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Regelaltersrente und Rente mit 67 Jahren

Die Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Unter Regelaltersgrenze ist das Renteneintrittsalter zu verstehen, das erreicht sein muss, damit ein Anspruch auf eine Regelaltersgrenze entsteht. Die Tabelle zum vollen Renteneintritt ist für die Frage "Ab wann kann ich in Rente gehen" zu verwenden. Versicherte haben mithin Anspruch auf die "normale" Altersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Die Regelaltersrente wird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (vgl. § 35 SGB VI). Der Artikel Vertrauensschutzregelung bei Rente mit 67 erläutert die besonderen Regelungen für versicherte Personen der Geburtsjahrgänge 1948 bis 1954 (Vertrauensschutz).

Stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze
Versicherte, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze in Stufen angehoben. Der § 235 SGB VI enthält die Tabelle zur stufenweise Erhöhung der Regelaltersgrenze.

Die Regelaltersgrenze wird vom Jahr 2012 an beginnend mit dem Jahrgang 1947 bis zum Jahr 2029 stufenweise auf 67 Jahre angehoben (§ 235 Abs. 2 S.2 SGB VI). Die Stufen der Anhebung der Regelaltersgrenze betragenn zunächst einen Monat pro Jahrgang (von 65 auf 66 Jahre) und anschließend ab dem Jahrgang 1959 zwei Monate pro Jahrgang (Regelaltersgrenzenanhebung von 66 auf 67 Jahre). In dieser Übergangsphase ist die Regelaltersgrenze mithin abhängig vom Geburtsjahr. Personen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze somit erst mit 67 Jahren (siehe nachstehende Tabelle).

Einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Regelaltersrente hat grundsätzlich, wer

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Tabellarische Übersicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze
GeburtsjahrAnhebung um Monateauf Jahrauf Monat
19471651
19482652
19493653
19504654
19515655
19526656
19537657
19548658
19559659
1956106510
1957116511
195812660
195914662
196016664
196118666
196220668
1963226610
196424670

Wer das 67. Lebensjahr vollendet hat und keinen Rentenanspruch erworben hat, kann sich die eingezahlten Beiträge erstatten lassen. Eine höhere Rente kommt in Betracht, wenn jemand die Regelaltersrente trotz erfüllter Wartezeit erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nimmt. Das Renteneintrittsalter ist mithin erreicht, die Leistungen werden aber noch nicht gezahlt. Die Regelaltersrente erhöht sich dann um einen Zugangsfaktor in Entgeltpunkten. Die Auswirkungen sind aber recht gering.

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