GKV Leistungen
GKV Wechsel
GKV Grundlagen
Private KV - PKV
Krankenzusatz
Gut zu Wissen
Verwandt Auszug
Vorsorge / Gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse     bei Finanztip.de

Wahl der Krankenkasse

Grundsatz: Alle versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitglieder können ihre Krankenkasse frei wählen. Das Krankenkassenwahlrecht kann ab dem 15. Lebensjahr ausgeübt werden (vgl. § 175 SGB V. Welche Krankenkasse dabei für Sie die richtige ist, richtet sich nach den eigenen besonderen Wünschen und ob die Satzung der Krankenkasse regionale Einschränkungen vorsieht. Viele Krankenkassen sind nicht öffentlich zugänglich und weitere Krankenkassen sind auch regional beschränkt.

Abhängig von der Art der angebotenen Wahltarife und den Konditionen, kann eine Vorauswahl der Krankenkassen erfolgen. Ein leistungsstarker Wahltarif-Rechner erechnet die Ersparnis bei einem Wechsel in einen Wahltarif einer anderen gesetzlichen Krankenkasse und zeigt vor allem die Unterschiede bei den Leistungen auf. Grundsätzlich ist die Kündigung in der GKV zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich.

Bei der Auswahl der für Sie am besten geeigneten Krankenkasse sind die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie und die angebotenen Wahltarife wichtige Kriterien. Neben diesen Kernkriterien zur Absicherung der Krankheitskosten wünschen sich manche Versicherte einen besseren Service. Dazu zählen schnelle Antragsbearbeitung, kompetente Ansprechpartner und manchmal auch ausreichende Öffnungszeiten. So gibt es nach Untersuchungen der Stiftung Warentest große Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen bei der Anzahl der Geschäftsstellen und der Erreichbarkeit. Wer mithin Wert auf persönlichen Kontakt legt, sollte auf ein möglichst dichtes Filialnetz und eine gute Erreichbarkeit achten.

Versicherungspflichtige und freiwillig versicherte Personen können zwischen verschiedenen Arten der gesetzlichen Krankenkassen wählen. Dazu zählen:

  Kredite Vergleichen


Außerdem ist eine Ortskrankenkasse, Ersatzkasse, Betriebs- oder Innungskrankenkasse unabhängig vom Wohn- oder Beschäftigungsort oder von der Betriebszugehörigkeit wählbar, wenn:

Studenten können zusätzlich die Ortskrankenkasse oder jede Ersatzkasse an dem Ort wählen, in dem die Hochschule ihren Sitz hat. Versicherte Rentner können zusätzlich auch die Betriebs- oder Innungskrankenkasse wählen, wenn der Rentner in dem Unternehmen beschäftigt war, für den die Betriebs- oder Innungskrankenkasse besteht.

Für familienversicherte Personen besteht kein eigenes Wahlrecht. Sie sind immer an die Wahl des Mitgliedes, bei dem die Familienversicherung erfolgt, gebunden.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps