Checkliste "ABC der anderen außergewöhnlichen Belastungen"

"Andere außergewöhnliche Belastungen" müssen einzeln nachgewiesen werden. Sie wirken sich nur steuermindernd aus, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Der Ratgeber "Außergewöhnliche Belastungen im Steuerrecht" erklärt die Grundlagen

Zu den häufigsten "anderen außergewöhnlichen Belastungen" zählen Krankheitskosten, Kurkosten, Bestattungskosten, Scheidungskosten und Wiederbeschaffung von Hausrat (zum Beispiel bei Hochwasser oder anderen Katastrophenschäden). Es gibt darüber hinaus unzählige Fallkonstellationen, wo Steuerzahler versuchen, Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

Vorgehensweise bei der Checkliste
Als Faustregel gilt: Zunächst ist zu prüfen, ob der Sachverhalt unter einer der folgenden Punkte der Checkliste fällt. Nützlich ist dann die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zur außergewöhnlichen Belastung und damit auch die Berechnung, ob die entstandenen Kosten im Kalenderjahr überhaupt die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Dazu wird der entsprechende Prozentsatz auf den Gesamtbetrag aller Einkünfte angesetzt. Die Aufwendungen wirken sich steuerlich nur aus, soweit sie über den so ermittelten Betrag in dem jeweiligen Kalenderjahr liegen.

Liegen die Aufwendungen oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung hilft im Zweifel der Versuch, denn der Antrag in der Steuererklärung ist "kostenlos". Steuerzahler sollten sich von der unübersichtlichen und teils widersprüchlichen Einzelfall-Rechtsprechung nicht entmutigen lassen. Das Streichen kann man getrost dem Finanzamt überlassen. Die gesamten Aufwendungen (auch unterhalb der Eigenbelastung) sind aber genau zu belegen und die Veranlassung (Zwangsläufigkeit usw.) ist deutlich und nachvollziehbar zu erklären. Wer dem Finanzamt eine übersichtliche Aufstellung und Erklärung präsentiert, hat bessere Karten als wenn er nur die Summen in der Steuererklärung einträgt und die Belege hinzufügt.

Die nachstehende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie soll nur zeigen, in welchen Fällen Aufwendungen vom Finanzamt eher anerkannt werden und wann eher mit einer Ablehnung gerechnet werden muss.

Von der Finanzverwaltung anerkannt oder gute Chancen:

  Kredite Vergleichen



Von der Finanzverwaltung nicht anerkannt bzw. sehr schlechte Chancen:

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps