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| Anleihen: Nachranganleihen (Tier 1-Anleihen) - Grundlagen | |
Nachranganleihen haben oftmals eine sehr lange bis "unendliche" Laufzeit. Der Emittent hat oft das Recht, ab einem vorher festgelegten Zeitpunkt die Anleihe zu kündigen, er muss dies aber nicht tun. Im Rahmen der Finanzkrise haben einige Banken den ersten Kündigungstermin verstreichen lassen, weil die Zinsen der laufenden Anleihe für sie attraktiver waren, als sie es bei einer neuen gewesen wären.
Der Zinskupon ist bei Nachranganleihen in den ersten Jahren fest, wandelt sich aber meist nach dem ersten Kündigungstermin in einen variablen um. Auch, ob der Anleger immer seine Zinsen erhält, ist je nach Anleihebedingungen verschieden. Bei einigen wird immer gezahlt, bei anderen nur, wenn im selben Jahr eine Dividende ausgeschüttet wird oder die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sich gut darstellt.
Tier 1-Anleihen sind nachrangige Bankanleihen. Kreditinstitute begeben nachrangige Schuldverschreibungen, die allen anderen Verbindlichkeiten der emittierenden Bank nachgeordnet sind. Wird die Bank zahlungsunfähig, erhalten zunächst die anderen Gläubiger ihr Geld. Dabei gibt es verschiedene Abstufungen der Nachrangigkeit. Mit der Ausgabe nachrangiger Anleihen können die Banken Eigenkapital - aufgeteilt nach Kernkapital (Tier 1) und Ergänzungskapital (Tier 2) - bilden, mit dem die Banken ihre Geschäftsrisiken unterlegen.
Tier 1-Anleihen sind im Liquidationsfall nachrangig zu Senior-Anleihen (erstrangige Anleihen), nachrangigen Anleihen, Genussscheinen und stillen Beteiligungen. Die Ansprüche der nachrangigen Bankanleihen-Gläubiger rangieren jedoch vor denen der Aktionäre. Da nachrangige Tier-1-Anleihen vom Risiko her mehr einer Aktie als einer Anleihe ähneln, dürfen die Kreditinstitute sie teilweise als Eigenkapital darstellen.
Tier 1-Anleihen werden in der Bilanz des Emittenten dem Kernkapital zugeordnet. Bedingungen: Unendliche Laufzeit, Kündigungsrecht des Emittenten frühestens nach fünf bis 10 Jahren, dann zu jedem Kupontermin und wenn genügend Mittel für eine Rückzahlung vorhanden sind. Läuft die Tier 1-Anleihe weiter, steigen die Zinsen in der Regel und die Verzinsung ändert sich von fix auf variabel. Wegen ihrer Ausgestaltung und Nachrangigkeit werden sie manchmal auch "Preferred Shares" genannt.
Lower Tier 1-Anleihen sind Bonds, deren Gläubiger im Konkursfall an vorletzter Stelle stehen. UpperTier 1-Anleihen sind zum Beispiel Genussscheine. Da nach dem International Accounting Standards (IAS) Genussscheine nicht mehr als Eigenkapital, sondern als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, sind sie für Banken nicht mehr interessant. Tier-1-Anleihen sind für institutionelle Anleger attraktiver. Das Angebot an Genussscheinen hat daher abgenommen.
Es kann durchaus sein, dass im Zuge der Umsetzung der beim G-20-Gipfel in Pittsburgh beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung von Eigenkapital, die Behandlung der verschiedenen Tier 1-Anleihen anders qualifiziert wird. Viele ausgegebene Tier-1-Anleihen werden in den Jahren 2013 bis 2015 fällig. Es kann für die Banken daher sinnvoll sein, die Bonds weiterlaufen zu lassen. Denn wegen der großen Geldmengenausweitung in den Jahren 2008 und 2009 rechnen viele Finanzmarktexperten mit steigenden Zinsen in den nächsten Jahren.
Fazit: Nachranganleihen (zum Beispiel nachrangige Bankanleihen) wenden sich an institutionelle Anleger. Es besteht kein Gläubigerschutz und kein fester Rückzahlungstermin. Der Emittent legt die Kündigungsmodalitäten fest. Die Rendite ist naturgemäß höher als bei Senior-Anleihen.
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