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Vorsorge / Altersvorsorge / Betriebsrente / private Rente     bei Finanztip.de

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Durch die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre ist eine eine neue Altersrente geschaffen worden. Einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat, wer

Damit wird ab dem Jahr 2012 eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt. Wer mindestens 45 Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt hat, erhält auch weiterhin mit dem 65. Lebensjahr die Rente ohne Rentenabschlag. Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes zählen als erfüllte Wartezeit mit.

Auf diese Wartezeit von 45 Jahren werden aber keine Schul- und Studienzeiten angerechnet. Akademiker sind daher praktisch ausgeschlossen. Auch ist eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente vor dem 65. Lebensjahr nicht möglich. Mit dieser besonderen Form der Altersrente wird den Menschen entgegengekommen, die ein langes Arbeitsleben hinter sich gebracht haben.

Zusammenfassende Voraussetzungen im Detail
Ein Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht auf Antrag für Personen,

Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden angerechnet:

Nicht berücksichtigt werden:

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