Der Grundstücksbesitzer haftet auch für das zu bebauende Grundstück. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung sollte daher auch schon für das unbebaute Grundstück abgeschlossen werden. Die Versicherungsprämie erhöht sich dadurch nicht. Als Faustregel gilt: Der Versicherungsbeitrag für Fertighäuser ist geringer und bei Eigenleistungen mit viel "Muskelhypothek" steigt die Versicherungsprämie, weil hier "Baulaien" tätig sind.
Als Bauherr kann man aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, der Verletzung der Überwachungspflicht oder aufgrund eines Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten zur Haftung von vom Bau oder Baugrundstück ausgehenden Schäden herangezogen werden - sofern kein anderer Verantwortlicher ausgemacht werden kann. Ein klassisches Beispiel stellt in diesem Zusammenhang die unbeleuchtete Baugrube dar, in die jemand hineinstürzt. Der Bauherr ist hier aus seiner unzureichend nachgekommenen Verkehrssicherungspflicht haftbar. Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass bei einem Bauprojekt, für das mehrere Unternehmen tätig sind, ein Koordinator tätig wird. Dies ist in der Regel ein beauftragter Architekt.
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Es ist die Aufgabe des Bauherrn, sich persönlich um die Baustelle zu kümmern, dass bedeutet, er hat sich häufig vor Ort über den Zustand der Baustelle zu informieren. Besucht er die Baustelle lange Zeit nicht, so verstößt er gegen seine Überwachungspflicht. Entgeht ihm dadurch ein gefahrenreicher Zustand, so hat dies seine Haftung zur Folge. Wird für eine spezielle Umbaumaßnahme am Haus nicht eine kompetente Fachfirma, sondern eine für die Aufgaben nur unzureichend befähigte Firma bzw. Person beauftragt, so haftet der Bauherr für eventuelle Schäden aufgrund seines Auswahlverschuldens.
Bis zu einer Summe von ca. 50.000 Euro (manchmal auch bis 100.000 Euro) sind Bauvorhaben in der Regel über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Wer mithin zum Beispiel nur einen kleinen Wintergarten unterhalb der Haftpflichtgrenze anbauen möchte, braucht zumeist keine spezielle Bauherrenversicherung. Für Bauvorhaben größeren Umfangs sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung aber nicht fehlen.
Fazit: Der Bauherr ist auch dann nicht generell von der eigenen Sorgfaltspflicht entbunden, wenn er sachverständige Personen, wie Bauunternehmer, Bauhandwerker oder Architekt, mit der Erstellung des Gebäudes beauftragt. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte daher immer abgeschlossen werden. Der Tarifrechner für Bauversicherungen erlaubt den schnellen und kostengünstigen Vergleich von Bauversicherungen. Dabei sollten Bauherrenhaftpflicht und Bauleistung zusammen abgeschlossen werden. Nur dann sind Sie gegen Risiken beim Bau optimal versichert.
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