen zur Rürup-Rente von der Steuer abgesetzt werden, höchstens jedoch 14.800 Euro für Ledige und 29.600 Euro für Verheiratete. Dieser Betrag erhöht sich in den kommenden Jahre sukzessive, so dass man im Jahr 2025 100 Prozent der Aufwendungen bzw. bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro für Ehegatten) steuerlich geltend machen kann.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte für eine Rürup-Altersvorsorge:

Zertifizierung von Rürup-Verträgen
Früher brauchten Rürup-Verträge - im Gegensatz zu Riester-Verträgen - nicht in einem zentralen Verfahren zertifiziert zu werden. Seit dem Jahr 2010 ist steuerlich vorgeschrieben, dass auch ein Rürupvertrag zentral auf die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften zu prüfen ist.

Als Folge sind nur dann noch Beiträge zu einer Rürup-Rente steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn das Vertragswerk zertifiziert wurde (vgl. § 10 Abs. 2 EStG). Hieraus ergeben sich für den Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung auch praktische Vorteile. Da die Basisrentenverträge zentral zertifiziert werden, kann der Anbieter des Rürupvertrages die erforderlichen Daten direkt elektronisch an die Finanzverwaltung senden. Der Steuerzahler muss seiner Steuererklärung nicht mehr die Belege über die gezahlten Beiträge beifügen und der Rürupanbieter braucht dem Rürupsparer die Bescheinigung über die Höhe der geleisteten Beiträge zur Vorlage beim Finanzamt nicht zu senden.

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