Handwerkerleistungen Steuer Mit Handwerkerkosten bis zu 1.200 Euro Steuern sparen

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Handwerkerleistungen kannst Du bis zu 1.200 Euro Steuern sparen - immer 20 Prozent der jeweiligen Arbeits- und Fahrtkosten.
  • Du kannst nur von Handwerkerleistungen steuerlich profitieren, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber von welchen, die etwas Neues schaffen.
  • Du brauchst ordentliche Rechnungen und darfst nicht bar zahlen.

So gehst Du vor

  • Welche Handwerkerleistungen das Finanzamt fördert, erfährst Du in der Finanztip-Checkliste.

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Das Kinderzimmer müsste mal wieder gestrichen, die Haustür lackiert werden und ein neuer Teppich könnte auch nicht schaden. Doch oft fehlt die Zeit oder auch die Lust, solche Verschönerungen selbst zu erledigen. Oder die Arbeiten sind zu kompliziert, zum Beispiel die Reparatur der Waschmaschine. Beauftragst Du damit einen Handwerker, lassen sich bis zu 1.200 Euro Steuern sparen - wenn Du einige Regeln beachtest.

Was sind steuerliche begünstigte Handwerkerleistungen?

Zu den steuerlich begünstigten Handwerkerleistungen zählen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Deiner selbst genutzten Wohnung, Deinem Haus oder Deinem Grundstück. Bis zu 6.000 Euro dieser Kosten kannst Du in der Steuererklärung geltend machen, davon bekommst Du 20 Prozent und damit maximal 1.200 Euro Steuern erstattet. Geregelt sind diese Handwerkerleistungen im Einkommensteuergesetz (§ 35a EStG)

Was zählt zu den Handwerkerleistungen?

Die Finanzämter erkennen unter anderem als Handwerkerleistungen an:

  • Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus
  • Austausch oder Renovierung von Fenstern und Türen
  • Öffnen einer Haus- oder Wohnungstür durch einen Schlüsseldienst
  • Dach- oder Fassadenarbeiten
  • Wartung der Heizungsanlage
  • Pflasterarbeiten auf dem Hof vor dem Haus
  • komplette Gebühren für den Schornsteinfeger
  • die Kontrolle des Blitzableiters
  • Verlegung von Bodenbelägen wie Fliesen, Teppich oder Parkett
  • Modernisierung der Einbauküche oder des Badezimmers
  • Reparatur von Haushalts- und Elektronikgeräten wie Wasch- und Geschirrspülmaschinen sowie Computern, sofern sie der Handwerker im Haushalt repariert hat - dabei gilt: Wenn das Gerät in einer Hausratversicherung mitversichert werden kann, ist es grundsätzlich möglich, dass die Reparaturkosten als Handwerkerleistungen absetzbar sind.

Was ist mit Instandhaltungsleistungen?

Wenn Anlagen auf ihre ordnungsgemäße Funktion hin überprüft werden – unabhängig, ob damit einem Schaden vorgebeugt werden soll oder ob es der Schadensbeseitigung dient - ist das eine steuerlich anerkannte Handwerkerleistung. Das betrifft unter anderem die folgenden Instandhaltungsleistungen:

  • TÜV-Kontrolle beim Fahrstuhl,
  • Überprüfung einer Blitzschutzanlage,
  • Legionellenprüfung,
  • Dichtheitsprüfung bei Abwasserleitungen und
  • Hausanschlusskosten an die Versorgungs- und Entsorgungsnetze, sofern es sich nicht um Herstellungskosten handelt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Dichtheitsprüfung einer Abwasseranlage durch einen Handwerker eine steuerbegünstigte Leistung sein kann (Urteil vom 6. November 2014, Az. VI R 1/13). Schließlich erhöhe die regelmäßige Überprüfung von Geräten und Anlagen auf deren Funktionsfähigkeit die Lebensdauer. Selbst wenn dafür eine Bescheinigung „für amtliche Zwecke“ erstellt werde, sei dies keine gutachterliche Tätigkeit.

Eine umfassende Liste von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen findest Du in der Finanztip-Checkliste. Noch ausführlicher ist die Liste, die das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben vom 1. September 2021 auf acht Seiten veröffentlicht hat.

Checkliste Handwerkerkosten

Mithilfe unserer Checkliste kannst Du prüfen, welche Handwerkerkosten bei Dir angefallen sind.

Zum Download

Was musst Du bei Handwerkerleistungen beachten?

Damit Deine Ausgaben für Handwerkerleistungen vom Finanzamt anerkannt werden, musst Du vor allem auf einer Rechnung bestehen und die Rechnungssumme überweisen. Bedenke auch, dass nicht immer alle Kosten auf der Rechnung steuerlich anerkannt werden. Wir gehen jetzt auf diese Punkte im Detail ein und beantworten weitere Fragen. 

Was muss in der Rechnung stehen?

Die schriftliche Rechnung des Handwerkers sollte die folgenden Informationen enthalten:

  1. Erbringer der Dienstleistung mit Name, Anschrift und Steuernummer
  2. Empfänger der Leistung
  3. Art und Ort der Leistung
  4. Inhalt der Leistung
  5. Zeitpunkt der Leistungserstellung
  6. Entgelt, das gegebenenfalls aufzuschlüsseln ist zwischen abziehbaren Lohn- und Fahrtkosten auf der einen Seite und nicht abziehbaren Materialkosten auf der anderen Seite

Es sollte aufgeführt sein, wo genau die Handwerkerleistung ausgeführt wurde. Besprich mit Deinem Handwerker oder Deiner Handwerkerin vorher, dass Du den Arbeitslohn sowie die Fahrtkosten absetzen willst. Er wird dann sicherlich Bescheid wissen und Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Prüfe bei Erhalt der Rechnung dennoch, ob das auch geschehen ist. Wenn nicht, verlange eine neue. Der Handwerksbetrieb darf den Rechnungsbetrag auch prozentual in Arbeits- und Materialkosten aufteilen, solange er dabei realistisch bleibt. Bei Wartungsaufträgen etwa für Deine Heizung akzeptieren die Finanzämter auch eine Anlage zur Rechnung, aus der hervorgeht, wie hoch der anteilige Arbeitslohn ist.

Warum darfst Du nicht mit Bargeld zahlen?

Das Finanzamt wird Deine Rechnung steuerlich nur dann als Handwerkerleistungen anerkennen, wenn Du nicht bar - sondern per Überweisung bezahlt hast. Andere unbare Zahlungsformen wie Kreditkartenzahlung gehen aber auch. 

Lass Dich also nicht zur Barzahlung überreden, auch wenn es nur um eine vergleichsweise geringe Summe geht. Dies gilt zum Beispiel für Schlüsseldienste, die meistens Barzahlung verlangen. Vereinbare bereits bei der telefonischen Beauftragung, dass Du eine Rechnung erhältst und den Betrag überweist. Das geht auch über ein mobiles Gerät für die Kartenzahlung. Hebe die nötigen Unterlagen zudem mindestens zwei Jahre auf. Belege musst Du generell erst dann einreichen, wenn das Finanzamt Dich dazu auffordert. 

Ob es sich um einen eingetragenen Handwerksbetrieb handelt, ist für den Steuerabzug der Handwerkerkosten nicht entscheidend - wohl aber, dass die Arbeiten legal sind. Schwarzarbeit zählt selbstverständlich nicht. 

Welche Kosten lassen sich steuerlich geltend machen? 

Steuerlich geltend machen kannst Du den Lohn für handwerkliche Arbeiten. Auch Fahrt- und Gerätekosten fallen darunter. Gleiches gilt für Verbrauchsmittel, die für die Arbeiten nötig sind, etwa Klebeband und Abdeckplanen bei Malerarbeiten. Auch die Arbeitskosten für die Entsorgung von Abfällen sind absetzbar – aber nur dann, wenn das ein Teil Deines Auftrags für Modernisierungsarbeiten ist. Die Mehrwertsteuer setzt Du mit an.

Welche Kosten lassen sich nicht steuerlich geltend machen?

Nicht absetzen kannst Du die Materialien, die für die Arbeiten nötig sind. Als Beispiele seien dafür Tapeten, Farben und Fliesen genannt. Diese zahlst Du also ganz allein - ein Steuerabzug als Handwerkerleistung ist dafür ausdrücklich nicht vorgesehen.

Achte also unbedingt darauf, dass in der Rechnung die verschiedenen - absetzbaren und nicht absetzbaren - Posten genau aufgeschlüsselt sein müssen. Ist das nicht der Fall, dürfte eine steuerliche Anerkennung der Handwerkerleistungen schwierig werden. 

Warum ist der Arbeitsort des Handwerkers entscheidend?

Es kommt für die steuerliche Anerkennung der Handwerkerkosten immer darauf an, wo die Leistung erbracht wurde. Arbeiten in der Werkstatt sind nicht steuerbegünstigt, nur die Arbeiten in Deiner Wohnung oder auf Deinem Grundstück.

Ein Beispiel: Der Handwerker hat ein Hoftor ausgebaut, dann in seiner Werkstatt repariert und anschließend wieder auf Deinem Grundstück montiert. In der Rechnung sollte der Handwerker seinen Arbeitskostenanteil für die Montage-Arbeiten vor Ort extra ausweisen. Denn dieser ist genauso wie die Fahrtkosten begünstigt. Für den Arbeitskostenanteil, der auf die Reparatur in der Werkstatt entfällt, bekommst Du keine Steuerermäßigung (BFH, Urteil vom 13. Mai 2020, Az. VI R 4/18). Beachte diese Aufteilung der Arbeitskosten, wenn Du beispielsweise Türen oder ein Geländer renovieren lässt.

Gelten für Handwerkerportale die gleichen Regeln?

Auch für Handwerkerleistungen, die Du auf einem Handwerkerportal im Internet beauftragt hast, gelten dieselben Spielregeln: Du brauchst eine korrekte Rechnung - und darfst die Rechnungssumme nicht bar zahlen.

Gilt die Steuerermäßigung nur für selbst genutzte Wohnungen?

Ja, die Handwerkerleistungen müssen in Deiner selbst genutzten Wohnung, Deinem eigenen Haus oder auf dem dazu gehörenden Grundstück erfolgen. Es kann auch die Zweitwohnung, eine Ferienwohnung oder ein Wochenendhaus sein. Falls Deine eigenen Kinder die Wohnung zeitweilig nutzen, ist das auch in Ordnung. Beachte auch, dass Du den Auftrag als Privatperson vergibst.

Darfst Du bei einem Neubau Handwerkerleistungen geltend machen?

Nein. Der Fiskus zahlt nur für Handwerkerkosten, die in einem bestehenden Haushalt ausgeführt werden, aber keine Neubaumaßnahmen.

Unproblematisch ist hingegen, wenn Du nachträglich eine ausfahrbare Markise über Deiner Terrasse anbringen lässt. Auch für Flächenerweiterungen gibt es die Steuerermäßigung – etwa für den nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses, den Bau eines Wintergartens oder Carports, Gartenbauarbeiten sowie die Errichtung von Außenanlagen, Zäunen, Wegen und Pflasterarbeiten. Der BFH hat zum Beispiel am 13. Juli 2011 entschieden (Az. VI R 61/10), dass bei umfangreichen Gartenarbeiten der Arbeitslohn auch dann absetzbar ist, wenn dabei eine neue Stützmauer errichtet wird. 

Sind Restarbeiten bei einem Neubau nach Einzug absetzbar?

Streit mit dem Finanzamt haben Steuerpflichtige regelmäßig, wenn sie nur wenige Monate nach dem Einzug in ihr neues Haus noch Restarbeiten wie den Außenputz erledigen lassen. Die Behörde sieht darin einen engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Neubau und verweigert oft den Steuerabzug.

Eine Familie aus Brandenburg hat sich erfolgreich gegen den Bescheid ihres Finanzamts gewehrt. Zwar lehnte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ihre Klage ab, doch nachdem die Familie gegen diese Entscheidung Revision beim BFH eingelegt hatte, änderte das Finanzamt – ohne Urteil – den Steuerbescheid zu ihren Gunsten (Beschluss vom 5. Juli 2018, Az. VI R 53/17) .

Ziehst Du also in Dein neues bewohnbares Heim ein und lässt später noch restliche Handwerkerarbeiten erledigen, dann solltest Du dafür den Handwerkerbonus in der Steuererklärung beantragen. Verweigert das Finanzamt den Steuerabzug, lege innerhalb eines Monats Einspruch ein. 

Zählt ein Gutachten im Vorfeld der Handwerkerleistung?

Wenn zum Beispiel vor den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen eine statische Berechnung erforderlich ist, lassen sich die Kosten für das statische Gutachten nicht steuerlich geltend machen. Das entschied der BFH am 4. November 2021, weil es sich um getrennte Tätigkeiten gehandelt habe (Az. VI R 29/19). 

Zuvor hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg noch zugunsten der betroffenen Familie entschieden (Urteil vom 4. Juli 2019, Az. 1 K 1384/19). Demnach habe es sich um eine unselbstständige, untrennbar mit der Hauptleistung verbundene Nebenleistung gehandelt. Wegen der engen sachlichen Verzahnung sei das eine einheitliche Handwerkerleistung

Was gilt bei öffentlichen geförderten Baumaßnahmen? 

Generell gilt, das Handwerkerleistungen nicht steuerlich begünstigt werden, wenn sie von der öffentlichen Hand steuerlich gefördert sind. 

So lassen sich die Handwerkerkosten nicht geltend machen, wenn Du für die Renovierung Deines Eigenheims oder Deiner Wohnung öffentliche Förderprogramme wie ein KfW-Darlehen zur Einsparung von CO2 in Anspruch nimmst.

Doch es gibt Fälle, in denen das mit der öffentlichen Förderung nicht so eindeutig ist. Die gleich folgenden Urteile zeigen Dir, ob Du betroffen sein könntest.

Sind Erschließungskosten für eine öffentliche Straße absetzbar?

Wird eine öffentliche Straße ausgebaut, müssen Anwohner in bestimmten Fällen einen Erschließungsbeitrag zahlen. Dieser lässt sich nicht Handwerkerleistung bei der Steuer geltend machen. Das entschied der BFH (Urteil vom 28. April 2020, Az. VI R 50/17).  Es fehle der der räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt der Betroffenen, so das Gericht.

Zuvor hatte das Finanzgericht (FG) Nürnberg die Erschließungskosten für den Ausbau einer öffentlichen Straße als Handwerkerkosten akzeptiert (Urteil vom 24. Juni 2015, Az. 7 K 1356/14). Weil im Gebührenbescheid keine separaten Arbeitskosten ausgewiesen wurden, schätzten die Nürnberger Richter deren Anteil an den Gesamtkosten.

Das FG Berlin-Brandenburg hatte das wie der BFH abgelehnt (Urteile vom 15. April 2015, Az. 11 K 11018/15 und vom 25. Oktober 2017 , Az. 3 K 3130/17).

Achtung: Begünstigt wären hingegen die Kosten für eine individuelle Grundstückszufahrt ab Abzweigung der öffentlichen Straße.

Was ist mit Kosten für die Wasserversorgung?

Hier kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an.

Der Haushalt eines Steuerpflichtigen wurde nachträglich an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen. Die Kosten für den Wasseranschluss erkennt der BFH als Handwerkerleistung an – auch den Teil, der auf den öffentlichen Straßenraum entfällt (BFH, Urteil vom 20. März 2014, Az. VI R 56/12). In dem Fall wurde das öffentliche Wasserverteilungsnetz mit der Anlage im Haus des Eigentümers verbunden. Der BFH stellte klar, dass hier die Handwerkerleistung in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt erfolgte und ihm diente. Deshalb wurde sie „im Haushalt“ erbracht. Ein Steuerabzug ist dann möglich.

In einem anderen Urteil ging es um einen Baukostenzuschuss für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung im öffentlichen Sammelnetz. Der Ausbau des Versorgungsnetzes kam jedoch nicht nur dem klagenden Grundstückseigentümer, sondern allen Nutzern des Versorgungsnetzes zugute. Deshalb sei die Handwerkerleistung nicht „im Haushalt“ erbracht worden, entschied der BFH und versagte – im Gegensatz zur Vorinstanz – eine Steuerermäßigung (BFH, Urteil vom 21. Februar 2018, Az. VI R 18/16).

Sandra DuyHermann Tenhagen
Sandra Duymit Hermann Tenhagen

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Wie viel bringen Handwerkerleistungen bei der Steuer?

Du kannst mit Handwerkerleistungen bis zu 1.200 Euro im Jahr Steuern sparen. Es gilt: Du darfst Ausgaben von bis zu 6.000 Euro geltend machen, von denen 20 Prozent Deine Steuerschuld mindern. Das ergibt einen Steuerabzug von bis zu 1.200 Euro.

Handwerkerkosten senken direkt Deine Steuerlast. Von den 1.500 Euro für die Arbeits- und Fahrtkosten eines Maler bekommst Du 300 Euro Steuern zurück.

Richtig gelesen, anders als bei den meisten anderen Posten in der Steuererklärung sparst Du in diesem Beispiel wirklich 300 Euro. Ganz egal, wie viel Du sonst als Einkommen hast. Diese 300 Euro bekommst Du also als Geringverdiener - aber auch, wenn Du im Bereich des Spitzensteuersatzes bist.

Ganz anders sieht es aus, wenn wir zum Beispiel von den Werbungskosten reden. Diese senken das zu versteuernde Einkommen. Das heißt, ein Spitzenverdiener mit einem hohen Steuersatz profitiert mehr davon als jemand, der nicht so viel verdient.

Wohin gehören Handwerkerleistungen in der Steuererklärung?

Trage Deine Ausgaben für Handwerkerleistungen haushaltsnahe Dienstleistungen inklusive Mehrwertsteuer in Zeile 6 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen der Steuererklärung 2024 ein. Haushaltsnahe Dienstleistungen gehören in die Zeile 5. Machst Du Deine Steuererklärung mit einem guten Steuerprogramm, musst Du Dich um diese Angaben aber nicht kümmern. Die Programme tragen die Werte automatisch an die richtige Stelle ein. 

Mehr dazu im Ratgeber Steuersoftware

  • Wir empfehlen als Steuerprogramm für alle Fälle Wiso Steuer 2024 und Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023) (ohne Photovoltaik). Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2024.

  • Für sehr einfache Fälle bieten sich auch die Steuer-Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix an.

 Zum Ratgeber

Was ist wichtig bei Handwerkerkosten in der Steuererklärung?

  • Das Finanzamt berechnet von Deinen eingegebenen Zahlen 20 Prozent davon - bis zur Obergrenze. Du darfst also ausdrücklich nicht schon selbst nur 20 Prozent der Ausgaben eintragen - sondern immer den vollen Betrag Deiner Handwerkerkosten, die Du geltend machen kannst.
  • Du profitierst vom Steuerabzug nur, wenn Du im entsprechenden Jahr überhaupt Steuern zahlen musst. Hast Du nicht genügend Einkünfte, dann gehen Deine Ausgaben steuerliche ins Leere. Das kann zum Beispiel bei einem Rentner mit kleiner Rente passieren.
  • Du kannst entstandene Kosten nicht in das Folgejahr oder das Vorjahr übertragen. Wenn Du in einem Jahr keine Steuern zahlst, weil Deine Einkünfte zu gering sind, kannst Du den Steuervorteil nicht nutzen. Und zudem auch nicht in ein Jahr verschieben, in dem Du Steuern zahlen musst und die Handwerkerkosten Deine Steuerlast verringern.

Gilt der Steuerabzug pro Haushalt oder pro Person?

Lebst Du mit Deinem Partner oder Deiner Partnerin in einem gemeinsamen Haushalt, kannst Du bei den Handwerkerleistungen zusammen maximal 1.200 Euro Steuerersparnis bekommen. Denn dieser jährliche Höchstbetrag ist haushaltsbezogen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Du verheiratet bist. Außerdem gilt die maximale Steuerermäßigung auch für den Fall, dass Du Aufwendungen in mehreren Wohnungen hattest, beispielsweise für die Hauptwohnung und für eine Ferienwohnung.

Anders ist die Situation zu bewerten in einem Jahr, in dem Du mit Deiner Partnerin oder Deinem Partner zusammen ziehst oder die gemeinsame Wohnung auflöst. Hier können beide für sich Handwerkerkosten bis zum vollen Höchstbetrag geltend machen, weil beide einen eigenen Haushalt vorweisen können. Trifft dies bei Dir zu, musst Du dies in Zeile 15 der Anlage Haushaltsaufwendungen eintragen.

Was passiert bei Paaren mit Einzelveranlagung?

Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen werden demjenigen Ehegatten oder Lebenspartnerinnen zugerechnet, der sie bezahlt hat (§ 26a Abs. 2 EStG). Will jeder eine eigene Steuererklärung abgeben, also eine Einzelveranlagung machen, können beide alternativ beantragen, dass ihnen die Aufwendungen jeweils zur Hälfte zugerechnet werden. Dazu reicht ein „übereinstimmender“ Antrag, ein „gemeinsamer“ Antrag ist nicht notwendig. Das heißt, es reicht der Antrag der Person, die die Kosten getragen hat. Mehr dazu kannst Du im Ratgeber zur Einzelveranlagung nachlesen.

Wenn Du die Kosten untereinander anders als hälftig aufgeteilt hast, zum Beispiel im Verhältnis 75 zu 25 Prozent, dann kannst Du den für Dich zu berücksichtigenden Anteil in Zeile 12 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen angeben.

Helfer für die Steuererklärung

Wie kannst Du noch mit Handwerkerkosten Steuern sparen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit denen sich noch mehr Steuern sparen lassen. Finanztip zeigt Dir die wichtigsten. 

Lassen sich Steuervergünstigungen kombinieren?

Ja. Du kannst die steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen bis 1.2000 Euro, haushaltsnahen Dienstleistungen bis 4.000 Euro und die Beschäftigung von Minijobbern im Haushalt bis 510 Euro im Jahr kombinieren. Wenn Du geschickt alle drei möglichen Höchstgrenzen voll ausschöpfst, winkt Dir ein Steuerabzug von bis zu 5.710 Euro

Nutze zum Beispiel aus, dass sich einige Tätigkeiten trotz aller Sorgfalt der Behörden verschieden zuordnen lassen. Gärtnerarbeiten können entweder als Handwerkerkosten oder als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Weil die Finanzämter keine klare Abgrenzung machen, hast Du einen gewissen Gestaltungsspielraum. Rechne nach, ob Du eine der beiden Abzugsmöglichkeiten noch nicht voll ausgeschöpft hast. 

Wie kannst Du steuerliche Vorteile über zwei Jahre verteilen?

Solltest Du Deinen Handwerker zum Jahresende hin beauftragen, prüfe, ob Du einen Teil der Zahlung ins neue Jahr verschieben kannst. Zumindest, wenn die Höchstsumme im alten Jahr überschritten würde. 

Achtung: Wichtig ist, dass Du die Rechnung noch im alten Jahr erhalten hast. Finden die Arbeiten im neuen Jahr statt und kommt erst dann die Rechnung, nutzt zum Beispiel eine Anzahlung im alten Jahr steuerlich nichts. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 18. Juli 2024 (Az. 14 K 1966/23 E).

Ein Ehepaar hatte auf eigene Faust kurz vor Weihnachten als Anzahlung mehr als 5.000 Euro an die Firma überwiesen. Die Arbeiten selbst fanden aber erst im folgenden Januar statt, kurz darauf gab es die Rechnung. Die Richter verweigerten wie das zuständige Finanzamt den Steuerabzug, weil sowohl die Arbeiten als auch die Rechnung erst im neuen Jahr erfolgten.

Lassen sich Handwerkerkosten im Erbfall geltend machen?

Ja. Wenn Du eine Mietwohnung geerbt hast und die von Erblasserin oder Erblasser noch beauftragten Sanierungskosten bezahlst, so darfst Du diese als eigene Handwerkerkosten steuerlich absetzen.

Wie läuft es mit Haushaltsgeräten?

Wenn Du Dich fragst, welche Geräte Du zu Hause von einem Handwerker reparieren lassen kannst, um später die Kosten teilweise abzusetzen, wirf einfach einen Blick auf die Internetseite eines Hausratversicherers. Geräte, die dort durch eine Hausratversicherung versichert werden können, kannst Du auch mit Steuerabzug reparieren lassen.

Was ist mit der Renovierung bei Umzug?

Selbst wenn Du noch nicht in Dein neues Haus oder Deine neue Wohnung eingezogen bist, kannst Du Dir die Kosten dafür teilweise vom Finanzamt zurückholen. Gleiches gilt für Löhne, die Du für die Renovierung der Mietwohnung bezahlt hast, aus der Du ausziehst. Auch die Arbeitskosten für die Umzugsspedition kannst Du Dir teilweise zurückholen. Du musst sie allerdings als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.

Übrigens: Dein Haushalt wird auch als Dein eigener anerkannt, wenn Du wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit längere Zeit abwesend bist – allerdings nur, wenn Dein Ehegatte oder Deine Lebenspartnerin weiter dort wohnen bleibt.

Zählen Handwerkerleistungen auch im Ausland? 

Du kannst die Kosten für Deinen Handwerker selbst dann steuerlich geltend machen, wenn Du ihn für Arbeiten in Deiner selbst genutzten Ferienimmobilie beschäftigt hast – sogar im Ausland. Dazu muss das Domizil allerdings innerhalb der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Zu letzterem gehören auch Island, Norwegen und Liechtenstein. Achte unbedingt - wie in allen Fällen - auf eine korrekte Rechnung und unbare Zahlung.

Dürfen Vermieter Handwerkerleistungen absetzen? 

Wenn Du eine Wohnung oder ein Haus vermietest und darin Renovierungsarbeiten anfallen, darfst Du die Kosten nicht als Handwerkerlohn absetzen. Du kannst diese aber als Werbungskosten für die Erzielung von Mieten und Pachten geltend machen. Sie gehören in die Anlage V zu Deiner Einkommensteuererklärung.

Wie sieht es bei Wohnungseigentümergemeinschaften aus?

Bewohnst Du eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, kannst Du die Steuervorteile für Handwerkerleistungen ebenfalls geltend machen – vorausgesetzt, die Kosten dafür sind in der Jahresabrechnung nicht nur einzeln aufgeführt, sondern auch klar nach Material- und Arbeitsaufwand getrennt. Sie müssen zudem für die einzelnen Eigentümer und Eigentümerinnen jeweils gesondert berechnet sein. Hast Du für die Bewirtschaftung Deiner Wohnanlage eine gemeinsame Verwaltung bestellt, kann diese Dir Deinen Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten mit einer Bescheinigung bestätigen.

Können Mieter Handwerkerleistungen absetzen?

Als Mieterin oder Mieter kannst Du die Steuervergünstigung nutzen, wenn Du Handwerkerarbeiten im Haushalt selbst in Auftrag gibst, zum Beispiel Schönheitsreparaturen oder die Reparatur der Armaturen, wenn diese der Vermieter nicht zahlt. Es gibt aber Handwerkerleistungen die jeder Mieter ohnehin schon bezahlt hat, ohne es selbst so genau zu wissen. Denn diese verstecken sich in der Nebenkostenabrechnung.

Mit welchen Posten in der Nebenkostenabrechnung sparst Du Steuern?

Weniger Steuern zahlst Du, wenn in Deiner Nebenkostenabrechnung Posten wie Hausmeisterleistungen, Schornsteinfegerkosten, Hausreinigung, Gartenarbeiten und Kosten für die Fahrstuhlwartung enthalten sind. Davon sind einige haushaltsnahe Dienstleistungen, andere hingegen Handwerkerkosten. Die Liste des BMF gibt dazu Klarheit. Am Ende ist die Unterscheidung nicht so wichtig, denn 20 Prozent von Deinem persönlichen Anteil dieser Kosten lassen sich in beiden Varianten steuerlich geltend machen. 

Der BFH hat klar gestellt, dass Nebenkosten steuerlich nach Paragraf 35a EStG zu berücksichtigen sind, auch wenn es keinen Vertrag etwa von einer Mieterin und dem Schornsteinfeger gibt (Urteil vom 20. April 2023, Az. VI R 24/20). Die Nebenkostenabrechnung reicht aus. 

Damit Du die Vergünstigung nutzen kannst, müssen die Kosten detailliert auf der Jahresrechnung ausgewiesen sein. Oder Du lässt Dir von Deinem Vermieter eine gesonderte Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für Deinen Anteil an den Gesamtkosten ausstellen. Ein Muster dazu findest Du hier. Falls Du an den Vermieter Nebenkosten nachzahlen musst, mach diese Kosten in dem Jahr geltend, in dem Du sie bezahlt hast. 

Was ist, wenn Dir die Nebenkostenabrechnung noch nicht vorliegt? 

Hast Du die Abrechnung für das jeweilige Steuerjahr noch nicht, hast Du drei Möglichkeiten

  1. Du kannst die jeweiligen Kosten in dem Jahr absetzen, in dem Du Deine Abrechnung bekommst. Beispiel: Für die Steuererklärung 2024 verwendest Du die Betriebskostenabrechnung für 2023, die Du im Jahr 2024 bekommen hast.
  2. Alternativ kannst Du die Vorauszahlungen für die regelmäßigen haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen, die Du 2024 bezahlt hast, ansetzen. Einmalige Ausgaben aus der Nebenkostenabrechnung 2024 kannst Du nachträglich in der Steuererklärung 2025 angeben.
  3. Und schließlich darfst Du die Aufwendungen aus dem Jahr 2024 auch nach Erhalt des Steuerbescheids für 2024 nachträglich abrechnen. Das Finanzamt muss ausnahmsweise den Steuerbescheid ändern, selbst wenn die einmonatige Einspruchsfrist abgelaufen ist. Dies erlaubt ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. August 2016 (Az. 11 K 1319/16, rechtskräftig).

Finanztip empfiehlt Variante 1. Lass Dich nicht vom Finanzamt abwimmeln und lege Einspruch gegen Deinen Steuerbescheid ein, wenn das Amt die Nebenkostenabrechnung nicht anerkennen will.

Autoren
Udo Reuß

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