Startseite: Informationen zum Wertpapierdepot
Eine mittel- und langfristige Vermögensanlage umfasst sehr häufig auch die Anlage in verzinslichen Wertpapieren, Fondsanteilen und in Aktien. Die Geldanlage in Wertpapiere ist im Vergleich zu Sparbuch oder Festgeld über einen längeren Zeitraum gesehen oftmals rentabler, zugleich ist sie auch risikoreicher. Das hängt vor allem damit zusammen, dass die Kurse der Wertpapiere vielen Einflüssen unterliegen, wie Entwicklung der Konjunktur, der Inflation oder des ausgebenden Unternehmens.
Vor der Eröffnung eines Wertpapierdepots sollte sich jeder Anleger darüber im klaren sein, welche Ziele mit der Wertpapieranlage verfolgt werdenn und ob diese Ziele mit den eigenen finanziellen Bedürfnissen in Einklang stehen. Überprüfen Sie vor einem Investment in Wertpapiere Ihre Einstellung und Ziele bei der Geldanlage.
Abgesehen von der Ausnahme der Verwaltung von Bundeswertpapieren im Schuldbuchkonto ist für den Kauf und die Verwahrung von Wertpapieren in aller Regel ein Wertpapierdepot erforderlich. Zwischen Fondsdepot und Aktiendepot ist noch zu unterscheiden. So sind Anleger, die nur einen Fondssparplan abschließen oder in Investmentfonds investieren möchten, mit einem Fondsdepot zumeist noch günstiger dran als im Vergleich zum Aktiendepot. Zumeist wird aber auch der Kauf anderer Wertpapiere in Erwägung gezogen, so dass die Einrichtung eines Wertpapierdepots den Standard darstellt.
Der kleine "Ratgeber Wertpapierdepot" will an dieser Stelle häufig auftretende Fragen (Suchanfragen) rund um die Abwicklung von Wertpapiergeschäften etwas zusammenfassen. Nicht wenige Besucher gehen direkt zu einem Vergleich der Wertpapierdepots nach Gesamtkosten und "schenken" sich den Rest. Es kann jedoch nicht schaden, auch auf die anderen Seiten mal einen kurzen Blick zu werfen. Sie enthalten teilweise auch weiterführende Links zu ergänzenden Inhalten.
So finden Sie allein auf der Website von Finanztip.de über Hundert Seiten mit teilweise sehr speziellen Fragestellungen zum Thema "Wertpapiere". Vorrangig werden dabei die Vor- und Nachteile von einzelnen Wertpapieren näher untersucht und dargestellt. Diese Inhalte erreichen Sie über die Rubrikenauswahl im Menü "Bank" und anschließend aus der Navigationsspalte am linken Rand oder bei Detailfragen nur über die Textsuche am Ende der Artikel oder der speziellen Finanztip-Textsuche. Als Beispiel dient der nachstehende Auszug zur Dokumentationspflicht bei einer Anlageberatung.
Dokumentationspflicht des Beratungsgespräches bei Anlageberatung
Banken sind ab dem 1. Januar 2010 verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung bei Privatanlegern zu protokollieren und den Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. Der wesentliche Ablauf des Beratungsgesprächs muss nachvollziehbar protokolliert werden. Dazu gehören insbesondere die Angaben und Wünsche des Kunden sowie die von Berater erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen maßgeblichen Gründe.
Das Protokoll bekommen die Bankkunden grundsätzlich noch vor Vertragsschluss übermittelt. Eine derartige Protokollierung und Übermittlung ist bei einer telefonisch erteilten Aktienorder kaum durchführbar. Das Anlegerschutzgesetz sieht vor, dass nur der Berater und nicht der Bankkunde das Protokoll unterschreiben muss. Die Beweispflicht, dass eben dieses Protokoll tatsächlich an den Bankkunden übergeben wurde und auch inhaltlich richtig ist, liegt beim Anlageberater.
So können die Bankkunden kontrollieren, ob die Beratung richtig wiedergegeben ist und von dem Finanzgeschäft Abstand nehmen, wenn im Beratungsprotokoll Risiken dargestellt sind, die in der Beratung nicht vermittelt wurden. Wählt der Kunde Kommunikationsmittel, die eine Protokollübermittlung vor dem Geschäftsabschluss nicht erlauben - insbesondere bei der Telefonberatung -, muss das Unternehmen das Protokoll unverzüglich übersenden.
Der Kunde hat dann ein gesetzlich verankertes einwöchiges Rücktrittsrecht, wenn das Protokoll unrichtig oder unvollständig ist. Die Dokumentationspflicht soll den Anlageberater zu höherer Sorgfalt veranlassen, so dass insgesamt die Qualität der Beratung erhöht wird. In einem Prozess wegen schlechter Beratung kann sich der Kunde zudem auf das Beratungsprotokoll berufen.
Kurze Zusammenfassung: Um Wertpapiere kaufen und verkaufen zu können, ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen - ein Wertpapierdepot erforderlich. Das Wertpapierdepot kann der Anleger bei unterschiedlichen Anbietern wie Filialbanken, Direktbanken oder gleich bei reinen Online-Brokern eröffnen. Der Wettbewerb der Banken untereinander und die effiziente Wertpapierabwicklung sorgen dafür, dass ein kostenloses Aktiendepot keine Seltenheit mehr darstellt. So bieten Banken neben gebührenfreien Girokonten teilweise auch kostenlose Wertpapierdepots an.
Ein kostenloses Wertpapierdepot ist im Internet vom Depotinhaber selbständig zu führen. Anleger, die mit Online-Banking und Online Brokerage vertraut sind, sind zumeist mit den Wertpapierdepots bei den Direktbanken oder den reinen Online-Brokern besonders gut aufgehoben. Neben dem Wertpapierdepot wird bei fast allen Banken zusätzlich noch ein Verrechnungskonto zur Gutschrift von Dividenden und zur Abrechnung der Wertpapierorder benötigt.
Die so genannten Musterdepots haben stark an Bedeutung verloren. Zum einen war die Performance mit empfohlenen Aktien teilweise ausgesprochen schlecht und zum anderen ist der Aufwand für die Kundenakquisition bei den niedrigen Kosten für ein Aktiendepot zu hoch.
Finanztip.de
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