Zweitstudium Werbungskosten Jetzt Steuererklärung machen - und später Geld zurück

Jörg Leine
Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Ausgaben für ein Zweitstudium kannst Du in Deiner Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.
  • Selbst wenn Du kein oder nur ein geringes Einkommen hast, solltest Du während des Zweitstudiums eine Steuererklärung abgeben.
  • Das kann sich steuerlich lohnen, wenn Du später im Berufsleben stehst. 

So gehst Du vor

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Hast Du nach dem Abitur ein Bachelorstudium abgeschlossen - und wagst Dich dann an den Master, kannst Du in diesem Zweitstudium steuerlich profitieren. Wie und warum das so ist, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Wie funktioniert der legale Steuertrick im Zweitstudium?

Im Gegensatz zum Erststudium oder Deiner ersten Ausbildung kannst Du Ausgaben für weitere Ausbildungen in größerem Umfang als Werbungskosten in Deiner Steuerklärung ansetzen. 

Auch wenn Du als Vollzeitstudent beispielsweise während Deines Masterstudiums kein oder nur ein geringes zu versteuerndes Einkommen hast, kannst Du die Ausbildungskosten als sogenannte Werbungskosten geltend machen. Das sind - vereinfacht gesagt - alle Ausgaben, die Du wegen Deines Studiums hast und die nicht in den privaten Bereich fallen. 

Gib dann während des Studiums eine Steuererklärung ab, in der Du einen finanziellen Verlust feststellen lässt. 

Der Clou: Diesen Verlust kannst Du als sogenannten Verlustvortrag in die ersten Berufsjahre hinüberziehen, in denen Du ein “richtiges” Einkommen hast. Dann zahlst Du in Deinem ersten Berufsjahr weniger Steuern, weil erst dann Deine aufgelaufenen Verluste von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Und wenn dann immer noch ein Verlust da ist, dann wird dieser im zweiten Berufsjahr in der Steuererklärung abgezogen. 

Welche Voraussetzungen musst Du für den Verlustvortrag erfüllen?

Die wichtigste Voraussetzung für den Verlustvortrag ist, dass Du “echte” Verluste hattest: Denn um steuerliche Verluste im Zweitstudium geltend zu machen, reicht es nicht aus, wenn Du “nur” hohe Ausgaben für das Studium hattest. Entscheidend ist, ob diese Verluste größer sind als Dein steuerpflichtiges Einkommen.

  • Hast Du zum Beispiel auch nur einige Monate als Werkstudent gearbeitet, wird es schon sehr schwer, noch einen Verlust zu erreichen.
  • Viel besser sieht es in einem Minijob aus. Dieser zählt wie das Bafög nicht zum steuerpflichtigen Einkommen und gehört auch nicht in die Steuererklärung. 

Beachte zudem: Grundsätzlich werden nur Aufwendungen berücksichtigt, die Du selbst trägst. Haben beispielsweise Deine Eltern die Miete für Deine Zweitwohnung übernommen, sind diese Kosten für Dich nicht steuerlich absetzbar.

Außerdem musst Du zweckgebundene Bezüge, zum Beispiel das Büchergeld einer Stiftung, von Deinen Ausbildungskosten abziehen (§ 9 Einkommensteuergesetz, EStG).

Wann lohnt sich der Verlustvortrag?

Ob sich dieser legale Steuertrick lohnt, hängt immer von Deinen persönlichen Umständen ab. Generell lohnt er sich, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen unter Null liegt. 

Wenn Du keinerlei steuerpflichtigen Einkünfte hast, dann bist Du sicher dabei. Solange Deine Werbungskosten die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro nicht überschreiten, musst Du fürs Finanzamt keine Belege oder Nachweise einreichen. Dein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich automatisch um diesen Pauschbetrag. Lies dazu mehr im Ratgeber zur Werbungskostenpauschale.

Wir zeigen Dir in den nächsten Kapiteln, wie Du sogar mehr Werbungskosten geltend machen kannst. Denn wenn Du die Werbungskostenpauschale übertriffst, sparst Du in der Zukunft noch mehr Steuern.

Was sind Arbeitsmittel bei der Steuer?

Als Beispiel für Arbeitsmittel nennt Paragraf 9 Nummer 6 EStG  Berufskleidung und Werkzeuge.

Weitere Arbeitsmittel können sein:

  • Fachzeitschriften, Bücher, Manuskripte und Fotokopien
  • Computer, Software und Laptoptasche
  • Büromaterial, beispielsweise Stifte, Papier, Aktenordner, Textmarker
  • Büromöbel wie Schreibtisch, Bürostuhl, Schreibtischlampe und Regale

Achtung: Wenn ein Arbeitsmittel mehr als 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet, kannst Du es nur über mehrere Jahre anteilig abschreiben. Über die Sofortabschreibung von Arbeitsmitteln bis 952 Euro erfährst Du mehr in unserem Ratgeber über GWG-Abschreibungen. GWG steht dabei für geringwertige Wirtschaftsgüter.

Wichtiger Hinweis: Einen Laptop kannst Du seit 2021 immer sofort auf einen Schlag absetzen, selbst wenn er mehr als 952 Euro kostet. 

Sammle alle Belege. Denn selbst wenn Du nur mit den Arbeitsmitteln die Pauschale von 1.230 Euro nicht schaffst, hast Du noch weitere potenzielle Werbungskosten, zu denen wir jetzt kommen. 

Wie setzt Du die Homeoffice-Pauschale ab?

Lernst Du an einem Tag überwiegend in Deinen eigenen vier Wänden, steht Dir für einen solchen Tag die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro. Maximal kannst Du das für 210 Tage im Jahr machen, so dass bis zu 1.260 Euro Werbungskosten drin sind. 

Notiere Dir deshalb die Tage, an denen Du nicht überwiegend in der Uni oder der Bibliothek warst. 

Wir erwähnen es noch zur Sicherheit. Selbst wenn Du für Dein Studium in einer größeren Wohnung ein separates Arbeitszimmer haben solltest, kannst Du dieses nicht absetzen. Denn ein Arbeitszimmer kannst Du seit 2023 nur noch geltend machen, wenn es der “Mittelpunkt” Deiner Tätigkeit ist. Und das schaffst Du als Student nicht.

Wie setzt Du Deine Fahrtkosten ab?

Für jede Fahrt zur Uni oder Hochschule gilt die sogenannte Entfernungspauschale: Für jeden vollen Kilometer des Wegs von Deiner Unterkunft dorthin kannst Du ab 1. Januar 2026 38 Cent geltend machen (Steueränderungsgesetz 2025). Aber ausdrücklich nur für die einfache Strecke und nicht für Hin- und Rückweg.

Bis Ende 2025 galt noch: 30 Cent pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer 38 Cent. 

Welche Optionen Du noch hast, kannst Du ausführlich im Ratgeber zur Entfernungspauschale nachlesen.

Was nutzt Dir ein zweiter Haushalt am Bildungsort?

Wenn Du für Dein Zweitstudium eine Wohnung oder ein Zimmer am Studienort mietest und regelmäßig vom Hauptwohnsitz bei Deinen Eltern oder Deiner Familie pendelst, kannst Du eventuell folgende Kosten der sogenannten doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen:

  • Miete für die Zweitwohnung
  • eine Heimfahrt pro Woche mit 30 Cent pro Entfernungskilometer
  • höchstens drei Monate lang den Verpflegungsmehraufwand als Pauschale für die Zeit, die Du nicht an Deinem Hauptwohnsitz verbringt - das sind 28 Euro für volle Tage und 14 Euro für An- und Abreisetage

Du siehst, dass Du allein mit der Miete richtig viel zum Absetzen hast. 

Welche Voraussetzungen musst Du für eine doppelte Haushaltsführung erfüllen?

Damit das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung anerkennt, musst Du als Student oder Studentin einen eigenen Hausstand am Hauptwohnsitz und dort Deinen Lebensmittelpunkt haben. Auch eine angemessene Beteiligung an den Kosten ist in der Regel erforderlich. Wohnst Du noch bei den Eltern, musst Du mindestens zehn Prozent der monatlich anfallenden Kosten bezahlen. Hierzu zählen die Miete, Mietnebenkosten, Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs.

Lebst Du am Hauptwohnsitz mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen, dürfte der Nachweis einfach sein.

Wenn Du denkst, dass Du die Kriterien erfüllen kannst, schau unbedingt in unseren Ratgeber zur doppelten Haushaltsführung rein, wo Du viele zusätzliche Details erfährst. 

Achtung: Ab der Steuererklärung für das Jahr 2023 gibt es für die doppelte Haushaltsführung ein separates Steuerformular, die Anlage N Doppelte Haushaltsführung. Für vorangegangene Steuerjahre gehörten die Angaben in die Anlage N.

Was gilt für Seminare und Studienfahrten?

Bei Studienfahrten sowie Fahrten zu Seminaren oder Tagungen, die außerhalb des Ausbildungsortes stattfinden, kannst Du diese Kosten absetzen:

  • für die Fahrt zwischen Wohnung und Ausbildungsort 30 Cent je gefahrenen Kilometer oder die Ticketkosten für öffentliche Verkehrsmittel
  • eine Verpflegungspauschale für die Abwesenheit pro Tag
  • Kosten für die Übernachtung laut Rechnung ohne Verpflegungskosten

Lies dazu auch mehr in unseren Ratgebern über die steuerliche Absetzbarkeit von Reisekosten und den Verpflegungsmehraufwand

Darfst Du Studiengebühren absetzen?

Ja, Du darfst Studiengebüren steuerlich geltend machen. Zu den Studiengebühren gehören zum einen die Kosten für ein Studium an einer privaten oder staatlichen Hochschule. Zum anderen kannst Du Gebühren für Tagungen, Vorträge, Repetitorien, Prüfungen oder Nachhilfe steuerlich geltend machen.

Außerdem darfst Du als Werbungskosten Gebühren und Zinsen für ein Ausbildungsdarlehen im Jahr der Zahlung sowie sämtliche Kosten für ein Auslandssemester absetzen - immer vorausgesetzt, Du bist schon in Deiner zweiten Ausbildung.

Helfer für die Steuererklärung

Autoren
Udo Reuß

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