Brutto-Netto-Rechner So berechnest Du schnell Dein Nettogehalt

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Du hast einen neuen Job? Es gab eine Gehaltserhöhung? Mithilfe eines Brutto-Netto-Rechners kannst Du schnell abschätzen, wie viel Netto Dir bleiben wird. 
  • Wie viel Steuern Du von Deinem Bruttogehalt zahlst, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Etwa von der Steuerklasse und von persönlichen Freibeträgen
  • Kran­ken­kas­sen haben unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge, für Kinderlose ist die Pfle­ge­ver­si­che­rung teurer. Was Du in die Sozialversicherung einzahlst, ist daher individuell.

So gehst Du vor

  • Einige gute und kostenlose Gehaltsrechner findest Du online. Wir erklären Dir, wie Du sie findest und richtig nutzt.
  • Gib in den Brutto-Netto-Rechner Deinen Bruttolohn und einige weitere persönliche Angaben ein. Dann erhältst Du als Ergebnis Deinen voraussichtlichen Nettolohn sowie eine Auflistung der Steuern und Sozialabgaben.
  • Erkenne die Stellschrauben, mit denen Du Dein Nettoeinkommen erhöhen kannst: Wechsel die Kran­ken­kas­se, fordere steuerfreie Sachzuwendungen anstelle einer Gehaltserhöhung und gib regelmäßig eine Steu­er­er­klä­rung ab.

3.000 Euro Bruttogehalt klingt erst einmal nach viel Geld. Nach dem Blick auf die Gehaltsabrechnung folgt oft die Ernüchterung. Am Monatsende landen davon vielleicht noch 1.900 Euro als Nettolohn auf dem Konto. Denn Einkommen in Deutschland werden im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hoch mit Steuern und Abgaben belastet. 

Falls Du wissen möchtest, wie sich eine Gehaltserhöhung oder eine Änderung der Steuerklasse finanziell auswirkt, kannst Du einen Brutto-Netto-Rechner nutzen. Solche Gehaltsrechner finden Du leicht im Internet.

Wann ist ein Brutto-Netto-Rechner nützlich?

Vor Antritt eines neuen Jobs zu schauen, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt, ist wichtig. Dann weißt Du ungefähr, mit wie viel Geld Du im Monat planen kannst. Es gibt weitere Anlässe, um einen Brutto-Netto-Rechner zu nutzen:

  • Du wechselst den Job und kennst bislang nur Dein vertraglich zugesichertes Bruttogehalt.
  • Es gibt gesetzliche Änderungen: Beiträge in der Sozialversicherung oder der Steuertarif ändern sich.
  • Du wählst eine andere Kran­ken­kas­se und zahlst einen niedrigeren Zusatzbeitrag als zuvor.
  • Du wechselst von der gesetzlichen in die private Kran­ken­ver­si­che­rung.
  • Du darfst Dich über eine Gehaltserhöhung freuen. 
  • Wenn Du einen Dienstwagen oder andere zusätzliche geldwerte Vorteile erhältst, musst Du Abgaben darauf zahlen.
  • Bei Dir persönlich hat sich etwas geändert, beispielsweise weil Du geheiratet hast, Deine Familie Nachwuchs bekommt, Du in ein anderes Bundesland umgezogen oder aus der Kirche ausgetreten bist.

Welche Steuerrechner gibt es?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) bietet eine kostenlose Online-Einkommensteuerberechnung für die Jahre 1958 bis heute an. Allerdings muss man bei diesem Rechner das zu versteuernde Einkommen eintragen. In der Regel kannst Du dieses nicht selbst genau ermitteln. Zu kompliziert ist die Berechnung, wenn Du viele steuerlich abzugsfähige Positionen hast.

Recht hilfreich kann der kostenlose Online-Lohnsteuerrechner des BMF sein. Damit kannst Du Deine monatlichen steuerlichen Abzüge berechnen, nicht aber die Sozialabgaben.

Im Internet findest Du eine Reihe an weiteren kostenlosen Brutto-Netto-Rechnern, zum Beispiel von brutto-netto-rechner.info, Handelsblatt und Spiegel.

Für die Berechnung der Abgaben bei einem Minijob gibt es eigene Rechner. Bei einer geringfügigen Beschäftigung, also einem Minijob, mit einem Monatslohn bis zu 538 Euro fallen pauschale Abgaben an. Beschäftigt ein privater Haushalt eine Haushaltshilfe und rechnet diese über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale ab, gelten geringere Pauschalen. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalabgaben.

Hast Du eine Midijob, verdienst also mehr als 538 und höchsten 2.000 Euro brutto, solltest Du zur Berechnung Deiner Abzüge einen speziellen Rechner nutzen. Etwa den Midijob-Rechner der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung.

Achtung: Für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst gelten eigene Vergütungs- und Besoldungsregeln. Je nach Bundesland werden Beamte nach bestimmten Besoldungs- oder Entgeltgruppen bezahlt. Zum Grundgehalt erhalten Beamte noch Zulagen, zum Beispiel, wenn sie verheiratet sind und Kinder haben. Beamte zahlen außerdem nicht in die Arbeitslosen- und Ren­ten­ver­si­che­rung ein. Um Dein Nettoeinkommen festzustellen, kannst Du zum Beispiel den Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes verwenden.

Wie viel Netto bleibt mir vom Brutto?

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen von ihrem Bruttogehalt zwei große Posten zahlen: Das sind einmal Steuern, wie die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Der zweite Kostenfaktor sind die Sozialabgaben. Darunter fallen die Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer, die Dein Arbeitgeber Monat für Monat von Deinem Gehalt einbehält, ist im Grunde genommen eine Vorauszahlung auf Deine Einkommensteuer, die Du dem Staat geben musst. Auf die Lohnsteuer kommen dann noch der Solidaritätszuschlag (seit 2021 nur noch für recht hohe Gehälter) und die Kirchensteuer

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer muss 417 Euro an Lohnsteuer bezahlen. Solidaritätszuschlag wird dann nicht mehr fällig. Der Beitrag zur Kirchensteuer in Höhe von 9 Prozent berechnet sich dann anhand dieser Größe und nicht anhand des Bruttoeinkommens. Es fallen also knapp 38 Euro Kirchensteuer an, also 9 Prozent von 417 Euro.  

Solidaritätszuschlag

Seit 1991 gibt es den Solidaritätszuschlag, auch Soli genannt. Er fällt auf die Lohnsteuer an und lag bis Ende 2020 bei 5,5 Prozent. Bemessungsgrundlage ist die zu zahlende Lohnsteuer, das heißt bei 400 Euro Lohnsteuer kamen noch 22 Euro Soli obendrauf, also 5,5 Prozent von 400 Euro.

Seit 2021 ist der Soli für viele weggefallen; nur wer sehr gut verdient, muss ihn noch zahlen. 

Kirchensteuer

In Deutschland wohnende Mitglieder einer evangelischen oder katholischen Kirche sowie der jüdischen Kultusgemeinden müssen Kirchensteuer zahlen. Der Steuersatz liegt bei 9 Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer, nur in Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 Prozent. Manche Religionsgemeinschaften erheben keine Kirchensteuer. Muslime und Konfessionslose müssen sie nicht zahlen.

Weil in Bayern und Baden-Württemberg ein niedrigerer Kirchensteuersatz gilt, musst Du im Brutto-Netto-Rechner angeben, in welchem Bundesland Du wohnst.

Welche Faktoren sind wichtig für die Steuer?

Mit einem Gehaltsrechner kannst Du Deine Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ermitteln. Die folgenden Positionen beeinflussen die Berechnung.

Freibetrag

Hast Du als Arbeitnehmer hohe Werbungskosten oder andere abzugsfähige Ausgaben? Dann kannst Du diese unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigen lassen. Dafür lass Dir einen individuellen Freibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen.

Steuerklasse

Im Rechner musst Du auf jeden Fall Deine Steuerklasse eintragen. In welche Du als Arbeitnehmer einzuordnen bist, das bestimmt sich nach dem Familienstand. In den einzelnen Steuerklassen werden unterschiedliche Frei- und Pauschbeträge berücksichtigt. Deshalb kann sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnen. Offiziell werden die Steuerklassen mit römischen Ziffern gekennzeichnet: I, II, III, IV, V und VI. Die Variante mit den Ziffern 1 bis 6 ist aber auch gebräuchlich

Folgende Steuerklassen gibt es:

  • Steuerklasse 1: für Ledige, Geschiedene, Verwitwete und Verheiratete, die dauernd getrennt leben.
  • Steuerklasse 2: für Alleinstehende, denen der Ent­last­ungs­be­trag für Alleinerziehende zusteht.
  • Steuerklasse 3: für Verheiratete oder Verpartnerte; Verwitwete können noch bis zum Jahr, das auf das Todesjahr des Ehepartners folgt, diese günstige Steuerklasse nutzen.
  • Steuerklasse 4: Verheiratete und Lebenspartner, wenn beide Lohn beziehen.
  • Steuerklasse 4 mit Faktor: Verheiratete können statt der Steuerklassenkombinationen 3 und 5 oder 4 und 4 nach der Steuerklasse 4 mit Faktor besteuert werden. So wird die Steuerlast gerechter zwischen beiden aufgeteilt, weil bereits beim Abzug der Lohnsteuer bei beiden die Freibeträge sowie die steuerentlastende Wirkung des Ehegattensplittings berücksichtigt werden.
  • Steuerklasse 5: Diese Steuerklasse wählt der Ehepartner mit dem niedrigeren Gehalt, während der Besserverdienende die Steuerklasse 3 hat.
  • Steuerklasse 6: Diese Klasse mit hohen Abzügen ist einzutragen, wenn Du gleichzeitig Lohn von mehreren Arbeitgebern beziehst. Das funktioniert so: Im ersten Job hast Du je nach Familienstand eine Steuerklasse von 1 bis 5; für die zweite Beschäftigung gilt jedoch die Steuerklasse 6, wenn Du mehr als 538 Euro, also über der Verdienstgrenze für Minijobber verdienst. Auch ein drittes Beschäftigungsverhältnis würde der Steuerklasse 6 zugeordnet werden.

Kinderfreibeträge

Für jedes Kind gibt es einen Kinderfreibetrag, der grundsätzlich beiden Elternteilen zusteht. Auf die Lohnsteuer wirken sich die Kinderfreibeträge nicht aus, aber auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer.

Geburtsjahr

Steuerpflichtige, die älter als 64 Jahre sind, können von einem Al­ters­ent­las­tungs­be­trag profitieren. Dann werden die Einkünfte (nicht aber Renten oder Versorgungsbezüge) etwas niedriger besteuert. Wer zwischen 23 und 64 Jahre alt ist, muss in einem Brutto-Netto-Rechner nicht unbedingt sein Geburtsdatum angeben.

Wovon hängen die Sozialabgaben ab?

Neben Steuern müssen Arbeitnehmer auch Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung zahlen. Der Arbeitgeber ermittelt diese bei der Gehaltsabrechnung und führt sie ab. Dazu gehören:

Kran­ken­ver­si­che­rung - Bei der Kran­ken­ver­si­che­rung liegt der allgemeine Beitragssatz 2024 bei 14,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des Beitrags. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Kran­ken­kas­se individuell festlegt. Bis Ende 2018 musste ein Arbeitnehmer diesen zusätzlichen Beitrag allein zahlen. Seit 2019 zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des gesamten Kran­ken­ver­si­che­rungsbeitrags. Auch Rentner profitieren von dieser Änderung.

Mehr dazu im Ratgeber Gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung

  • Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Kran­ken­kas­sen.

  • Von uns emp­foh­lene Anbieter sind: HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund

Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung findest Du in unserem Ratgeber. Mehr zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung kannst Du hier nachlesen.

Pfle­ge­ver­si­che­rung - Der Beitragssatz in der Pfle­ge­ver­si­che­rung beträgt seit 1. Juli 2023 3,4 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diesen jeweils zur Hälfte. Kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr müssen zusätzlich 0,6 Prozent allein zahlen. Wer zwei Kinder unter 25 hat, zahlt 0,25 Prozent weniger. Weitere Kinder bis 25 Jahre senken den Satz um jeweils 0,25 Prozent pro Kind. Bei fünf Kindern bis 25 Jahre ist das 1,0 Prozent weniger. Weniger geht nicht, auch wenn es noch mehr Kinder geben sollte. Wichtig: Der Arbeitgeber zahlt immer 1,7 Prozent, der Arbeitnehmer den Rest. Ein kinderloser Single über 23 Jahre also 2,3 Prozent. Bei drei Kindern unter 25 Jahren hingegen nur 1,8 Prozent.

Ren­ten­ver­si­che­rung - Der Beitrag zur Rente liegt auch 2024 bei 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte des Beitragssatzes. 

Arbeitslosenversicherung - 2024 liegt der Beitrag bei 2,6 Prozent. Auch in diesem Fall teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten gleichermaßen. 

Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht die Besonderheit, dass es für West- und Ostdeutschland unterschiedliche Bei­trags­be­messungs­grenzen gibt. Nur bis zu dieser Entgelthöhe steigt der Beitrag mit dem Gehalt. Der darüberliegende Teil des Gehalts bleibt faktisch beitragsfrei.

Was geht mit Brutto-Netto-Rechnern nicht?

Die meisten Steuerzahlenden haben Ausgaben, die sich steuerlich auswirken, aber bei der Gehaltsabrechnung noch nicht berücksichtigt wurden. Dazu gehören zum Beispiel WerbungskostenSonderausgabenKrankheitskosten und andere außergewöhnliche Belastungen sowie Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese kannst Du in einer Steu­er­er­klä­rung geltend machen.

Der Steuerbescheid vom Finanzamt stellt dann eine steuerliche Abrechnung über das gesamte Jahr dar. Zu viel bezahlte Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bekommst Du dann zurück.

Für eine solche Steuerabrechnung ist ein Brutto-Netto-Rechner nicht geeignet. Dafür kannst Du jedoch kostenpflichtige Steuersoftware oder eine App benutzen. Diese berechnet anhand Deiner Angaben die voraussichtliche Steuerbelastung. Das Finanzamt setzt diese schließlich im Steuerbescheid verbindlich fest.

Wie bleibt mir mehr Netto vom Brutto?

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, die Abzüge vom Bruttoeinkommen zu verringern: 

Die Kran­ken­kas­se wechseln

Der Beitragssatz zur Kran­ken­ver­si­che­rung ist zwar fix, aber den individuellen Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest. Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag 2024 bei 1,7 Prozent. Durch einen Wechsel zu einer günstigeren Kran­ken­kas­se kannst Du Dein Nettogehalt also erhöhen.

Steuerfreie Sachzuwendungen nutzen

Fordere bei der nächsten Gehaltsverhandlung steuerfreie oder pauschal versteuerte Sachzuwendungen statt einer Gehaltserhöhung. Zu solchen Extras gehören etwa ein Jobticket oder ein Dienstfahrrad. Wie das geht, können kannst Du im Ratgeber Steuerfreie Sachzuwendungen nachlesen.

Wechsel der Steuerklasse abwägen

Prüfe, ob sich ein Wechsel der Steuerklasse für Dich lohnt. Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann mit einer optimalen Kombination der Lohnsteuerklassen von geringeren monatlichen Abzügen profitieren. Aber: Nicht selten müssen Paare mit der Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 Steuern nachzahlen, wenn sie in der Steu­er­er­klä­rung keine hohen Ausgaben geltend machen können.

Lohnsteuerermäßigung beantragen

Für laufende Handwerkerkosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben oder Werbungskosten kannst Du eine Lohnsteuerermäßigung beantragen und einen individuellen Freibetrag eintragen lassen. Diesen muss Dein Arbeitgeber bei der nächsten Gehaltsabrechnung berücksichtigen. Er behält dann weniger Lohnsteuer ein und Dein Nettogehalt steigt. Allerdings wird auch hier erst nach Deiner Steuererklärung endgültig abgerechnet.

Jedes Jahr die Steu­er­er­klä­rung machen

Mach unbedingt jedes Jahr eine Steu­er­er­klä­rung – auch wenn es wie eine Binsenweisheit klingt. Viele Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, eine Steu­er­er­klä­rung zu machen und scheuen den Aufwand. Damit verschenkst Du aber oft Geld. Eine Möglichkeit, sich das Ausfüllen der Formulare leichter zu machen, ist eine Steuersoftware oder eine Steuer-App.

Keine Kirchensteuer mehr zahlen

Wenn Du Mitglied einer der beiden großen Kirche oder einer jüdischen Kultusgemeinde bist, musst Du Kirchensteuer zahlen. Als Gutverdiener kannst Du in den meisten Bundesländern Deine Kirchensteuer kappen lassen. Gar keinen Beitrag zahlen musst Du, wenn Du aus der Kirche austrittst oder zu einer Religionsgemeinschaft konvertierst, die keine Kirchensteuer erheben kann oder will. Ob Du das tust, sollte aber eine Glaubens- und Gewissensfrage sein und keine rein materielle Entscheidung. Die Kirchen in Deutschland sind auch Träger vieler sozialdienlicher Einrichtungen.

Autoren
Udo Reuß

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