Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für fast alle Arbeitnehmer und wenige Selbständige. Sie ist eine tragende Säule der Alterssicherung.
- Grundlage der gesetzlichen Rente ist das Umlageverfahren: Die aktuellen Beitragszahler finanzieren jeweils die aktuellen Rentner.
- Das Alter für den regulären Renteneintritt steigt bereits schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Gehst Du früher in den Ruhestand, bekommst Du weniger Rente.
So gehst Du vor
- Auch für Dich wird die gesetzliche Rente wahrscheinlich nicht ausreichen, um den Lebensstandard aus dem Arbeitsleben im Ruhestand zu halten.
- Prüfe daher, ob Du Deine Rente durch freiwillige Beiträge erhöhen kannst, und kümmere Dich so früh wie möglich um eine zusätzliche private Vorsorge.
- In unserem E-Paper erfährst Du, welche Sparquote bei Deinem Alter und Einkommen sinnvoll ist.
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Inhalt
- Wann beginnt die Rente?
- Wieviel Rente wirst Du bekommen?
- Welche Infos findest Du in der jährlichen Renteninformation?
- Wer ist alles pflichtversichert?
- Wie hoch ist der Beitrag zur Rentenversicherung?
- Wie funktioniert die gesetzliche Rente?
- Wie viel kannst Du zur Rente hinzuverdienen?
- Darfst Du freiwillig Beiträge einzahlen?
- Musst Du auf Renteneinkünfte Steuern und Abgaben bezahlen?
Die gesetzliche Rente ist der wichtigste Baustein für Deine Altersvorsorge. Er sollte aber auf keinen Fall der Einzige sein. Denn wer heute einzahlt, bekommt später im Schnitt nicht einmal die Hälfte seines letzten Bruttogehalts als Rente. Der gewohnte Lebensstandard lässt sich damit im Alter nur schwer halten. Zusätzliche private Altersvorsorge ist ein Muss.
Wann beginnt die Rente?
Es gibt verschiedene Regelungen, die es ermöglichen, früher oder später das Berufsleben zu beenden. Das Grundmodell ist die Regelaltersrente. Seit einigen Jahren steigt die Altersgrenze für den Renteneintritt in diesem Modell schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre. Wer im Jahr 1964 oder später geboren wurde, wird erst mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen können, ohne dass seine Rente gekürzt wird.
Im Jahr 2026 dürfen Neurentner des Jahrgangs 1959 im Alter von 66 Jahren und zwei Monaten ihre normale Altersrente beantragen. Der Jahrgang 1960 muss zwei Monate länger im Berufsleben bleiben.
Übersicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze
| Geburtsjahr | Anhebung um Monate | auf Jahr | und Monat |
|---|---|---|---|
| 1955 | 9 | 65 | 9 |
| 1956 | 10 | 65 | 10 |
| 1957 | 11 | 65 | 11 |
| 1958 | 12 | 66 | 0 |
| 1959 | 14 | 66 | 2 |
| 1960 | 16 | 66 | 4 |
| 1961 | 18 | 66 | 6 |
| 1962 | 20 | 66 | 8 |
| 1963 | 22 | 66 | 10 |
| 1964 | 24 | 67 | 0 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung (Stand: Februar 2025)
Wann beginnt die Rente für schwerbehinderte Menschen?
Auch für schwerbehinderte Menschen mit mindestens 35 Beitragsjahren wird die Regelaltersgrenze schrittweise angehoben. Sie wird bis zum Jahr 2029 auf 65 Jahre steigen. Menschen des Jahrgangs 1961 konnten 2025 ab einem Alter von 64 Jahren und sechs Monaten neu in Regelaltersrente gehen. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.
Ab wann hast Du Anspruch auf eine Altersrente?
Anspruch auf die Regelaltersrente hast Du, wenn Du mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast. Das nennt sich Mindestversicherungszeit oder auch Wartezeit.
Was sind besonders langjährig Versicherte und die Rente mit 63?
Wer 45 Jahre lang rentenversichert war, darf mit frühestens 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand gehen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das nennt sich Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Auch dabei gibt es eine Übergangsregelung zur Anhebung der Altersgrenze. Für Jahrgänge ab 1964 ist die vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Jahren möglich.
Wieviel Rente wirst Du bekommen?
Deine Ansprüche sammelst Du in Form von Entgeltpunkten, umgangssprachlich Rentenpunkte. Sie bemessen sich nach der Höhe des Arbeitseinkommens. Und zwar so:
Einen Entgeltpunkt sammelt, wer im jeweiligen Jahr genau so viel verdient, wie alle Versicherten im Durchschnitt. Für dieses exakte Durchschnittsentgelt fehlen im laufenden Jahr logischerweise die vollständigen Daten. Deswegen wird dafür das vorläufige Durchschnittsentgelt anhand der Lohnentwicklung der vergangenen zwei Jahre geschätzt. In diesem Jahr beträgt dieses Durchschnittsentgelt brutto 51.944 Euro.
Wer nur die Hälfte des Durchschnitts verdient, bekommt einen halben Entgeltpunkt gutgeschrieben. Wer das Doppelte verdient, erhält zwei Punkte. Einem Entgeltpunkt ist ein Geldwert zugeordnet, der sogenannte Rentenwert. Ein Punkt bringt seit Juli eine Rente von 40,79 Euro.
Wer in seinem Berufsleben zum Beispiel 40 Entgeltpunkte angesammelt hat, erhält im Ruhestand 40 x 40,79 Euro = 1631,60 Euro im Monat. Davon zieht die Rentenversicherung allerdings noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Auch musst du je nach Rentenhöhe auch Steuern darauf abführen.
Mit welcher Formel wird Deine Rente berechnet?
Wenn von einer Rentenerhöhung die Rede ist, dann ist im Prinzip eine Erhöhung des Wertes der Entgeltpunkte gemeint. Die Rentenversicherung rechnet zum Renteneintritt die Entgeltpunkte mit einer Formel in eine Rente um: monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor.
Mit dem Zugangsfaktor werden Auf- oder Abschläge berücksichtigt, die zum Beispiel durch einen verfrühten Start in den Ruhestand entstehen können. Der Rentenartfaktor bezieht sich auf verschiedene Höhen der Rentenarten. Zum Beispiel beträgt eine Zahlung bei teilweiser Erwerbsminderung nur die Hälfte einer vollen Rente.
Die Rentenformel kannst Du auch selbst anwenden, um Dir einen besseren Überblick über Deine Altersvorsorge zu verschaffen. Das ist einfacher als Du vielleicht denkst. Hilfe findest Du in unserem Ratgeber zur Rentenformel.
Können die Renten sinken?
Die gesetzliche Rentengarantie schließt eine Senkung der Renten aus. Die Höhe der Renten wird allen Prognosen zufolge sogar weiter steigen. Nur wird der Anstieg nicht mit dem Anstieg der Löhne Schritt halten. Dafür sorgt der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor. Dieser dämpft den Anstieg der Renten, um das System für die jüngeren Jahrgänge bezahlbar zu halten. Bis 2031 ist der Nachhaltigkeitsfaktor ausgesetzt worden, um das aktuelle Rentenniveau zu stabilisieren.
Durch das Umlageverfahren ist die Entwicklung der Rentenhöhe an die Entwicklung der Löhne gekoppelt. Steigt der durchschnittliche Lohn pro Kopf der jetzigen Arbeitnehmer, steigt auch die Rente der jetzigen Rentner. Stichtag für eine Anpassung ist immer der 1. Juli eines Jahres. Wenn die Löhne sinken, wird die Rente aber nicht gekürzt. Das verhindert die Rentengarantie.
In diesem Jahr werden die Renten voraussichtlich um 3,73 Prozent steigen. Der genaue Wert wird stets im Frühjahr festgelegt, wenn die Daten zur Entwicklung der Löhne vorliegen. Ein Rentenpunkt ist derzeit 40,79 Euro wert. Trifft die Prognose ein, steigt der Wert eines Entgeltpunktes am 1. Juli auf 42,31.
Gibt es Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt?
Wer vor dem Erreichen seiner Altersgrenze Rente beantragen möchte, muss Abschläge auf die Auszahlungen hinnehmen. Jeder Monat vorzeitiger Ruhestand kostet 0,3 Prozent der monatlichen Rentenzahlung. Voraussetzung dafür sind 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung (Altersrente für langjährig Versicherte).
Ein Beispiel: Ein Mann, 1962 geboren, müsste laut Gesetz bis zum Alter von 66 Jahren und acht Monaten arbeiten, um abschlagsfrei in die Regelaltersrente zu gehen. Kommt er nicht auf 45 Beitragsjahre und möchte trotzdem mit 63 Jahren in Rente gehen, sinkt seine Rente, und zwar um 0,3 Prozent x 40 (= 12 Prozent). Denn für eine abschlagsfreie Rente hätte er noch 40 Monate mehr arbeiten müssen.
Das sind allerdings noch nicht alle Einbußen bei der vorgezogenen Altersrente. Worauf Du dich gefasst machen musst, wenn Du in Frührente gehen willst, liest Du in unserem Ratgeber zu Abzügen bei der Rente ab 63.
Warum reicht die Rente oft nicht zum Leben?
Du wirst in der Regel viel weniger Rente bekommst, als Du in den letzten Berufsjahren verdient hast. Die Höhe der durchschnittlich ausgezahlten Brutto-Renten liegt laut den neusten Zahlen der Deutschen Rentenversicherung, kurz DRV, für 2023 bei rund 1100 Euro. Diese Zahl ist aus statistischen Gründen mit Vorsicht zu genießen. So sollte man zum Beispiel wissen, dass die Renten von Frauen im Schnitt mit circa 900 Euro deutlich niedriger liegen als die von Männern mit 1.350 Euro.
Der Grund: Frauen konnten vor allem in der Vergangenheit wegen der Kinderbetreuung oft nur Teilzeit arbeiten und so weniger Rentenansprüche ansammeln als Männer.
Oft wird als Modell für Rechnungen zur Rentenhöhe der Eckrentner herangezogen. Diese Werte sind aber keinesfalls mit einer repräsentativen Altersrente zu vergleichen. Der Eckrentner ist ein Angestellter, der 45 Jahre lang immer im Bundesdurchschnitt verdient hat. Ein solcher Rentner bekam laut den aktuellen Zahlen der DRV 2025 eine Bruttorente von 1.835 Euro. Nach Abgaben an die Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuern bleiben davon noch circa 1.614 Euro übrig.
Wieso solltest Du zusätzlich privat vorsorgen?
Die gesetzliche Rente wird den Wenigsten im Alter reichen, um den Lebensstandard zu halten. Umso wichtiger ist es, dass Du Dich früh mit Deiner Rentenlücke beschäftigst und zusätzlich privat vorsorgst. Wir bei Finanztip empfehlen dafür einen flexiblen Sparplan mit günstigen und weltweiten Aktien-Indexfonds (ETFs).
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Welche Infos findest Du in der jährlichen Renteninformation?
Du erhältst jedes Jahr eine Renteninformation, wenn Du mindestens 27 Jahre alt bist und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hast. Darin berechnet die Deutsche Rentenversicherung für verschiedene Szenarien die Höhe Deiner potenziellen Rentenzahlung.
Zum einen findest Du dort die Höhe Deiner vollen Erwerbsminderungsrente und die Höhe Deiner Regelaltersrente, die Du mit Deinen bisher gesammelten Ansprüchen erreichen würdest. Zusätzlich zeigt die Renteninformation, wie sich Dein Rentenanspruch entwickelt, sofern Du weiterhin so verdienst wie im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre.
Eine Hochrechnung zur Rentenhöhe zeigt exemplarisch, wie Deine Rente ausfallen würde, sollte das Rentenniveau jährlich um ein oder zwei Prozent steigen werden. Falls Du diese Hochrechnung nicht bekommst, kannst Du sie unkompliziert auf der Website der Versicherung anfordern oder direkt in der Digitalen Renteninformation nachschlagen.
Besonders in den ersten Jahren nach dem Berufseinstieg sind die Berechnungen der Rentenversicherung zur Altersrente kaum aussagekräftig. Denn die Rechnung stützt sich auf die vergangenen fünf Jahre. Dort fließen dann möglicherweise noch Beitragszahlungen aus einem schlecht bezahlten Nebenjob ein. Deine prognostizierte Altersrente nach fünf vollen Berufsjahren sollte aber deutlich höher ausfallen.
Wer ist alles pflichtversichert?
Nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sondern auch Selbstständige, vor allem Handwerker oder Hebammen, können Pflichtmitglieder in der Rentenversicherung sein. Zusätzlich hast Du als Selbstständiger die Möglichkeit, freiwillig Beiträge zu zahlen. Selbstständige müssen ihren Beitrag komplett allein tragen, außer sie sind Mitglied in der Künstlersozialkasse. Denn in diesem Fall übernimmt sie den Arbeitgeberanteil.
Wer erwirbt außerdem Rentenansprüche?
Durch einige Sonderregelungen zählen auch Zeiten ohne eigene oder mit reduzierten Beiträgen zur Mindestversicherungszeit für die Rente dazu. Pflichtversichert sind:
- Mütter oder Väter während der Kindererziehungszeit: Für Kinder wird einem der beiden Elternteile drei Jahre lang jeweils etwa ein Entgeltpunkt zugeschrieben. Diese Regelung ist als Mütterrente bekannt. Den zusätzlichen Rentenanspruch gibt es auch, wenn der Elternteil nebenbei arbeitet. Allerdings wird der Anspruch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung angerechnet.
- pflegende Angehörige: Die Pflegekasse zahlt für sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe ist abhängig vom Pflegeaufwand und wird individuell berechnet.
- Menschen mit Behinderung
- Wehrdienstleistende oder Menschen im Bundesfreiwilligendienst
- Empfänger von Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder anderen Unterhaltsersatzleistungen
- teilweise auch Studenten mit Nebenjob
Welche Phase in Deinem Leben wie für die Rente zählt, kannst Du schnell und einfach in unserem Ratgeber zu den Beitragsjahren in der Rentenversicherung nachlesen.
Sind Minijobber rentenversichert?
Als Minijobber bist Du grundsätzlich rentenversichert. Für einen Minijob fallen Beiträge für die Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent an, die der Arbeitgeber zahlt. Die restlichen 3,6 Prozent bis zum vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent zahlst Du aus Deinem Gehalt. Verdienst Du das maximale Minijob-Gehalt, das dieses Jahr 603 Euro beträgt, bleiben Dir also knapp 536 Euro. Bei einer Beschäftigung in einem Privathaushalt musst Du als Arbeitnehmer für einen vollen Rentenversicherungsbeitrag allerdings 13,6 Prozent als Eigenleistung zahlen, weil der Arbeitgeber in diesem Fall nur fünf Prozent pauschal leistet.
Als Minijobber kannst Du Dich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dann wird der Minijob aber auf die Rentenhöhe und die Mindestversicherungszeit nicht voll angerechnet.
Sind Midijobber rentenversichert?
Auch bei einem Midijob zahlst Du als Angestellte nicht den vollen Beitrag in die Rentenversicherung ein. Das führt im Gegensatz zum Minijob seit 2019 nicht mehr zu reduzierten Ansprüchen an die Rentenversicherung. Wie viel von Deinem Lohn für die Rentenversicherung abgeht, ist abhängig von der Höhe Deines Gehalts.
Bei der diesjährigen Untergrenze von 603 Euro im Monat liegt der Beitragssatz praktisch bei null Prozent und steigt dann linear bis zum halben Beitragssatz von 9,3 Prozent. Dieser gilt bei der diesjährigen Midijob-Obergrenze von 2.000 Euro im Monat. Die Differenz zum vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent übernehmen Dein Arbeitgeber und die DRV.
Die geänderte Berechnung des Beitragssatzes gilt seit Oktober 2022. Ausführliche Informationen dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Midijobs.
Wie hoch ist der Beitrag zur Rentenversicherung?
Der Pflichtbeitrag für die Rentenversicherung liegt seit Anfang 2018 bei 18,6 Prozent. Er wird jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. 2028 erwartet die Rentenversicherung eine deutlich Anhebung des Beitragssatzes auf dann 19,8 Prozent.
Der prozentuale Beitragssatz wird aber nur bis zu einer Höchstgrenze auf das Einkommen angerechnet, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Die Grenze liegt in diesem Jahr bei 8.450 Euro monatlich. Auf das Jahr gerechnet sind das 101.400 Euro. Wer mehr verdient, muss auf das Einkommen über der Grenze keinen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen
Wie funktioniert die gesetzliche Rente?
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland basiert auf einem Umlageverfahren. Das bedeutet: Die aktuelle Generation der Beitragszahler finanziert die Rente der heutigen Rentner. Das eingezahlte Geld wird direkt umgelegt und ausgezahlt. Wer heute arbeitet, bekommt seine Rente später entsprechend durch die folgende Generation der Kinder und Enkelkinder finanziert. Man spricht daher auch von einem Generationenvertrag.
Über Jahrzehnte hat das Umlageverfahren grundsätzlich gut funktioniert. Mit dem demografischen Wandel kommt auf die deutsche Rentenkasse allerdings die größte Herausforderung seit ihrem Bestehen zu. Die steigende Lebenserwartung sowie konstant niedrige Geburtenzahlen sorgen dafür, dass die deutsche Bevölkerung im Durchschnitt immer älter wird. Das heißt, dass immer weniger Arbeitende die aktuellen Renten finanzieren. Außerdem steht für die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er der Ruhestand bevor. Seit 2025 gehen die Baby-Boomer in Rente.
Um diesen Trend zu begegnen, wurde das Rentenniveau bereits mehrfach gesenkt. Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, dass das System mit weiteren Reformen zukunftsfest gemacht werden soll. Die gesetzliche Rente soll nach seinen Vorstellungen nur noch einen Teil zu einem Gesamtversorgungsniveau beitragen. Konkrete Änderungen erarbeitet derzeit eine Kommission. Sie soll ihre Ergebnisse noch im Sommer 2026 vorlegen.
Welche Renten gibt es?
Wenn von der Rente die Rede ist, dann ist meistens die Altersrente gemeint. Die Altersrente beziehen die Versicherten, wenn sie ihr Renteneintrittsalter erreicht haben. Zu den Altersrenten gehören außerdem die vorgezogene Altersrente – umgangssprachlich als Rente ab 63 bekannt – und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Neben diesen Altersrenten gibt es aber noch weitere Rentenarten. Die nach Beziehern zweitgrößte Rentenart in Deutschland ist die Erwerbsminderungsrente. Sie sichert Menschen ab, die wegen Krankheit nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können.
Mit der Hinterbliebenenrente sind Angehörige von gesetzlich Rentenversicherten abgesichert. Sie wird noch einmal aufgeteilt in die Witwen- und die Waisenrente.
Bei der Grund- und der Mütterrente handelt es sich trotz des irreführenden Namens nicht um eigene Rentenarten. Es sind Zuschläge auf die Altersrente, die aufgrund von Altersarmut oder als Anerkennung von Kindererziehung gezahlt werden.
Wie viel kannst Du zur Rente hinzuverdienen?
Ruhestand bedeutet nicht unbedingt, nie wieder zu arbeiten. Auch wer in Rente ist, darf weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen.
Wer regulär in Rente geht, darf unbegrenzt hinzuverdienen. Das Flexi-Rentengesetz ermöglicht es Dir, aus dem Zuverdienst weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Dadurch steigt Dein Rentenanspruch.
Seit 2023 gilt das auch für die Rentner und Rentnerinnen, die ab 63 Jahren in den Ruhestand gegangen sind. Denn die Hinzuverdienstgrenze und damit auch der Hinzuverdienstdeckel wurde für vorgezogene Altersrenten abgeschafft. Das ist eine Reaktion auf den Fachkräftemangel, der sich durch die bevorstehende Rente der Baby-Boomer noch verschärfen dürfte.
Daher will die Regierung Anreize für Rentner und Rentnerinnen schaffen, weiter zu arbeiten. Neben der Frührente noch einem Job nachzugehen, lohnt sich in aller Regel.
Seit diesem Jahr ist es noch attraktiver, über die Regelaltersgrenze hinweg weiter zu arbeiten. Für abhängig Beschäftigte wurde zu Jahresbeginn die so genannte Aktivrente eingeführt. Damit dürfen Arbeitnehmer bis zu 2000 Euro monatlich oder 24.000 Euro im Jahr steuerfrei dazuverdienen.
Darfst Du später in Rente gehen?
Wer die Regelaltersgrenze erreicht, muss nicht sofort seine Arbeit niederlegen. Du darfst den Renteneintritt auch nach hinten verschieben. Jeder Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, in dem Du nicht die Rente beantragst, steigert Deine Auszahlung um einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Arbeitest Du weiter, erhöhst Du Deine Rente zusätzlich, weil Du weiterhin in die Rentenkasse einzahlst.
Wie kannst Du Abschläge vermeiden?
Abschläge durch einen vorzeitigen Ruhestand kannst Du mit zusätzlichen Beitragszahlungen ausgleichen. Nach dem Flexi-Rentengesetz darfst Du ab dem Alter von 50 Jahren Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten, um Abschläge auszugleichen. Dadurch kaufst Du Dir praktisch Entgeltpunkte nach. Das kann sich grundsätzlich lohnen. Warum das so ist und worauf Du bei den Sonderzahlungen achten solltest, liest Du in unserem Ratgeber zum Kauf von Entgeltpunkten.
Bringt Pflege mehr Rente?
Wenn Du eine Angehörige pflegst, erhältst Du unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben – und kannst dadurch Deine Rente aufbessern. Seit Inkrafttreten der Flexi-Rente können auch Rentner, die zum Beispiel den Ehepartner pflegen, dadurch zusätzliche Rentenpunkte erwerben.
Voraussetzung ist, dass der Gepflegte mindestens Pflegegrad 2 oder höher hat, Du mindestens zwei Tage und mindestens zehn Stunden die Woche pflegst und das für mindestens zwei Monate im Jahr.
Beziehst Du bereits Rente, musst Du mit der Rentenkasse Kontakt aufnehmen. Um das Modell zu nutzen, musst Du Dich als Teilrentner einstufen lassen und mindestens auf ein Prozent Deiner gesetzlichen Rente verzichten. In Summe lohnt sich das aber meist. Die Rentenversicherung rechnet das auf Anfrage für Dich durch.
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Darfst Du freiwillig Beiträge einzahlen?
Mit freiwilligen Beiträgen kannst Du Deine zukünftige Rente erhöhen, beziehungsweise überhaupt einen Rentenanspruch aufbauen.
Freiwillige Beiträge kannst Du nur zahlen, wenn Du nicht pflichtversichert bist. Dafür musst Du Dich nur beim zuständigen Rentenversicherungsträger anmelden und angeben, ab wann Du welche Beiträge zahlen möchtest. Die DRV berät Dich beim Antrag.
Freiwillig einzuzahlen, lohnt sich besonders, wenn Du durch wenige zusätzliche Zahlungen die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen kannst. Das ist die Grundvoraussetzung, um in Deutschland eine Rente zu erhalten.
Ein Beispiel: Anette hat 1990 ein Kind zur Welt gebracht und dadurch insgesamt 30 Monate Beitragszeit erworben. Für die Mindestversicherungszeit fehlen ihr weitere 30 Monate. Zahlt sie für diese freiwillig Beiträge nach, erwirbt sie einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente ohne jemals sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen zu sein.
Für jedes Kind gibt es automatisch drei Jahre Kindererziehungszeit und damit drei Rentenpunkte für ein Elternteil gutgeschrieben.
Wenn Du Dich freiwillig rentenversicherst, kannst Du die Höhe und die Zahl der Beiträge selbst bestimmen. in diesem Jahr müssen die Beiträge mindestens 112,16 Euro und dürfen höchstens 112,16 Euro pro Monat betragen. In den meisten Fällen kannst Du die Beiträge für ein Jahr noch bis zum 31. März des Folgejahres nachzahlen. In wenigen Ausnahmen, etwa wie im obigen Beispiel von Anette, sind freiwillige Beiträge aber auch noch viele Jahre später möglich.
Musst Du auf Renteneinkünfte Steuern und Abgaben bezahlen?
Das hängt von der Höhe Deiner Rente ab. Der zu versteuernde Anteil Deiner Rente ist abhängig vom Jahr, in dem Du in Rente gehst. Bekommst Du in diesem Jahr erstmalig eine Rente, musst Du dauerhaft 84 Prozent Deiner Rente versteuern. Dieser Wert bleibt über Deinen gesamten Ruhestand gleich. Generell wird der steuerpflichtige Anteil der Rente schrittweise angehoben - jedes Jahr um 0,5 Prozent. Wer dementsprechend 2058 in Rente geht, muss 100 Prozent seiner Rente versteuern.
Bleibt Dein Einkommen allerdings unter dem Grundfreibetrag von aktuell 12.348 Euro im Jahr, musst Du auf Deine Rente auch keine Steuern zahlen. Unabhängig davon, wie hoch der Prozentsatz für Dich ist. Das gilt aber nur, wenn Du außer Deiner Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen von mehr als den mit der Aktivrente freigestellten 24.000 Euro im Jahr hast, oder die Aktivrentenregel für Dich nicht gilt. Wie hoch die Steuern auf Deine Rente tatsächlich ausfallen, hängt dann von Deinem persönlichen Einkommensteuersatz ab.
Warum musst Du bei einer Rentenerhöhung aufpassen?
Wer durch die Rentenerhöhung im Juli über den Grundfreibetrag kommt, muss seine Rente dieses Jahr erstmalig besteuern. Doch da auch der Grundfreibetrag in den vergangenen Jahren gestiegen ist, dürften die allermeisten Rentner weiterhin unter der Freibetragsgrenze blieben. Er liegt dieses Jahr bei 12.348 Euro.
Ein Beispiel: Beate bekam im ersten Halbjahr des letzten Jahres eine monatliche Rente von 950 Euro. Durch die Rentenerhöhung im vergangenen Juli stieg ihre Rente auf rund 1000 Euro. Ihr Jahreseinkommen in diesem Jahr liegt daher bei 12.000 Euro. Dieser Wert hätte früher über dem steuerlichen Grundfreibetrag gelegen. Da aber auch dieser gestiegen ist, auf 12.348 Euro, bleibt Beates Rente weiterhin komplett steuerfrei.
Wie hoch sind die Krankenkassenbeiträge?
Auf die gesetzliche Rente musst Du Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zahlen oder Dich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Der Beitragssatz beträgt in beiden Fällen 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag. Der beträgt aktuell 2,9 Prozent. Die andere Hälfte des Beitragssatzes und des Zusatzbeitrags übernimmt die Rentenversicherung. Rentner in der privaten Krankenversicherung haben ein Recht auf einen Zuschuss.
Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung?
Für Rentner mit Kindern liegt der Beitragssatz in der Regel bei 3,4 Prozent. Kinderlose Rentner zahlen hingegen einen erhöhten Beitragssatz von vier Prozent. Die Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen Rentner im Gegensatz zur Krankenversicherung komplett allein. Hast Du als Rentner ungewöhnlicherweise mehrere Kinder, die jünger als 25 Jahre sind, wirst Du bei der Pflegeversicherung stärker entlastet. Das und noch mehr wichtige Infos zum Thema haben wir Dir in unserem Ratgeber zur Pflegeversicherung für Rentner aufgeschrieben.
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