Das Wichtigste in Kürze
- Finanzinstitute in Deutschland behalten 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne ein - hinzu kommt darauf der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Die Abgeltungssteuer wird dann automatisch ans Finanzamt abgeführt.
So gehst Du vor
- In Deiner Steuererklärung musst Du normalerweise keine Kapitalerträge angeben. Es sei denn, es wurde hierfür noch keine Abgeltungssteuer einbehalten.
- Du kannst den Abzug von Abgeltungssteuer umgehen. Stelle hierfür bei Deinen Banken Freistellungsaufträge. Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2023 für Ledige 1.000 Euro und 2.000 Euro für Verheiratete, zuvor waren es 801 und 1.602 Euro.
- Hast Du ein sehr geringes Einkommen, kannst Du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese gibst Du Deiner Bank, damit sie gar keine Abgeltungssteuer einbehält.
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Sparer und Sparerinnen, die Geld anlegen in Form von Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikaten, sind von der Abgeltungssteuer betroffen. Sie wird seit 2009 fällig für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne – sogenannte Kapitaleinkünfte. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie wird von der Bank in Deutschland einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Übrigens: Gebräuchlich und auch richtig sind beide Schreibweisen des Begriffs: sowohl Abgeltungssteuer als auch Abgeltungsteuer mit nur einem „s“ in der Mitte.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent plus darauf 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Das ergibt 26,375 Prozent - wenn Du nicht kirchensteuerpflichtig bist.
Wenn Du in der Kirche bist, erhöht sich die Abgeltungssteuer nochmals. Zwar greift nicht der komplette Kirchensteuersatz von 8 beziehungsweise 9 Prozent, doch am Ende beträgt die Abgeltungssteuer mit Soli und Kirchensteuer für Dich
- 27,82 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern sowie
- 27,99 Prozent in allen anderen Bundesländern.
Die zugehörige Rechnung ist etwas komplizierter, da die Kirchensteuer zuerst den Steuersatz der Abgeltungssteuer etwas mindert. Grund: Die Kirchensteuer zählt zu den absetzbaren Sonderausgaben. Die Abgeltungssteuer wird um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenen Kirchensteuer gemindert. Was das konkret bedeutet, kannst Du in der folgenden Tabelle nachlesen.
Wie wird die Abgeltungssteuer mit Soli und Kirchensteuer berechnet?
| Kirchensteuer | 8 % (Ba-Wü, Bayern) | 9 % (andere Länder) | keine Kirchensteuer |
| geminderte Abgeltungssteuer | 24,51 % | 24,45 % | 25 % |
| anteilige Kirchensteuer | 1,96 % | 2,20 % | 0 % |
| anteiliger Soli | 1,35 % | 1,34 % | 1,38 % |
| Abgeltungssteuer | 27,82 % | 27,99 % | 26,38 % |
Quelle: Finanztip-Berechnung, gerundet auf zwei Nachkommastellen (Stand: 10. November 2025)
Du siehst, dass die Abgeltungssteuer zwischen 26,38 und 27,99 Prozent liegt.
Die rechtlichen Grundlagen zur Abgeltungssteuer findest Du in Paragraf 32d Einkommensteuergesetz (EStG). Weitere Details und Beispiele kannst Du im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 14. Mai 2025 finden.
Wie kommt die Kirchensteuer zum Finanzamt?
Alle Kapitaleinkünfte unterliegen der Kirchensteuer. Seit 2015 erhalten die Banken die Information über die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden vom Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (BZSt) und führen die Kirchensteuer direkt an das Finanzamt ab.
Früher musstest Du dafür einen Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer stellen. Wer diesen Antrag vor 2015 nicht gestellt hatte, musste die Kirchensteuer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zahlen.
Was bedeutet die Abgeltungssteuer für Dich?
Wenn Du zum Beispiel 3.000 Euro Kapitaleinkünfte hast und entsprechend Abgeltungssteuer zahlst, spielt es meist keine Rolle, wie viel Einkommen Du sonst noch hast. Eine Top-Managerin mit Spitzensteuersatz zahlt genauso viel Abgeltungssteuer auf die 3.000 Euro wie der einfache Büroangestellte.
Nur wenn Du ein sehr geringes Einkommen hast, kannst Du die Steuer in der Steuererklärung in der Anlage KAP drücken, indem Du einen Antrag auf Günstigerprüfung stellst. Wie das genau geht, kannst Du im Ratgeber zur Anlage KAP nachlesen.
Wie kannst Du Abgeltungssteuer vermeiden?
Willst Du keine Abgeltungssteuer zahlen, kannst Du Freistellungsaufträge erteilen, bei sehr geringem sonstigen Einkommen eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder Kapitalverluste mit Gewinnen verrechnen. Damit kannst Du Abgeltungssteuer verhindern - teilweise oder komplett.
Achtung: Seit 2009 hat der Gesetzgeber die Abrechnung von Werbungskosten in der Steuererklärung gestrichen. Somit dürfen auch Kosten für einen Kredit, der für den Kauf von Wertpapieren verwendet wird, nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Alles ist mit der Abgeltungssteuer “abgegolten”.
Wie hilft Dir ein oder mehrere Freistellungsaufträge bei der Abgeltungssteuer?
Mit einem oder gleich mehreren Freistellungsaufträgen kannst Du pro Person insgesamt 1.000 Euro von der Besteuerung freistellen. Dann führt die Bank bis zur Höhe Deines jeweiligen Freistellungsauftrags keine Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab.
Beachte: Die Summe alle Freistellungsaufträge darf für Ledige maximal 1.000 Euro betragen. Freistellungsaufträge kannst Du auch unterjährig ändern und so den Steuerabzug über Deine diversen Depots optimieren. Dafür musst Du Deiner Bank einen schriftlichen Auftrag erteilen. Ausführliche Informationen findest Du im Ratgeber zum Freistellungsauftrag.
Die 1.000 Euro für Singles entsprechen genau dem Sparerpauschbetrag. Ehepaare haben sogar 2.000 Euro. Diese Werte gelten seit 2023, zuvor waren es 801 und 1.602 Euro. Mehr dazu gibt es im Ratgeber zum Sparerpauschbetrag.
Hast Du den Freistellungsauftrag vergessen oder mehrere nicht optimal verteilt, kannst Du Dir Deinen Sparerpauschbetrag immer noch im Folgejahr in Deiner Steuererklärung sichern.
Wem hilft eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung?
Wer ein sehr geringes Einkommen, aber höhere Kapitaleinkünfte hat, sollte beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Erfolgversprechend sollte das am ehesten für Schüler, Studentinnen und Rentner sein. Die Regel lautet: Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen inklusive der Kapitaleinkünfte unterhalb des Grundfreibetrags liegt, sollte die NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Die Bescheinigung gibst Du Deiner Bank, damit sie überhaupt keine Abgeltungssteuer einbehält. Details dazu gibt es im Kapitel zur Nichtveranlagungs-Bescheinigung im Ratgeber zum Freistellungsauftrag.
Wie hilft die Verrechnung von Kapitalverlusten?
Du kannst Deine Abgeltungssteuer minimieren, wenn Du Verluste aus Kapitalerträgen mit den positiven Einkünften aus Deinen Anlagen verrechnest.
Beispiel: Erzielst Du nach dem Verkauf einer Lebensversicherung einen Verlust, so kannst Du diesen mit Deinen Zinserträgen aus Sparkonten verrechnen. Aktienverluste darfst Du aber nur mit Kursgewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnen. Die Verlustrechnung ist zum Teil recht kompliziert, schau gern in das Kapitel zur Verlustverrechnung im Ratgeber zur Anlage KAP rein.
Worauf fällt die Abgeltungssteuer an?
Die Abgeltungssteuer fällt auf sehr viele Geldanlage-Produkte an. Finanztip zeigt Dir die wichtigsten Beispiele.
Fällt auf eine Kapitallebensversicherung Abgeltungssteuer an?
Ob Du auf die Auszahlung Deiner Kapitallebensversicherung Abgeltungssteuer zahlen musst, hängt wesentlich vom Alter der Lebensversicherung ab. Die Faustregel lautet: Hast Du vor 2005 einen Lebensversicherung abgeschlossen, ist die Auszahlung fast immer steuerfrei. Hast Du später abgeschlossen, musst Du auf einen Teil Deines Gewinns aus dem Verkauf Steuern zahlen.
Was sind die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit einer Lebensversicherung?
Vollkommen steuerfrei sind einmalige Auszahlungen – also das komplette eingezahlte Kapital plus die Erträge aus diesem Kapital – aus einer Lebensversicherung, wenn der Vertrag folgende Bedingungen erfüllt:
- die Laufzeit beträgt mindestens zwölf Jahre
- Vertragsbeginn war vor dem 1. Januar 2005
- die Todesfallleistung beträgt mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme
- es wurden über mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt
Wie viel Steuern zahlst Du bei neueren Verträgen?
Hast Du Deine Lebensversicherung nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, musst Du die Hälfte des Gewinns zum persönlichen Steuersatz versteuern - also nicht als Abgeltungssteuer. Voraussetzungen dafür sind:
- der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre
- die Auszahlung erfolgt erst nach dem 60. Lebensjahr, bei Verträgen ab 2012 ab 62 Jahren.
Läuft der Vertrag zwischen Dir und der Versicherungsgesellschaft noch keine zwölf Jahre und werden entsprechende Kapitalerträge aus der Versicherung schon vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt, bist Du als Versicherter verpflichtet, die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf den jeweiligen Betrag zu entrichten.
Ausführlichere Informationen zu diesem Thema findest Du im Ratgeber Lebensversicherung versteuern.
Wie läuft die Abgeltungssteuer bei Zinsen, Aktien und Anleihen?
Sämtliche Zinserträge unterliegen seit 1. Januar 2009 der Abgeltungssteuer. Das gilt auch für die gesamte Dividende und Aktiengewinne. Versteuern musst Du immer, die Haltedauer spielt - anders als vor 2009 - keine Rolle mehr. Es gilt also seitdem die einfache Formel: Aktien verkaufen - Steuern zahlen. Bei Anleihen unterliegen Zinsen und Kursgewinne der Abgeltungssteuer.
Was gilt bei ETFs bei der Abgeltungssteuer?
Fondserträge, egal ob ausgeschüttet oder wieder angelegt, sind mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Gewinne aus Veräußerung von Fonds wie ETFs, Anteilen und Termingeschäften werden bei Ausschüttung von der Abgeltungssteuer erfasst.
Achtung: Ab 2018 sind Teile der Fondserträge bei Aktien- und Mischfonds pauschal steuerbefreit, dafür fällt die Anrechnung von Quellensteuer weg. Details dazu im Ratgeber zum Investmentsteuerreformgesetz.
Welche steuerlichen Regeln gelten für Dachfonds?
Bei Anteilen an einem Dachfonds, die vor 2009 angeschafft wurden, gilt die vor 2009 bestehende Rechtslage solange, bis der Fonds ausgezahlt und dann eine neue Anlage mit dem Geld getätigt wird. Da sie erst am Ende der Laufzeit steuerlich bewertet werden, können mit solchen Fonds, die je nach Ausrichtung Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen erzielen, langfristig abgeltungssteuerfreie Erträge erzielt werden. Erträge aus Dachfonds, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, unterliegen dagegen komplett der Abgeltungssteuer. Du solltest Dir also gut überlegen, ob Du Dich von solchen Anteilen trennst.
Was musst Du bei Finanzinnovationen beachten?
Kursgewinne aus Finanzinnovationen wie Zertifikaten mit Kapitalgarantie oder aus Aktienanleihen, fallen ohne Berücksichtigung einer Frist stets unter die Abgeltungssteuer.
Das gilt auch für Zertifikate ohne Kapitalgarantie. Ausnahme: Risikozertifikate, die vor dem 15. März 2007 gekauft wurden, sind nach einjähriger Haltedauer steuerfrei.
Das Finanzgericht Niedersachsen (Beschluss vom 18. März 2022, Az. 7 K 120/21) hatte das Bundesverfassungsgericht in einem konkreten Fall angerufen. Allerdings hat das zuständige Finanzamt kurz darauf am 2. Juni 2022 mitgeteilt, dass es die angefochtenen Einkommensteuerbescheide geändert und somit doch der Klage entsprochen habe (Beschluss vom 18. August 2022). Daraufhin haben das Finanzamt und der Kläger den Rechtsstreit einvernehmlich für erledigt erklärt. Das Bundesverfassungsgericht musste deshalb nicht mehr eingreifen.
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Sind "alte" Aktien steuerfrei?
Für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, die bis Ende 2008 gekauft wurden, gilt: Du kannst diese auch heute noch steuerfrei verkaufen.
Beachte: Generell gilt für den Aktienverkauf das Prinzip „first in, first out“. Das heißt, dass zuerst angeschaffte Wertpapiere als zuerst verkauft gelten. Dementsprechend werden diese steuerlich behandelt. Das kannst Du zu Deinem Vorteil ausnutzen. Hast Du beispielsweise 100 Fresenius-Aktien 2008 erworben und zudem ein Jahr später weitere 100 und willst nun 150 davon verkaufen, dann kannst Du 100 davon steuerfrei verkaufen und musst nur von den anderen 50 Stück Aktiengewinne versteuern.
Um solche Bestände leichter voneinander abgrenzen zu können, ist es in vielen Fällen besser, neue Anlagen in einem zweiten Depot zu verwahren. Die günstigsten Depots findest Du in unserem Ratgeber.
Was gilt für alte Investmentfonds?
Mit der seit 2018 geltenden Reform der Investmentbesteuerung wurde der Bestandsschutz von Investmentfonds aufgehoben: Anleger zahlen dann auf Erträge, die Altfonds ab 2018 erzielen, Abgeltungssteuer jährlich auf eine Pauschale und bei Verkauf. Erträge, die bis Ende 2017 erzielt wurden, bleiben steuerfrei. Für Privatanleger gibt es aber einen Freibetrag von stolzen 100.000 Euro.
Um den Freibetrag nutzen zu können, sollten Besitzer von Altfonds diese unbedingt halten. Bist Du betroffen, schau in das Kapitel zur neuen Besteuerung für Altfonds im Ratgeber zur Investmentsteuerreform rein.
Unser Podcast zum Thema
Was ist mit der Steuer für ausländische Kapitalerträge?
Auf Kapitalerträge, die Du im Ausland erzielst, musst Du Kapitalertragsteuer zahlen.
Ist Dein Konto oder Depot im Ausland oder kommen die Kapitalerträge von einer ausländischen Bank oder der ausländischen Tochter einer deutschen Bank, wird keine Abgeltungssteuer einbehalten. Das betrifft Kunden, die zum Beispiel bei der Leaseplan Bank oder CA Consumer Finance ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto haben.
Als Depot- oder Kontoinhaber hast Du die Pflicht, solche ausländischen Kapitalerträge, für die keine Abgeltungssteuer einbehalten wurde, in der Anlage KAP Deiner Steuererklärung anzugeben. Inländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug musst Du dort ebenfalls eintragen.
Hast Du Dein Depot oder Konto hingegen bei einer inländischen Bank, führt diese - wie oben beschrieben - die Abgeltungssteuer automatisch an das deutsche Finanzamt ab, sofern die Erträge über den Freibetrag von 1.000 Euro hinausgehen und Du einen Freistellungsauftrag gestellt hast.
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