Das Wichtigste in Kürze
- Nur die beruflich veranlassten Ausgaben für den Steuerberater darfst Du als Werbungskosten absetzen, private Kosten hingegen nicht.
- Ausgaben für eine Steuersoftware oder eine Steuer-App kannst Du komplett als Steuerberatungskosten absetzen, da das Finanzamt Steuerberatungskosten bis 100 Euro in Deiner Steuererklärung als Mischkosten anerkennt.
So gehst Du vor
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- Besonders überzeugt hat Finanztip zudem in der Kategorie Apps für einfache Fälle das kostenlose Check24 Steuer.
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Inhalt
- Was zählt zu den Steuerberatungskosten?
- Was kannst Du beim Steuerberater absetzen?
- Welche Steuerberatungskosten kannst Du nicht geltend machen?
- Wie werden die Kosten in berufliche und private aufgeteilt?
- Wie setzt Du die Kosten für Deine Steuersoftware oder App ab?
- Wie setzt Du die Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein ab?
- Lohnen sich Steuerberatungskosten steuerlich immer?
Die Steuererklärung selbst machen? Vielen Steuerzahlenden ist das zu kompliziert, daher lassen sie sich von einem Steuerberater, einer Steuerberaterin oder dem Lohnsteuerhilfeverein beim Ausfüllen der Formulare unterstützen. Das kostet natürlich Geld. Zumindest einen Teil dieser Steuerberatungskosten darfst Du als Werbungskosten oder Betriebsausgaben als Selbstständiger absetzen, nämlich den Betrag, der auf den beruflichen Teil entfällt.
Was zählt zu den Steuerberatungskosten?
Die Ausgaben für die professionelle Unterstützung bei der Steuererklärung durch einen Steuerberater, eine Steuerberaterin oder die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein zählen zu den Steuerberatungskosten.
Wie hoch diese Steuerberatungskosten sein dürfen und wie Du den richtigen Steuerberater findest, kannst Du im Ratgeber Steuerberater Kosten & Suche nachlesen.
PC-Programme, Online-Software, Steuer-Apps für das Smartphone und Fachliteratur gehören ebenfalls zu den Steuerberatungskosten - wie auch für die Fahrten zu Deinem Steuerbüro sowie Briefporto oder Telefongebühren.
Achtung: Die Rechnung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin ist nur absetzbar, wenn man sie seinen Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei Selbstständigen zuordnen kann (BFH-Urteil vom 4. Februar 2010, Az. X R 10/08).
Helfer für die Steuererklärung
- Diese Finanztip-Ratgeber helfen Dir bei der Steuererklärung: Steuererklärung, Steuersoftware, Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater, Elster, Belegabruf
Was kannst Du beim Steuerberater absetzen?
Absetzen kannst Du die Ausgaben für die Steuerberatung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, wenn sie bei der Ermittlung Deiner Einkünfte entstehen.
Bist Du angestellt, kannst Du beispielsweise die Ausgaben unter den Werbungkosten eintragen, die bei der Erstellung Deiner Anlage N entstehen, weil damit Dein zu versteuerndes Einkommen ermittelt wird. Praktisches Beispiel: Wenn Du erstmals eine doppelte Haushaltsführung geltend machst und Dich dazu beraten lässt.
Wenn Du eine Wohnung vermietest oder ein Grundstück verpachtest, sind das Einkünfte, die in die Anlage V gehören. Bei Renten ist es die Anlage R und bei Selbstständigen etwa die Anlage S.
Überall, wo Dir Steuerberatungskosten entstehen, trägst Du diese in der entsprechenden Anlage der Steuererklärung ein. Es muss sich aber ausdrücklich um Anlagen handeln, in denen es um Deine Erzielung von Einkünften geht.
Achtung: Kapitalerträge sind in der Regel abgeltungsteuerpflichtig. Werbungskosten kannst Du keine geltend machen, da diese mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten sind.
Mehr dazu im Ratgeber Steuersoftware
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- Willst Du die Steuer klassisch am PC machen, bieten sich neben Wiso Steuer die Steuersparerklärung (Steuerjahr 2024) – ohne Photovoltaik – und Tax 2025 an.
Welche Steuerberatungskosten kannst Du nicht geltend machen?
Nicht absetzen darfst Du alles, was mit Deinem privaten Bereich verknüpft ist, also alles, was nicht zur Ermittlung der Einkünfte gehört.
Füllt ein Steuerberater den sogenannten Mantelbogen aus, kannst Du die Kosten dafür nicht absetzen. Das gilt auch für die Anlagen „Kind“, „Unterhalt“, „Vorsorgeaufwand“ und „Vermögenswirksame Leistungen“. Diese Anlagen haben nichts mit der Ermittlung Deiner Einkünfte zu tun und sind demzufolge keine Werbungskosten.
Leistest Du Dir dennoch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin, um diese Formulare auszufüllen, sind das laut BFH keine unvermeidbaren Ausgaben, sondern „Kosten der privaten Lebensführung“ (§ 12 Absatz 1 EStG).
Auch haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten sowie Kirchen-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer werden dem privaten Bereich zugeordnet. Wenn die Steuerberaterin oder der Steuerberater hilft, diese Aufwendungen zusammenzustellen, darfst Du Deine Rechnung nicht absetzen, weil es keine Werbungskosten (BFH-Urteil vom 16. Februar 2011, Az. X R 10/10) sind.
Wie werden die Kosten in berufliche und private aufgeteilt?
Lässt Du die Steuererklärung von einem Steuerberater machen, teilt er das Honorar in zwei Teile auf:
- in den Teil, der steuerlich abzugsfähig ist und
- in den Teil, den Du nicht absetzen kannst.
Da Steuerberaterinnen und Steuerberater vom Fach sind, solltest Du Dich darauf verlassen können, dass das auch so passiert.
Anhand der Rechnung kannst Du einzelne Teile des Honorars entsprechend zuordnen, sodass Du die berufsbedingten Beratungskosten in der Anlage N unter „Sonstiges“ in Zeile 65 eintragen kannst.
Aber da Du einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin hast, dürften diese das für dich ohnehin erledigen.
Wie setzt Du die Kosten für Deine Steuersoftware oder App ab?
Bei einem Steuerprogramm trägst Du die kompletten Kosten als Werbungskosten ein. Du musst Dich nicht um eine Aufteilung in beruflich und privat kümmern, da das Finanzamt Steuerberatungskosten bis 100 Euro als Mischkosten komplett anerkennt. Hast Du Dir vielleicht noch ein steuerliches Fachbuch gekauft, darfst Du das auch absetzen. Vorausgesetzt, beides zusammen übertrifft nicht die 100 Euro.
Wenn Du aber noch weitere Kosten hast und damit über 100 Euro kommst, kannst Du nur noch einen Teil der Ausgaben geltend machen. Wie das genau funktioniert, erklären wir Dir im folgenden Kapitel mit dem Lohnsteuerhilfeverein als Beispiel.
Unsere Podcast zum Thema
Wie setzt Du die Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein ab?
Du kannst den Mitgliedsbeitrag des Lohnsteuerhilfevereins als Werbungskosten geltend machen, ohne sie aufteilen zu müssen. Denn diese Kosten lassen sich nicht eindeutig dem privaten oder dem beruflichen Bereich zuordnen. Als sogenannte Mischkosten akzeptiert das Finanzamt die kompletten Ausgaben für die Beratung bis 100 Euro als Werbungskosten.
Höhere Mischkosten werden generell gestaffelt, also auch, wenn Du mit Steuersoftware und Fachliteratur über 100 Euro kommst. Liegen Deine Steuerberatungskosten zwischen 100 und 200 Euro, kannst Du davon 100 Euro einer Einkommensart Deiner Wahl, beispielsweise als Vermieterin oder Rentner, den Werbungskosten zuordnen. Den Rest kannst Du nicht absetzen.
Was ist bei Mischkosten von mehr als 200 Euro?
Bei höheren Mischkosten kannst Du von einer Option profitieren. Die Finanzämter akzeptieren, wenn Du pauschal die Hälfte der Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein, als Werbungskosten geltend machst.
Kostet Dich zum Beispiel die Lohnsteuerhilfe 150 Euro, kannst Du davon 100 Euro absetzen. Beträgt Dein Mitgliedsbeitrag hingegen 250 Euro kannst Du mit 125 Euro die Hälfte davon absetzen.
Große Gedanken musst Du Dir beim Lohnsteuerhilfeverein aber nicht machen. Die sollten genau wissen, wie viel sie als Steuerberatungskosten in der Steuererklärung eintragen dürfen.
Lohnen sich Steuerberatungskosten steuerlich immer?
Nein, Steuerberaterkosten als Werbungskosten einzutragen, lohnt sich bei einigen Einkunftsarten erst, wenn Deine Werbungskosten insgesamt einen bestimmten Betrag erreichen.
Denn diesen Pauschbetrag zieht der Fiskus bei jedem Steuerzahler automatisch ab: bei nichtselbstständiger Arbeit als Angestellter den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und bei Renten den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro.
Steuerberatungskosten für Mieteinnahmen oder betriebliche Einkünfte kannst Du hingegen sofort geltend machen. Denn dort gibt es keine Pauschbeträge.
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