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Wer im Alter nicht über ein relativ hohes Zusatzeinkommen oder ausreichendes Vermögen verfügt, wird kaum in der Lage sein, die hohen Kosten für das Pflegeheim aufzubringen. Die Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Grundabsicherung. In diesem Artikel wird kurz die private Pflegeversicherung als Zusatzversicherung erläutert. Der Artikel Leistungen der Pflegepflichtversicherung und der Beitrag zur Pflegeversicherung für Rentner widmen sich hingegen sich der Pflegepflichtversicherung. Die zu tragenden Pflegekosten können nach Abzug der Leistungen aus der Pflegeversicherung und der zumutbaren Eigenbelastung ggf. als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung abgesetzt werden.
Pflegetagegeld - Pflegekostenpolice - Pflegerentenversicherung
Gesetzliche Regelung im § 192 Abs. 6 VVG:
Bei der Pflegekrankenversicherung ist der Versicherer verpflichtet, im Fall der Pflegebedürftigkeit im vereinbarten Umfang die Aufwendungen für die Pflege der versicherten Person zu erstatten (Pflegekostenversicherung) oder das vereinbarte Tagegeld zu leisten (Pflegetagegeldversicherung).
Eine private Pflegezusatzversicherung wird in verschiedenen Varianten angeboten: Die Pflegetagegeldversicherung für die privat organisierte Pflege und Pflegekostenversicherung für die kommerziell organisierte Pflege. Ein Sonderfall ist die Pflegerentenversicherung. Die Wartezeiten bei der Pflegezusatzversicherung betragen in der Regel 3 Jahre. Vor Ablauf der Wartezeit können keine Leistungen beansprucht werden, es sei denn, der Leistungseintritt wird durch einen Unfall hervorgerufen.
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenzusatzversicherung übernimmt einen vertraglich festgelegten Anteil der Pflegekosten. Die Betonung liegt auf Pflegekosten, d.h. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel in dieser Zusatzversicherung nicht abgedeckt. Abhängig vom gewählten Tarif und der Beitragshöhe wird bei Abschluss der Zusatzversicherung die gesetzliche Pflegeversicherung um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Da hier kein fester Betrag gezahlt wird, ist die Erbringung eines Nachweises über die anfallenden Pflegekosten erforderlich. Es handelt sich mithin um eine Pflegergänzungsversicherung. Das Aufnahmehöchstalter beträgt zwischen 50 und 65 Jahren.
Im Gegensatz zu der Pflegetagegeldversicherung kann die versicherte (pflegebedürftige) Person nicht frei über das Geld aus der Pflegekostenpolice verfügen. Die Versicherungsgesellschaft ersetzt nur den Teil der nachgewiesenen Kosten für eine professionelle Pflegedienstleistung. Das bedeutet auch: Es gibt keine Geld für die Hilfe von Angehörigen oder für Leistungen, wie zum Beispiel "Vorlesen", die nicht direkt etwas mit der Pflege zu tun haben. Diese Form der Pflegekostenversicherung eignet sich daher für Personen, die davon ausgehen, dass sie im Alter von einem professionellen Pflegedienst betreut werden.
Pflegetagegeldversicherung
Bei der Pflegetagegeldversicherung (Pflegetagegeldpolice oder Pflegetageversicherung) wird eine feste Summe pro Tag, d.h. abhängig von der Pflegestufe ein versichertes Tagegeld, gezahlt. Dieser Pflegezusatztarif ähnelt der Krankentagegeldversicherung. Die Zahlungen hängen vom Grad der Pflegestufe ab und setzen daher eine festgestellte Pflegebedürftigkeit voraus.
Die Höhe des Tagessatzes, die im Pflegefall gezahlt wird, richtet sich in der Regel nach der Pflegestufe. Maßgebend für die Pflegestufe ist der Pflegebedarf. Den Pflegebedarf stellt wiederumg der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der jeweiligen Pflegekasse fest. Bei niedrigen Pflegestufen zahlt die Pflegetagegeldversicherung in der Regel nur einen bestimmten Prozentsatz des vereinbarten Tagegeldes. Außerdem erhält der Versicherte bei gleicher Pflegestufe oft weniger, wenn er zuhause anstatt im Pflegeheim versorgt wird. Das Aufnahmehöchstalter beträgt zwischen 65 und 70 Jahren. Es ist daher zu beachten, dass einige Tarife in der Pflegetagegeldversicherung nicht abgeschlossen werden können, wenn das Höchsteintrittsalter erreicht ist.
Beim Pflegetagegeld erhält die versicherte Person den für die jeweilige Pflegestufe vereinbarten festen Betrag pro Tag. Es ist egal, wie hoch die tatsächlichen Pflegekosten sind, welchen Anteil die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige oder durch einen professionellen Pflegedienst erfolgt. Genau genommen: Niemand kontrolliert, was mit dem Geld geschieht. Der Versicherte kann das Pflegetagegeld so verwenden, wie er möchte. Daher ist eine Versicherung mit Pflegetagegeld besonders sinnvoll, wenn die Pflegeleistungen nicht nur von professionellen Diensten, sondern von Angehörigen, Nachbarn oder von ehrenamtlichen Helfern erbracht werden.
Pflegerentenversicherung
Ein Sonderfall ist die Pflegerentenversicherung. Hier zahlt der Versicherer der versicherten Person ab Beginn der festgestellten Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente. Bezieher von Geldleistungen aus einer Pflegerentenversicherung können wie bei der Pflegetagegeldversicherung frei über das erhaltene Geld verfügen. Wie allen Rentenversicherungen, die Leistungen bis zum Lebensende vorsehen, ist auch die Pflegerentenversicherung eine Art Finanzwette auf den eigenen Todeszeitpunkt.
Denn wer eine Pflegerentenversicherung abschließt, profitiert besonders stark davon, wenn er über einen langen Zeitraum Zahlungen aus der Pflegerentenversicherung erhält. Die Kehrseite der "Wette": Stirbt der Versicherte ohne jemals pflegebedürftig geworden zu sein, sind alle eingezahlten Beiträge für die Pflegerentenversicherung verloren. Eine Rentengarantiezeit ist hier nicht vorgesehen.
Es ist weiterhin zwischen der Pflegerentenversicherung (mit Sparanteil) und der selbständigen Pflegerenten-Risikoversicherung (ohne Sparanteil) zu unterscheiden. Grundsätzlich macht es wenig Sinn, die Absicherung eines Risikos (hier Pflegerisiko) mit einem Sparvorgang zu kombinieren. Das Ansparen von Geld lässt sich einfacher und flexibler außerhalb eines Versicherungsvertrages durchführen. Der Abschluss einer Pflegerentenversicherung kann zum Beispiel sinnvoll für Personen sein, die wegen Vorerkrankungen oder wegen Erreichen des Höchsteintrittsalters keine Pflegetagegeldversicherung mehr erhalten.
Kleine Checkliste für den Abschluss einer Pflegezusatzpolice
Nachweis der Pflegebedürftigkeit
Der unkomplizierteste und sicherste Weg ist der, wenn sich der private Pflegeversicherer an die von der gesetzlichen Pflegeversicherung festgestellte Pflegestufe hält. Weitere Nachweise oder Untersuchungen durch eigene Ärzte entfallen dann. Da es auch sein kann, dass die Pflegebedürftigkeit bei verbessertem Gesundheitszustand entfällt, behalten sich einige Versicherungsgesellschaften vor, den Patienten zusätzlich untersuchen zu lassen, ob er zum Beispiel tatsächlich noch pflegebedürftig ist.
Begriff der Pflegebedürftigkeit: Auch die privaten Pflegeversicherungen richten sich nach der Definition im § 14 SGB XI: "Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen."
Angabe vor Vorerkrankungen
Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließt, sollte wie bei der privaten Vollkrankenversicherung im Antrag zur Pflegezusatzversicherung alle Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Dies gilt insbesondere für die Nichtangabe von eventuellen Vorerkrankungen. Zwar droht hier ggf. ein Risikozuschlag. Doch wenn aus dem Antrag "aus Versehen" falsche oder fehlende Angaben später ersichtlich sind, kann dies einen Rechtstreit mit dem Versicherer nach sich ziehen.
5 statt 3 Pflegestufen
Nach dem Gutachten einer von der Bundesregierung beauftragten Expertenkommission soll der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert werden. So werden für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit insgesamt 5 statt wie bisher 3 Stufen vorgeschlagen. Wer bereits eine private Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen hat, muss bei einer Änderung seinen Vertrag vermutlich an die neuen Pflegestufen anpassen.
Fazit: Die Vereinbarung eines Pflegetagegeldes ist die flexiblere Form der privaten Pflegeversicherung. Eine Pflegetagegeldversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden. Der Grund ist eindeutig: Ältere Personen (z.B. ab 55 Jahre und mit gesundheitlichen Problemen) müssen Risikozuschläge akzeptieren und höhere Prämien zahlen. Sowohl bei der Pflegetagegeld- und auch der Pflegerentenversicherung sind die eingezahlten Prämien verloren, wenn man die Versicherung zum Beispiel wegen Zahlungsschwierigkeiten kündigen muss. Das ist zwar typisch für Risikoversicherungen. Für den Pflegefall könnte man hingegen auch auf andere Weise vorsorgen. [Mehr hierzu im Artikel Ratgeber Geldanlage].
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