Midijob Verdienstgrenze Seit Januar 2023 verdienst Du im Midijob bis zu 2.000 Euro

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Du arbeitest in einem Midijob, wenn Du im Monat nicht weniger als 520,01 Euro (ab 2024: 538,01 Euro) und nicht mehr als 2.000 Euro verdienst.
  • Im Gegensatz zum Minijob musst Du bei Midijobs in Ren­ten­ver­si­che­rung und Co. einzahlen.
  • Allerdings zahlst Du nicht den vollen Beitragssatz, hast aber vollen Anspruch auf die Leistungen – zum Beispiel bei der Rente oder dem Ar­beits­lo­sen­geld.

So gehst Du vor

  • Es kann durchaus sein, dass Du als Midijobber Deine Lohnsteuer zurück bekommst. Dafür musst Du aber eine Steu­er­er­klä­rung machen. 
  • Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm oder einer Steuer-App.
  • Wir empfehlen für alle Fälle Wiso Steuer 2023 und Steuersparerklärung 2023 (ohne Photovoltaik). 
  • Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2023.
  • Für sehr einfache Fälle bietet sich auch eine Steuer-App an. In unserem ausführlichen App-Test haben uns Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix besonders überzeugt.

Minijobs kennt in Deutschland jeder. Aber wusstest Du, dass es auch Midijobs gibt? In diesen kannst Du mehr verdienen als im Minijob und genießt immer noch Vorteile, die dafür sorgen, dass Du am Ende mehr netto von Deinem Bruttogehalt hast.

Wenn Du jetzt denkst, dass Du auch mehr verdienen und einen Midijob, statt eines Minijobs ausüben willst, haben wir gute Nachrichten für Dich. Denn genau dieser Schritt ist seit Oktober 2022 und dann nochmal seit Januar 2023 deutlich attraktiver geworden. Warum das so ist und wie Du als Midijobber Deine Lohnsteuer zurück bekommst, kannst Du ganz einfach in diesem Ratgeber nachlesen.

Was ist ein Midijob?

Der Midijob hieß im Fachjargon bis 2019 noch Gleitzone. Mittlerweile ist er im Sozialgesetzbuch als Übergangsbereich definiert, was ihn auch ganz gut beschreibt.

Der Midijob ist eine Zwischenstufe zwischen den Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen sowie Arbeitsverhältnissen mit voller Beitragspflicht zu den Sozialversicherungen.

Deswegen gibt es bei Midijobs auch eine Verdientsunter- und Obergrenze. Verdienst Du 2023 bis zu 520 Euro im Monat, bist Du ein Minijobber. Im Jahr 2024 steigt die Grenze für den Minijob auf 538 Euro. Verdienst Du mehr als 2.000 Euro, hast Du einen „normalen“ Job und verlierst gewisse Beitragsvergünstigungen, die Dir der Midijob bietet. Bis Ende 2022 lag die Verdienstobergrenze noch bei 1.600 Euro.

Vorsicht: Wenn Du als Praktikant, im Bundesfreiwilligendienst, Auszubildender oder in Kurzarbeit innerhalb der Verdienstgrenzen für einen Midijob liegst, greifen für Dich trotzdem nicht die Vergünstigungen des Midijobs bei Steuer und Sozialversicherung.

Welche Sozialabgaben zahlst Du im Midijob?

Wie viel Beiträge Du für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Ren­ten­ver­si­che­rung zahlen musst, ist abhängig von der Höhe Deines Lohns.

Beginnend mit dem ersten Euro über 520 zahlst Du im Jahr 2023 laut Paragraf 20 des Sozialgesetzbuches 4 insgesamt rund 0,052% Prozent Beitragssatz für die Sozialversicherungen. Das bedeutet Du hast am Ende von Deinem 521 Euro Bruttogehalt 520,73 Euro Nettogehalt auf dem Konto. Die Höhe Deines Beitrags steigt linear mit Deinem Gehalt bis Du genauso viel zahlst wie beim vollen Beitragssatz von 20 bis 21 Prozent. Den musst Du zahlen, wenn Du die Verdienstobergrenze von 2.000 Euro überschreitest. Je näher Du an diese Grenze rückst, desto weniger netto hast Du demnach vergleichsweise von Deinem Brutto-Lohn.

Da 2024 die Grenze für den Minijob von 520 auf 538 Euro steigt, verändern sich die Zahlen ganz leicht. 

Die Verdienstobergrenze betrug Ende des Jahres 2022 noch 1.600 Euro. Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Kindern und einem Brutto-Gehalt von 1.600 Euro hatten damals ein Netto-Gehalt vor Steuern von 1.280,40 Euro. Durch die Anhebung der Verdienstobergrenze ergibt sich ab 2023 ein Netto-Gehalt vor Steuern von 1304,82 Euro. Das ist praktisch eine Lohnerhöhung von 24,42 Euro im Monat. 

Wie viel mehr Netto-Gehalt durch Anhebung der Verdienstgrenze?

Brutto-LohnNetto seit Oktober 20221Netto seit 20231Erhöhung 
1.600,00 €1.280,40 €1.304,82 €24,42 €
1.700,00 €1.360,43 €1.377,49 €17,07 €
1.800,00 €1.440,45 €1.450,16 €9,71 €
1.900,00 €1.520,48 €1.522,83 €2,36 €
2.000,00 €1.600,50 €1.595,50 €0,00 €

Quelle: Eigene Berechnungen Finanztip (Stand 2023). 1. Gerechnet mit Pflegebeitragssatz mit Kindern. 

Wie bist Du im Midijob sozialversichert?

Auch wenn Du weniger in die Ren­ten­ver­si­che­rung und Co. einzahlst, musst Du Dir keine Sorgen machen, das damit Nachteile verbunden sind. Du hast wie Arbeitnehmer in einem „normalen“ Job Anspruch auf die vollen Leistungen und Absicherungen der Ren­ten­ver­si­che­rung, Kran­ken­ver­si­che­rung und Pfle­ge­ver­si­che­rung. Auch wenn Du Deinen Midijob verlierst, bist Du im Gegensatz zum Minijob über die Arbeitslosenversicherung abgesichert. Trotz der verminderten Beiträge zur Ren­ten­ver­si­che­rung erwirbst Du auch dort volle Ansprüche. Heißt: Du erhöhst Deine Rente, bekommst Wartezeit gutgeschrieben und kannst Dir mit einem Midijob Anspruch auf eine Reha oder Er­werbs­min­de­rungs­ren­te sichern.

Vorsicht: Die verminderten Abgaben zu den Sozialversicherungen gelten nicht, wenn Du den Midijob zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung oder einem anderen Midijob ausübst und mit beiden Verdiensten über die 2.000-Euro-Grenze kommst. Dann zahlen Du und auch Dein Arbeitgeber für beide Beschäftigungen die vollen So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge.

Warum ist der Midijob attraktiver geworden?

Der Midijob ist attraktiver geworden, weil die Verdienstobergrenze im Oktober 2022 von 1.300 auf 1.600 Euro und dann zum Jahreswechsel nochmal auf 2.000 Euro erhöht wurde. Du kannst also noch mehr verdienen und behältst die Vorteile eines Midijobs.

Die größere Auswirkung hatte aber die bereits beschriebene neue Berechnung der So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge. Die gibt es ebenfalls erst seit Oktober 2022 und löste damit das Problem der sogenannten Minijob-Falle

Hintergrund: Nach alter Regelung schlugen die So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge bereits ab dem ersten Cent über der Verdienstuntergrenze von damals 450 Euro mit rund 10,06 Prozent zu Buche. Das sorgte dafür, dass es sich für manche Minijobber nicht lohnte, die Arbeitszeit geringfügig aufzustocken. Dann hätten sie sogar weniger netto vom Brutto gehabt als vorher.

Beispiel: Udo stockte seinen Minijob von 450 Euro auf einen Midijob mit 451 Euro auf. Weil er darauf nun die Sozialabgaben von rund 10,07 Prozent zahlen musste, hatte er am Ende nur 405,59 Euro auf dem Konto. Obwohl er also mehr gearbeitet hatte, verdiente er 45,41 Euro weniger. Um auf das gleiche Nettogehalt wie als Minijobber zu kommen, hätte Udo als Midijobber so viel mehr arbeiten müssen, dass er 510 Euro brutto verdient hätte. Er steckte in der Minijob-Falle.

Diese Minijob-Falle war auch dem Gesetzgeber ein Dorn im Auge. Der hat schon allein wegen der Sozialversicherungen ein Interesse daran, dass Du möglichst gut verdienst. Als Minijobber sorgst Du beispielsweise mit weniger oder wahlweise sogar gar keinen Einzahlungen in die Ren­ten­ver­si­che­rung schlechter für Dein Alter vor und der Staat muss Dich eventuell im Ruhestand unterstützen.

Deswegen landet jetzt von jedem mehr verdienten Euro brutto auch netto mehr auf Deinem Konto.

Beispiel: Hätte Udo nach der alten Regelungen seinen 520-Euro-Minijob auf einen 521-Euro-Midijob aufgestockt, hätte er rund 476 Euro netto verdient. Nach der neuen Regelung zahlt er stattdessen wie bereits erwähnt nur Sozialabgaben von 0,27 Cent und verdient netto 520,73 Euro.

Was gut für Udo und andere Midijobber ist, ist eher schlecht für die Arbeitgeber. Die müssen nämlich auch weiterhin einen großen Teil der jeweiligen Differenz zum vollen Arbeitnehmeranteil übernehmen. Die Ren­ten­ver­si­che­rung übernimmt den Teil des Beitragssatzes, der übrig bleibt. 

Wir haben Dir mal grafisch aufbereitet, wie viel mehr die neue Regelung im Vergleich zur alten Regelung von vor Oktober 2022 bringt.

1 Cent statt Befreiung von der Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht 

Im Minijob bist Du grundsätzlich in der Ren­ten­ver­si­che­rung pflichtversichert. Du zahlst aber nur 3,6 Prozent des Beitragssatzes. Bei 520 Euro sind das 18,72 Euro Beitrag im Monat. Ein Jahr Minijob erhöht Deine spätere Rente so um rund fünf Euro im Monat. Viele Minijobber lassen sich aber optional von der Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht befreien und bekommen so die 520 Euro komplett als Netto-Gehalt ausgezahlt, erhöhen aber nicht ihre Rente.

Die Neuregelung der So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge von Oktober bietet Dir aber eine bessere Möglichkeit: Wenn der Minijob Deine einzige Arbeit ist, solltest Du stattdessen Deinen Arbeitgeber fragen, ob er Dir eine Gehaltserhöhung um nur einen Cent im Monat gibt. Dann zahlst Du praktisch gar keinen Beitrag in die Ren­ten­ver­si­che­rung, erhältst Deinen Brutto-Lohn als Netto-Lohn und erhöhst trotzdem Deine Rente um rund fünf Euro nach einem Jahr. 

Das muss allerdings Dein Arbeitgeber mitmachen. Denn er muss nach der Gehaltserhöhung von einem Cent einen Großteil Deiner So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zahlen. Das kommt ihn teurer zu stehen, als Dich im Minijob-Bereich weiter arbeiten zu lassen. 

Was ist mit der Lohnsteuer im Midijob ?

Steuerlich gibt es keine speziellen Entlastungen für Midijobber. Es gelten der normale progressiv verlaufende Einkommensteuertarif und Deine Lohnsteuermerkmale wie zum Beispiel die Steuerklasse. Es kann aber trotzdem vorkommen, dass Du als Midijobber keine Lohnsteuern zahlst. Nämlich dann, wenn Du im Jahr nach Abzug von verschiedenen Pauschalen, wie der Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le mit Deinem Jahreseinkommen unter den Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr (Stand 2023) rutschtst. Der einfache Grundfreibetrag gilt für dich als Single in Steuerklasse 1, 2 und 4. In Steuerklasse 2 kannst Du den Ent­last­ungs­be­trag von 4.260 für dich geltend machen, was zusätzlich die Wahrscheinlichkeit verringert, dass Du Steuern zahlen musst. In unserer Tabelle kannst Du nachschlagen, wieviel Lohnsteuer ab welchem Monatslohn 2023 fällig werden. 

 Voraussichtliche Lohnsteuer 
Monatsgehalt BruttoSteuerklasse 1 und 4Steuerklasse 2
1.200 €0,00 €0,00 €
1.300 €1,50 €0,00 €
1.400 €15,00 €0,00 €
1.500 €30,83 €0,00 €
1.600 €48,58 €0,00 €
1.700 €68,16 €5,33 €
1.800 €89,33 €19,58 €
1.900 €109,25 €34,25 €
2.000 €129,41 €50,58 €

Quelle: BMF Lohn- Einkommensteuerrechner (Stand 2023) / Gerechnet ohne Kirchensteuer und ohne Zusatzbeitrag Pfle­ge­ver­si­che­rung 

Wenn Du in der Steuerklasse 3 bist, gilt für dich der doppelte Grundfreibetrag von 21.816 Euro als Grenze. Es ist so gut wie ausgeschlossen, dass Du selbst bei einem Midijob-Gehalt von 2.000 Euro im Monat bei Steuerklasse 3 Lohnsteuer zahlen musst. 

Steuerklasse 3 gilt aber nur für dich, wenn Dein Ehepartner oder Deine Ehepartnerin in Steuerklasse 5 ist. Umgekehrt bedeutet das, dass Du in Steuerklasse 5 immer Steuern auf deinen Midijob-Lohn bezahlst, weil Dein Grundfreibetrag dann schon durch Deinen Partner oder Deine Partnerin genutzt wird.

Du zahlst außerdem auf jeden Fall Steuern, wenn Dein Midijob-Lohn nach Steuerklasse 6 als Nebenjob besteuert wird. 

Deine Lohnsteuer wird Dir aber wie anderen Arbeit­nehmern auch erst einmal vom Gehalt abgezogen. Damit Du das Geld über eine Steuerrückerstattung wiederbekommst, musst Du also unbedingt eine Steu­er­er­klä­rung machen. Das kannst Du schnell und einfach mit einer Steuer-Software oder eine Steuer-App erledigen. Wir haben bei Finanztip die verschiedenen Programme und Apps für Dich getestet. 

Mehr dazu im Ratgeber Steuersoftware

  • Wir empfehlen als Steuerprogramm für alle Fälle Wiso Steuer 2023 und Steuersparerklärung 2023 (ohne Photovoltaik). Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2023.

  • Für sehr einfache Fälle bieten sich auch die Steuer-Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix an.

 Zum Ratgeber

Generell profitierst Du als Arbeitnehmer im Midijob hauptsächlich von geringeren Sozialabgaben. Was Du und Dein Chef tatsächlich zahlen müssen, kannst Du mithilfe des Midijob-Rechners des Portals ihre-vorsorge.de der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung nachschlagen. 

Die jeweilige Kran­ken­kas­se ist bei den Midijobs für die Anmeldung des Jobs zuständig und zieht auch die Sozialabgaben ein. Die Minijob-Zentrale bleibt außen vor. Sie ist, wie der Name schon sagt, nur für das Melde- und Beitragsverfahren bei Minijobs zuständig.

Die Regelung für Midijobber gilt nicht für Auszubildende und Praktikanten. Nicht anwendbar ist sie auch für eine Nebenbeschäftigung, die Du zusätzlich zu einer so­zial­ver­si­che­rungs­pflicht­ig­en Hauptbeschäftigung mit einem gemeinsamen Monatslohn von mehr als 2.000 Euro ausübst. In solchen Fällen musst Du wie auch Dein Arbeitgeber für beide Beschäftigungen die vollen So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zahlen.

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