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Riester-Rente - Riesterförderung - Riestervertrag - Zulage
Finanztip.de
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Riester-Förderung auf Bausparverträge
Riesterzulagen auf Bausparvertrag
Bis zur Einführung der so genannten Eigenheimrente wurden die Riester-Zulagen nur für private Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Banksparpläne gewährt. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird auch selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt neben den anderen Riesterprodukten gefördert. Dazu zählen zum Beispiel auch Einzahlungen auf Bausparverträge. So sind seit dem 01.01.2008 auch Bausparverträge "riesterwürdig". Voraussetzung: Es handelt sich um Riester-zertifizierte Bausparverträge. Fragen Sie bei Interesse bei den Bausparkassen nach einem Riester-zertifizierten Bausparvertrag.
Fragen und Antworten zu Riester und Bausparvertrag (FAQ)
Es sind insgesamt schon mehr als 10 Millionen Riesterverträge - gerechnet über alle geförderten Anlageformen - abgeschlossen worden. Hinzu kommen ab Ende 2008 auch Riester-Bausparverträge. Nach dem Novemberheft der "Stiftung Warentest" wollen alle 25 Bausparkassen derartige Riesterverträge anbieten. Einige Fragen zur Riesterförderung von Bausparverträgen werden nachstehend näher erläutert:
Bausparsumme aus Riester-Bausparvertrag entnehmen
Riester-Bausparer dürfen das gesamte angesparte Bausparkapital vollständig für den Kauf, Bau oder für die Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie verwenden. Auch eine Teilentnahme bis zu 75 Prozent des Bausparvermögens ist zulässig. Als Folge werden mit den Riesterzulagen auch Immobiliendarlehen getilgt. Riesterverträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden (Altverträge), müssen ein Kapital von mindestens 10.000 Euro aufweisen. So viel Bausparguthaben wird aber kaum ein Bausparvertrag aufweisen. Ab 2010 entfällt diese Einschränkung.
Da der Deutsche Staat damit nicht das Ferienhaus auf Mallorca mitfinanzieren will, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Das Haus bzw. die Wohnung muss in Deutschland belegen sein und selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Grundsätzlich gilt die begünstigte Verwendung von Bausparkapital für Wohnungszwecke bei Erwerb bzw. bei Fertigstellung der Immobilien nach dem 31.12.2007. Unschädlich und damit förderungswürdig ist auch der Erwerb von Dauerwohnrechten ab 01.01.2008.
Zu Beginn der Auszahlungsphase (z.B. bei Rentenbeginn) kann aber auch das gesamte Riester-geförderte Bausparkapital (Altersvorsorgekapital) für die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnung bzw. eines entsprechenden Hauses verwendet werden, wenn die Wohnimmobilie bereits vor dem 01.01.2008 angeschafft wurde.
Was ist ein Wohn-Riester?
Die Begriffe "Wohn-Riester", "Eigenheimrente" und "nachgelagerte Besteuerung" verwirren zunächst. Wichtig ist zu wissen, dass Bürger, die mit einem Riester-Vertrag für ihr Alter vorsorgen, seit dem Jahr 2008 das angesparte Geld auch komplett entnehmen und es für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie verwenden können. Mit dem entnommenen Geld kann auch ein Darlehen für den Bau oder Kauf einer Immobilie getilgt werden. Wegen der Förderung mit Zulagen hat sich hierfür der Begriff "Eigenheimrente" durchgesetzt.
Bei der Eigenheimrente wird keine monatliche Rente gezahlt. Demzufolge kann mangels Rentenzahlung auch keine Zahlung besteuert werden. Deswegen wird als Hilfskonstruktion ein fiktives "Wohnförderkonto" geführt. Die geförderten Beiträge (Zulagen und Eigenleistung) und der Entnahmebetrag werden auf diesem fiktiven Konto erfasst und bis zum Eintritt in den Ruhestand mit 2 Prozent jährlich fiktiv verzinst. Auf diese Summe zahlt der förderberechtigte Bausparer die Steuern. Es wird also so getan, als ob die Tilgungsbeiträge auf einem Konto liegen würden.
Einkommensteuer auf Riester-Bausparvertrag
Wegen der Steuervergünstigungen bzw. Gewährung von Zulagen in der Ansparphase wird mit Renteneintritt die Auszahlung besteuert. Weil die Besteuerung zeitlich nach "hinten" verschoben wird, spricht man von der so genannten nachgelagerten Besteuerung. Neben dem Vorteil des recht hohen Zinsgewinnes für die gesamte Laufzeit liegt häufig auch der Steuersatz im Ruhestand deutlich unter dem Steuersatz während der aktiven Berufstätigkeit.
Hausmodernisierung mit Riester-Bausparvertrag
Modernisierungszwecke (zum Beispiel Maßnahmen zur Energieeinsparung) sind nicht förderungswürdig. Bausparer können daher nicht das in der Bausparsumme angesparte Kapital für derartige Hausmodernisierungen einsetzen.
Verkauf von Haus oder Wohnung
Wenn das selbstgenutzte Haus oder die selbstgenutzte Wohnung veräußert wird, ist die Fördersumme in einen neuen anderen Riester-Vertrag zu überführen oder der Bausparer muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums in eine andere inländische Wohnimmobilie einziehen. Wohnt er hingegen zur Miete, zieht er ins Ausland oder "vergisst" er die Übertragung in einen anderen Riester-Vertrag, so sind die staatlichen Zulagen zurückzuzahlen.
Wohn-Riester im Altvertrag: "alte" Regelung bis 01.01.2008
Die alte Wohnvariante sieht nach den Riester-Regeln vor, dass Wohnungskäufer aus dem Riesterkonto einen Betrag zwischen mindestens 10.000 Euro und maximal 50.000 Euro zinslos entnehmen dürfen. Diese Entnahme soll in monatlich gleichen Raten bis zum Rentenbeginn zurückgezahlt werden. Abgesehen von der kaum erreichbaren Mindestsumme könnten viele Sparer die beiden Zahlungen auch nicht gleichzeitig wuppen.
Damit werden Sparer im Hinblick auf den Wohnriester benachteiligt, die ihren Riestervertrag vor dem 1.1.2008 abgeschlossen haben. Denn sie müssen erst 10.000 Euro angesammelt haben, bevor sie das Geld zur Förderung des Wohneigentums einsetzen dürfen. Ab dem Jahr 2010 entfällt diese Einschränkung für Altverträge. Eine Kündigung des Altvertrages aus diesem Grund macht vermutlich wenig Sinn, weil in der Regel damit auch Kosten für Kündigung und Vertragsumstellung verbunden sind.
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