Versicherungstarife zur Gebäudeversicherung
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Der Ratgeber mit Leitfaden zur Gebäudeversicherung ist vollkommen neu an anderer Stelle erstellt worden. Folgen Sie daher dem vorgenannten Link zur Startseite des Ratgebers. Die Versicherungsbedingungen weichen in den einzelnen Gebäudeversicherungs-Tarifen nur leicht ab. Wichtig ist die Prüfung und der Vergleich, welche Gefahren versicherbar sind und welche Risiken bereits im Standard-Versicherungsschutz eingeschlossen sind.
Daher hier an dieser Stelle nur ein paar kurze Hinweise:
Eine Wohngebäudeversicherung schützt vor Brand-, Sturm- und Wasserschäden. Jeder Eigenheimbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Ist das Haus (Wohnung) auch fremdfinanziert, so verlangt die finanzierende Bank zumeist einen Nachweis über eine abgeschlossene Versicherung. Im Standardpaket sind in der Regel versichert: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel.
Gegen einen Zuschlag lassen sich ggf. auch weitere Elementarschäden (insbesondere Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Überspannungsschäden durch Blitz) versichern. Damit der Versicherer keine Unterversicherung im Schadensfall geltend machen kann, sollte die Wohngebäudeversicherung zum "gleitenden Neuwert" abgeschlossen werden.
nachstehend Auszüge von Tipps & Ratgeber aus Textsuche bei Finanztip.de
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- Wohngebäudeversicherungen - Beitragsvergleich
... Die Wohngebäudeversicherung braucht jeder Hauseigentümer. Zum einen wird ein solcher Versicherungsschutz von den Banken gefordert, falls die betreffende Immobilie noch finanziert werden muß oder als Sicherheit für eine anderweitige Kreditvergabe dient. Zum anderen ist die Gebäudeversicherung in manchen Regionen auch gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor den Folgen von Schäden durch Feuer. Der Schutz ...
- Gebäudeversicherung Leitungswasserschaden Mieterregress
... Gebäudeversicherung: Vermieter sollte Versicherung in Anspruch nehmen Urteil zu: Gebäudeversicherung Leitungswasserschaden Mieterregress Der Bundesgerichtshof hatte sich mit einem Fall zu befassen, bei dem ein Vermieter nach einem Leitungswasserschaden trotz Bestehens einer Gebäudeversicherung seinen Mieter in Anspruch nehmen wollte. Der Vermieter hat bei einem Schaden, zu dessen Absicherung ein Gebäudeversicherungsvertrag besteht, im Regelfall kein vernünftiges Interesse daran, den Schadensausgleich von seinem ...
- Gebäudeversicherung Brand Wunderkerzen
... Gebäudeversicherung muss bei Explosion von Wunderkerzen zahlen Urteil zu: Gebäudeversicherung Brand Wunderkerzen Nach den Weihnachtsfeiertagen häufen sich die Rechtsstreitigkeiten mit Gebäudeversicherungen über den Ersatz von durch Kerzen oder Weihnachtsbäume verursachten Brandschäden. Nicht selten ist ein grob fahrlässiges Verhalten des Versicherten beim Umgang mit offenem Feuer Ursache für den Brand. Die Versicherung muss dann keinen Ersatz leisten. Das Oberlandesgericht Frankfurt verneinte ein grob fahrlässiges ...
- Gebäudeversicherung Wohnungsbrand Heizdecke grobe Fahrlässigkeit
... Gebäudeversicherung: Wohnungsbrand durch Heizdecke Urteil zu: Gebäudeversicherung Wohnungsbrand Heizdecke grobe Fahrlässigkeit Ein Mieter muss bei einer für das Haus bestehenden so genannten verbundenen Wohngebäudeversicherung keinen Ersatz für einen von ihm verursachten Brandschaden leisten, sofern ihm keine grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist. Ein grob fahrlässiges Verhalten ist nicht anzunehmen, wenn der Mieter am Abend für ca. eine Stunde das Haus verlässt, um seinen Hund Gassi zu führen, und dabei die Heizdecke ...
- Wohngebäudeversicherung
... Regionen auch gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor den Folgen von Schäden durch Feuer. Der Schutz kann des weiteren auf Schäden durch Sturm, Hagel und Leitungswasser ausgeweitet werden. Eine solche kombinierte oder verbundene Wohngebäudeversicherung ist die Regel. Bei Eigentumswohnungen wird die Gebäudeversicherung i.d.R. von der Hausverwaltung abgeschlossen. Neben der Regulierung der genannten Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser, ersetzt diese Versicherung im Rahmen des Feuerschutzes auch die ...
- Brandversicherung Versicherungsprämie Verzug Leistungsfreiheit
... Monats zu begleichen. Im November meldete sich der immer noch nicht eingetragene Käufer des Anwesens bei der Versicherung und sicherte die Zahlung zu. Diese ging jedoch erst im Dezember ein, als das Haus kurz vorher abgebrannt war. Die Gebäudeversicherung verweigerte den Ersatz des Brandschadens und bekam vor Gericht auch Recht. Die Wohngebäudeversicherung wird leistungsfrei, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der nach § 38 Abs. 1 VVG gesetzten Frist eintritt und zu diesem Zeitpunkt der Versicher ...
- Wohngebäudeversicherung
... Basisversicherung: Gegen Brand, Blitzschlag und Explosion Sturm- und Hagelversicherung als Zusatz. Leitungswasserversicherung als Zusatz, insbesondere in Regionen mit kalten Wintern. Anmerkung: Leitungsrohre "platzen" überall. Neubaurabatt: Neue Häuser gelten als wenig schadensanfällig. Außerdem ist die "Haltbarkeitsdauer" eines Kunden mit neu gebautem Haus zumeist recht lang, so dass sich Neubaurabatte bei einigen Gesellschaften erzielen lassen. Im Rahmen der Allgefahrendeckung können bei einzelnen Versicherern ...
- Gebäudeversicherung Versicherungsgutachten Einsichtsrecht
... Gebäudeversicherung: Einsichtsrecht in Versicherungsgutachten Urteil zu: Gebäudeversicherung Versicherungsgutachten Einsichtsrecht Hat die Versicherung bei einem Schadensfall zu einer Gebäudeversicherung ein Schadensgutachten eingeholt, so steht dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Einsicht zu. Beschluss des OLG Karlsruhe vom 26.04.2005 12 W 32/05 OLGR Karlsruhe 2005
- Gebäudeversicherung Wohungseinbruch Nachweis
... Nicht nachgewiesener Einbruchdiebstahl Urteil zu: Gebäudeversicherung Wohungseinbruch Nachweis Ein Hauseigentümer meldete nach seiner Urlaubsrückkehr den Diebstahl von Wertsachen für knapp 50.000 Euro. Da keine äußeren Einbruchspuren erkennbar waren, ließ die Versicherung ein Sachverständigengutachten erstellen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass ein Ausbau des Haustürschlosses praktisch nur bei geöffneter Tür möglich gewesen wäre. Das Oberlandesgericht Karlsruhe nahm dies zum Anlass, dem angeblich geschädigten ...
- Wohngebäudeversicherung Rohrbuch Rohrverbindung
... Wohngebäudeversicherung: nicht fachgerechte Rohrverbindung kein Versicherungsfall Urteil zu: Wohngebäudeversicherung Rohrbuch Rohrverbindung Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist eine Wohngebäudeversicherung nur dann einstandspflichtig, wenn ein Rohrbruch oder Leitungswasserschaden vorliegt. Ein Rohrbruch setzt begrifflich voraus, dass das Rohrmaterial beschädigt ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Rohre selbst intakt und lediglich nicht fachgerecht miteinander verbunden sind.
- Wohngebäudeversicherung Überschwemmungsschaden
... Wohngebäudeversicherung: unterirdische Überschwemmung Urteil zu: Wohngebäudeversicherung Überschwemmungsschaden Sind bei einer Wohngebäudeversicherung auch Schäden durch Überschwemmung des Grundstücks mitversichert, ist ein Versicherungsfall nicht nur bei einer überirdischen Überflutung, sondern auch bei einem Wassereintritt von unterhalb der Erdoberfläche gegeben. Nicht abgedeckt sind lediglich Wasserschäden, die von einem Anstieg des Grundwasserspiegels herrühren.
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