Flugverspätung Entschädigung Flug verspätet? Hol Dir bis zu 600 Euro zurück

Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei mehr als drei Stunden Flugverspätung hast Du Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung – unabhängig vom Ticketpreis.
  • Die Airline muss zahlen, wenn sie für die Verspätung verantwortlich ist. Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt der Anspruch.

So gehst Du vor

  • Mit dem Finanztip Fluggastrechte-Rechner prüfst Du Deine Ansprüche und erstellst das passende Schreiben.
  • Zahlt die Airline nicht, kannst Du Dich kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden.
  • Willst Du das Geld sofort, kannst Du Deine Ansprüche verkaufen. Dazu empfiehlt Finanztip Ersatzpilot und EUFlight.
  • Du kannst auch einen Inkasso-Dienstleister beauftragen wie SOS Flugverspätung, Aviclaim, Fairplane, flug-verspaetet.de oder Passengers Friend beauftragen. Von denen bekommst Du Dein Geld erst, nachdem die Airline gezahlt hat.

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Eine Flugverspätung ist ärgerlich, aber bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden steht Dir eine Entschädigung zu.

Flugverspätung: Wann gibt es Entschädigung?

Eine Entschädigung nach europäischem Recht bekommst Du, wenn sich Dein Flug verspätet hat und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Dein Flug hat sich um mehr als drei Stunden verspätet und
  2. Dein Flug ist in einem europäischen Land gestartet oder
  3. Dein Flug ist in einem EU-Mitgliedstaat gelandet und die Airline hat ihren Sitz in Europa.

Das hat der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2009 entschieden (EuGH, 19.11.2009, Az. C 402/07 und C 432/07).

Britta Schön
Britta SchönExpertin für Recht

Ärger mit Flug und Gepäck? Das steht Dir zu

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Wie viel Geld bekommst Du bei einer Flugverspätung?

Die Höhe der Ausgleichszahlung bei Flugverspätung hängt von der Länge des Fluges ab.

Wie hoch ist die Entschädigung je Flugstrecke?

Die Entschädigung richtet sich nach der Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen.

EntschädigungEntfernung Start - ZielBesonderheit
250 €bis 1.500 km Kurzstrecke
400 €mehr als 1.500 kmMittelstrecke (Start und Ziel innerhalb der EU)
400 €mehr als 1.500 km bis 3.500 kmMittelstrecke (Start oder Ziel außerhalb der EU)
600 €mehr als 3.500 kmLangstrecke (Start oder Ziel außerhalb EU)

Quelle: Finanztip-Recherche, Art. 7 Abs. 1 Fluggastrechte-Verordnung (Stand: April 2026)

Wie kannst Du die Länge des Flugs ermitteln?

Die Länge des Flugs kannst Du mit einem Rechner für die Flugstrecke ermitteln.

Es eignet sich der Rechner auf luftlinie.org oder airmilescalculator.com. Die Entfernung zwischen Abflugort und Zielflughafen wird nach der Methode der Großkreis-Entfernung bestimmt. Damit lässt sich die kürzeste Flugverbindung ermitteln (Art. 7 Abs. 4 VO). 

Wichtig: Bei einem Zwischenstopp darfst Du die einzelnen Teilstrecken nicht addieren (EuGH, 07.09.2017, Az. C-559/16). Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich bei einem Flug mit Anschlussflug nach der Luftlinienentfernung zwischen Start- und Zielflughafen und nicht nach der tatsächlich zurückgelegten Strecke. Beispiel: Bei einem Flug von Hamburg nach Rom mit Zwischenstopp in Brüssel ist nur die Entfernung zwischen Hamburg und Rom entscheidend.

Wie ist der aktuelle Stand bei der Fluggastrechte-Reform?

Seit Jahren wird über eine Reform der Fluggastrechte-Verordnung verhandelt. Der zuletzt diskutierte Vorschlag des Rates der Europäischen Union vom 5. Juni 2025 mit deutlichen Verschlechterungen für Verbraucher ist zunächst einmal vom Tisch.

Danach sollte es zukünftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung geben. Bei einem Flug bis 3.500 Kilometer sollte die Airline nur noch 300 Euro zahlen müssen, bei einem längeren Flug nur noch 500 Euro.

Das Europäische Parlament lehnte diesen Vorschlag am 21. Januar 2026 ab. Die Reform befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss, der voraussichtlich vor der Sommerpause 2026 noch endet. Wird dort keine Einigung erzielt, bleibt es bei den bisherigen Regelungen. Wir werden Dich über die weitere Entwicklung bei den Fluggastrechten auf dem Laufenden halten.

Wie kannst Du die Entschädigung einfordern?

Mit dem Finanztip-Rechner kannst Du prüfen, ob und in welcher Höhe Dir bei einer Flugverspätung wahrscheinlich eine Entschädigung zusteht. Auf Basis Deiner Eingaben erstellt der Rechner außerdem ein passendes Musterschreiben. Du bekommst auch einen Überblick darüber, welche Ansprüche Du hast.

Berechne Deine Ansprüche mit dem Finanztip-Fluggastrechner


Wie nutzt Du das Finanztip-Musterschreiben bei Flugverspätung?

Das Finanztip-Musterschreiben hilft Dir, Deine Entschädigung wegen Flugverspätung bei der Airline geltend zu machen. Du musst nur noch Deine Angaben ergänzen und das Schreiben versenden.

Zum Download

  • Kopier die Textfelder in Dein Briefdokument oder trage die entsprechenden Daten im ausgedruckten Formular ein.
  • Wähl die Entschädigung aus, die Dir entsprechend der Flugstrecke zusteht.  
  • Wenn der Flieger mindestens fünf Stunden Verspätung hatte und Du die Reise nicht angetreten hast, kannst Du Dir die Flugkosten erstatten lassen. Trag den Ticketpreis in diesem Fall unter Punkt 2 ein.
  • Weitere entstandene Kosten, zum Beispiel für Verpflegung während der Wartezeit, kannst Du unter Punkt 3 eintragen. Setz eine Frist von zwei Wochen. Unterschreib das Dokument und schick es per Post als Einwurf/Einschreiben an die Fluggesellschaft.

Welche Fluggesellschaft von Deiner Reise muss die Entschädigung zahlen?

Eine Entschädigung muss die ausführende Fluggesellschaft zahlen. Darunter versteht man das Unternehmen, das für eine bestimmte Flugroute ein Angebot gemacht hat. Es ist für den Flug verantwortlich.

Auch wenn eine Airline einen Flieger samt Besatzung von einer anderen Fluggesellschaft chartert – das nennt sich Wet-Lease –, bleibt sie für Verspätungen verantwortlich. 

Ein Beispiel: Der Fluggast hatte einen Flug von Hamburg nach Mexiko bei Tuifly gebucht. Geflogen ist dann aber tatsächlich Thomson Airways. Die Entschädigung wegen einer Verspätung von vier Stunden musste nicht Thomson Airways zahlen, sondern Tuifly (EuGH, 04.07.2018, Az. C-532/17).

Was zählt als Ankunft?

Als Ankunft gilt das Öffnen von mindestens einer Tür, sobald Du das Flugzeug verlassen kannst (EuGH, 04.09.2014, Az. C-452/13). 

Du solltest Dir unbedingt notieren, wann die Türen tatsächlich geöffnet wurden, um Dir späteren Ärger mit der Airline zu ersparen. Denn zwischen dem Erreichen der Parkposition und dem Öffnen der Türen können einige Minuten liegen, wenn der Flieger weiter entfernt vom Terminal parkt. Manchmal sind Minuten entscheidend.

Reist Du allein, solltest Du Deine Nachbarin oder Deinen Nachbarn um seine Kontaktdaten bitten, damit Du sie oder ihn als Zeuge für die Verspätung von mehr als drei Stunden angeben kannst.

Darf die Airline die Ausgleichszahlung kürzen?

Hat sich Dein Flug nur bis zu vier Stunden verspätet, darf die Airline Deine Entschädigung um die Hälfte kürzen. Dann bekommst Du statt 600 Euro nur 300 Euro, statt 400 Euro nur 200 Euro und statt 250 Euro nur 125 Euro (Art. 7 Abs. 2c FluggastrechteVO).

Was gilt, wenn Du den Anschlussflug verpasst hast?

Verpasst Du wegen einer Verspätung Deinen Anschlussflug und kommst mehr als drei Stunden an Deinem Endziel zu spät an, kann Dir eine Entschädigung zustehen.

Leider sind die Fälle mit verpasstem Anschlussflug oft kompliziert. Falls Dein erster Flieger sich verspätet hat – auch wenn das weniger als drei Stunden war – und Du deshalb Deinen Anschlussflug verpasst hast, kann Dir eine Entschädigung zustehen. Entscheidend ist, ob Du mehr als drei Stunden zu spät an Deinem Ziel ankommst. 

Das gilt auch für den Fall, dass der Anschlussflug außerhalb von Europa startete. Wichtig ist aber: Du musst die Flüge zusammen gebucht haben (EuGH, 31.05.2018, Az. C 537/17).

Was ist bei direkten Anschlussflügen mit verschiedenen Airlines?

Auch bei einem Flug mit mehreren Airlines steht Dir bei einem zusammen gebuchten Flug eine Entschädigung zu, wenn Du mit mehr als drei Stunden Verspätung ankommst.

Dieser Grundsatz gilt, wenn Du einen Gesamtpreis zahlen musstest und einen einheitlichen Flugschein bekommen hast. 

Beispiel: Angie buchte einen Flug von Stuttgart nach Zürich mit Swiss International und zwei von American Airlines durchgeführte Flüge von Zürich nach Philadelphia und von Philadelphia nach Kansas City. Erst der letzte Flug innerhalb der Vereinigten Staaten verspätete sich um vier Stunden. Da es sich um einen direkten Anschlussflug handelt, steht Angie ein Ausgleichsanspruch in Höhe von 600 Euro gegen American Airlines zu, obwohl es sich bei dem verspäteten Flug um einen inneramerikanischen Flug handelte (EuGH, 06.10.2022, Az. C-436/21; BGH, 09.05.2023, Az. X ZR 15/20).

Wie lange kannst Du Deine Ansprüche geltend machen?

Du kannst Deine Ansprüche wegen Flugverspätung nach deutschem Recht bis zu drei Jahre lang geltend machen.

Deine Ansprüche verjähren nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres (§ 199 BGB).

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die zur Verspätung des Flugs führten, für welche die Fluggesellschaft aber keine Verantwortung trägt. Entscheidend ist, ob die Airline die Umstände beherrschen konnte und ob sie zum normalen Flugbetrieb gehören. 

Ein technischer Defekt ist kein außergewöhnlicher Umstand und damit keine Ausrede für die Airline (EuGH, 19.11.2009, Az. C 402/07 u.a.). 

Wir listen Dir eine Reihe von Gründen auf, warum sich ein Flieger verspäten kann. Es lässt sich im Einzelfall darüber streiten, ob es sich dabei um außergewöhnliche Umstände handelt. Gibt es keine Einigung, müssen Richterinnen und Richter diese Fragen entscheiden.

Ist schlechtes Wetter außergewöhnlich?

Extrem schlechtes Wetter, Nebel, Stürme oder Schneefall können außergewöhnliche Umstände sein.

Fluggesellschaften behaupten manchmal aber einfach, es sei schlechtes Wetter gewesen, für das die Airline nichts könne. Das schlechte Wetter muss sich immer auf den gebuchten Flug beziehen. Ein Hurrikan, der vor dem geplanten Flug über das Land fegte und zu vielen Verspätungen führte, ist drei Tage später kein außergewöhnlicher Umstand mehr. Die Fluggesellschaft muss vor Gericht beweisen, dass der konkrete Flug sich wegen außergewöhnlicher Witterung verspätet hat. Schneefall im Winter ist in Deutschland nicht außergewöhnlich. 

Ein Blitzeinschlag in ein Flugzeug stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar. Die Airline muss aber zusätzlich beweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Verspätung zu vermeiden, die sich aus der notwendigen Sicherheitsüberprüfung ergeben hat (EuGH, 16.10.2025, C-399/24).

Ist Vogelschlag außergewöhnlich?

Ein Zusammenstoß mit Vögeln ist grundsätzlich ein außergewöhnlicher Umstand (BGH, 24.09.2013, Az. X ZR 160/12). Aber nach einem Vogelschlag muss die Airline alles tun, um weitere Verspätungen zu verhindern (EuGH, 04.05.2017, Az. C-315/15). 

Inspektionen und Reparaturen müssen zügig erfolgen. Auch wenn der Vogelschlag selbst ein außergewöhnlicher Umstand ist, kann Passagieren unter Umständen eine Entschädigung zustehen, wenn die Airline den Weiterflug unnötig verzögert hat.

Sind Tiere an Bord außergewöhnlich?

Tiere an Bord wie eine Maus im Flugzeug sind kein außergewöhnlicher Umstand.

Verspätet sich die Maschine deshalb um mehr als drei Stunden, steht den Fluggästen grundsätzlich eine Entschädigung zu (AG Frankfurt, 20.04.2017, Az. 30 C 2105/16).

Ist ein Streik außergewöhnlich?

Ein Streik der Fluglotsen gilt als außergewöhnlicher Umstand, bei einem Streik des Personals der Airline kommt es auf den Einzelfall an (EuGH, 17.04.2018, Az. C-195/17 u.a.).

Finanztip rät: Du solltest bei einer Verspätung, die auf einem Streik beruht, immer eine Ausgleichszahlung einfordern. Die Airline muss beweisen, dass es sich bei dem konkreten Streik um einen außergewöhnlichen Umstand handelte. 

Im Herbst 2016 meldeten sich bei Tuifly viele Mitarbeitende krank, nachdem das Management angekündigt hatte, das Unternehmen umzustrukturieren. Die Fluggesellschaft konnte die Mitarbeitenden kurzfristig nicht ersetzen. Es kam zu großen Verspätungen. Die Airline lehnte jegliche Ausgleichszahlungen ab, da es sich um einen wilden Streik gehandelt habe. Zu Unrecht. Die Krankheitswelle bei Tuifly war kein außergewöhnlicher Umstand (EuGH, 17.04.2018, Az. C-195/17 u.a.).

Ist ein Computerausfall am Terminal außergewöhnlich?

Fallen alle Abfertigungssysteme und Computer an einem Terminal aus, ist das ein außergewöhnlicher Umstand.

Falls sich der Flug deshalb verspätet hat, muss die Airline keine Entschädigung zahlen (BGH, 15.01.2019, Az. X ZR 15/18 und X ZR 85/18).

Ist es außergewöhnlich, dass die Tankanlage ausfällt?

Ein Ausfall der Tankanlage kann ein außergewöhnlicher Umstand sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Betankungssystem vom Flughafen oder einem anderen Dienstleister verwaltet wird und die Airline für den Ausfall nicht verantwortlich ist (EuGH, 07.07.2022, Az. C 308/21).

Ist es außergewöhnlich, wenn die Airline auf Passagiere wartet?

Nein, eine Fluggesellschaft kann sich nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, wenn sie freiwillig entscheidet, auf Passagiere zu warten, weil es zu langen Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen am Flughafen gekommen war (EuG, 04.03.2026, Az. T-656/24). 

Für die Probleme beim Security-Check kann die Airline zwar nichts und es handelt sich dabei grundsätzlich auch um einen außergewöhnlichen Umstand. Entscheidet sie aber selbst, später abzufliegen, ist sie für die Verspätung verantwortlich.

Wer hilft Dir, wenn die Airline nicht zahlt?

Wenn die Fluggesellschaft nicht zahlen will oder nicht reagiert, kannst Du Dir auf vier Wegen Hilfe holen.

Wir stellen Dir jetzt die vier Möglichkeiten mit allen Vor- und Nachteilen vor.

1. Was leistet die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr?

Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr ist für Dich kostenlos und kann Dir bei der Durchsetzung Deiner Fluggastrechte helfen. Sie ist als Verbraucherschlichtungsstelle von der Bundesregierung und der Europäischen Kommission anerkannt.

Du kannst Dich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn die Airline Deine Forderung abgelehnt hat oder Du keine Antwort bekommen hast. Du musst der Airline zwei Monate für eine Reaktion geben, bevor Du einen Schlichtungsantrag stellen kannst. Den Schlichtungsantrag kannst Du online stellen. 

Nach einer Prüfung der Unterlagen gibt die Schlichtungsstelle eine Empfehlung zur Schlichtung. Der Schlichtungsspruch ist erst bindend, wenn die Airline und der Fluggast zugestimmt haben. Die Airline kann auch ablehnen. Geschäftsreisende können sich nicht an die Schlichtungsstelle wenden. Außerdem musst Du zwei Monate auf eine Reaktion der Airline warten, bevor Du einen Schlichtungsantrag stellst.

2. Wie hilft Dir ein Sofortentschädiger?

Sofortentschädiger überweisen Dir das Geld sofort, behalten dafür aber einen Anteil der Entschädigung ein. Der kann zwischen 25 und 33 Prozent der Entschädigung liegen. 

Die Vorteile: Du bekommst schnell Dein Geld, Du hast kein Risiko und musst selbst keine Briefe schreiben und Anträge stellen.

Der Nachteil: Es kann passieren, dass der Sofortentschädiger Deinen Fall nicht übernimmt. Du kannst es auf jeden Fall versuchen, Deinen Fall bei einem der Anbieter zu platzieren.

Ersatz-Pilot
Ersatz-Pilot
Sofortentschädiger Ersatzpilot GmbH, Pinneberg
  • Honorar zwischen 29 und 25 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Kostenausweis
  • viel Erfahrung – seit 2017 tätig
  • rund 14.000 Auszahlungen in 2025
EUFlight
Sofortentschädiger EUFlight.de GmbH, Hamburg
  • Honorar von 33,3 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Preis
  • viel Erfahrung – seit 2015 tätig
  • rund 17.000 Auszahlungen in 2025

3. Was bringt Dir ein Inkassodienstleister?

Inkassodienstleister setzen auch Deine Fluggastrechte durch, zahlen Dich aber erst aus, wenn sie Geld von der Airline erhalten haben. Das kann manchmal mehrere Monate oder Jahre dauern – wenn der Anbieter klagen muss. 

Die Preise sind sehr unterschiedlich. Einige Anbieter verlangen einen höheren Anteil von der Entschädigung, wenn ein Gerichtsverfahren nötig ist. Bei den Inkassodienstleistern musst Du mit einem Anteil zwischen 23 und 50 Prozent von der Ausgleichszahlung rechnen, wie die Finanztip-Untersuchung ergeben hat.

Finanztip hat acht Unternehmen näher unter die Lupe genommen, fünf davon sind Finanztip-Empfehlung: SOS Flugverspätung, Aviclaim, Fairplane, flug-verspaetet.de und Passengers Friend. Wie Finanztip bei der Analyse vorgegangen ist, liest Du im Ratgeber zu Fluggasthelfern.

SOS Flugverspätung
SOS Recht GmbH, Berlin
  • Honorar von 23,7 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • fordert auch Zusatzkosten ein
  • viel Erfahrung – seit 2016 tätig
  • rund 5.000 Auszahlungen in 2025

Finanztip empfiehlt vier weitere Inkassodienstleister, die insgesamt mehr als die Hälfte aller möglichen Punkte erreichten. Die Unterschiede zwischen den Empfehlungen findest Du in unserer Anbietertabelle übersichtlich dargestellt. Sollte ein Fluggasthelfer Deinen Fall ablehnen, lohnt es sich für Dich, auch bei anderen Anbietern anzufragen. Die Annahmekriterien können unterschiedlich sein.

Aviclaim Logo
Aviclaim
ProBe ASP BV, Niederlande
  • Honorar von 35 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Kostenausweis
  • fordert auch Zusatzkosten ein
  • viel Erfahrung – seit 2016 tätig
  • rund 3.500 Auszahlungen in 2025
Fairplane
Fairplane Fluggastrechte
Prozessfinanzierer FP Passenger Service GmbH, Wien
  • Honorar von 24 bis 35 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • fordert auch Zusatzkosten ein
  • sehr viel Erfahrung – seit 2011 tätig
  • rund 45.000 Auszahlungen in 2025
Flug verspätet Logo
flug-verspaetet.de
Yource GmbH, Winsen/Luhe
  • Honorar von 35 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Kosternausweis
  • fordert auch Zusatzkosten ein
  • viel Erfahrung – seit 2015 in Deutschland tätig
  • rund 50.000 Auszahlungen in 2025
  • Zusatzgebühr von 15 Prozent (Rechtsweggebühr)
Passengers Friend Logo
Passengers Friend
Passengers friend GmbH, Lüdinghausen
  • Honorar von 36 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • fordert auch Zusatzkosten ein
  • viel Erfahrung – seit 2015 tätig
  • rund 5.500 Auszahlungen in 2025

4. Ist eine eigene Klage oder der Gang zur Anwaltskanzlei sinnvoll?

Du kannst auch selbst gegen die Airline klagen oder die Angelegenheit an eine Anwaltskanzlei übergeben. Das  ist mit einem Kostenrisiko und Aufwand verbunden. Wenn Du gewinnst, musst Du allerdings nichts an einen Rechtsdienstleister zahlen, Deinen Anwalt zahlt dann die Fluggesellschaft.

Rechne damit, einen Vorschuss zahlen zu müssen, damit die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt tätig wird. Deine Rechtsschutzversicherung solltest Du bei einer kleineren Ausgleichszahlung nicht in Anspruch nehmen, besonders dann nicht, wenn Deine Selbstbeteiligung hoch ist.

Hat die Fluggesellschaft ihren Firmensitz im Ausland, kannst Du auch ohne anwaltliche Unterstützung das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen einleiten. Es handelt sich dabei um ein standardisiertes Verfahren mit geringen Kosten. 

Ein Finanztip-Leser berichtete uns, dass er auf diesem Weg erfolgreich seine Rechte gegen eine Airline mit Sitz in Portugal durchsetzen konnte. Er hatte sich zunächst erfolglose an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr gewendet. Die Airline lehnte  nämlich den Schlichtungsvorschlag ab, erkannte aber die Forderung im gerichtlichen Verfahren später an.

Hast Du weitere Rechte bei Flugverspätung?

Bei Flugverspätung hast Du neben der Entschädigung zusätzlich Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Hotel, Transport und Verpflegung (Art. 9 Fluggastrechte-VO). 

Verschiebt sich Dein Abflug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft die Übernachtung in einem Hotel organisieren und bezahlen sowie den Transport zwischen Flughafen und Hotel.

Die Fluggesellschaft muss Dir auch kostenlos Getränke und Verpflegung anbieten, und zwar in angemessenem Verhältnis zu Deiner Wartezeit. Müssen die Reisenden zum Beispiel einen halben Tag bis zum Abflug warten, kannst Du eine warme Mahlzeit erwarten. Bietet Dir die Airline nichts an, kaufst Du Dir etwas zu essen und zu trinken und reichst die Rechnung später ein.

Bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden muss Dir die Airline unaufgefordert schriftliche Informationen über Deine Rechte aushändigen (Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO). Informiert Dich die Airline nicht, muss sie Deine außergerichtlichen Anwaltskosten übernehmen, falls Du einen Anwalt beauftragt hast (BGH, 01.09.2020, Az. X ZR 97/19).

Steht Dir zusätzlich zur Entschädigung Schadensersatz zu?

Zusätzlich zur Entschädigung kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen sogar noch Schadensersatz verlangen.

Musst Du Dir selbst ein Hotelzimmer suchen oder mit dem Bus, Taxi oder Mietwagen zum Hotel fahren, weil die Fluggesellschaft Dir nichts anbietet, kannst Du die Erstattung der Kosten als Schadensersatz verlangen. Denn die Fluggesellschaft ist ihren Pflichten zur Betreuung nicht nachgekommen (§§ 280, 249 BGB). Bewahre unbedingt alle Belege auf. Gute Fluggasthelfer fordern zusätzlich zur Ausgleichszahlung auch Schadensersatz für Dich ein.

Hast Du wegen der Verspätung aber zum Beispiel die Hotelkosten für eine Nacht umsonst gezahlt, weil die Kosten für das Zimmer am Urlaubsort auch anfallen, wenn Du noch nicht vor Ort bist oder nutzlose Mietwagenkosten, dann darf die Airline diese Kosten auf Deine Entschädigung anrechnen (Art. 12 FluggastrechteVO). Das bedeutet: Du bekommst sie nicht zusätzlich ersetzt.

Wie hat Finanztip die Anbieter ausgewählt?

Finanztip hat von Februar bis April 2026 sogenannte Legal-Tech-Unternehmen untersucht, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben: Sofortentschädiger und Inkassodienstleister. Alle hier empfohlenen Rechtsdienstleister haben die Finanztip-Testkriterien erfüllt. Sie verfügen über ausreichende Erfahrung, haben eine transparente Kostenstruktur und verwenden verbraucherfreundliche Allgemeine Geschäftsbedingungen. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber zu den Fluggasthelfern.

Das sind die Ergebnisse:

Fluggasthelfervergleich

Hinweis zum Vergleich von Fluggasthelfern

Finanztip hat für die Anbietertabelle Fluggastrechte-Portale zwischen Februar und April 2026 untersucht. 

Die Reihenfolge der Anbieter in der Tabelle erfolgt nach dem von Finanztip entwickelten Scoring. In das Scoring flossen unter anderem ein: die Bewertung von drei rechtlichen Fallprüfungen, die AGB der Anbieter, Zusatzgebühren, transparenter Ausweis der Kosten, Weitergabe von Verzugszinsen, Kundenbewertungen etc.

Die Empfehlungen erfolgen redaktiionell unabhängig. Die Auswahl der Fluggasthelfer in der Anbietertabelle erhebt keinen Anspruch auf einen vollständigen Marktüberblick. 

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

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