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Bei der Direktzusage hat der Arbeitgeber die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge selbst zu erbringen. Der Arbeitgeber zahlt die Betriebsrente später selbst an die ehemaligen Arbeitnehmer aus. Der Arbeitgeber leistet keine Zahlungen an eine Versorgungseinrichtung, sondern die Gelder bleiben im Unternehmen und können frei verwendet werden. Die Pensionszusage (Direktzusage) ist einer der fünf im Betriebsrentengesetz geregelten Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage).
Die Direktzusage wird meistens allein vom Unternehmen finanziert. Dazu werden in der Anwartschaftsphase des Mitarbeiters Pensionsrückstellungen (§ 6a EStG, § 249 HGB) gebildet. Die jährlichen Zuführungen zur Pensionsrückstellung sind steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar. Da sie den Vorsteuergewinn mindern, hat das Unternehmen weniger Steuern zu zahlen und es bleibt mehr Liquidität im Unternehmen. Pensionsrückstellungen gelten insoweit auch als ein Mittel zur Liquiditätserhöhung im Unternehmen (Innenfinanzierung). Es sind aber auch Zahlungen durch die Arbeitnehmer möglich (Bruttogehaltsumwandlung).
Eine Riester-Förderung ist bei einer Direktzusage (Pensionszusage) nicht möglich. Bei Auszahlung im Rentenalter werden die Leistungen als Versorgungsbezüge als "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" besteuert. Wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente später nicht aus der vorhandenen Liquidität finanzieren will, hat er für eine eigene Rückdeckung zu sorgen. Aus diesem Grund schließen viele Unternehmen bei gewährten Pensionszusagen entsprechende Rückdeckungsversicherungen (bestimmte Form einer Lebensversicherung) ab.
Sicherheit der Direktzusage bei Insolvenz
Direktzusagen müssen über den Pensionssicherungsverein gegen Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden. Der Arbeitnehmer muss sich daher um die Sicherheit seiner Betriebsrente keine Sorgen machen. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers erhält der Arbeitnehmer die vereinbarten Leistungen vom Pensionssicherungsverein. Der Arbeitgeber muss daher regelmäßig in den Pensionssicherungsverein einzahlen.
Fazit:
Bei der Direktzusage vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte Leistungen, die später an den Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebene ausgezahlt werden. Nicht wenige Unternehmen haben in den letzten Jahren die Direktzusage für neue Mitarbeiter wegen der schlecht kalkulierbaren Betriebsrenten gestoppt. Die zukünftig zu zahlenden Betriebsrenten belasten auch stark die Liquidität der Unternehmen. Da eine Direktzusage sehr hoch ausfallen kann, ist die Pensionszusage gerade bei Topverdienern beliebt.
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