Nebenjobs - Wann der Arbeitgeber sie genehmigen muss
Der Chef kann Ihnen einen Nebenjob nicht so einfach verbieten, und zwar nicht mal, wenn er das in den Arbeitsvertrag hineingeschrieben hat.
Ihre Firma kann zwar von Ihnen verlangen, dass Sie während der vereinbarten
Arbeitszeit Ihre ganze Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Aber was Sie nach der Arbeit
machen, ist grundsätzlich Ihre freie Entscheidung. Sie müssen nur wieder fit sein, wenn
Sie dann andern Tags zur Arbeit wieder antreten müssen. Grundsätzlich gilt: Ein
vertraglich vereinbartes generelles Verbot von Nebentätigkeiten ist unwirksam, und Ihr
Arbeitgeber kann Ihnen nicht kündigen, nur weil Sie auch noch woanders arbeiten.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Sie im Nebenjob ausgerechnet bei der Konkurrenz
arbeiten oder Ihrem Chef selbst Konkurrenz machen wollen. Das muss sich Ihr Arbeitgeber
natürlich nicht gefallen lassen. Dann kann er Ihnen den Nebenjob verbieten und Ihnen
notfalls auch kündigen. Aber sonst gilt der Grundsatz: Freie Bahn dem Tüchtigen. Jede
andere Nebentätigkeit muss der Arbeitgeber genehmigen, wenn Ihr Hauptjob dadurch nicht
beeinträchtigt wird.
Übrigens: wenn Sie im Arbeitsvertrag drinstehen haben, dass Sie eine Nebentätigkeit
Ihrem Chef melden müssen, dann müssen Sie sich auch daran nicht unbedingt halten. Das
Bundesarbeitsgericht hat nämlich im Jahre 1997 entschieden, dass Sie auch bei einer
solchen Klausel im Arbeitsvertrag einen Nebenjob nur dann anmelden müssen, wenn ihn der
Chef verbieten könnte- sprich: Wenn sie ihm Konkurenz machen wollen oder wenn Sie
vorhaben, sich in Ihrem Zweitjob so zu engagieren, dass Sie unter Umständen in Ihrem
Hauptjob nicht mehr mit voller Power arbeiten können. Wenn sie also einen Nebenjob nicht
angemeldet haben, der Ihren Chef sowieso nichts angeht, dann kann Ihnen daraus auch kein
Strick gedreht werden. Trotzdem sollte man in solchen Fällen dem Chef doch lieber
Bescheid sagen. Denn genehmigen muss er Ihnen den Zweitjob meist sowieso, und außerdem
kann es später keinen Streit geben, wenn Ihr Chef Vornherein Bescheid weiß.
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